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Hitzefolgen und Hitzeprävention im Betrieb

Das PDF dient ausschließlich dem persönlichen Gebrauch! - Weitergehende Rechte bitte anfragen unter: nutzungsrechte@asu-arbeitsmedizin.com.

Heat effects and heat prevention in the workplace – implementation in one’s own occupational health practice

The heat protection propagated by occupational health services should always be closely linked to sustainability and climate protection goals, as by far the best form of heat protection will always be climate protection. Therefore, not only climate adaptation – i.e. classical heat protection–, but also mitigation – i.e. reducing the impacts of climate change through climate protection – should find their place in the work of occupational physicians.

Hitzefolgen und Hitzeprävention im Betrieb – Umsetzung in der eigenen arbeitsmedizinischen Praxis

Der betriebsärztlich propagierte Hitzeschutz sollte immer eng mit Nachhaltigkeits- und Klimaschutzzielen verknüpft sein, da der bei weitem beste Hitzeschutz immer der Klimaschutz sein wird. Es sollten also nicht nur die Klimaanpassung – also der klassische Hitzeschutz –, sondern auch die Mitigation – also die Verminderung der Klimafolgen durch Klimaschutz – ihren Platz in der Arbeit der Arbeitsmediziner und Arbeitsmedizinerinnen finden.

Kernaussagen

  • Verknüpfung von Hitzeschutz und Klimaschutz: Effektiver betrieblicher Hitzeschutz umfasst nicht nur Anpassungsmaßnahmen, sondern auch aktive Klimaschutzstrategien (Mitigation), da Klimaschutz langfristig den besten Hitzeschutz darstellt.
  • Zentrale Rolle der Arbeitsmedizin: Betriebsärztinnen und -ärzte übernehmen eine Schlüsselrolle durch Beratung von Unternehmen, Unterstützung von Mitarbeitenden und Mitgestaltung betrieblicher Hitzeschutzstrategien.
  • Fokus auf vulnerable Gruppen und Prävention: Besonders gefährdete Mitarbeitende (z. B. mit Vorerkrankungen) benötigen gezielte Beratung; präventive Maßnahmen und Aufklärung können Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit sichern sowie das Gesundheitssystem entlasten.
  • Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen: Arbeitsmedizinische Einrichtungen sollten ihren eigenen CO2-Fußabdruck reduzieren (z. B. Energie, Mobilität, Beschaffung), da das Gesundheitswesen selbst relevante Emissionen verursacht und eine Vorbildfunktion hat.

Für die Umsetzung von Hitzeschutz in der eigenen Praxis oder Dienststelle bieten sich drei Handlungsfelder an:

  • die Beratung betrieblicher Akteure wie Geschäftsführung, Personalabteilung/HR, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung etc.,
  • die Beratung einzelner Mitarbeitender im Rahmen der klimasensiblen Gesundheitsberatung,
  • die nachhaltige Gestaltung des eigenen kleinen Betriebs, der arbeitsmedizinischen Praxis oder Dienststelle.

Beratung betrieblicher Akteure

Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner können eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung ­eines suffizienten Hitzeschutzes in Betrieben einnehmen. Hierfür bietet sich der nahe Kontakt zu betrieblichen Akteuren wie Geschäftsführung, Personalabteilung und Betriebsrat an, um das Thema Hitzeschutz vielfältig zu platzieren, seine Bedeutung hervorzuheben und Handlungsoptionen für Betriebe aufzuzeigen (siehe hierzu weitere Artikel dieser ASU-Ausgabe). Für die Aufbereitung des Themas in Präsentationen für Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA) und sonstige Leitungstreffen bieten sich zum Beispiel Infografiken des HEAT-SHIELD projects (heat-shield.eu) an, die auch auf Deutsch erhältlich sind. Weitere für diese Zwecke nutzbare bildhafte Darstellungen und Grafiken finden sich unter anderem bei KLUG e. V. Auf der Internetseite des Verbands Deutscher Betriebs- und Werkärzte e. V. (VDBW) im Bereich des Arbeitskreises Klimawandel und Beschäftigungsfähigkeit liegen ebenfalls Foliensammlungen bereit, die eine zügige Zusammenstellung für den Bedarf von Betrieben erlauben. Motivierend auf die Betriebsverantwortlichen, das Thema Klima- und Hitzeschutz zu unterstützen und umzusetzen, wirkt oftmals die Darstellung des Leistungsverhaltens in der Wärme, wie zum Beispiel in ➥ Abb. 1 zu sehen ist. Bereits ab 26 °C nimmt die körperliche und kognitive Leistungsfähigkeit ab und fällt bis 35 °C auf etwa 30 % beziehungsweise 70 % ab.

Beratung einzelner Probandinnen und Probanden

Zudem können Betriebsärztinnen und -ärzte durch den persönlichen Kontakt zu einzelnen Beschäftigten im geschützten Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge und gegebenenfalls der offenen Sprechstunden Einfluss auf klimaschützendes und gleichzeitig gesundheitsförderndes Verhalten der Probandinnen und Probanden nehmen. Diese sogenannte klimasensible Gesundheitsberatung sieht als Hauptinhalte eine Beratung zu Mobilität und Ernährung vor. Ziele sind die Verhaltensförderung hin zum Abbau des motorisierten Individualverkehrs und zur Vermehrung körperlicher Bewegung sowie zu einer ressourcen- und klimaschonenden Ernährungsweise (Planetary Health Diet, siehe hierzu auch den Artikel von Finell et al. in dieser Ausgabe). Um solche Verhaltensänderungen bei Mitarbeitenden zu ­initiieren, ist eine solide Wissensvermittlung, verbunden mit einem ethisch, aber auch individuell-gesundheitlich begründeten ­Motivationsaufbau nötig. Besonders bedeutsam ist die Überführung des klimaschützenden Lebensstils in den Alltag, um eine dauerhafte Implementierung zu gewährleisten. Hierfür sind regelmäßige und zeitlich kürzere Kontakte als der übliche 3-Jahres-Rhythmus der arbeitsmedizinischen Vorsorge vorteilhaft. Die ganzheitliche Vorsorge bietet hier möglicherweise eine Grundlage, um ­klimasensible Gesundheitsberatung anbringen und auch honorieren lassen zu können.

Hilfreich für alle klimasensibel beratenden Kolleginnen und Kollegen sowie wünschenswert für alle profitierenden Probandinnen und Probanden wäre eine konkrete schriftliche Fixierung des Themas Hitzeschutz/Klimaschutz im Kontext der ganzheitlichen Vorsorge oder Wunschvorsorge oder auch in einer eigenen arbeitsmedizinischen Empfehlung (AME) oder arbeitsmedizinischen Regel (AMR). Außerdem ist eine gute Ausbildung aller Kolleginnen und Kollegen wünschenswert, und mittlerweile zunehmend etabliert in den Fort- und Weiterbildungskatalogen unserer Fachrichtung, damit Beratungsbedarfe erkannt und fachlich korrekt umgesetzt werden können. Hier ist das Erkennen von Mitarbeitenden vulnerabler Gruppen und deren aufklärende Beratung von Bedeutung – eine Aufgabe, die ganzjährig bei jedem persönlichen Kontakt in der Sprechstunde wahrgenommen werden kann. Ergänzt werden kann dieses hochindividualisierte Angebot zum Beispiel durch saisonale „Hitzesprechstunden“. Bewährt hat sich unter anderem das Einrichten eines „Hitzetelefons“ –
einer ärztlich besetzten Telefonnummer, die kurz vor angekündigten Hitzewellen freigeschaltet und im Betrieb beworben wird. Zur Verfügung steht das Hitzetelefon sowohl Führungspersonen, um sich zu konkretem Hitzeschutz und strategischen Maßnahmen für Gesundheitsschutz und Leistungserhalt der Mitarbeitenden zu informieren, als auch einzelnen Mitarbeitenden, die sich hinsichtlich ihrer individuellen Beanspruchungen durch Hitze vor dem Hintergrund ihrer gesundheitlichen Verfassung beraten lassen können. Ein weiteres Angebot an Betriebe kann eine vor Hitzewellen veröffentlichte laienverständlich formulierte Kurzinformation zum Thema Hitzefolgen und präventive Maßnahmen im Rahmen eines (virtuellen) Mitarbeiter-Handouts, einer „Ticker“-Meldung oder einer Rundmail sein. Hier können Informationen zu Hitzeerkrankungen und Erster Hilfe, zu Trinkmenge und Ernährung bei Hitze und zu besonders gefährdeten Gruppen mit Hinweis auf hausärztliche Beratung (oder arbeitsmedizinische Beratung, falls durch den Betrieb ermöglicht) bei zum Beispiel Medikamenteneinnahme gegeben
werden.

Grafisch aufgearbeitete Informationen, die sich für die Gesundheitsaufklärung zum Thema Hitze eignen, finden sich beispielsweise bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau), der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), bei KLUG e. V. und auf der Internetseite des VDBW e. V. (siehe Online-Quellen).

Eine tabellarische Übersicht über bei Hitze anzupassende Medikation ist beim Deutschen Hausärzte- und Hausärztinnenverband im verbandseigenen Hitzemanual einsehbar oder auch in der Heidelberger Hitzetabelle (siehe Online-Quellen). Besondere Beachtung sollte Medikamenten wie zum Beispiel Diuretika, ACE-Hemmer oder Angiotensin-II-Rezeptorblocker, Antidepressiva, Antikonvulsiva, Antipsychotika, Anticholinergika, transkutan (z. B. Opioid­pflaster) oder subkutan (z. B. Insulin) verabreichten Arzneistoffen gelten, insbesondere bei Polypharmazie. Hier kann der beratende Hinweis der Arbeitsmedizinerin oder des Arbeitsmediziners den Weg in die Hausarztpraxis zur hitzeadaptierten Medikamenteneinstellung öffnen, den betroffenen Probandinnen und Probanden damit Leid ersparen und ihre Beschäftigungsfähigkeit erhalten. Letztlich nehmen Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner so die gewünschte Lotsenfunktion im Gesundheitswesen wahr und tragen dazu bei, Abläufe der kassenärztlichen Patientenversorgung effizienter zu gestalten.

Vulnerable Gruppen, die Betriebsärztinnen und -ärzte intensiviert beraten können, sind neben Schwangeren und Stillenden die große Gruppe vorerkrankter Mitarbeitender, bei denen es neben dem Erhalt eines stabilen Gesundheitszustands mit guter Lebensqualität auch um den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit geht. Auch das Thema der Teilhabe sollte im Zusammenhang mit Hitzebelastungen nicht außer Acht gelassen werden. Erkrankungen, die zu besonderer Beanspruchung bei Hitze führen, sind unter anderem Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z. B. arterielle Hypertonie, koronare Herzkrankheit, Herzinsuffizienz), chronische Lungenerkrankungen (z. B. chronisch-obstruktive Lungenerkrankung – COPD, Asthma, Lungenfibrose), Diabetes mellitus, chronische Nierenerkrankungen, neurologische Erkrankungen (z. B. Morbus Parkinson, Demenz) sowie psychiatrische Erkrankungen (insbesondere bei Medikamenteneinnahme) inklusive Sucht­erkrankungen (hier vor allem Alkohol) und höhergradige Adipositas.

Wichtig scheint hier, grundsätzlich für das Thema zu sensibilisieren und Aufmerksamkeit für mögliche hitzeassoziierte Leistungs- und Gesundheitseinschränkungen zu schaffen. Viele Probandinnen und Probanden sind für eine klimasensible Beratung auch im Hinblick auf zu leistende Care-Arbeit für erkrankte Angehörige dankbar, wenn durch frühzeitig initiierte hausärztliche Konsultation deren Krankheitsaggravation verhindert werden kann. Dies kann einen erheblichen Beitrag zur Senkung psychischer Belastungen aus dem privaten Kontext heraus bewirken und die Beschäftigungsfähigkeit nicht-professionell pflegender Angehöriger steigern. Hier kann der gesamtgesellschaftliche Benefit einer ganzheitlich verstandenen Arbeitsmedizin durch Gesundheitsaufklärung und Mehrung von gesundheitsrelevantem Wissen bei den Mitarbeitenden besonders zur Geltung gebracht werden. Weiterhin kann hitzebezogene betriebsärztliche Beratung zur Entlastung des gerade in Hitzephasen besonders gestressten Gesundheitssystems beitragen.

Hitzeschutz und Nachhaltigkeit in der arbeitsmedizinischen Praxis/Dienststelle

Eine Reihe von international angelegten Studien macht das weltweite Gesundheitswesen für einen signifikanten Anteil von 4–5 % an den globalen Netto-CO2-Emissionen verantwortlich (Karliner et al. 2019; Pichler et al. 2019). In der Folge hat sich der 125. Deutsche Ärztetag bereits 2021 dafür ausgesprochen, dass das deutsche Gesundheitswesen bis 2030 klimaneutral werden soll (Beschluss II-03). „An alle Entscheidungsträger im Gesundheitswesen wird appelliert, dieses Ziel zielstrebig, konsequent und zeitnah in Angriff zu nehmen“ (Bundesärztekammer 2023). Daraus ergibt sich für niedergelassene sowie angestellte Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner ein ethischer Appell, sich Handlungsfelder zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes innerhalb des eigenen Arbeitsplatzes zu erschließen. Die vielfältigen, oft kleinteiligen, aber in der Summe wirksamen Maßnahmen bieten Ansätze zur Mitigation der Klimafolgen durch Reduktion des CO2-Fußabdrucks des eigenen Arbeitens. Eine Handlungsanleitung wurde unter anderem von der „Health for Future“-Gruppe Dresden ausgearbeitet und kann online eingesehen werden (siehe Online-Quellen).

➥ Tabelle 1 zeigt die einzelnen Punkte der Checkliste und zudem die in der Beispielpraxis umgesetzten konkreten Optionen. Diese sind nicht vollumfänglich, sondern beispielhaft zu verstehen.

Generell sollte das Hauptziel eine Konsumreduktion sein. Viele der oben aufgeführten Maßnahmen erfordern Verhaltensänderungen der eigenen Mitarbeitenden in der Praxis, die durch Information, Wissenserzeugung und konkrete Handlungsmaßgaben bewirkt werden können („über Wissen zum Handeln kommen“). Daher ist es wirksam, das Thema Nachhaltigkeit auf die Agenda der Team-Meetings und praxisinternen Besprechungen zu setzen.

Der Hitzeschutz in der eigenen Praxis an heißen Tagen beinhaltet all das, was bereits in den vorangehenden Beiträgen in dieser Ausgabe genannt wurde. Je nach der Belastung in den Praxisräumlichkeiten kann das gesamte Register der technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen gezogen werden. Gerade bei belastenden Untersuchungen wie Ergometrie unter leistungsphysiologischen Aspekten sollte der Hitzeschutz nicht nur zum Schutz der Mitarbeitenden, sondern auch zum Schutz der Probandinnen und Probanden gewährleistet sein. Und natürlich können auch im eigenen Personal Beanspruchungen bei vulnerablen Mitarbeitenden auftreten, denen es vorzubeugen gilt.

Zusammenfassung und Fazit

Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner können eine wichtige Rolle für ein möglichst gefährdungsarmes Durchstehen von Hitzeperioden für Betriebe übernehmen, wenn sie sich entsprechend aufstellen. Hierzu sind fachlich fundiertes Wissen und ein klares Vertreten einer ethischen Verpflichtung zum Klimaschutz aus der ärztlichen Position heraus bedeutsam. Positive Seiteneffekte sind durch eine ganzheitlich verstandene, klimasensible arbeitsmedizinische Beratung mit gesundheitlicher Aufklärung zu Hitze zu erwarten und umfassen eine gesamtgesellschaftlich verbesserte Prävention von Hitzefolgen und eine Entlastung des Gesundheitssystems in der Stressphase einer Hitzewelle.

Interessenkonflikt: Die Autorin gibt an, dass keine Interessenkonflikte vorliegen.

Tabelle 1:  Handlungsfelder und Umsetzungsoptionen in einer nachhaltig geführten Praxis (in Anlehnung an die Checkliste der „Health for Future-Gruppe“ – Dresden)

Tabelle 1: Handlungsfelder und Umsetzungsoptionen in einer nachhaltig geführten Praxis (in Anlehnung an die Checkliste der „Health for Future-Gruppe“ – Dresden)

Literatur

Bundesärztekammer: Fußabdruck Gesundheitssektor - Bundesärztekammer. 2023. https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/klimawandel-und-gesundh… (abgerufen am 01.06.26).

Karliner J, Slotterback S et al.: Health Care Without Harm. Health care’s climate footprint: how the health sector contributes to the global climate crisis and opportunities for action. Reston, VA 2019. https://noharm-global.org/sites/default/files/documents-files/5961/Heal… (abgerufen am 24.11.2023).

Pichler P-P, Jaccard IS, Weisz U, Weisz H: International comparison of health care carbon footprints. Environ Res Lett 2019; 14: 064004. https://iopscience.iop.org/article/10.1088/1748-9326/ab19e1 (abgerufen am 23.11.2023).

Wenzel HG, Piekarski C: Klima und Arbeit. 2. Aufl. München: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, 1982.

Online-Quellen

Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit
https://www.klimawandel-gesundheit.de/

AG „Klimawandel, Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit“ am VDBW e. V.
https://www.vdbw.de/der-vdbw/foren-und-arbeitsgruppen/ag-klimawandel

BG BAU: UV-Strahlung und Hitze
https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/uv-strahlung-hitze

SVLFG: Hitze- und Sonnenschutz für Arbeiten im Freien
https://www.svlfg.de/sonnenschutz

Hitze-Manual des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes
https://www.haev.de/themen/hitzeschutz

Heidelberger Hitzetabelle
https://klima-gesund-praxen.de/wp-content/uploads/2024/07/Medikamentenm…

Arbeitsgruppe Nachhaltige Praxis
https://dresden.healthforfuture.de/arbeitsgruppen/nachhaltige_praxis

Initiative Nachhaltige Praxis
https://initiative-nachhaltige-praxis.de/

Kontakt

Dr. med. Elisabeth Boßlet
AME privates Institut für Arbeitsmedizin GmbH; Sulzbachtalstraße 20; 66280 Sulzbach

Foto: Christian Hell

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