Dies sieht ein Änderungsantrag zum „Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz“ (ApoVWG) vor, das am 22. Mai 2026 vom Bundestag verabschiedet wurde. Ärztinnen und Ärzte müssen demnach künftig weder den Verdacht einer Coronaerkrankung noch die manifeste Infektion oder einen deswegen eingetretenen Todesfall dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen.