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Mutterschutz in Kitas – Zwischen Fürsorge und Alltagspraxis

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Maternity protection in daycare centers – Between care and everyday practice

Maternity protection in daycare centers is a key issue, as the proportion of young women in this field is high. But how can duty of care, health protection, and everyday life in daycare centers be reconciled? This article highlights typical risks, legal frameworks, and critically discusses whether blanket employment bans for all educators are truly necessary.

Kernaussagen

  • Mutterschutz ist in Kitas besonders relevant, da viele Erzieherinnen im gebärfähigen Alter sind.
  • Hauptgefährdungen: Infektionsrisiken, körperliche Belastungen, Unfallgefahren durch ­verhaltensauffällige Kinder.
  • Gesetzliche Vorgaben schützen Schwangere, stellen Kitas aber vor organisatorische ­Herausforderungen.
  • Pauschale Beschäftigungsverbote sind umstritten und nicht immer sinnvoll.
  • Individuelle Gefährdungsbeurteilungen sind der Schlüssel zu passgenauen Lösungen.
  • Prävention und Aufklärung stärken den Gesundheitsschutz für alle Mitarbeitenden.
  • Mutterschutz in Kitas – Zwischen Fürsorge und ­Alltagspraxis

    Mutterschutz in Kitas ist ein zentrales Thema, denn der Anteil junger Frauen im pädagogischen Bereich ist hoch. Doch wie lassen sich Fürsorgepflicht, Gesundheitsschutz und der Alltag in Kitas sinnvoll vereinen? Der Beitrag beleuchtet typische Gefährdungen, rechtliche Rahmenbedingungen und diskutiert kritisch, ob pauschale Beschäftigungsverbote für alle Erzieherinnen wirklich notwendig sind.

    Der Anteil junger Frauen im pädagogischen Bereich ist hoch, viele von ihnen befinden sich im gebärfähigen Alter. Aus diesem Grund spielt der Mutterschutz in Kindertagesstätten (Kitas) eine besondere Rolle. Mit der Meldung der Schwangerschaft einer Erzieherin rückt der Schutz der werdenden Mutter in den Fokus der betrieblichen Gesundheitsvorsorge. Doch wie lässt sich der gesetzliche Anspruch auf Schutz und die praktische Umsetzung im Kita-Alltag sinnvoll verbinden?

    Typische Gefährdungen im ­Kita-Alltag

    Im Alltag von Kitas sind die Erzieherinnen verschiedenen Gefährdungen ausgesetzt, die während der Schwangerschaft für die werdende Mutter oder das ungeborene Kind von Bedeutung sind. Besonders relevant sind Infektionsrisiken, etwa durch Kinderkrankheiten wie Ringelröteln, Zytomegalie oder Windpocken. Auch körperliche Belastungen, beispielsweise durch das Heben und Tragen von Kindern, gehören zum Alltag. Hinzu kommen Unfall- und Verletzungs­gefahren, etwa durch verhaltensauffällige Kinder, die unvorhersehbar reagieren können. Die Vielfalt der Aufgaben und die Nähe zu den Kindern machen den Arbeitsplatz Kita besonders herausfordernd für schwangere Mitarbeiterinnen.

    Rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Änderungen

    Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) verpflichtet Arbeitgeber, werdende und stillende Mütter vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Dazu gehört die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung: Erst wenn Schutzmaßnahmen nicht ausreichen, kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Seit Juni 2025 gibt es zudem wichtige Änderungen: Die Schutzfristen wurden erweitert, insbesondere nach Fehlgeburten, und der Kündigungsschutz wurde gestärkt. Kitaleitungen müssen ihre Prozesse anpassen und das Personal umfassend informieren.

    Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits-
    und Gesundheitsmanagement. Dabei müssen physische, chemische und biologische Risiken sowie ergonomische und psychische Belastungen berücksichtigt werden. Die Erstellung dieser anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung ist für alle Arbeitsplätze erforderlich – unabhängig davon, ob aktuell eine Frau im gebärfähigen Alter dort arbeitet.

    Besondere Herausforderungen in kleinen Einrichtungen und Elterninitiativkitas

    Gerade in kleinen Einrichtungen, insbesondere Elterninitiativkitas, ist die Unsicherheit bei der Umsetzung des Mutterschutzes besonders groß. Häufig sind die gesetzlichen Vorschriften nicht bekannt oder werden unterschätzt. Viele Träger und Leitungen sind ehrenamtlich tätig und verfügen nicht über die Ressourcen oder das Fachwissen, um die komplexen Anforderungen des Mutterschutzgesetzes vollständig zu erfüllen. Die Folge ist eine hohe Verunsicherung, die sich sowohl auf die Leitung als auch auf das Team auswirkt.

    Oft fehlt eine systematische Gefährdungsbeurteilung und eine gute Kommunikation mit der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Angst vor Fehlern und Haftungsrisiken führt dazu, dass Beschäftigungsverbote vorschnell ausgesprochen werden, manchmal sogar aus reiner Vorsicht, ohne dass eine konkrete Gefährdung vorliegt. Dies kann zu personellen Engpässen und organisatorischen Problemen führen, die den Kita-Alltag zusätzlich belasten. Der vieler­orts herrschende Personalmangel verstärkt die Herausforderungen rund um den Mutterschutz in Kitas zusätzlich.

    Für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Kitas betreuen oder beraten, ist es daher besonders wichtig, die Leitung und das Team zu sensibilisieren und praxisnahe Unterstützung zu bieten. Die Vermittlung der gesetzlichen Grundlagen, die Beratung bei der Gefährdungsbeurteilung und die Entwicklung individueller Lösungen sind zentrale Aufgaben. Ein niederschwelliger Zugang zu Informationen und eine offene Kommunikation helfen, Unsicherheiten abzubauen und den Mutterschutz wirksam umzusetzen.

    Praktische Umsetzung und ­Lösungswege

    Nach der Meldung einer Schwangerschaft muss zeitnah eine individuelle anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Dabei sollten die Arbeitsschutzexpertinnen und
    -experten eingebunden werden. Je nach Ergebnis der Immunitätsprüfung und der individuellen Situation können gezielte Schutzmaßnahmen getroffen werden. Ist beispielsweise ein ausreichender Immunschutz gegen bestimmte Infektionskrankheiten vorhanden, kann die Weiterbeschäftigung, etwa durch Umsetzung in den Elementarbereich oder Anpassung der Tätigkeiten, ermöglicht werden. So lassen sich sowohl der Gesundheitsschutz der Schwangeren als auch der reibungslose Ablauf im Kita-Alltag gewährleisten.

    Für stillende Erzieherinnen entspricht das Gefährdungsprofil weitgehend dem allgemeinen Lebensrisiko. Relevant sind nur Gefährdungen, die direkt über die Milch auf das Kind übertragen werden können. Hier sind blutübertragbare Infektionserkrankungen zu nennen, die von entsprechend infektiösen Kindern durch Bisse auf die Stillende übertragen werden können. Arbeitsorganisatorische Maßnahmen mit Vermeidung der Betreuung von aggressiven/beißenden Kindern können diese Gefährdung abwenden. Bei der Gefährdungsbeurteilung für Stillende bleiben luftübertragbare Infektionserkrankungen unberücksichtigt, da dieses Übertragungsrisiko bei Nichtstillenden in gleicher Weise besteht.

    Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und der Schutzmaßnahmen ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiges Instrument, um Transparenz und Sicherheit zu gewährleisten. Die Meldung der Schwangerschaft an die zuständige Behörde ist ebenfalls Pflicht und dient dazu, die Einhaltung aller notwendigen Schutzmaßnahmen sicherzustellen.

    Beschäftigungsverbote – sinnvoll oder übertrieben?

    In der Praxis werden Beschäftigungsverbote für schwangere Erzieherinnen häufig pauschal ausgesprochen, oft aus Unsicherheit oder Angst vor Haftungsrisiken. Doch diese Praxis entspricht nicht den Vorgaben des ­Mutterschutzgesetzes. Nicht jede Tätigkeit in der Kita ist zwangsläufig gefährlich. Individuelle Lösungen, wie der gezielte Einsatz in weniger risikobehafteten Bereichen oder organisatorische Anpassungen, wie zum Beispiel die Betreuung von ausschließlich älteren Kindern, sind häufig möglich und sinnvoller als ein generelles Verbot. Die Einbeziehung der Schwangeren und Stillenden in die Gefährdungsbeurteilung und die offene Kommunikation mit dem Team sind entscheidend, um passgenaue Lösungen zu finden.

    Prävention und Aufklärung als Schlüssel

    Ein wirksamer Mutterschutz in Kitas setzt auf Prävention und Aufklärung. Dazu gehören regelmäßige Schulungen, klare Hygiene­regeln und eine offene Kommunikation zwischen Leitung, Mitarbeitenden und Betriebsärztin/-arzt. Die Unterweisung zu Arbeits- und Infektionsschutz einschließlich Hygienemaßnahmen ist für alle Beschäftigtengruppen, von pädagogischen Fachkräften über Küchenpersonal bis hin zu Hausmeister und Verwaltung, verpflichtend und sollte regelmäßig aktualisiert werden.

    Fazit

    Mutterschutz in Kitas ist wichtig und notwendig, aber pauschale Beschäftigungsverbote sind selten die beste Lösung. Individuelle Gefährdungsbeurteilungen und präventive Maßnahmen bieten einen besseren Weg, um den Schutz werdender Mütter und den Alltag in Kitas in Einklang zu bringen. Die gesetzlichen Vorgaben sind klar, die praktische Umsetzung erfordert jedoch Sensibilität, Flexibilität und eine gute Zusammenarbeit im Team. Besonders in kleinen Einrichtungen und Elterninitiativkitas ist die Unterstützung durch die Arbeitsschutzexpertinnen und -experten unverzichtbar, um Unsicherheiten zu überwinden und den Mutterschutz wirksam zu gestalten.

    Interessenkonflikt: Die Autorin gibt an, dass keine Interessenkonflikte vorliegen.

    Kontakt

    Dipl. Ing. Heidrun Schudak
    Fachkraft für Arbeitssicherheit; Kaiser-Friedrich-Str. 21a; 10585 Berlin

    Foto: Kai Steinkühler

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