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Gewalt gegen Frauen nimmt weiter zu – Bundeslagebilder 2024 mit besorgniserregenden Zahlen

Violence against women is increasing – federal situation report 2024 with worrying figures

The second federal situation report, “Gender-Specific Crimes Against Women,” was published at the end of November 2025. Together with the federal situation report “Domestic Violence,” it shows that violence against women is increasing, particularly in the domestic sphere in Germany. In addition, there is a high number of unreported cases. The most important results of the implementation of the “Violence Protection Strategy” to better protect women from violence, which was adopted by the previous federal government and taken over by the current one, are so far the entry into force of the Violence Assistance Act (GewHG) at the beginning of 2025 and the establishment of state-specific specialist and coordination offices for the implementation of the Istanbul Convention.

Gewalt gegen Frauen nimmt weiter zu – Bundeslage­bilder 2024 mit besorgniserregenden Zahlen

Das zweite Bundeslagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ wurde Ende November 2025 veröffentlicht. Zusammen mit dem Bundeslagebild „Häusliche Gewalt“ zeigt es auf, dass die Gewalt gegen Frauen zunimmt, gerade auch im häuslichen Bereich. Hinzu kommt eine hohe Dunkelziffer. Als bislang wichtigste Ergebnisse der Umsetzung der „Gewaltschutzstrategie“ zum besseren Schutz von Frauen vor Gewalt, die von der vergangenen Bundesregierung beschlossen und von der aktuellen übernommen wurde, sind bislang die Inkraftsetzung des Gewalthilfegesetzes (GewHG) Anfang 2025 und die Einrichtung von länderspezifischen Fach- und Koordinierungsstellen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zu nennen.

Kernaussagen

  • Laut dem Bundeslagebericht „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ wurden 2024 859 Frauen und Mädchen in Deutschland Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten. Damit gab es eine geringfügige Verbesserung zum Vorjahr, als 938 ­weibliche Opfer verzeichnet wurden.
  • Die Zahlen aus dem Bundeslagebericht „Häusliche Gewalt“ zeigen: Bei der Partnerschafts­≠gewalt stieg die Zahl der Opfer um 1,9% auf 171.069. Partnerschaftsgewalt trifft nach wie vor überwiegend Frauen, rund 80% der Opfer sind weiblich.
  • Die Beschlüsse der Istanbul-Konvention haben seit 2018 den Rang eines Bundesgesetzes. Bund, Länder und Kommunen sind damit verpflichtet, geschlechtsspezifische Gewalt zu ­bekämpfen und zu verhindern sowie Frauen und Mädchen zu schützen.
  • Das Gewalthilfegesetz (GewHG) trat im Februar 2025 in Kraft. Der Rechtsanspruch wird aber erst 2032 in vollem Umfang gelten, um den Ländern genügend Zeit für den Ausbau der ­gesetzlich geforderten Strukturen zu geben. Das Gesetz gibt Frauen zum ersten Mal den Rechtsanspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung.
  • Die Dunkelfeldbefragung „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA) erhebt durch die Befragung von rund 15.000 weiblichen und männlichen Opfern zusätzliche Daten, mit deren Hilfe die Prävention von Gewalt gegen Frauen und Männer verbessert ­werden kann. Es ist die erste Dunkelfelderhebung, die neben der Gewalt an Frauen auch ­Gewalt gegen Männer dokumentiert.
  • Einleitung

    Gewalt gegen Frauen in Deutschland wurde lange Zeit in der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen oder als atavistische Randerscheinung betrachtet, die heutzutage lediglich in bestimmten sozialen Milieus noch auftrete und insgesamt daher nur noch relativ wenige Frauen betreffe. Die vergangenen Jahre haben aber gezeigt, dass dieses Phänomen nicht nur stärker verbreitet ist als angenommen, sondern, aus diversen Gründen, sogar wieder ansteigt. Frauen werden vor diesem Hintergrund besonders häufig Opfer von Gewalttaten, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im persönlichen und familiären Umfeld. Dazu gehört auch, dass häufig lediglich die polizeilich registrierten, also bekannten Fälle von häuslicher Gewalt, Partnerschaftsgewalt und Sexualstraftaten
    berücksichtigt werden, das sogenannte „Hellfeld“. Darüber hinaus gibt es aber auch eine hohe Dunkelziffer. Letzteres hat drei Ursachen: Erstens findet ein großer Teil von Gewaltdelikten gegen Frauen im familiären beziehungsweise häuslichen Umfeld statt, in dem es gewöhnlich keine externen Zeugen gibt. Zweitens zeigen Frauen aufgrund von (oft kulturspezifischen) sozialen Werten und Normen ihre Gewalterfahrung nicht an, weil sie Scham oder (Mit-)Schuld empfinden. Drittens fürchten Frauen, dass durch ihre Anzeige die Familie auseinanderbricht, womit häufig auch der Verlust ihrer bisherigen sozialen und materiellen Sicherheit einhergeht.

    Lange Zeit Tabuthema

    Lange Zeit wurde das Thema Gewalt gegen Frauen in Deutschland und anderen europäischen Nationen vernachlässigt oder sogar fahrlässig unter den Teppich gekehrt. Das ist mittlerweile anders, unter anderem weil die Problematik in den vergangenen Jahren durch die Migration aus immer noch patriarchalisch strukturierten Gesellschaften nochmals größer geworden ist. Nichtsdestotrotz oder gerade deswegen haben vor allem die vergangenen zwanzig Jahre eine Reihe von teilweise großen Fortschritten in Hinsicht auf die Prävention und Sanktionierung von Gewalt gegen Frauen gebracht. International ist zweifellos das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, die sogenannte Istanbul-Konvention, als Gipfelpunkt dieser Entwicklung zu nennen. Die Beschlüsse der Istanbul-Konvention haben seit 2018 in Deutschland den Rang eines Bundesgesetzes. Bund, Länder und Kommunen sind damit verpflichtet, geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen und zu verhindern sowie Frauen und Mädchen besser zu schützen. Das umfasst alle Formen von Gewalt, das heißt körperliche, sexualisierte, psychische, wirtschaftliche und auch die digitale Dimension von geschlechtsspezifischer Gewalt. Der Begriff „Frau“ schließt in der Konvention auch alle Cis- und Trans-Frauen und Mädchen sowie intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, mit ein.

    Problemfeld „Häusliche Gewalt“

    In Zusammenhang mit der allgemeinen Problematik der Gewalt gegen Frauen wird zunehmend auch die „Häusliche Gewalt“ genannt. Der Grund hierfür liegt auf der Hand: Laut des aktuellen Bundeslageberichts 2024 (s. unten) sind über die Hälfte der Opfer häuslicher Gewalt weiblich (54,2 %). Natürlich betrifft dies, wie an dieser Zahl ebenfalls abzulesen ist, längst nicht nur Frauen und Mädchen. Bei den Opfern männlichen Geschlechts handelt es sich in der großen Mehrheit um Kinder und Jugendliche, die durch ihre Eltern oder andere Mitbewohnerinnen und Mitbewohner im Haushalt Gewalt erfahren mussten. Als Erwachsene sind Männer vor allem im öffentlichen Raum von Gewalt bedroht, während bei der häuslichen Gewalt im Erwachsenenalter hauptsächlich Frauen betroffen sind, insbesondere durch ihre Partner und Ex-Partner. 82 % der Morddelikte durch einen Beziehungspartner betreffen Frauen, bei „lediglich“ 18 % sind die Opfer männlich.

    Gewaltschutzstrategie und ­Gewalthilfegesetz

    Die Gesamtheit aller Maßnahmen, die gemäß der Istanbul-Konvention umzusetzen sind, wurde in Deutschland in der „Nationalen Gewaltschutzstrategie zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt“ zusammengefasst. Der Weg zur Formulierung dieser Strategie gestaltete sich schwierig, da es selbst an grundlegenden Definitionen und einheitlichen Zielsetzungen fehlte – beispielsweise ein Konsens darüber, was unter geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt überhaupt zu verstehen ist. Die in den Bundesländern in Vorbereitung einer nationalen Gewaltschutzstrategie formulierten Konzepte und Aktionspläne setzten auch deshalb den Fokus primär auf Gefahrenmanagement und polizeiliche Interventionen, weil sie damit schon etablierte Begriffsdefinitionen und Kategorisierungen übernehmen konnten. Neben dem Schutz und der Sanktionierung von Gewaltdelikten stand dennoch auch der Präventionsgedanke im Zentrum der Pläne von Bund und Ländern. Dabei sollten, wie es eine Drucksache des Deutschen Bundestags formulierte, „gewaltbegünstigende Verhaltensmuster aufgedeckt und Veränderungen bewirkt werden, um Vorurteile, Bräuche, Traditionen, Sozialisation und alle sonstigen Vorgehensweisen, die auf der Vorstellung der Unterlegenheit der Frau oder auf diskriminierenden Rollenzuweisungen zwischen den Geschlechtern beruhen, zu beseitigen.“ Letztendlich gelang eine Synthese der Aktionspläne und -strategien des Bundes und der Bundesländer: die gemeinsame „Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention“, zumeist einfach „Gewaltschutzstrategie“ genannt. Diese Strategie umfasst aktuell rund 120 Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes vor Gewalt und der Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Eine nationale Koordinierungsstelle soll hierfür zukünftig die Steuerung der Maßnahmen übernehmen. In den einzelnen Bundesländern sind dagegen bereits Fach- und Koordinierungsstellen für die Umsetzung der Istanbul-Konvention eingerichtet, in Nordrhein-Westfalen beispielsweise im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration. Für die Berichterstattung (Monitoring) über die Maßnahmenumsetzung der Gewaltschutzstrategie beauftragte die damalige Bundesregierung das Deutsche Institut für Menschenrechte, das hierfür auch weiterhin zuständig sein wird. Die Gewaltschutzstrategie bildete unter anderem auch die inhaltliche Grundlage des Gewalthilfegesetzes (GewHG), das im Februar 2025 in Kraft trat. Es stellt erstmals bundesgesetzlich sicher, dass gewaltbetroffene Frauen einen Rechtsanspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung haben. Der Rechtsanspruch dieses Gesetzes wird aber erst 2032 in vollem Umfang gelten, um den Ländern in der Zwischenzeit genügend Zeit für den Ausbau der dafür notwendigen Strukturen zu geben. Es verpflichtet die Länder, ein flächendeckendes Hilfesystem mit ausreichenden Schutz- und Beratungsangeboten zu gewährleisten, wobei der Bund vor allem finanziell unterstützt.

    Aufbau von Präventionsnetzwerken

    Vor diesem neu geschaffenen institutionellen Hintergrund sei erwähnt, dass erste Strukturen, die direkt und indirekt Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpften, bereits Anfang dieses Jahrhunderts sukzessive aufgebaut wurden. Im Frühjahr 2000 wurde die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Häusliche Gewalt“ gegründet, die fortan insgesamt über 200 nationale Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen begleiten sollte. Zudem unterhielt der „Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ bereits ebenso lang einen Dialog auf den Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen, um Schutz und Hilfen für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene, die von sexualisierter Gewalt und Ausbeutung in ihrer Kindheit betroffen waren, weiter auszubauen. Weiterhin ist die „Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt“ als ein von der Bundesregierung geförderter Dachverband von Täterarbeitseinrichtungen zu nennen, die sich insbesondere die Sichtbarmachung der Themen häusliche Gewalt und Täterarbeit sowie die Qualitätssicherung und Erweiterung der Täterarbeit auf neue Bereiche und Zielgruppen zum Ziel gesetzt hat. Bis Ende des Jahres 2024 gab es zudem das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, dessen vorrangiges Ziel es war, bestehende Lücken im Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder zu schließen und den bedarfsgerechten Ausbau von Unterstützungsangeboten voranzutreiben.

    Neue Datenerhebungsformate

    Hinzu kamen einschlägige Studien und Datenerhebungen, die von der Bundesregierung eingeführt wurden, um eine umfassende Datengrundlage sowohl für die Bewertung des Erfolgs von aufgelegten Präventiv- und Schutzmaßnahmen zu erhalten als auch weiteren Handlungsbedarf zu identifizieren. Hierbei sind insbesondere die „Kriminalstatistische Auswertung– Partnerschaftsgewalt“, die jährlich seit 2016 erschien und 2023 im „Lagebild Häusliche Gewalt“ aufgegangen ist, sowie seit 2023 auch das „Lagebild Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ (beide werden sowohl einfach als „Lagebild“ als auch als „Bundeslagebild“ beziehungsweise „BKA-Lagebild“ bezeichnet) zu nennen. Das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht diese Lagebilder, die vornehmlich Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) verwenden.

    Dunkelfeldanalyse

    Ein weiteres wichtiges Präventions- und Datenerhebungsinstrument ist die Dunkelfeldanalyse, also die Ermittlung von Daten aus dem sogenannten „Dunkelfeld“, die die polizeilich ermittelten und im Rahmen von BKA-Statistiken präsentierten „Hellfeldzahlen“ ergänzen sollen. Dunkelfeldanalysen
    beleuchten das nicht oder nur unzureichend erfasste Ausmaß von Gewalt gegen Frauen, indem sie repräsentative Befragungen von betroffenen Personen nutzen, um das wahre Ausmaß des Problems zu ermitteln und Gründe für das Nicht-Anzeigen, wie Scham oder Angst, aufzudecken. Die seit 2021 gemeinsam vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und BKA ins Leben gerufene Dunkelfeldbefragung „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“ will die ermittelten Daten darüber hinaus nutzen, um Schutz-, Unterstützungs- und Hilfsangebote gezielter und effizienter entwickeln und ausbauen können. Neben dem Ausleuchten der Hintergründe von Gewalt gegen Frauen, helfen die Dunkelfeldzahlen somit auch ganz konkret in der Praxis,.beispielsweise, indem sie Fakten und Details aufzeigen, die der Polizei helfen, Täter schneller zu ermitteln, zu verhaften, aus dem Umfeld der betroffenen Frau zu verweisen und Folgegewalt zu verhindern. Die LeSuBiA-Befragung für die Datenergebung im Rahmen der Bundeslagebilder 2024 wurde zwischen Mitte 2023 und Ende 2024 durch das Umfrageinstitut Kantar umgesetzt. Dabei wurde eine sogenannte Mixed-Mode-Befragung angewandt, bei der zwar vornehmlich persönlich-mündliche Interviews (CAPI/CASI) durchgeführt werden, aber auch nachgelagert Onlinebefragungen (CAWI) erfolgten, zum Beispiel wenn eine Teilnahme an der persönlich-mündlichen Befragung aus sprachlichen Gründen nicht möglich war. An der Erhebung für das Jahr 2024 haben insgesamt 15.000 Betroffene, die zufällig aus der PKA ausgewählt wurden, teilgenommen. Zwanzig Jahre nach der letzten Opferbefragung des BMFSFJ sollte die Studie damit nicht nur aktuelle und bundesweite Daten zur Gewaltbelastung von Frauen erheben, sondern erstmals auch von Männern. Mit der Durchführung von Zusatzstichproben werden zudem repräsentative Aussagen zur Gewaltbelastung in Partnerschaften sowie sexualisierter und digitaler Gewalt von und an Menschen mit Migrationshintergrund ermöglicht.

    Bundeslagebilder 2024

    Die aktuellen Bundeslageberichte 2024 zur „Häuslichen Gewalt“ und „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ wurden am 21. November 2025 vorgestellt. Die Bundeslageberichte entstehen in Abstimmung zwischen dem BMI, dem BMBFSFJ und dem BKA. Die präsentierten Daten stammen vor allem aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und teilweise aus dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst (KPMD).

    Die wichtigsten Fakten aus dem Bundeslagebericht „Häusliche Gewalt“ sind:

  • Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 265.942 Menschen Opfer von häuslicher Gewalt, ein neuer Höchststand.
  • Wie schon in den Vorjahren waren die meisten Opfer von häuslicher Gewalt von Partnerschaftsgewalt betroffen (171.069 Personen; 64,3 %). 94.873 Personen (35,7 %) waren innerfamiliärer Gewalt ausgesetzt.
  • Im Bereich der Partnerschaftsgewalt stieg die Zahl der Opfer um 1,9 % auf 171.069. Partnerschaftsgewalt trifft nach wie vor überwiegend Frauen: Rund 80 % der Opfer sind weiblich. Unter den Tatverdächtigen dagegen sind Männer weiterhin deutlich überrepräsentiert (77,7 %). Häufigstes verzeichnetes Delikt war sowohl bei weiblichen als auch bei männlichen Opfern die Körperverletzung. 132 Frauen und 24 Männer wurden im vergangenen Jahr durch Partnerschaftsgewalt getötet.
  • Von innerfamiliärer Gewalt waren 2024 insgesamt 94.873 Personen betroffen. Das entspricht einem Anstieg um 7,3 % gegenüber dem Vorjahr. 54,2 % der Opfer sind weiblich, 45,8 % männlich. Am stärksten von innerfamiliärer Gewalt betroffen sind Kinder zwischen 6 und 14 Jahren.
  • Auffällig ist sowohl bei der Partnerschaftsgewalt als auch bei der innerfamiliären Gewalt ein Anstieg der Straftaten im digitalen Raum. Im Kontext von Partnerschaftsgewalt stieg die Anzahl der Opfer von digitaler Gewalt gegenüber dem Vorjahr um 10,9 % auf 4876, im Rahmen der Innerfamiliären Gewalt um 20,4 % auf 2027.
  • Die Zahl der polizeilich registrierten Opfer von häuslicher Gewalt ist innerhalb der letzten fünf Jahre um insgesamt 17,8 % gestiegen. Viele Taten im Bereich Partnerschaftsgewalt, sexualisierte und digitale Gewalt werden jedoch nicht angezeigt, etwa aus Angst, Abhängigkeit oder Scham. Erste Ergebnisse von LeSuBiA zeigen zudem: Die Anzeigequote liegt meist unter 10 %, bei Partnerschaftsgewalt sogar unter 5 %. Die Frequenz und der Schweregrad der Gewalterfahrung ist bei Frauen über alle Gewaltformen hinweg höher als bei Männern.
  • Als wichtigste Punkte des Bundeslagebilds 2024 „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ sind zu nennen:

  • Sexualdelikte: Im Jahr 2024 wurden 53.451 weibliche Opfer von Sexualdelikten erfasst (+2,1 %, 2023: 52.330). Knapp die Hälfte war zum Tatzeitpunkt minderjährig. Die meisten dieser Frauen und Mädchen wurden Opfer von sexueller Belästigung (36,4 %), Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff (insgesamt 35,7 %) sowie sexuellem Missbrauch (27,5 %).
  • Tötungsdelikte: 2024 wurden 308 Mädchen und Frauen getötet. Insgesamt wurden in der PKS 328 Mädchen und Frauen als Opfer vollendeter Tötungsdelikte erfasst (–8,9 %, 2023: 360). Da in der PKS 2024 erstmals der Verletzungsgrad der Opfer bundeseinheitlich erfasst wurde, ist nun eine Unterscheidung zwischen den von vollendeten Tötungsdelikten insgesamt betroffenen Opfern und den verletzten Personen möglich. Betroffene Opfer können beispielsweise Kinder sein, die bei der Tat auch angegriffen, aber nur verletzt wurden. 859 Frauen und Mädchen wurden Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten (–8,4 %; 2023: 938).
  • Digitale Gewalt: 18.224 Frauen und Mädchen waren Opfer digitaler Gewalt, beispielsweise durch Cyberstalking oder Online-Bedrohungen. Mit einem Anstieg um 6,0 % gegenüber dem Vorjahr (2023: 17.193) ist die Zahl weiblicher Opfer im Bereich digitale Gewalt damit erneut gestiegen – der stärkste Anstieg in allen Fallgruppen.
  • Politisch motivierte Gewalt: Im Bereich der politisch motivierten Kriminalität wird die Tatmotivation berücksichtigt. Hier zeigt sich mit 558 erfassten Straftaten im Jahr 2024 ein erneut hoher Anstieg bei frauenfeindlichen Straftaten (+73,3 %). Damit setzt sich der Anstieg aus dem Vorjahr fort (2023: +56,3 %). Knapp die Hälfte der Delikte entfällt auf den Straftatbestand Beleidigung. Bei den registrierten 39 Gewaltdelikten handelt es sich in den meisten Fällen um Körperverletzungen. 2024 wurde in diesem Zusammenhang ein versuchtes Tötungsdelikt erfasst.
  • Schlussfolgerungen

    Die regelmäßige Berichterstattung über häusliche Gewalt gegenüber Frauen belegt die große sozialmedizinische Bedeutung dieses Problems. Es bleibt zu wünschen, dass die Bundesregierung in Umsetzung des Präventionsauftrags der Istanbuler Konvention die Präventionsmaßnahmen und auch die Maßnahmen der Nachsorge weiterhin stärkt. Wünschenswert ist in Zukunft wahrscheinlich auch eine Zusammenschau und eine gemeinsame Analyse der Häufigkeit und Ursachen von Gewalt gegenüber Frauen im Haushalt, aber auch im öffentlichen Bereich und am Arbeitsplatz. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte können bei der Unterstützung von betroffenen Frauen eine wichtige Rolle einnehmen, wenn sie im Rahmen der ganzheitlichen Vorsorge mögliche Gewalterfahrungen bei den nach dem Arbeitsschutzgesetz betreuten Frauen unabhängig vom Setting der Gewalt vermuten.▪

    Interessenkonflikt: Die Autoren geben an, dass keine Interessenkonflikte vorliegen.

    Online-Quellen

    Bundeskriminalamt (BKA): ­Polizeilich erfasste Gewalt gegen Frauen nimmt weiter zu
    www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/251121_BLB_Strafta…

    Bundesministerium für ­Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSF): ­Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention
    www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikationen/gewaltschutzstrategie…

    Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSF): Historischer Schritt im Kampf gegen Gewalt an Frauen
    www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/historischer-schri…

    Deutscher Bundestag: Strategie der Bundesregierung zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nach der Istanbul-Konvention 2025 bis 2030 (Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention)
    https://dserver.bundestag.de/btd/20/144/2014479.pdf

    Deutscher Präventionstag: Die geschlechterübergreifende Dunkelfeldbefragung „LeSuBiA“
    www.praeventionstag.de/nano.cms/vortraege/id/6038

    Kontakt

    Prof. Dr. med. Albert Nienhaus
    Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege; Pappelallee 35-37; 22089 Hamburg

    Foto: Jörg Modrow

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