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Hitzeschutzpläne für Unternehmen

Das PDF dient ausschließlich dem persönlichen Gebrauch! - Weitergehende Rechte bitte anfragen unter: nutzungsrechte@asu-arbeitsmedizin.com.

Heat protection plans for companies

Due to climate change, heat waves with temperatures exceeding 30 degrees Celsius are becoming increasingly frequent, depending on the season. Therefore, heat protection plans for employees in companies are a necessary heat adaptation measure.

Hitzeschutzpläne für Unternehmen

Durch den Klimawandel kommt es – jahreszeitlich bedingt – immer häufiger zu Hitzewellen mit Temperaturen über 30 °C. Daher sind Hitzeschutzpläne für die Beschäftigten in den Unternehmen eine notwendige Hitzeanpassungsmaßnahme.

Kernaussagen

  • Hitzewellen beeinträchtigen die Gesundheit und damit die Produktivität der Mitarbeitenden.
  • Hitzeschutzpläne sind eine notwendige Hitzeanpassungsmaßnahme. Sie sollen die Mitarbeitenden vor Hitze schützen und die Beschäftigungsfähigkeit während einer Hitzeperiode ermöglichen.
  • Mit der Verankerung von saisonaler Hitze in der Gefährdungsbeurteilung können differenzierte Maßnahmenpläne erstellt werden.
  • Unternehmen können mit Hitzeschutzplänen die Resilienz gegenüber Hitzewellen erheblich steigern.

Hitze im arbeitsmedizinischen Kontext

Hitze ist unter den physikalischen Einwirkungen in der Gefährdungsbeurteilung verankert.

Es gibt Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können. Danach ist im Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) Teil 3 (Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen) eine Pflichtvorsorge vorgesehen.

In der Arbeitsmedizinischen Regel (AMR) 13.1 sind beispielhaft die entsprechenden Arbeitsplätze für dauerhafte Einwirkung von extremer Hitze aufgeführt. Ausgeschlossen sind Arbeitsplätze mit jahreszeitlich bedingten Einwirkungen von Hitze, zum Beispiel Büroarbeitsplätze.

Beim Klimawandel meinen wir somit saisonale oder jahreszeitlich bedingte Hitze. Man unterscheidet Arbeitsplätze in geschlossenen Räumen (Indoor) und Arbeiten im Freien (Outdoor).

Hitze in Innenräumen und ­Außenbereich

Für Innenräume gilt die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A3.5 Raumtemperatur. Folgendes sieht das Stufenmodell vor, das Arbeitgeber entsprechend der Außenlufttemperatur und der Temperatur im Büro umsetzen sollen:

Über 26 °C soll der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, ab 30 °C müssen Maßnahmen ergriffen werden.

Maßnahmen nach ASR 3.5 bei Raumtemperaturen > 30 °C:

  • Technisch: effektive Steuerung von Sonnenschutz und Lüftungseinrichtungen; Lüftung in frühen Morgenstunden (Nachtauskühlung); Reduzierung thermischer Lasten; Nutzung von Ventilatoren.
  • Organisatorisch: Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung (bei Schichtarbeit nicht möglich); Festlegung zusätzlicher Entwärmungsphasen und kühle Orte im Gebäude.
  • Persönlich: Lockerung der Bekleidungs­regelungen (bei vorgeschriebener Schutzkleidung nicht zugelassen); Einsatz von Kühlwesten.

Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne technische Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier), organisatorische Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen) oder persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Hitzeschutzkleidung), wie bei Hitzearbeit, nicht als Arbeitsraum geeignet.

Für den Außenbereich gibt es die ausführliche Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA): Beurteilung der Gefährdungen durch Hitze und Maßnahmen an Arbeitsplätzen in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und an Arbeitsplätzen im Freien.

Tabelle 1:  Gegenüberstellung von Hitzeschutzplan und Hitzeaktionsplan

Tabelle 1: Gegenüberstellung von Hitzeschutzplan und Hitzeaktionsplan

Hitzeschutzplan und Hitze­aktionsplan

Neben Hitzeschutzplänen gibt es auch Hitzeaktionspläne. Hitzeaktionspläne kommen aus dem öffentlichen Bereich, wurden von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickelt und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) für Deutschland umgesetzt. Hitzeschutzpläne kommen aus dem Arbeitsschutz. In ➥ Tabelle 1 sind die unterschiedlichen Zielsetzungen dargestellt.

Ein Hitzeaktionsplan enthält acht Kern­elemente. Wichtig ist das Kernelement 2 – das Hitzewarnsystem vom Deutschen Wetterdienst (DWD). Auf der Basis biometeorologischer Kriterien werden z. B. Hitzewarnungen vor einer Hitzewelle für jeden Landkreis bei starker Wärmebelastung für mindestens zwei Tage und keine ausreichende nächtliche Auskühlung von Wohnräumen vorhergesagt. Es gibt zwei Hitzewarnstufen:

  • Hitzewarnstufe I: „starke Wärmebelastung“ („Gefühlte Temperatur“ an zwei Tagen in Folge über 32 °C, zusätzlich nur geringe nächtliche Abkühlung);
  • Hitzewarnstufe II: „extreme Wärmebelastung“ („Gefühlte Temperatur“ über 38 °C am frühen Nachmittag).

Bei der Erstellung eines Hitzeschutzplans sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Verankerung von saisonaler Hitze in der Gefährdungsbeurteilung,
  • Benennung eines/einer Hitzeschutzbeauftragten,
  • Nutzung des Hitzewarnsystems vom DWD,
  • Maßnahmenplan mit folgenden Kapiteln: allgemeine Organisation, technische Maßnahmen, Arbeitsorganisation, personenbezogene Maßnahmen, Gesundheitsstörungen,
  • Schulungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Gefährdungsbeurteilung

Beispielhaft zeigt ➥ Tabelle 2 (s. folgende Seite) eine Gefährdungsbeurteilung für ­einen Hitzeschutzplan in Gebäuden.

Tabelle 2:  Gefährdungsbeurteilung für saisonale Hitze für Arbeitsplätze in Gebäuden (erstellt von Dr. Claudia Setter; gekürzte Version; die komplette Gefährdungsbeurteilung kann beim Autor angefordert werden)

Tabelle 2: Gefährdungsbeurteilung für saisonale Hitze für Arbeitsplätze in Gebäuden (erstellt von Dr. Claudia Setter; gekürzte Version; die komplette Gefährdungsbeurteilung kann beim Autor angefordert werden)

Zusammenfassung

Mittlerweile gibt es viele Hitzeschutzpläne für unterschiedliche Branchen, diese sind im Internet abrufbar. Maßnahmen aus Hitze­schutzplänen sollen die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeitenden erhalten und den Unternehmen ermöglichen, Hitzewellen leichter zu bewältigen. Mit Hitzeschutzplänen können Unternehmen die Resilienz gegenüber Hitzewellen erheblich steigern.

Interessenskonflikt: Der Autor gibt an, dass kein Interessenskonflikt vorliegt.

Online-Quellen

Sommerhitze im Büro
https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis-kompakt/F14

Technische Regeln für Arbeitsstätten – Raumtemperatur - ASR A3.5
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR-A3-5

Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA)
https://www.baua.de/DE/Die-BAuA/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschu…

Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zu Hitzeaktionsplänen
https://www.gmkonline.de/beschluesse.html?id=1018&jahr=2020

Handlungsempfehlungen zur Erstellung von Hitzeaktionsplänen
https://www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF…

Hitzewarnungen vom DWD
https://www.dwd.de/DE/service/newsletter/form/hitzewarnungen/hitzewarnu…

BGW-Test: Kühlwesten auf dem Prüfstand
https://www.bgw-online.de/resource/blob/116850/73a17c6aba80430114e61bfb…

Kontakt

Dr. med. Ewald Hottenroth
Schwalbenweg 15; 94419 Reisbach

Foto: privat

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