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Weiterbildung von Betriebsärztinnen und -ärzten in psychosozialen Frage­stellungen

Continuing Education for Occupational Physicians on Psychosocial Issues

The growing significance of psychosocial stress, as well as psychological strain and mental health conditions, presents challenges for occupational physicians. In addition to practical continuing education and the mandatory continuing education course in occupational medicine, there are specific continuing education opportunities available by programs as primary psychosomatic care, the advanced training program in psychotherapy („Zusatztitel“), and the “Intensive Seminar on Psychiatric Issues in Occupational Medicine,” which is currently being developed.

Weiterbildung von Betriebsärztinnen und -ärzten in psychosozialen Fragestellungen

Die wachsende Bedeutung psychosozialer Belastungen sowie psychischer Beanspruchungen und Erkrankungen stellt Betriebsärztinnen und Betriebsärzte vor Herausforderungen. Neben der praktischen Weiterbildung und dem Pflicht-Weiterbildungskurs Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin gibt es durch die Psychosomatische Grundversorgung, die Zusatzweiterbildung Psychotherapie und das im Aufbau befindliche „Intensivseminar betriebsärztliche Psychofragen“ spezifische Angebote der kontinuierlichen Weiterbildung.

Kernaussagen

  • Die Prävention und Versorgung psychischer und psychosomatischer Störungen weist im ­betrieblichen Kontext erhebliche Defizite auf.
  • Betriebsärztinnen und Betriebsärzte können aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer Rolle im ­Betrieb maßgeblich zur Verbesserung der Situation beitragen.
  • Hierzu sind spezifisches Fachwissen und spezifische Fähigkeiten notwendig.
  • Neben der regulären Weiterbildung „Arbeitsmedizin“ oder „Betriebsmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung (WBO) stehen mit der Weiterbildung in Psychosomatischer Grundversorgung und der Zusatzweiterbildung Psychotherapie zwei gut geeignete Weiterbildungsangebote zur Verfügung.
  • Derzeit wird zudem ein neues 70-Stunden-Weiterbildungsangebot „Intensivseminar betriebsärztlicher Psychothemen“ entwickelt und pilotiert.

Häufigkeit und Bedeutung psychischer Erkrankungen in Deutschland

Psychische Erkrankungen sind auch in Deutschland sehr häufig. Nach Ergebnissen repräsentativer Bevölkerungsstudien sind im Jahr fast 28 % der erwachsenen Bevölkerung von einer psychischen Erkrankung betroffen, am häufigsten von Angststörungen (ca. 15 %), affektiven Störungen wie der unipolaren Depression (ca. 8 %) sowie psychischen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen wie Alkohol, Medikamente und andere Drogen (ca. 6 %) (Jacobi et al. 2014, 2016). Aufgrund des großen Aufwands gibt es solche Studien (hier DEGS-1-Studie) nur in größeren Abständen. Im Gegensatz zu den Krankenkassendaten legen zumindest etwas ältere Bevölkerungsstudien nahe, dass psychische Erkrankungen zwar sehr häufig sind, aber nicht zunehmen. (Jacobi et al. 2014, 2016). Dagegen weisen Daten der Gesetzlichen Krankenversicherungen, wissenschaftlich ausgewertet vom Robert Koch-Institut, darauf hin, dass psychische Erkrankungen in den letzten Jahren häufiger diagnostiziert und behandelt werden (Thom et al. 2024). Für die erwerbstätige Bevölkerung zeigen Auswertungen im „Fehlzeitenreport 2020“, dass im Jahr 2018 30,4 % aller erwerbstätigen AOK-Versicherten wegen einer ärztlich diagnostizierten psychischen Erkrankung aus dem Diagnosespektrum der psychischen Erkrankungen (ICD-10 F10–F69) in stationärer und/oder ambulanter Behandlung waren. Auch wenn die Prävalenz damit etwas niedriger ist als im Schnitt der Gesamtbevölkerung (in der ja auch arbeitslose oder berentete Menschen erfasst werden), ist diese Zahl seit 2009 kontinuierlich angestiegen, so dass im Jahr 2018 fast jede dritte erwerbstätige Person betroffen war. Etwa ein Viertel der erfassten Erwerbstätigen mit einer psychischen Erkrankung hatte infolgedessen Fehltage, und pro Fall waren die Erkrankten an 27,5 Tagen in dem Jahr arbeitsunfähig (Meschede et al. 2020).

Damit zählen psychische Erkrankungen nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen, bös­artigen Neubildungen und muskuloskelettalen Erkrankungen zu den häufigsten Ursachen für den Verlust gesunder Lebensjahre (Plass et al. 2014). Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen weisen im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung eine um Jahre verringerte Lebenserwartung auf (Schneider et al. 2019). Beispielsweise besteht ein enger Zusammenhang zwischen psychischen Erkrankungen und – oft lebensverkürzenden – Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Kindermann et al. 2024). Parallel zu dem individuellen Leiden sind sowohl die volkswirtschaftlichen als auch die betriebswirtschaftlichen Folgen psychischer Erkrankungen massiv. Betriebswirtschaftlich macht sich neben den Kosten für Fehlzeiten und dem entsprechenden Produktivitätsverlust auch eine verminderte Leistungsfähigkeit bei Arbeiten trotz Erkrankung (oft als Präsentismus bezeichnet) oder durch Personalwechsel bei Ausscheiden aus dem Betrieb bemerkbar (Melzner u. Kröger 2024)

Psychische Erkrankungen werden zu selten adäquat behandelt, gemessen an gültigen Behandlungsleitlinien. Das beginnt damit, dass nur rund 19 % von Betroffenen Kontakt zu Behandlerinnen und Behandlern aufnehmen (Mack et al. 2014). Am Beispiel der häufigen affektiven Störungen ist bekannt, dass nur 26 % der Menschen mit einer schweren Depression eine leitliniengerechte Behandlung bekommen und nur etwa 10 % eine Richt­linien-Psychotherapie (Stahmeyer et al. 2022).

Die Rolle der Arbeit und der ­Organisation/des Betriebs bei ­psychischen Erkrankungen

Entstehung und Verlauf psychischer Erkrankungen werden erheblich von Faktoren am Arbeitsplatz beeinflusst. Eine große Zahl von Untersuchungen mit Verlaufsbeobachtungen, die sich zum Teil über Jahrzehnte erstrecken, zeigen mit hoher Evidenz, dass definierte, als Arbeitsstress bezeichnete Einflüsse am Arbeitsplatz das Risiko von psychischen Erkrankungen erheblich steigern. Hier sind vor allem die „klassischen“ Arbeitsstressmodelle Anforderungs-Kontroll-Modell (Jobstrain) und das Gratifikationskrisenmodell (Effort-Reward-Imbalance) zu nennen, aber auch das Modell der Organisationsgerechtigkeit und weitere (Seidler et al. 2022; Niedhammer et al. 2021; Harvey et al. 2017). Beispielhaft steigt das Risiko für eine Depression unter längerer Exposition gegenüber „hoher Anforderung bei niedriger Kontrolle“ auf das Doppelte oder höher (Seidler et al. 2022).

Ein weiterer Faktor, der nicht nur inner­betrieblich wirkt, ist die wirtschaftliche Lage in Deutschland, die sich beschleunigende Transformation der Wirtschaft und die in diesem Ausmaß lange ungekannte Arbeitsplatz­unsicherheit. Diese geht mit einem hohen Risiko für die psychische und physische Gesundheit einher und wird vermutlich in den kommenden Jahren eine weiter zunehmende Rolle spielen (Rudolph et al. 2025). Darüber hinaus spielt der betriebliche Umgang mit der Wiedereingliederung von Beschäftigten mit psychischen Erkrankungen eine entscheidende Rolle für den Erfolg (Netterstrøm et al. 2015; Nieuwenhuijsen et al. 2020).

Die Rolle von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten

Diese Fakten, vor allem die Häufigkeit psychischer/psychosomatischer Erkrankungen bei Beschäftigten, die betriebswirtschaftliche Bedeutung, der Einfluss der Arbeit auf die Entstehung und den Verlauf psychischer/psychosomatischer Erkrankungen sowie die unzureichenden Anteile von Betroffenen, die Hilfe aufsuchen oder eine leitliniengerechte Behandlung erhalten, weisen zum einen auf eine erhebliche Versorgungslücke hin und machen zum anderen aber auch deutlich, welche Bedeutung das betriebliche Setting hat. Die skizzierten ökonomischen Folgen unterstreichen das hohe Interesse, das Betriebe an der Verbesserung der Versorgung von Beschäftigten mit psychischen Erkrankungen haben sollten. Hinzu kommt, dass es durch das am 30.07.2026 in Kraft getretene Gesetz zur Beitragssatzstabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach Einschätzung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu erheblichen Einschränkungen der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung kommen kann. Sie rechnet für alle Fachrichtungen, dass 46 Millionen Behandlungsfälle aufgrund dieser Kürzungen künftig nicht mehr finanziert werden können. Insbesondere psychotherapeutische Praxen werden hiernach in mehrfacher Hinsicht betroffen sein und die Zahl ihrer Behandlungsfälle reduzieren müssen (Kassenärztliche Bundes­vereinigung 2026). Die Versorgungslücke wird somit auch für betrieblich Beschäftigte deutlich größer werden.

Betriebsärztinnen und -ärzte sind die einzigen gesetzlich (durch das Arbeitssicherheitsgesetz, ASiG) vorgesehenen Akteure im Betrieb, die diese Lücke in der Versorgung durch Prävention, Früherkennung psychischer/psychosomatischer Erkrankungen und unterstützende Begleitung erkrankter Beschäftigter verringern könnten. Größere beziehungsweise Großbetriebe haben zum Teil die Ressourcen, in einem eigenen psychosozialen Dienst Expertinnen und Experten aus der Psychologie oder Sozialarbeit zu beschäftigen. Kleinste, kleine, mittlere Unternehmen oder Mittelständler haben oft „nur“ betriebsärztliche Unterstützung. Das Medizinstudium versetzt alle Ärztinnen und Ärzte in die Lage, psychische Erkrankungen zu erkennen und zu behandeln. Aber wie auf fast allen Gebieten der Medizin müssen diese Basiskenntnisse, -fähigkeiten und -fertigkeiten durch eine umfassende Weiterbildung erweitert werden, um den Behandlungsstandards zu entsprechen.

Die reguläre Weiterbildung, die Ärztinnen und Ärzte sowohl vor dem Erwerb der Facharztbezeichnung Arbeitsmedizin oder – bei schon vorhandener fachärztlicher Qualifikation – für die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin absolvieren müssen, umfasst zwar viele Themen der primären, sekundären (Früherkennung/Diagnostik) Prävention, der Therapie und der tertiären Prävention/Rehabilitation psychischer Erkrankungen, vermittelt aber häufig nicht die umfassende praktische Kompetenz, die für die komplexen Problemlagen im Kontext einer Organisation erforderlich wären.

Im Folgenden wird dargestellt, was die Regelweiterbildung beinhaltet und welche zusätzlichen Weiterbildungsangebote für betriebsärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen.

Die reguläre arbeitsmedizinische/betriebsärztliche Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung (WBO)

Die von der WBO geforderten Inhalte, die explizit psychosoziale Belastungen und psychische Erkrankungen in den Blick nehmen, sind in Tabelle 1 aufgelistet (nach der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer, die dann von den Landesärztekammern umgesetzt wird) (Bundesärztekammer 2026a).

Psychosoziale Belastungen und psychische/psychosomatische Erkrankungen sind hier in vielen allgemeinen Anforderungen eingeschlossen (z. B. „Verhältnisprävention und Verhaltensprävention“), aber nicht speziell erwähnt. Entsprechend dem Schwerpunkt der Weiterbildung, die stark von der Verhütung und Früherkennung von Berufskrankheiten geprägt ist, sind für „Psyche“ (es gibt bislang keine psychischen Erkrankungen in der Liste der Berufskrankheiten) oft nur „Kenntnisse“ und nicht „Erfahrungen und Fertigkeiten“ gefordert.

Entsprechend werden in den arbeitsmedizinischen Kursen, die mit 360 Unterrichtseinheiten für die Weiterbildung verpflichtend sind, die oben genannten Themen so dargestellt wie im Kursbuch gefordert. In den Kursen, die überwiegend auf Plenarveranstaltungen mit interaktiven Vorträgen aufgebaut sind, gibt es aber wenig Gelegenheit zum Einüben von praktischen Fertigkeiten.

Die „Psychosomatische ­Grundversorgung“ (PSGV)

Die Psychosomatische Grundversorgung ist in der Musterweiterbildungsordnung unter anderem für die Facharztweiterbildungen Allgemeinmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin vorgesehen; rechtsverbindlich ist jeweils die Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer. Sie kann eine Qualifikationsvoraussetzung für die Abrechnung psychosomatischer Leistungen sein („differenzial­diagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände“ und „verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen“) (Bundesärztekammer 2026 b).

Für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte ist die PSGV weder verpflichtend, noch berechtigt sie zur Abrechnung zusätzlicher Leistungen. Dennoch haben nach Kenntnisstand des Autors viele Hunderte Betriebsärztinnen und -ärzte die Weiterbildung absolviert. Dabei gab und gibt es speziell für diese Ärztegruppe mit betriebsärztlicher Tätigkeit ausgerichtete Weiterbildungsangebote, in der Vergangenheit in Rostock, München und Düsseldorf, gegenwärtig in Ulm. Darüber hinaus werden die allgemeinen Weiterbildungskurse, die im Prinzip für alle ärztlichen Fachrichtungen offenstehen, von zahlreichen Organisationen angeboten.

Laut Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer hat die Weiterbildung PSGV zum Ziel: „... mit dem Fokus auf patientenzentrierte Kommunikation und der Gestaltung einer als positiv empfundenen Patient-Arzt-Beziehung die in Aus- und Weiterbildung erworbenen Kompetenzen in den Grundlagen der Psychodiagnostik, der Gesprächsführung und der Kooperation im psychotherapeutischen Versorgungssystem vertiefen. Die Vermittlung der definierten Kompetenzen erfolgt mit ausgewogenen Anteilen von Theorie, Fallbeispielen, Übungen sowie patientenzentrierter Selbsterfahrung in Balint-Gruppen“. Konkret werden 20 Stunden theoretische Grundlagen, 30 Stunden Handlungskompetenz und 30 Stunden Balintgruppen-Arbeit gefordert (Bundesärztekammer 2026b).

Entsprechend den Hauptzielgruppen der PSGV ist diese Weiterbildung auf das Setting der therapeutischen Medizin in der stationären und ambulanten Versorgung zugeschnitten. Die vermittelten Kompetenzen sind sicher im betriebsärztlichen Setting sehr nützlich, greifen aber nach Ansicht des Autors zu kurz: Die Erfassung, Beurteilung und Beeinflussung von psychosozialen Faktoren („Verhältnisse“) im Betrieb/in Organisationen wird allenfalls gestreift. Die speziellen Anforderungen, die das Setting des betriebsärztlichen Handelns im Betrieb mit sich bringt, werden in der Regel nicht berücksichtigt. So sind spezielle Anlässe, wie zum Beispiel Vorsorgen, Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA), Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Beratung von Betriebsleitungen und anderen Führungskräften bei psychosozialen Problemlagen wie hoher Krankenstand aufgrund psychischer Erkrankungen oder Konflikte in der Organisation kein expliziter Gegenstand der PSGV, auch wenn solche Konstellationen natürlich unter anderem in die Balintgruppen-Arbeit eingebracht werden können.

Auf der Basis dieser Überlegungen wird derzeit am Leadership Personality Center Ulm, eine Einrichtung an der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universitätsklinik Ulm mit Förderung durch die Karl Schlecht Stiftung, ein „Intensivseminar betriebsärztliche Psychothemen“ konzipiert.

„Intensivseminar betriebsärztliche Psychothemen“

In diesem Seminar, das im Herbst 2026 in einem ersten Pilotdurchlauf durchgeführt werden wird, wird die bewährte Grundstruktur der psychosomatischen Grundversorgung (Theorie, Gesprächsführung, fallbezogene Selbsterfahrung und Fallarbeit) aufgegriffen, aber thematisch erweitert um Themen wie Suchterkrankungen, Neurodiversität, Psychopharmakologie, Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) etc., insbesondere aber auch um die Gefährdungsbeurteilung psychischer Erkrankungen mit Fokus auf die Entwicklung und Durchführung von Interventionen auf Ebene der Organisation (z. B. Gesundheitszirkel). Dabei wird die Anwendung des klinisch therapeutischen Wissens und Könnens immer auf das spezifische betriebsärztliche Setting bezogen, das heißt auf die Situationen, in denen speziell Betriebsärztinnen und -ärzte mit entsprechenden Fragen konfrontiert sind. Auch hier wird – ähnlich der Balintgruppen-Arbeit – der Bearbeitung von Fällen der Teilnehmenden viel Platz eingeräumt. Der Fokus liegt aber nicht nur auf der Arzt-Patient-Beziehung, sondern berücksichtigt insbesondere den organisationalen Kontext. Beispielsweise würde eine Gesprächssituation mit einer depressiven Mitarbeiterin auch im Zusammenhang mit einem BEM-Verfahren durchgearbeitet werden, was beinhaltet, dass nicht nur das Gespräch von Betriebsärztin/-arzt mit der Patientin thematisiert wird, sondern auch die Kommunikation im BEM-Team, mit der vorgesetzten Person der Patientin, eventuell dem Team, in das sie zurückkehrt, der Betriebsleitung etc.. Damit wird der Besonderheit betriebsärztlicher Tätigkeit im Spannungsfeld zwischen individueller Medizin und organisationalen Anforderungen Rechnung getragen.

Fachgebundene Psychotherapie

Der Erwerb der Zusatzbezeichnung Psychotherapie – fachgebunden – kann grundsätzlich auch für Fachärztinnen und Fachärzte für Arbeitsmedizin möglich sein; maßgeblich ist jedoch die Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer. Die Weiterbildung ist sehr aufwändig und dauert berufsbegleitend mehrere Jahre. Sie kann in den drei in Deutschland von der GKV anerkannten Verfahren (tiefenpsychologisch bzw. psychodynamisch, verhaltenstherapeutisch, systemisch) erlernt werden und umfasst beispielsweise 150 Stunden Selbsterfahrung in dem entsprechenden Verfahren und 240 Stunden Behandlung von mindestens sechs Patientinnen oder Patienten unter Supervision. Die genauen Anforderungen sind den WBO der Landesärztekammern zu entnehmen, die sich wiederum an der Muster-WBO orientieren (Bundesärztekammer 2026a).

Für die betriebsärztliche Tätigkeit ist diese Kompetenz zweifellos von Nutzen, aber das reguläre betriebsärztliche Setting (definiert durch das ASiG) sieht nicht die Durchführung von Psychotherapien vor, so dass – wie bei den vielfältigen anderen klinischen Kompetenzen von Betriebsärztinnen und -ärzten auch –
unter den Umständen einer betriebsärztlichen Tätigkeit das Erlernte nur in sehr begrenztem Umfang zur Anwendung kommen kann.

Fazit

Die betriebsärztliche Tätigkeit in Deutschland ist in immer größerem Maße mit Fragen psychosozialer Belastungen („Arbeitsstress“, inklusive Arbeitsplatzunsicherheit) und der primären, sekundären und tertiären Prävention psychischer Erkrankungen konfrontiert. Dies gilt vor dem Hintergrund des vermutlichen zusätzlichen Anstiegs psychischer sowie psychosomatischer Erkrankungen und ganz unabhängig davon, ob die primäre Ätiologie innerhalb oder oft ja auch außerhalb des Arbeitsplatzes liegt. Da einerseits die Arbeit und die Organisation, in der die Arbeit stattfindet, erheblichen Einfluss auf Entstehung und Verlauf psychischer Erkrankungen haben, andererseits die Versorgung von (berufstätigen) Menschen mit psychischen Erkrankungen erhebliche Defizite aufweist, die durch das GKV-Beitragssatzstabilisierung-Gesetz spürbar zunehmen werden, und schließlich psychische Erkrankungen Betriebe viel Geld kosten, sind Betriebsärztinnen und -ärzte gefordert, ihre Kompetenz in die Prävention einzubringen, das heißt bei der Verhinderung, Früherkennung, Behandlungseinleitung und Rehabilitation. Oft erfordert die Aufgabe allerdings Kompetenzen, die im Rahmen der regulären Weiterbildung nach der WBO (Facharzt Arbeitsmedizin, Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin) in der Regel nicht erworben werden. Die in der WBO/im Kursbuch geregelte Psychosomatische Grundversorgung vermittelt Teile dieser Kompetenz, ist aber für das spe-
zielle betriebsärztliche Aufgabenfeld zu unspezifisch und zu wenig auf die organisationalen Erfordernisse abgestimmt. Eine neue Intensivweiterbildung über 70 Unterrichtsstunden wird derzeit im Rahmen eines drittmittelgeförderten Projekts entwickelt und pilotiert. Ob sich damit die Lücke in der betrieblichen Versorgung psychischer und psychosomatischer Erkrankungen wirksam verringern lässt, bleibt abzuwarten und soll evaluiert werden.

Interessenskonflikt: Der Autor hat einen laufenden Werkvertrag mit der Universität Ulm zur Konzeption, Entwicklung und Pilotierung eines „Intensivseminars betriebsärztliche Psychothemen“.

Literatur

Mack S, Jacobi F, Gerschler A et al.: Self reported utilization of mental health services in the adult German population – evidence for unmet needs? Results of the DEGS1 Mental Health Module (DEGS1 MH). Int J Methods Psychiatr Res 2014; 23: 289–303. https://doi.org/10.1002/mpr.1438 (Open Access).

Melzner L, Kröger C: Arbeitsunfähigkeit bei psychischen Störungen–ökonomische, individuelle und behandlungsspezifische Aspekte. Bundesgesundheitsblatt-Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz, 2024; 67: 751–759.

Meschede M, Roick C, Ehresmann C, Badura B, Meyer M, Ducki A und Schröder H: Psychische Erkrankungen bei den Erwerbstätigen in Deutschland und Konsequenzen für das Betriebliche Gesundheitsmanagement. In: Badura B et al. (Hrsg.): Fehlzeiten-Report 2020. Berlin: Springer, 2020.

Nieuwenhuijsen K, Verbeek JH, Neumeyer-Gromen A, Verhoeven AC, Bültmann U, Faber B: Interventions to improve return to work in depressed people. Cochrane Database of Systematic Reviews 2020 (10): CD006237. doi:10.1002/14651858.CD006237.pub4 (Open Access).

Rudolph CW, Shoss MK, Zacher H: Dynamic and reciprocal relations between job insecurity and physical and mental health. J Appl Psychol 2025; 110: 948. doi:10.1037/apl0001259.

Seidler A, Schubert M, Freiberg A et al.: Psychosoziale berufliche Belastungen und psychische Erkrankungen. Dtsch Arztebl Int 2022; 119, 709-715. doi:10.3238/arztebl.m2022.0295 (Open Access).

Die komplette Literaturliste mit allen Quellen kann auf der Homepage der ASU beim Beitrag eingesehen werden (asu-arbeitsmedizin.com).

Online-Quellen

Bundesärztekammer: Musterweiterbildungsordnung 2018
https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Aus…

Bundesärztekammer: Kursbuch Psychosomatische Grundversorgung 2018
https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Aus…

Kassenärztliche Bundesvereinigung: Spargesetz
https://www.kbv.de/spargesetz

Autor

Prof. Dr. med. Peter Angerer
Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf; Moorenstr. 5, 40225 Düsseldorf und Universitätsklinikum Ulm; Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Foto: privat

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