Occupational safety specialist and company doctor working together – a case study
Occupational safety specialists and company doctors have been working side by side for decades, advising companies on occupational health and safety. This cooperation is a guarantee of success for effective safety and health measures. Changes brought about by the ‘new world of work’ mean that cooperation must change and improve. The first step is to be aware of this.
Kernaussagen
- Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten schon seit Jahrzehnten erfolgreich zusammen.
- Statistiken aus dem Projekt „Gesund arbeiten in Thüringen“ bestätigen eine gute Zusammenarbeit, zeigen aber auch Kritikpunkte auf.
- Eine Lösung ist die gemeinsame Arbeit vor Ort an einer systemischen Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die auch Antworten auf Herausforderungen der „neuen Arbeitswelt“ bietet.
Zusammenarbeit von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärztin/Betriebsarzt – ein Praxisbericht
Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen/Betriebsärzte arbeiten seit Jahrzehnten Seite an Seite in der Beratung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in Unternehmen. Diese Zusammenarbeit ist ein Erfolgsgarant für die Wirksamkeit von Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen. Veränderungen durch die „neue Arbeitswelt“ führen dazu, dass sich die Zusammenarbeit verändern und verbessern muss. Ein erster Schritt ist, sich dessen bewusst zu sein.
Gesetzlich geregelte Zusammenarbeit
„Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenzuarbeiten. Dazu gehört es insbesondere, gemeinsame Betriebsbegehungen vorzunehmen“ (§ 10 ASiG).
Mit dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von 1973 wurde die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Beratung in Unternehmen etabliert. Teil der Beratung und gleichzeitig eine Verpflichtung ist die Zusammenarbeit der Betriebsärztinnen und -ärzte mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit.
Die Praxis der Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten ist etabliert und gelebte Praxis. Laut einer Studie im Rahmen des Projekts „Gesund arbeiten in Thüringen“ arbeiten 83 % der Befragten Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Arbeitsschutzausschuss mit Betriebsärztinnen und -ärzten zusammen, und immerhin 40 % im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (Befragung von Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Zusammenarbeit mit Betriebsärzten, 2019, s. Online-Quellen). Dieselbe Studie stellt auch fest, dass bei allen Aufgabengebieten mit einem medizinischen Schwerpunkt, wie zum Beispiel Mutterschutz, Hautschutz, Infektionsschutz und Erste Hilfe in vielen Fällen eine regelmäßige Zusammenarbeit praktiziert wird. Der Grad der Zusammenarbeit schrumpft desto mehr, je „technischer“ die Themen werden.
Die Zusammenarbeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen/-ärzten wird als von besonderer Bedeutung gesehen. Laut der oben genannten Studie schätzen ca. 90 % der Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Zusammenarbeit mit der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt als wichtig oder sehr wichtig ein (Befragung 2019, s. Online-Quellen).Gleichzeitig bewerten 61 % der Befragten die Zusammenarbeit mit der/dem jeweils letzten Betriebsärztin/Betriebsarzt als gut bis sehr gut.
Kritikpunkte hinsichtlich der Zusammenarbeit wurden ebenfalls in der Studie ermittelt. Hauptkritikpunkte sind geringe Anwesenheitszeiten (68 %), mangelhafte Abstimmung (38 %) und häufige Wechsel der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte (26 %) sowie eine schlechte telefonische Erreichbarkeit (26 %).
Warum das so ist, bleibt offen. Vermutet werden kann, dass Arbeitgeber häufiger Einsatzzeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit einkaufen, da dies billiger ist. Wenn Betriebsärztinnen und -ärzte weniger in die betriebliche Beratung eingebunden werden, verschiebt sich ihr Schwerpunkt hin zur individuellen medizinischen Betreuung der Beschäftigten.
Wahrscheinlich spielt auch der Fachkräftemangel unter den Betriebsärztinnen und Betriebsärzten eine Rolle, der sich insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen auswirken dürfte.
Verbesserung der Zusammenarbeit
Es stellt sich die Frage, wie eine verbesserte Zusammenarbeit bei geringen Ressourcen gestaltet werden kann. In der oben genannten Studie geben die befragten Fachkräfte für Arbeitssicherheit folgende Lösungsansätze an. Erforderlich sind hiernach
- eine bessere Erreichbarkeit beziehungsweise Verfügbarkeit der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie deren stärkere Präsenz vor Ort in den Betrieben (79 %),
- gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen (63 %),
- eine verbesserte Information der Betriebsärztinnen und -ärzte zum Tätigkeitsspektrum der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (36 %).
Zudem wurde der Wunsch nach einer Kontinuität der Ansprechpartner und einer besseren Abstimmung geäußert sowie ein aktiveres beziehungsweise ganzheitlicheres Herangehen der Betriebsärztinnen und -ärzte an den Arbeitsschutz gefordert.
Aus Sicht der Autorin stellt die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) den wesentlichen Teil der Zusammenarbeit dar. Auf der Gefährdungsbeurteilung wird der gesamte Arbeits- und Gesundheitsschutz in Unternehmen aufgebaut. Zudem wird empfohlen, diese systemisch und ganzheitlich zu betrachten (VDSI 2024, s. Online-Quellen). Damit würden von Anfang an betriebsärztliche Handlungsfelder ermittelt und Schnittstellen in der Beratung festgelegt.
Natürlich werden aktuelle Themen auch im Arbeitsschutzausschuss beraten, der jedoch erst in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten vorgeschrieben ist (§ 11 ASiG). In kleineren Unternehmen lohnt sich dennoch ein regelmäßiger gemeinsamer Beratungstermin, in dem unter anderem die Beurteilung der Arbeitsbedingungen aktualisiert, die Umsetzung von Maßnahmen beraten und deren Wirksamkeit geprüft werden kann.
Gleichzeitig verändert sich die Arbeitswelt, was Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen und -ärzte gleichermaßen vor neue Herausforderungen stellt.
Zusammenarbeit in „neuen Arbeitswelten“
Heute wird digitaler, mobiler und entgrenzter gearbeitet. Neue Technologien und künstliche Intelligenz halten immer schneller Einzug in viele Tätigkeiten. Die Gesellschaft wird diverser – durch demografischen Wandel, Fachkräfte mit Migrationshintergrund und internationale Zusammenarbeit. Psychische Erkrankungen nehmen seit Jahren zu (vgl. Jahresberichte der gesetzlichen Krankenkassen). Die damit verbundenen Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten lassen sich nicht mehr einfach in „technisch“ und „medizinisch“ aufteilen. Das Zusammenwirken der Expertisen, auch unter Hinzuziehung weiterer Expertinnen und Experten, ist hier erfolgsversprechend. Daher lohnt der Blick über den Tellerrand.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin nennt folgende Themen, bei denen sie Entwicklungsbedarf bei den Fachkräften für Arbeitssicherheit vor dem Hintergrund einer sich verändernden Arbeitswelt sieht (vgl. Sommer 2018, s. Online-Quellen):
- Selbstreflexion,
- Handeln im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses,
- Kooperationsfähigkeit,
- Fähigkeiten zur unmittelbaren Mitwirkung in betrieblichen Planungsprozessen,
- Erkennen von Chancen und Potenzialen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit,
- Zusammenarbeit mit verschiedenen Professionen einschließlich des gemeinschaftlichen Beratens des Unternehmens.
Mit dem Fokus auf die Zusammenarbeit der Professionen, einer gemeinschaftlichen Beratung im Sinne der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und den Blick auf Prozesse dürften auch die Betriebsärztinnen und -ärzte zur Wirksamkeit ihrer gemeinsamen Arbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit in Unternehmen beitragen (➥ Abb. 1). Schließlich verfolgen sie ein gemeinsames Ziel: die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.
Interessenkonflikt: Die Autorin gibt an, dass keine Interessenkonflikte vorliegen.
Online-Quellen
Befragung von Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Zusammenarbeit mit Betriebsärzten. ErgoMed 4/2019
https://www.ergo-med.de/02_originalarbeit/befragung-von-fachkraeften-fu…
Sommer S: Fachkräfte für Arbeitssicherheit: Wie entwickeln sich die Bedarfe im Hinblick auf die Beratung und Unterstützung der Arbeitgeberin? Vortrag beim 5. Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquium, 2018
https://suqr.uni-wuppertal.de/fileadmin/site/suqr/Kolloquium/Kolloquium…