Doch selbst bei einer „passgenauen Krankschreibung“, mit Resturlaub bis zum Ende der Kündigungsfrist, kann ärztliche Berufserfahrung davon überzeugen, dass ein Spannungskopfschmerz echt war, wie ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf zeigt.
Zum Artikel: https://www.justiz.nrw/presse/2025-11-18-0