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Kann Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gelingen?

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Is it possible to balance caregiving and work?

Care provided by family members is widespread, yet largely invisible. Personal situations, workplace conditions, and laws shape how people manage both work and caregiving. When this balance doesn’t work, it can lead to fewer people in the workforce and increase the risk of poverty. Society needs to do more than just offer symbolic thanks to family caregivers if they are to remain the backbone of this support system in the future.

Kann Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gelingen?

Pflege durch Angehörige ist allgegenwärtig und gleichzeitig kaum sichtbar. Individuelle Bedingungen, betriebliche Strukturen und gesetzliche Regelungen definieren den Rahmen für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Nicht-Vereinbarkeit kostet Arbeitskräftepotenziale und befördert Armut. Die gesellschaftliche Anerkennung der Leistungen pflegender Angehöriger muss über kostenfreie Wertschätzung hinausgehen, wenn die tragende Säule der informellen Pflege auch in Zukunft stabil bleiben soll.

Kernaussagen

  • Informelle Pflege durch berufstätige Angehörige ist existenziell für das Pflegesystem in Deutschland.
  • Die individuelle und die gesellschaftliche Ebene bilden gemeinsam den Rahmen für die Möglichkeiten der Berufstätigkeit.
  • Arbeitgeber haben Handlungsoptionen.
  • Pflege und berufliche Tätigkeit stehen in Konkurrenz in Bezug auf die Ressource Zeit.
  • Die Wertschätzung der alltäglichen Leistungen, verbunden mit finanzieller Absicherung für informell Pflegende, ist zwingend erforderlich.

Die tägliche Sorgearbeit

Bei Pflege denken viele Menschen reflexartig an Pflegeheime, hohe Kosten, Fachkräfte­mangel und vielleicht noch an die kleinen Autos der Pflegedienste. Andere denken an Eltern und Schwiegereltern, die Partnerin/den Partner oder ein Kind. Im Jahr 2023 hat etwa ein Viertel der Menschen im mittleren oder höheren Erwerbsalter eine oder mehrere Personen infolge von Gesundheitsproblemen unterstützt oder gepflegt. Dies entspricht etwa 5,5 Millionen Menschen (Ehrlich et al. 2024, S. 11).

Trotzdem wird darüber wenig gesprochen. Warum? Die Pflege durch Angehörige in der Häuslichkeit erfolgt hinter geschlossenen Wohnungstüren – kurz gesagt, man sieht sie nicht. Es gibt keine großen Lobbyverbände mit personalstarken Abteilungen für Öffentlichkeitsarbeit, und die Angehörigenvereine arbeiten überwiegend ehrenamtlich. Auf jeden Bericht über ein Pflegeheim müssten sechs Berichte über häusliche Pflege folgen, denn über 85 % der pflegebedürftigen Menschen leben NICHT in stationären Einrichtungen und werden überwiegend von Angehörigen versorgt.

Pflegende Angehörige werden oft als der größte Pflegedienst Deutschlands bezeichnet. Diese Metapher greift jedoch zu kurz (vgl. Klie 2022, S. 1). Dies sind Angehörige schon deshalb nicht, weil das, was sie leisten, nicht als Arbeit anerkannt, sondern der Sorge­arbeit zugeordnet wird, die weder eine Arbeitszeitbegrenzung noch freie (Urlaubs-)Tage, Krankschreibungen oder Vergütung kennt.

Die individuelle Ebene

Wie viel Zeit kann/muss/will man neben der Pflege für den Beruf aufbringen? Die Antwort darauf ist so verschieden wie das Pflegesetting, denn „Pflege“ ist immer anders und hochindividuell. Es ist ein Unterschied, ob die pflegende Person jemanden in ihrer Wohnung, im gleichen Haus, in der Nähe, im Nachbarort oder 400 km weit weg pflegt. Ob es sich um Eltern oder Schwiegereltern (in Einzahl oder Mehrzahl), die Partnerin/den Partner oder um ein Kind handelt (das ggf. noch Geschwister hat). Wie ist der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person und wie verändert er sich? Wie ist die Beziehung zur pflegebedürftigen Person? Aber auch die pflegeleistenden Personen selbst sind sehr verschieden nach Alter, Geschlecht, Familienstand und sozialem Netzwerk, Gesundheitszustand, Bildung, Art und Umfang der Berufstätigkeit, finanziellen Ressourcen und Vorerfahrungen im Pflegekontext. Der Zeitpunkt der zu leistenden Pflege im eigenen Lebensverlauf und die Dauer können weit über die eigentliche Pflegezeit bestimmend sein. Bei pflegenden Eltern wird das Leben überwiegend jahrzehntelang von Pflege geprägt. Junge Pflegende („young carer“) treffen Entscheidungen in der beruflichen Startphase unter dem Eindruck und den Anforderungen von Pflegeerfahrungen und -erfordernissen.

Aber trotz aller Unterschiede, alle eint eine Tatsache – jeder Tag hat nur 24 Stunden. Zeit ist eine begrenzte Ressource und muss zwischen privater Pflege und Berufstätigkeit aufgeteilt werden. Jede Minute kann nur einmal verwendet werden. Die Antwort nach dem zeitlichen Umfang der Berufstätigkeit wird auch stark davon bestimmt, welche weiteren Akteure in die Pflege eingebunden werden können. Neben weiteren Familienangehörigen oder Nachbarn und anderen privaten Unterstützern ist das verfügbare Angebot vor Ort durch die professionelle Pflege entscheidend. Immer, wenn hier Defizite bestehen, müssen pflegende Angehörige mehr leisten als ihre Intention ist. Dies gilt auch, wenn es im professionellen Bereich zu Ausfällen kommt, die pflegebedürftige Person Angebote nicht annehmen will oder Angebote nicht zum Krankheitsbild passen und Patientinnen oder Patienten abgelehnt werden. Angesichts der stark steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen bei nur minimal wachsender Zahl von Pflegekräften werden die bereits bestehenden Versorgungslücken jedoch immer größer. Die Entscheidungen zum zu leistenden Pflegeumfang sind also nicht ganz „freiwillig“.

Beruf und Pflege – Pflege und Beruf –Work & Care-Balance

Trotz der „Doppelbelastung“ sind neben der Sorgearbeit 70 % der unter 65-jährigen Menschen erwerbstätig, wenn auch häufig mit reduziertem Stundenumfang (Schwinger u. Zok 2024). Berufstätigkeit besitzt für pflegende Angehörige einen hohen Stellenwert. Arbeit ist die Basis der finanziellen Existenzsicherung und Ort des sozialen Kontakts, unabhängig von der Pflegeleistung. Da bei längerer Pflege oft Zeit und Kraft für Freizeitaktivitäten, Hobbys und eigene Gesundheitsprävention fehlen, ist die Berufstätigkeit ein wichtiger Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe. Erwerbstätigkeit ist nicht per se eine Belastung, kann es aber bei Problemen mit der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sein. Für viele Beschäftigte geht es weniger um die Work-Life-Balance, sondern vielmehr um die Work & Care Work-Balance.

Die gesellschaftliche Ebene – Pflege ist KEINE reine Privatsache

Auf gesellschaftlicher Ebene bedeutet dies, dass zwei konkurrierende Ziele – die Deckung des wachsenden Pflegebedarfs durch Angehörige und die Beibehaltung des Erwerbspotenzials – miteinander verbunden werden müssen. Beschäftigte sollen mehr und länger arbeiten als bisher, denn dies wirkt dem Fachkräftemangel entgegen und erhöht das Steueraufkommen sowie die Einnahmen der Sozialversicherungssysteme (Ehrlich et al. 2024, S. 5).

In Deutschland funktioniert die Pflege ohne die immensen regelmäßigen Leistungen pflegender Angehöriger nicht. Gleichzeitig kommt diese für das Pflegesystem existenzielle Sorgearbeit in vielen Äußerungen zur Neustrukturierung nur am Rande oder gar nicht vor. Dies folgt der Logik „was nichts kostet, ist nichts wert“. Weil diese Leistungen aktuell aus den Betrachtungen ausgeblendet werden, bedeutet dies nicht, dass sie nicht existieren.

Die Leistungen pflegender Angehöriger belaufen sich, wenn nur der Mindestlohn angesetzt wird, auf einen Betrag „von über 200 Milliarden Euro jährlich in Deutschland“ (Hoff et al. 2025).

Laut Statistischem Bundesamt (Destatis 2025) betrugen die Ausgaben in ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen im Jahr 2023 insgesamt 82,4 Milliarden Euro oder um es anders auszudrücken – trotz der gewaltigen Summe ist es weniger als die Hälfte im Vergleich zu den Leistungen der pflegenden Angehörigen (basierend auf Mindestlohnniveau). Auch wenn man unbezahlte Arbeit nicht direkt mit geleisteten Gesundheitsausgaben vergleichen kann, zeigt sich doch die große Dimension der Leistungen der pflegenden Angehörigen.

Angehörige sind dabei definitiv nicht nur „ergänzend“ tätig, sondern sie versorgen und betreuen mit hohem zeitlichem Umfang pflegebedürftige Menschen mit unterschiedlichen Krankheitsbildern und -verläufen, auch schwerstpflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 4 und 5, denn nur „40% bzw. 51% der schwerstpflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad 4 und 5 werden vollstationär versorgt (Schwinger et al. 2023, S. 242).

Sie übernehmen sehr komplexe Aufgaben in den Bereichen Körperpflege, Mobilität, Ernährung, Ausscheidungen, Hauswirtschaft, Verwaltung, Alltagsgestaltung, ermöglichen soziale Teilhabe und geben emotionale Unterstützung. Aber nicht nur die Pflege, „sondern auch das Management der Pflege liegt ganz überwiegend in der Hand der An- und Zugehörigen“ (Klie 2022, S. 15).

Pflege im betrieblichen Kontext

Auch wenn Berufstätigkeit für Angehörige einen großen Stellenwert besitzt, entstehen trotzdem zahlreiche Belastungssituationen. Pflege bedeutet oft zeitliche Verfügbarkeit und Flexibilität sowie Präsenz – dies konkurriert mit betrieblichen Präsenzanforderungen und Arbeitszeitregelungen. Dabei sind pflegende Beschäftigte keine homogene Gruppe – die Verkäuferin, der Postbote, die Dozentin, der Lehrer, die Busfahrerin, der Qualitätsmanager, die schichtarbeitende Produktionsmitarbeiterin –, sondern Frauen und Männer jeden Alters, mit unterschiedlichem Qualifika­tionsniveau, Schichtanforderungen und unterschiedlichen Arbeitsvolumina. Aus diesen Spezifika ergeben sich unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen. Hinzu kommt eine große Planungsunsicherheit, sowohl was den einzelnen Tag als auch längere Zeiträume betrifft. Pflegende Angehörige sind dauerhaft in „Habachtstellung“: Was passiert während ihrer Abwesenheit? Welche „Aktivitäten“ ergreift die oder der demenziell Erkrankte? Hat der Pflegedienst krankheitsbedingt abgesagt? Auch unerwartete Ereignisse wie ein Sturz können schlagartig Planungen und Abläufe verändern. Aber auch längerfristige Planungen sind erschwert: wie wird sich der Gesundheitszustand verändern? Wann ist wie viel Pflege nötig? Trotz dieser Unsicherheit, die eine andere Dimension als die Entwicklungsphasen von Kindern besitzt, müssen dennoch Absprachen, zum Beispiel zur Dauer von Arbeitszeitreduzierungen getroffen werden (ZQP Themenreport 2016, vgl. S. 116).

Ein wesentliches Problem für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist das lückenhafte und nicht bedarfsgerechte Angebot an professionellen Pflegeleistungen. Dies erzeugt zu allen anderen Faktoren zusätzlich Probleme, da jede so entstehende Lücke durch Angehörige gefüllt werden muss. So schränken beispielsweise fehlende Tagespflegeplätze, die es in manchen Gebieten überhaupt nicht gibt beziehungsweise nicht für alle Altersklassen/Krankheitsbilder geeignet sind, den möglichen Arbeitszeitumfang pflegender Beschäftigter erheblich ein. Bei einem Versorgungsgrad von 3 % der Kinder zwischen 1 und 6 Jahren mit Kitaplätzen hätten wir eine wesentlich niedrigere Frauenerwerbstätigenquote, was jedem sofort schlüssig erscheint. Ein Angebot von nur 3 % an Tagespflegeplätzen, bezogen auf die zuhause lebenden pflegebedürftigen Menschen, löst leider keine landesweiten Proteste, Diskussionen und Förderprogramme aus (wir pflegen e. V. 2024, S. 10).

Fehlende Unterstützungsangebote führen in der Praxis zu Arbeitszeitreduzierungen, zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit und vorgezogenen Renteneintritten, die vermeidbar wären. Dabei reduzieren Frauen eher die Arbeitszeit, während Männer bei starker Belastung durch Pflege eher ganz aus Erwerbsleben ausscheiden (Kuhlmey u. Budnik 2023, S. 552). Gleichzeitig bemühen sich viele pflegende Berufstätige, auch aus kurzfristigen (Einkommen) und langfristigen (Rente) finanziellen Gründen, in möglichst hohem Umfang erwerbstätig zu bleiben – dies ist für Arbeitgeber ein positiver Aspekt.

Betriebliche Möglichkeiten

Seit Jahren werden Arbeitgeber für das Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sensibilisiert, so zum Beispiel durch „Erfolgsfaktor Familie“ und Landesinitiativen in Hessen und NRW. Gleichzeitig wissen viele Arbeitgeber nicht, welche und wie viele Beschäftigte bei ihnen in Pflege eingebunden sind (ZQP Themenreport 2016, S. 141).

Sowohl aus Scham als auch aufgrund befürchteter Nachteile und Diskriminierungserfahrungen „outen“ sich nicht alle Beschäftigte als Pflegende (vgl. Mohr et al. 2023). Die Bandbreite der Problemlagen pflegender Beschäftigter ist oft unbekannt und es herrscht die Auffassung, dass Maßnahmen, die für eine bessere Vereinbarkeit in Bezug auf Kindererziehung geschaffen wurden, ausreichend sind. Natürlich profitieren auch pflegende Beschäftigte von den „Klassikern“ wie flexiblen Arbeitszeiten, Arbeitszeitkonten und Homeoffice, die oft für alle Beschäftigten unabhängig von Sorgearbeit möglich sind. Etablierte Modelle, die sich an der Planbarkeit der Entwicklung (Betriebs-Kita) und „problematischen“ Zeiten (Schulferien) orientieren, müssen um ebenso spezifische Angebote für pflegende Beschäftigte ergänzt werden, vor allem, wenn räumlich und zeitlich flexibles Arbeiten nicht möglich ist (vgl. BMBFSFJ 2021, S. 15). Für alle Arbeitgeber gilt, dass die Maßnahmen in eine pflegesensible/pflegebewusste Unternehmenskultur eingebettet sein und alle Führungskräfte in die Sensibilisierung einbezogen werden müssen, damit die Maßnahmen ihre Wirkung entfalten können. Dies erhöht gleichfalls die Arbeitgeberattraktivität bei der Suche nach Fachkräften.

Die Folgen der Nicht-Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Aktuell muss konstatiert werden, dass Personalmangel in der professionellen Pflege, fehlende flächendeckende Verfügbarkeit von Angeboten, ein Mangel an Passgenauig­keit und begrenzte finanzielle Ressourcen dazu führen, dass Vereinbarkeit nicht immer gelingt. „Viele pflegende Angehörige – so zeigt die jüngste Datenlage – sind gezwungen ihre Arbeitszeit zu reduzieren oder die Erwerbstätigkeit ganz aufzugeben, um die Pflege ihrer Angehörigen sicherzustellen“ (Schwinger et al. 2023, S. 209).

In Bezug auf das Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz muss nach mehr als 10 Jahren festgestellt werden, „dass die Ziele der gesetzlichen Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf noch nicht in zufriedenstellendem Maße erreicht werden konnten“ (Kavur u. Kuhlmey 2024, S. 210).

Dies führt „zu sozialen Ungleichheiten zwischen Personen mit und ohne geleisteter Unterstützungs- und Pflegeverantwortung“ (Ehrlich et al. 2024, S. 6).

Angesichts der erheblichen Verlängerung der durchschnittlichen Pflegedauer von 3,9 Jahren auf 7,5 Jahren, sind die Folgen für die betroffenen Menschen, wenn Vereinbarkeit nicht gelingt, dramatisch (Rothgang 2024). Der immer noch fehlende Einkommens­ersatz erhöht für pflegende Berufstätige das Armutsrisiko (Knauthe 2025, S. 44f.).

Dies alles zeigt dringenden Handlungsbedarf. Mit dem „Zweiten Bericht des unabhängigen Beirates für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ wurde eine klare Richtung zur Verbesserung der Situation vorgegeben (BAFZA 2023).

Der Unabhängige Beirat hat deshalb im Juni 2023 ein detailliertes Modell zur Reform von Pflegezeit und Familienpflegezeit und zur Einführung eines steuerfinanzierten Familienpflegegeldes vorgelegt, dass „auf dem Leitgedanken, Sorgearbeit für Nahestehende anzuerkennen – unabhängig von den individuellen Lebensformen und Verwandtschaftsverhältnissen – und gerade auch erwerbstätigen Menschen zu ermöglichen, diese Leistungen zu erbringen, ohne dabei in finanzielle Not zu geraten“ basiert (BAFZA 2023). Dies wäre ein erster wichtiger Schritt zur Anerkennung der Leistungen pflegender Angehöriger generell, auch wenn er erst einmal nur diejenigen einbezieht, die die Pflegearbeit mit der beruflichen Arbeit vereinbaren und andererseits „eine verlässlich, flächendeckende und den Bedarfen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen entsprechende professionelle Pflegeinfrastruktur“ voraussetzt (BAFZA 2023).

Der Verein „wir pflegen – Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e. V.“, der sich seit Jahren aktiv in die Arbeit des Beirats einbringt, geht in seinen Forderungen noch weiter, denn er weist darauf hin, dass auch Regelungen für selbstständige pflegende Angehörige nötig sind und eine Einkommensgarantie für diejenigen Menschen erfolgen muss, die aufgrund von Pflege und fehlender Entlastungsangebote längerfristig nicht erwerbstätig sein können, was vor allem auf viele pflegende Eltern zutrifft. Darüber hinaus sollte eine rentenrechtliche Anerkennung für alle pflegenden Angehörigen erfolgen, unabhängig von der Höhe der Erwerbsarbeit oder dem Rentenbezug.

Ausblick

Pflege durch Angehörige wurde geleistet, wird Tag für Tag geleistet und wird auch in Zukunft vielfach geleistet werden. Bisher gibt es zum Glück eine anhaltend große Bereitschaft dazu. Dies hat vielfältige Vorteile, denn einerseits entspricht es dem Wunsch vieler pflegebedürftiger Menschen, andererseits dämpft es die Kosten für die Pflegeversicherung erheblich. Mit Blick auf die informell Pflegeleistenden ist zu bedenken, dass die Gruppe der berufstätigen und pflegenden Frauen über 60 Jahre anwächst, da deren Erwerbsbeteiligung in den letzten Jahren gestiegen ist und sie gleichzeitig erst später (abschlagsfrei) in die Rente gehen können.

Die Gestaltung der Rahmenbedingungen für berufstätige Angehörige mit Pflegeaufgaben ist kein nur aktuelles Thema – hier geht es um Langstrecke. In allen, in Vorbereitung auf diesen Artikel gelesenen Studien und Materialien, fand sich die eindeutige Aussage, dass eine Lohnersatzleistung dringend erforderlich ist, um aktuell bestehende sozioökonomische Folgen für pflegende Beschäftigte abzumildern.

Der im Zukunftspakt Pflege an das BMBFSFJ gerichtete Auftrag, einen Referentenentwurf vorzulegen, das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zusammenzuführen, zu entbürokratisieren, den Kreis der An- und Zugehörigen zu erweitern und zu flexibilisieren, ist überfällig, denn es wurde bereits in der letzten Legislaturperiode ein entsprechender Gesetzestext durch das BMFSFJ erarbeitet, aber leider nicht im parlamentarischen Verfahren beschlossen. Sowohl der Unabhängige Beirat für Vereinbarkeit von Beruf und Pflege als auch viele Einzelorganisationen und Verbände fordern seit Jahren eine finanzielle Lohnersatzleistung für Beschäftigte, die infolge der Pflege ihre Arbeitszeit reduzieren und dadurch Entgelteinbußen erleiden. Allerdings bleibt der im Zukunftspakt Pflege an das Ministerium gerichtete Prüfauftrag für 2027 weit hinter den Erwartungen zurück, da die Einführung auf unbestimmte Zeit verschoben und darüber hinaus das Pflegezeitgeld prinzipiell in Frage gestellt wird (Zukunftspakt Pflege 2025).

Angesichts der existenziellen Bedeutung der informellen Pflege für das Funktionieren des Pflegesystems und der Folgen für pflegende Beschäftigte ist dies eine große Enttäuschung und kein Fortschritt.

Neben der rein verbalen Wertschätzung der großen Leistungen von An- und Zugehörigen in zahlreichen Reden, besteht die Verpflichtung der Gesellschaft, die „Leistungserbringer“ vor Überlastung, negativen finanziellen Folgen bis hin zum Armutsrisiko und gesundheitlichen Schäden zu schützen. Konkrete Verbesserungsideen hierzu liefern Politik und Verwaltung aktuell nicht.

Interessenkonflikt: Die Autorin ist Mitglied des Vereins „wir pflegen e. V.“ und dort als Beisitzerin des Bundesvorstands ehrenamtlich tätig. Sie ist Vorstandsmitglied des Vereins „wir pflegen Thüringen e. V.“ und dort ehrenamtlich tätig sowie stellvertretendes Mitglied im Unabhängigen Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (ehrenamtlich). Diese Tätigkeiten wurden offengelegt.

Literatur

BAFZA – Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben: Zweiter Bericht des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Berlin: BAFZA, 2023. https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/228544/822bf9b9987dfaa1fe5f33… (abgerufen am 22.02.2026).

Ehrlich U, Bünning M, Kelle N: Doppelbelastung ohne Entlastung? Herausforderungen und gesetzliche Maßnahmen für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in einer alternden Gesellschaft. DZA Deutsches Zentrum für Altersfragen. Deutscher Alterssurvey 2024; 3: 11.

Hoff A, Höse S, Knoll M, Ott N: Der monetäre Wert der Pflegeleistungen von An- und Zugehörigen in Deutschland. GAT Working Paper Series GAT-WP 01/2025. https://gat.hszg.de/fileadmin/NEU/Redaktion-GAT/Aktuelle_Projekte/GAT-W… (abgerufen am 21.02.2026).

Knauthe K: Vereinbarkeit von Pflege und Beruf aus Unternehmensperspektive. Heidelberg, Berlin, Springer, 2025. doi:10.1007/978-3-658-49839-9.

Die komplette Literaturliste mit allen Quellen kann auf der ASU-Homepage beim Beitrag eingesehen werden (asu-arbeitsmedizin.com).

Online-Quellen

wir pflegen e.V.: Häusliche Pflege endlich wirkungsvoll stärken – Von unnutzbaren Leistungsansprüchen zu neuer kommunaler Entlastung“. 01/2024, S. 10
https://www.wir-pflegen.net/images/downloads/positionspapiere/240313_PP… (abgerufen am 22.02.2026).

Zukunftspakt Pflege: Fachliche Eckpunkte für eine nachhaltige Struktur- und Finanzierungsreform in der Pflegeversicherung. 2025
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloa… (abgerufen am 08.04.2026).

Kontakt

Dr. Sigrun Fuchs
Marcel-Breuer-Ring 25; 99085 Erfurt

Foto: A. Henneberger

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