Kongresse bieten immer viel Neues: Während die Referierenden im Hörsaal mit exzellenten Präsentationen viele interessierte Besucherinnen und Besucher erreichen, führen die Forschungsergebnisse aus Postern häufig nur ein Schattendasein. Sie stehen oft dicht-an-dicht in Ecken des Veranstaltungsortes und es bleibt selten Zeit, sie alle gebührend zur Kenntnis zu nehmen. Doch auch hinter Postern steckt oft jede Menge Arbeit und manch interessantes Detail.
Leitlinien bieten klare Handlungsempfehlungen und unterstützen Ärztinnen und Ärzte in ihrer täglichen Arbeit. Doch wie werden diese wichtigen Instrumente in der Fortbildung vermittelt? ASU hat bei den Leitungen der arbeitsmedizinischen Akademien nachgefragt, welche Rolle die Vermittlung der Leitlinien in ihren Fortbildungsprogrammen spielt.
Medizinische Leitlinien dienen als Hilfe bei medizinischen Versorgungsentscheidungen und tragen zur strukturellen Weiterentwicklung des Versorgungssystems bei. Angehörige der Gesundheitsberufe werden in ihrer Versorgungskompetenz gestärkt und Patientinnen/Patienten für ihre Entscheidungsfindung informiert. Leitlinien werden in Deutschland durch die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften entwickelt und über das qualitätsgesicherte Leitlinienregister der Arbeitsgemeinschaft der Medizinisch Wissenschaftlichen Fachgesellschaften (AWMF e. V.) der Öffentlichkeit kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Der Soldatenberuf ist eine duale Profession, die sich aus einer militärischen Komponente und einer Spezialisierung zusammensetzt. Die Besonderheit der Dualität mündet in sehr speziellen arbeitsmedizinischen Wechselwirkungen, welche hier am Beispiel der Deutschen Marine gezeigt werden sollen.
Die Luftwaffe, eine von vier Teilstreitkräften der Bundeswehr, bietet ihren Angehörigen ein weites Spektrum an beruflichen Tätigkeiten. Die Betriebsärztin/der Betriebsarzt eines fliegenden Verbandes, wie dem Taktischen Luftwaffengeschwader 73 „Steinhoff“, erhält somit zahlreiche und unterschiedliche Einblicke in die Besonderheiten und Herausforderungen des Dienstbetriebs und hat gleichzeitig auf eine gute arbeitsmedizinische Betreuung einer/s jeden Einzelnen hinzuwirken.
Betriebliche Arbeitszeit wird durch vielfältige Zusammenhänge geprägt. Leider sind die entstehenden Arbeitszeitmodelle unter Gesundheitsschutzaspekten nicht immer wünschenswert. Um die Gesundheit der Beschäftigten optimal zu fördern, sollte die Betriebsmedizin ihr bedeutendes Potenzial in der Arbeitszeitgestaltung aktiver einbringen.
Checklisten sind ein wertvolles Werkzeug, um komplexe Inhalte in der Arbeitsmedizin schnell zu erfassen. Sie helfen, wichtige Aspekte zu konkretisieren und den Überblick zu behalten. In unserer neuen Reihe „Checklisten für die Arbeitsmedizin“ stellen wir Ihnen praktische Vorlagen für verschiedene Bereiche vor. Haben wir ein wichtiges Detail übersehen? Wir freuen uns über Ihre Anregungen! Senden Sie uns einfach eine E-Mail an manuskript [at] asu-arbeitsmedizin.com.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) spielt eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, Beschäftigten nach längerer Erkrankung die Reintegration in den Arbeitsalltag zu ermöglichen. Im folgenden Fallbeispiel wird die Situation eines Mitarbeiters beleuchtet, der aufgrund schwerer gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, seine bisherigen Aufgaben zu erfüllen. Die dargestellten Maßnahmen und Erkenntnisse verdeutlichen die Relevanz eines individuell abgestimmten BEM.
Das Forum Arbeitsphysiologie vereint seit seiner Gründung im Jahr 1996 Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler der Arbeitsmedizin und der Arbeitswissenschaft zu einem jährlichen Symposium. Die finanzielle Grundlage bieten dafür die Lieselotte und Dr. Karl Otto Winkler-Stiftung und private Sponsoren1. Träger des Forums Arbeitsphysiologie sind die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und die Gesellschaft für Arbeitswissenschaft (GfA). Das Forum wird von einem Dreiergremium (seit 11/2023 Priv.-Doz. Dr. Benjamin Steinhilber und Dr. Tessy Luger – Institut für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Versorgungsforschung, Universität Tübingen, sowie Prof. Dr. Julia Krabbe, Institut für Prävention und Arbeitsmedizin [IPA] der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung [DGUV] Bochum) geleitet.
Als Anerkennungsvoraussetzungen für die Berufskrankheit Nr. 2102 wird ein sogenanntes belastungskonformes Schadensbild der Meniskopathie gefordert, wonach bei möglicher Mitbeteiligung des Außenmeniskus primär der Innenmeniskus und das Hinterhorn betroffen sein und stärkere Signalstörungen aufweisen sollen als Vorderhorn und Zwischenstück. Nach dem vorliegenden Urteil ist die gutachtliche Orientierung an dieser Forderung unberechtigt, weil die Berufsgruppe der Profifußballer2 Meniskusbelastungen unterlägen, die ein differenzierteres Schadensbild erwarten lassen.
Kongresse bieten immer viel Neues: Während die Referierenden im Hörsaal mit exzellenten Präsentationen viele interessierte Besucherinnen und Besucher erreichen, führen die Forschungsergebnisse aus Postern häufig nur ein Schattendasein. Sie stehen oft dicht-an dicht in Ecken des Veranstaltungsortes und es bleibt selten Zeit, sie alle gebührend zur Kenntnis zu nehmen. Doch auch hinter Postern steckt oft jede Menge Arbeit und manch interessantes Detail.
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) hat Schnittstellen mit vielen verschiedenen Bereichen. Insbesondere die Arbeitsmedizin kann einen wichtigen Beitrag zu einem zukunftsweisenden und ganzheitlich ausgerichteten Gesundheitswesen leisten. Am Beispiel des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wird die mögliche sektorenverbindende Zusammenarbeit zwischen Arbeitsmedizin und ÖGD aufgezeigt.
Bluthochdruck wird global gerne als „silent killer“ bezeichnet, da er unbemerkt über Jahre und Jahrzehnte (neben Übergewicht, einem erhöhten Cholesterinspiegel, Rauchen und Diabetes) einen deutlichen Einfluss auf das Entstehen von Herz-Kreislauf-Ereignissen und die Mortalität hat. Bluthochdruck gehört wie Rauchen oder Diabetes zu den modifizierbaren Risiken (Global Cardiovascular Risk Consortium 2023) und kann heute mit guten Allgemeinmaßnahmen und einer pharmakologischen Therapie effizient beeinflusst werden. 90 % aller Patientinnen und Patienten mit Bluthochdruck sind gut kontrollierbar, so dass auch die negativen Folgen massiv reduziert werden können. Etablierte Leitlinien europäischer Fachgesellschaften (Mancia et al. 2023; McEvoy et al. 2024) und eine Nationale Versorgungsleitlinie (s. Online-Quelle) geben einfache und gute Empfehlungen für Blutdruckdiagnostik, -prävention und -therapie.
Posterpräsentationen sind ein wichtiger Bestandteil wissenschaftlicher Kongresse, bieten sie doch Raum für detaillierte Diskussionen und den Austausch von Ideen. Dennoch werden sie oft nicht ausreichend gewürdigt. Um die Bedeutung dieser Präsentationsform zu unterstreichen, bietet die ASU den Posterpreisträgerinnen und -trägern unserer einschlägigen Fachkongresse die Möglichkeit, ihre Arbeit einem breiteren Publikum zugänglich zu machen.
KI-gestützte Bildanalyse wird eingesetzt, um die dermale Exposition gegenüber Gefahrstoffen zu quantifizieren und somit bei der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen. Dabei wird verglichen, wie leistungsstark Modelle performen, wenn die Bilder zuvor vorverarbeitet worden sind. Der Artikel gibt einen Überblick über die aktuellen Forschungsergebnisse und die sich daraus ergebenden Perspektiven für zukünftige Forschung.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst sucht Nachwuchs. Daher wollen Akteure das Thema bereits im Studium besser verankern.
In Kindheit und Jugend die Grundlage für ein gesundes Leben schaffen: Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat sich zu Beginn des neuen Schuljahres im Südwesten dafür eingesetzt, perspektivisch das Thema „Gesundheit“ als Unterrichtsfach an den Schulen einzuführen.
Die Arbeitswelt wandelt sich, die Arbeitsmedizin mit ihr.
Soeben ist die erste Ausgabe 2023 der MAK-Collection for Occupational Health and Safety erschienen.
Einfach mal in ein Hubschrauber-Cockpit setzen und mit dem Steuerknüppel lenken.
– Zum siebten Mal in Folge fördert das Aktionsbündnis Arbeitsmedizin e.V. Nachwuchsmedizinerinnen und -mediziner: Studierende der Humanmedizin sowie approbierte Ärztinnen und Ärzte können sich ab sofort für ein Stipendium bewerben. Bewerbungsschluss ist der 14. April 2023.
Die deutsche duale Ausbildung genießt immer noch einen guten Ruf. Aber für die Herausforderungen der hybriden Arbeitswelt ist sie noch nicht ausreichend vorbereitet.
Bereits seit 2018 gelten verkürzte Weiterbildungszeiten für angehende Betriebsmedizinerinnen und -mediziner: In der Facharztausbildung werden Weiterbildungszeiten aus Fächern der unmittelbaren Patientenversorgung akzeptiert.
Ärztinnen und Ärzte sowie Studierende der Humanmedizin können sich ab sofort für ein Stipendium im Fachgebiet Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin bewerben.
Drei Jahre nach der umfangreichen Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung ist die neue Systematik, mit der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung ihre erlernten Fähigkeiten dokumentieren können, auf einem guten Weg.