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Hoher Besuch in der Geschäftsstelle der DGAUM

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Dr. Georg Kippels, besuchte am Freitag, 1. August 2025, die Geschäftsstelle der DGAUM in München. Im Mittelpunkt des Austauschs mit dem Präsidenten, Prof. Dr. Thomas Kraus, und dem Hauptgeschäftsführer, Dr. Thomas Nesseler, standen zentrale Herausforderungen des Gesundheitssystems sowie die Potenziale der Arbeitsmedizin im Kontext einer zukunftsfähigen, sektorübergreifenden Gesundheitsversorgung. Dabei konnte die DGAUM die folgenden Themen adressieren:

1. Stärkung der medizinischen Prävention durch sektorverbindende Versorgung

Die Umsetzung des Beschlusses des 128. Deutschen Ärztetages 2024 zu einer sektorverbindenden Versorgung scheitert bislang oftmals an Versorgungsgrenzen zwischen betrieblicher Prävention und Gesundheitsförderung hin zur medizinischen Kuration und Rehabilitation sowie an dem sowohl inhaltlichen als auch zeitlich eingeschränkten Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA). Betriebsärztinnen und -ärzte verfügen aktuell nur über einen Opt-in-Zugang, das heißt, die Patientinnen und Patienten müssen vor Eintragung von Informationen in die ePA vorher ihre ausdrückliche Zustimmung erklären, sowie begrenzten Schreibrechte, inhaltlich beschränkt auf die Impfdokumentation, zeitlich begrenzt auf drei Bearbeitungstage. Zudem verhindert das Fehlen eines Kontrahierungszwangs nach § 132 f. SGB V den Abschluss flächendeckender Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen zur Durchführung arbeitsmedizinisch ergänzender Gesundheitsleistungen, wie etwa Gesundheitsuntersuchungen, Präventionsempfehlungen oder Empfehlungen zu medizinischen Vorsorgeleistungen und über die Heilmittelversorgung.

2. Schließen von Impflücken durch betriebsärztliche Schutzimpfungen

In einer Studie der RWTH Aachen wiesen rund 73 % der Beschäftigten Impflücken auf – insbesondere bei Standardimpfungen, etwa den Mehrfachimpfungen wie Mumps, Masern, Röteln oder Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Polio. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 42.513 Impfungen über DGAUM-Selekt, den Verträgen der arbeitsmedizinischen Fachgesellschaft mit Unternehmen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), abgerechnet. Allerdings fließen diese Daten bislang nicht in die RKI-Impfsurveillance ein, da nach Abschaltung von des digitalen Impfmonitorings (DIM) im März 2024 noch immer keine Anbindung für Betriebsärztinnen und -ärzten an das Nachfolgesystem das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) besteht.

3. Abbau von Hürden bei Impfstoffbeschaffung und -abrechnung

Mit dem sogenannten Präventionsgesetz kam 2015 § 132e (Versorgung mit Schutzimpfungen) ins SGB V. Dort sind eindeutige Verpflichtungen gesetzt, sowohl hinsichtlich der Vereinfachung des Vertragsmanagements – idealerweise durch Rahmenverträge mit den Dachverbänden der Krankenkassen – als auch in Bezug auf „Regelungen zur vereinfachten Umsetzung der Durchführung von Schutzimpfungen, insbesondere durch die pauschale Bereitstellung von Impfstoffen, sowie Regelungen zur vereinfachten Abrechnung, insbesondere durch die Erstattung von Pauschalbeträgen oder anteilig nach den Versichertenzahlen (Umlageverfahren)“. Die Umsetzung dieser Maßgaben scheitert bis heute an den Apothekervereinigungen, da diese in allen Verhandlungen der DGAUM auf Einzelverordnungen mit Apothekenzuschlag bestanden haben. Dies widerspricht dem Wirtschaftlichkeitsgebot des SGB V sowie den darauf fußenden Verträgen der DGAUM mit der GKV: An diesem Punkt braucht es die entschiedene Unterstützung der Politik, um den Ansprüchen des Gesetzes Genüge zu tun.

4. Beitrag der Arbeitsmedizin zur Primärversorgung

Eine Studie der Robert Bosch Stiftung hat im Mai 2025 im Bereich der hausärztlichen Versorgung einen zunehmende Versorgungslücke ermittelt, wenn bis 2035 insgesamt 11.000 Hausärztinnen und -ärzte aus dem medizinischen Versorgungssystem ausscheiden. Damit gewinnt die politische Debatte um ein Primärarztsystem, wie dies im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien als Anspruch formuliert ist, eine besondere Dynamik. Aus Sicht der DGAUM dürfte es weit sinnvoller sein, über ein Primärversorgungsmodell mit deutlicher Stärkung der Prävention nachzudenken. Obwohl die Arbeitswelt mit rund 46 Millionen Erwerbstätigen das größte Präventionssetting darstellt, bleibt das dort vorhandene Präventionspotenzial der über 9000 Betriebsärztinnen und Betriebsärzte in der konkreten Gestaltung von Versorgungspfaden und -konzepten häufig unberücksichtigt. Ein Beispiel ist die Umsetzung der Lungenkrebsfrüherkennungsverordnung (LuKreFrühErkV), bei der zwar arbeitsmedizinische Versorgungsleistungen vorgesehen, derzeit aber nicht in die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) des G-BA integrierbar sind, u. a. aufgrund einer Regelungslücke in § 132 f. SGB V, die zwar allgemeine Gesundheitsuntersuchungen adressiert, aber explizit keine Krebsfrüherkennungsuntersuchungen durch Fachärzte für Arbeitsmedizin. Parallel dazu wird im Bereich des SGB VII das erweiterte Vorsorgeangebot (EVA) zur Lungenkrebsfrüherkennung bei beruflich bedingter Asbestexposition oder für Versicherte mit einer anerkannten Berufskrankheit nach Nr. 4103 (Asbestose oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankung der Pleura) der Berufskrankheitenverordnung angeboten.

Fazit: Die in der Arbeitswelt angelegten Präventionspotenziale und die mit der Arbeitsmedizin verbundenen Versorgungsmöglichkeiten können einen bedeutenden Beitrag sowohl zur Verbesserung der medizinischen Präventionsstrukturen in Deutschland leisten als auch die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten an der Schnittstelle zur Kuration und Rehabilitation qualitativ verbessern. Deshalb der Appell: Lasst uns das gemeinsam gestalten, packen wir es endlich an!

Wir bedanken uns bei Herrn Dr. Kippels für das sehr konstruktive Gespräch und freuen uns auf den weiteren Austausch.

Dr. phil. Thomas Nesseler

Hauptgeschäftsführer DGAUM

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