Risk Assessment in Europe: Comparing Luxembourg with D-A-CH, Belgium and France
Objectives: The aim of this article is to compare the legal and conceptual approaches to risk assessment in Luxembourg with those applied in selected European countries (Germany, Austria, Switzerland, Belgium and France). Based on data from the ESENER 2024 survey, the analysis examines to what extent differences in reported implementation rates can be explained by divergent national implementation logics.
Methods: A qualitative, system-comparative analysis was conducted. National legal provisions, official guidelines and practical tools on risk assessment were reviewed, complemented by current European comparative data from the ESENER 2024 survey. The analysis focused on the conceptual approach to risk assessment (process-oriented versus inventory-based), the integration of psychosocial risks, and institutional and participatory frameworks.
Results: Marked differences were identified between the countries examined. Germany, Austria, Switzerland, France and Belgium predominantly apply process-oriented risk assessment models, while the system in Luxembourg primarily focuses on the identification of predefined high-risk activities. Psychosocial risks are explicitly integrated into risk assessment procedures in several countries, whereas in Luxembourg they are considered only implicitly. In the ESENER 2024 survey, Luxembourg reported the lowest implementation rate, at 46 %.
Conclusions: The findings suggest that Luxembourg’s low ESENER implementation rate is at least partly attributable to conceptual and methodological differences between national practice and the European survey framework. A stronger integration of process-oriented elements could support the further development of existing systems.
Keywords: risk assessment – occupational medicine – psychosocial risks – European comparison
ASU Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 2025; 61: 288–291
Gefährdungsbeurteilung in Europa: Vergleich Luxemburgs mit D-A-CH, Belgien und Frankreich
Ziel: Ziel dieses Beitrags ist es, die gesetzlichen und konzeptionellen Ansätze der Gefährdungsbeurteilung in Luxemburg mit ausgewählten europäischen Ländern (Deutschland, Österreich, Schweiz, Belgien und Frankreich) zu vergleichen. Vor dem Hintergrund der ESENER-2024-Erhebung wird untersucht, inwieweit Unterschiede in den berichteten Umsetzungsraten durch unterschiedliche nationale Umsetzungslogiken erklärbar sind.
Methoden: Es wurde eine qualitative, systemvergleichende Analyse durchgeführt. Grundlage bildeten nationale Rechtsvorschriften, Leitfäden und Praxishilfen zur Gefährdungsbeurteilung sowie aktuelle europäische Vergleichsdaten aus der ESENER-2024-Erhebung. Analysiert wurden insbesondere der konzeptionelle Ansatz der Gefährdungsbeurteilung (prozessorientiert versus inventarbezogen), die Berücksichtigung psychosozialer Risiken sowie institutionelle Rahmenbedingungen und Partizipationsstrukturen.
Ergebnisse: Die Analyse zeigt deutliche Unterschiede zwischen den untersuchten Ländern. Während Deutschland, Österreich, die Schweiz, Frankreich und Belgien überwiegend prozessorientierte Modelle der Gefährdungsbeurteilung anwenden, ist das luxemburgische System primär auf die Identifikation definierter risikobehafteter Tätigkeiten ausgerichtet. Psychosoziale Risiken sind in mehreren Ländern explizit Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung, in Luxemburg hingegen nur implizit berücksichtigt. In der ESENER-2024-Erhebung weist Luxemburg mit 46 % die niedrigste berichtete Umsetzungsrate auf.
Schlussfolgerungen: Die Ergebnisse legen nahe, dass die niedrige ESENER-Quote in Luxemburg zumindest teilweise auf konzeptionelle und methodische Unterschiede zwischen nationaler Praxis und europäischem Erhebungsdesign zurückzuführen ist. Eine stärkere Integration prozessorientierter Elemente könnte die Weiterentwicklung bestehender Systeme unterstützen.
Schlüsselwörter: Gefährdungsbeurteilung – Arbeitsmedizin – psychosoziale Risiken – Europäischer Vergleich
Einleitung
Die Gefährdungsbeurteilung stellt ein zentrales Instrument der arbeitsmedizinischen Prävention dar und ist als Kernanforderung der europäischen Rahmenrichtlinie 89/391/EWG in allen Mitgliedstaaten rechtlich verankert. Ziel ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren systematisch zu identifizieren, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Trotz dieser gemeinsamen rechtlichen Grundlage zeigen sich in Europa deutliche Unterschiede in der praktischen Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung, insbesondere im Hinblick auf Methodik, Prozesslogik und institutionelle Einbindung arbeitsmedizinischer Akteure.
Die fünfte Europäische Unternehmenserhebung zu neuen und aufkommenden Risiken (ESENER 2024) liefert hierzu aktuelle Vergleichsdaten. Während in mehreren Mitgliedstaaten hohe Umsetzungsraten der Gefährdungsbeurteilung berichtet werden, weist Luxemburg mit einer Quote von lediglich 46 % den niedrigsten Wert im europäischen Vergleich auf. Dieser Befund steht auf den ersten Blick im Kontrast zur formalen Umsetzung der europäischen Arbeitsschutzvorgaben im luxemburgischen Rechtssystem.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit die ESENER-Ergebnisse tatsächlich auf Defizite der Präventionspraxis hinweisen oder ob sie zumindest teilweise durch unterschiedliche nationale Konzepte und Umsetzungslogiken der Gefährdungsbeurteilung erklärbar sind. Insbesondere der in Luxemburg etablierte Ansatz eines „Inventaire des postes à risques“, der sich auf definierte risikobehaftete Tätigkeiten konzentriert, unterscheidet sich strukturell von prozessorientierten Modellen der Gefährdungsbeurteilung, wie sie in Deutschland, Belgien oder Frankreich Anwendung finden.
Ein systematischer Vergleich dieser Ansätze ist nicht nur für die Interpretation der ESENER-Daten relevant, sondern auch für die arbeitsmedizinische Praxis in der Großregion, die durch eine hohe grenzüberschreitende Mobilität von Beschäftigten geprägt ist.
Zielstellung
Ziel dieses Beitrags ist es, die gesetzlichen und konzeptionellen Ansätze der Gefährdungsbeurteilung in Luxemburg mit ausgewählten europäischen Ländern (Deutschland, Österreich, Schweiz, Belgien und Frankreich) systematisch zu vergleichen. Auf Grundlage aktueller Daten der ESENER-2024-Erhebung sollen Unterschiede in der Umsetzung, insbesondere im Hinblick auf Prozesslogik, Einbindung psychosozialer Risiken und institutionelle Rahmenbedingungen, herausgearbeitet werden. Ziel ist es, die vergleichsweise niedrige Umsetzungsrate der Gefährdungsbeurteilung in Luxemburg in einen strukturellen Kontext einzuordnen und daraus arbeitsmedizinisch relevante Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung bestehender Systeme abzuleiten.
Methoden
Es wurde eine qualitative, systemvergleichende Analyse durchgeführt. Grundlage bildeten nationale gesetzliche Regelungen, untergesetzliche Vorschriften sowie offizielle Leitfäden und Praxishilfen zur Gefährdungsbeurteilung in Luxemburg, Deutschland, Österreich, der Schweiz, Belgien und Frankreich. Ergänzend wurden aktuelle europäische Vergleichsdaten aus der fünften Europäischen Unternehmenserhebung zu neuen und aufkommenden Risiken (ESENER 2024) herangezogen.
Die Auswahl der Vergleichsländer erfolgte nach dem Kriterium der geografischen und sprachlichen Nähe zu Luxemburg sowie der arbeitsmarktpolitischen Relevanz für die Großregion. Einbezogen wurden die unmittelbaren Nachbarländer Deutschland, Frankreich und Belgien sowie Österreich und die Schweiz als weitere deutschsprachige Referenzsysteme. Die Dokumentenauswahl beschränkte sich auf amtliche Rechtsquellen, behördliche Leitfäden und Praxishilfen sowie wissenschaftlich publizierte Vergleichsdaten.
Folgende offizielle Leitfäden und Praxishilfen wurden einbezogen:
- Deutschland: Leitfaden der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) „Gefährdungsbeurteilung – Grundlagen und Umsetzung“ (2023) sowie Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA);
- Österreich: Leitfaden der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zur Evaluierung und Checklisten der Arbeitsinspektion;
- Schweiz: Wegleitung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zum ArG sowie Präventionshilfen der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA);
- Frankreich: Leitfaden des Institut national de recherche et de sécurité (INRS) zum DUERP (ED 840);
- Belgien: Service public fédéral Emploi (SPF Emploi) – „Bien-être au travail: analyse des risques et plans de prévention“ (2022);
- Luxemburg: Leitfaden der Inspection du travail et des mines (ITM) zum Inventaire des postes à risques.
Die Analyse erfolgte in mehreren Schritten. Zunächst wurden die jeweiligen nationalen Konzepte der Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich ihrer rechtlichen Verankerung, ihres konzeptionellen Ansatzes (prozessorientiert versus inventarbezogen) sowie der vorgesehenen Aktualisierungs- und Dokumentationspflichten systematisch erfasst. In einem zweiten Schritt wurde untersucht, inwieweit psychosoziale Risiken explizit berücksichtigt und in die jeweiligen Umsetzungsstrukturen integriert sind. Darüber hinaus wurde die institutionelle Einbindung arbeitsmedizinischer und präventiver Akteure sowie die Rolle von Partizipation und Mitwirkung der Beschäftigten analysiert.
Die ESENER-2024-Daten wurden zur Kontextualisierung der nationalen Systeme genutzt. Dabei wurden insbesondere die berichteten Umsetzungsraten der Gefährdungsbeurteilung sowie ausgewählte Strukturindikatoren berücksichtigt. Die ESENER-Ergebnisse stellen vorläufige „First findings“ dar und wurden nicht als direkte Wirksamkeitsmessung einzelbetrieblicher Präventionsmaßnahmen interpretiert, sondern als Indikatoren für unterschiedliche nationale Umsetzungslogiken.
Aufgrund des deskriptiven und vergleichenden Ansatzes wurden keine personenbezogenen Daten erhoben oder verarbeitet. Eine formale Zustimmung einer Ethikkommission war daher nicht erforderlich.
Ergebnisse
Luxemburg
In Luxemburg ist die Gefährdungsbeurteilung arbeitsrechtlich verankert und wird im praktischen Vollzug maßgeblich über das „Inventaire des postes à risques“ umgesetzt. Dieses Instrument zielt primär auf die Identifikation und Meldung von Arbeitsplätzen mit definierten besonderen Risiken ab, darunter insbesondere Expositionen gegenüber physikalischen, chemischen oder biologischen Gefährdungen sowie Tätigkeiten mit erhöhter Unfallgefahr. Die Bewertung erfolgt überwiegend tätigkeitsbezogen und ist an einen gesetzlich vorgesehenen Überprüfungszyklus von in der Regel drei Jahren gebunden.
Psychosoziale Risiken sind im luxemburgischen Recht nicht explizit als eigenständige Kategorie der Gefährdungsbeurteilung definiert. Sie werden implizit unter allgemeinen Belastungen verstanden, sind jedoch im Rahmen des Inventars nicht systematisch operationalisiert. Eine fortlaufende, prozessorientierte Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung mit regelmäßiger Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen ist nicht verbindlich vorgeschrieben.
Im Rahmen der ESENER-2024-Erhebung berichteten lediglich 46 % der befragten Unternehmen in Luxemburg, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Damit weist Luxemburg die niedrigste Umsetzungsrate im europäischen Vergleich auf.
Deutschland, Österreich und Schweiz (D-A-CH)
In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die Gefährdungsbeurteilung als kontinuierlicher, zyklischer Prozess konzipiert. Sie umfasst die systematische Ermittlung aller relevanten Gefährdungsfaktoren, die Bewertung der Risiken, die Festlegung und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen sowie deren regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung. Die Vorgehensweise ist nicht auf definierte Risikopositionen beschränkt, sondern grundsätzlich offen für alle arbeitsbedingten Gefährdungen.
Psychosoziale Belastungen sind explizit Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung und werden in den nationalen Regelwerken sowie in zahlreichen Leitfäden und Praxishilfen konkret adressiert. Digitale Unterstützungsinstrumente und branchenspezifische Handlungshilfen sind in allen drei Ländern weit verbreitet und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen verfügbar.
Die Beteiligung der Beschäftigten ist in allen drei Ländern gesetzlich verankert. In Deutschland erfolgt dies über das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) beziehungsweise das Personalvertretungsrecht, in Österreich über das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) und in der Schweiz über das Arbeitsgesetz (ArGV). Betriebliche Interessenvertretungen sind in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen; Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind zur Information und Konsultation verpflichtet.
Die ESENER-2024-Daten zeigen für die D-A-CH-Länder deutlich höhere Umsetzungsraten der Gefährdungsbeurteilung im Vergleich zu Luxemburg: Deutschland berichtet eine Umsetzungsrate von ca. 77%, Österreich von ca. 73 %. Die Schweiz nimmt als Nicht-EU-Mitglied nicht an der ESENER-Erhebung teil; nationale Daten bestätigen jedoch vergleichbar hohe Umsetzungsgrade. Darüber hinaus berichten Unternehmen in D-A-CH häufiger über regelmäßige Aktualisierungen und eine strukturierte Dokumentation der Maßnahmen.
Frankreich
In Frankreich ist die Gefährdungsbeurteilung verpflichtend im „Document unique d’évaluation des risques professionnels“ (DUERP) verankert. Dieses Dokument ist mindestens jährlich zu aktualisieren und muss alle relevanten Gefährdungen einschließlich psychosozialer Risiken erfassen. Die DUERP ist als zentrales Steuerungsinstrument der betrieblichen Prävention ausgestaltet und eng mit der Planung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen verknüpft.
Die Beteiligung der Beschäftigten und ihrer Vertretungen ist integraler Bestandteil des französischen Systems. Die Gefährdungsbeurteilung dient zugleich als Grundlage für weiterführende Präventions- und Aktionspläne. Entsprechend berichten französische Unternehmen in der ESENER-2024-Erhebung mit ca. 76 % eine hohe Umsetzungsrate der Gefährdungsbeurteilung.
Belgien
Belgien verfolgt einen stark partizipativen Ansatz der Gefährdungsbeurteilung. Zentrales Element ist ein mehrstufiges Präventionssystem, bestehend aus einem mehrjährigen globalen Präventionsplan sowie jährlichen Aktionsplänen. Die Gefährdungsbeurteilung ist dabei integraler Bestandteil eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses und schließt physische, chemische, biologische und psychosoziale Risiken ausdrücklich ein.
Interne und externe Präventionsdienste sowie arbeitsmedizinische Fachkräfte sind systematisch in die Durchführung eingebunden. Die ESENER-2024-Daten weisen für Belgien mit ca. 74% eine hohe Umsetzungsrate sowie eine ausgeprägte institutionelle Verankerung der Gefährdungsbeurteilung aus.
Vergleichende Übersicht
Zusammenfassend zeigen die Ergebnisse deutliche Unterschiede zwischen inventarbezogenen und prozessorientierten Ansätzen der Gefährdungsbeurteilung (➥ Tabelle 1). Während Luxemburg primär auf die Identifikation definierter Risikopositionen fokussiert ist, zeichnen sich die Systeme in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich und Belgien durch eine umfassendere, dynamische Prozesslogik aus. Diese Unterschiede spiegeln sich in den berichteten Umsetzungsraten der ESENER-2024-Erhebung wider (Luxemburg: 46 %; Deutschland: ca. 77 %; Österreich: ca. 73 %; Frankreich:
ca. 76 %; Belgien: ca. 74 %).
Diskussion
Die Ergebnisse zeigen, dass die in der ESENER-2024-Erhebung beobachteten Unterschiede in den Umsetzungsraten der Gefährdungsbeurteilung nicht allein als Ausdruck unterschiedlicher Präventionsniveaus interpretiert werden können. Vielmehr deuten sie auf grundlegende konzeptionelle und strukturelle Unterschiede in den nationalen Systemen der Gefährdungsbeurteilung hin.
Insbesondere der in Luxemburg etablierte inventarbezogene Ansatz unterscheidet sich deutlich von den prozessorientierten Modellen, wie sie in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich und Belgien vorherrschen. Während prozessorientierte Systeme die Gefährdungsbeurteilung als kontinuierlichen Zyklus verstehen, der regelmäßig überprüft und fortgeschrieben wird, fokussiert das luxemburgische System primär auf die Identifikation definierter risikobehafteter Tätigkeiten. Dieser Ansatz erfüllt spezifische arbeitsmedizinische und aufsichtsrechtliche Funktionen, bildet jedoch den in ESENER abgefragten Prozesscharakter der Gefährdungsbeurteilung nur eingeschränkt ab.
Ein weiterer relevanter Aspekt betrifft die systematische Berücksichtigung psychosozialer Risiken. In mehreren der untersuchten Länder sind diese explizit Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung und durch konkrete methodische Vorgaben sowie unterstützende Instrumente operationalisiert. Demgegenüber erfolgt ihre Berücksichtigung in Luxemburg eher implizit, was die Vergleichbarkeit im Rahmen europäischer Erhebungen zusätzlich erschweren kann.
Die Ergebnisse legen nahe, dass die niedrige ESENER-Quote in Luxemburg zumindest teilweise auf eine begriffliche und methodische Divergenz zwischen nationaler Praxis und europäischem Erhebungsdesign zurückzuführen ist. Dies unterstreicht die Bedeutung einer präzisen Interpretation internationaler Vergleichsdaten und spricht gegen eine ausschließlich defizitorientierte Bewertung einzelner nationaler Systeme.
Für die arbeitsmedizinische Praxis ergibt sich daraus die Notwendigkeit, Gefährdungsbeurteilungen nicht nur formal, sondern auch konzeptionell an den Anforderungen dynamischer Arbeitswelten auszurichten. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen könnten digitale, prozessorientierte Unterstützungsinstrumente einen Beitrag zur Verbesserung der Umsetzungsqualität leisten, ohne bestehende nationale Strukturen grundsätzlich infrage zu stellen.
Schlussfolgerungen
Die vorliegende Analyse verdeutlicht, dass Unterschiede in den Umsetzungsraten der Gefährdungsbeurteilung in Europa nicht allein durch das Vorhandensein gesetzlicher Regelungen erklärbar sind, sondern wesentlich von den zugrunde liegenden konzeptionellen Ansätzen abhängen. Prozessorientierte Modelle der Gefährdungsbeurteilung, wie sie in mehreren europäischen Ländern etabliert sind, ermöglichen eine kontinuierliche Anpassung an sich verändernde Arbeitsbedingungen und begünstigen eine umfassende Berücksichtigung physischer und psychosozialer Risiken.
Für Luxemburg legen die Ergebnisse nahe, dass der bestehende inventarbezogene Ansatz grundsätzlich durch stärker prozessorientierte Elemente ergänzt werden könnte, ohne die bestehenden arbeitsmedizinischen Strukturen infrage zu stellen. Eine klarere Operationalisierung psychosozialer Risiken sowie eine stärkere Unterstützung insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen durch praxisnahe Instrumente könnten zur Verbesserung der Umsetzungsqualität beitragen.
Die Einordnung der ESENER-2024-Daten zeigt zudem die Bedeutung einer differenzierten Interpretation internationaler Vergleichsstudien. Nationale Besonderheiten der Gefährdungsbeurteilung sollten bei der Bewertung von Umsetzungsraten berücksichtigt werden, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. Insgesamt unterstreicht der Vergleich die Relevanz einer systematischen, prozessorientierten Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element moderner arbeitsmedizinischer Prävention.
Interessenkonflikt: Der Autor gibt an, dass keine Interessenkonflikte bestehen.
Einsatz von KI-Tools: Bei der Erstellung dieses Beitrags wurde ein KI-Tool zur sprachlichen Strukturierung und Aufbereitung des Manuskripts eingesetzt. Die inhaltliche Verantwortung, die juristische Bewertung sowie die Auswahl und Überprüfung aller zitierten Quellen liegen ausschließlich beim Autor.
Literatur
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Gefährdungsbeurteilung – Grundlagen und Umsetzung. Dortmund: BAuA, 2023.
European Agency for Safety and Health at Work (EU-OSHA): Fifth European Survey of Enterprises on New and Emerging Risks (ESENER 2024): First findings. Luxembourg: Publications Office of the European Union, 2025.
European Union (EU): Council Directive 89/391/EEC of 12 June 1989 on the introduction of measures to encourage improvements in the safety and health of workers at work. Official Journal of the European Communities 1989; L183: 1–8.
Institut national de recherche et de sécurité (INRS): Évaluation des risques professionnels: document unique (DUERP) – ED 840. Paris: INRS, 2023.
Ministère de la Santé et de la Sécurité sociale (Luxembourg): Inventaire des postes à risques – cadre réglementaire et pratique. Luxembourg: Gouvernement du Grand-Duché de Luxembourg, 2023.
Organisation internationale du Travail (OIT/ILO): Guidelines on occupational safety and health management systems (ILO-OSH 2001). Geneva: International Labour Office, 2011.
Service public fédéral Emploi, Travail et Concertation sociale (Belgium): Bien-être au travail: analyse des risques et plans de prévention. Brussels: SPF Emploi, 2022.
World Health Organization (WHO): Protecting workers’ health: psychosocial risks and work-related stress. Geneva: WHO, 2022.
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA): Leitfaden zur Evaluierung von Arbeitsbedingungen. Wien: AUVA, 2022.
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO): Wegleitung zum Arbeitsgesetz (ArG). Bern: SECO, 2022.
Kontakt
Dr. med. Mehmet Hamurcu, LL.M.
Médecin inspecteur du travail, Occupational Health Physician
Division de la santé au travail, Direction de la Santé
Ministère de la Santé et de la Sécurité sociale
20, Rue de Bitbourg, L-1273 Luxembourg
mehmet.hamurcu@ms.etat.lu
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