Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat den Gesetzgebungsprozess zur ePA mit Stellungnahmen begleitet und vor allem in den Bereichen Datenschutz, Zugriffmanagement und Einblicksrechte immer wieder auf Gefahren hingewiesen.
Der Referentenentwurf zum Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG), mit dem die Digitalisierung weiter vorangetrieben werden soll, sieht nun für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte die gleichen ePA-Zugriffsrechte vor, die bisher für an der heilkundlichen Behandlung beteiligte Leistungserbringende wie Ärztinnen und Ärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gelten.
Im Klartext heißt das, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte haben Zugriff auf alle in der ePA gespeicherten Daten, wenn Versicherte im Vorfeld keinen Widerspruch einlegen. Die bisher bestehende explizite Zustimmungsregelung für Betriebsärzt*innen soll nach GeDIG entfallen. Das gilt dann für sämtliche in der ePA gespeicherten Daten wie Diagnosen, psychiatrische / psychotherapeutische Befunde wie Persönlichkeits- und IQ-Diagnostik oder auch Entlassbriefe aus Kliniken.
Der BDP kritisiert die geplante Erweiterung der Zugriffsrechte für Betriebsärzt und Betriebsärzte auf ePA-Daten scharf und bezeichnet diesen Schritt als datenschutzrechtliche Katastrophe.
Besonders vor dem Hintergrund der Aufgabenbereiche von Betriebsärztinnen und Betriebsärzte (z.B. die Beratung von Arbeitgebenden zu Fragen des Arbeitsplatzwechsels oder der Wiedereingliederung) ist der Schutz teilweise hochsensibler Daten damit nicht mehr gewährleistet. Die „selbstverständliche“ Ausdehnung der Nutzung von Daten aus heilkundlichen Behandlungen in den arbeitsbezogenen Lebensbereich von Menschen kann weitreichende sowie schwerwiegende Folgen haben.
„Ursprünglich wurde die patientengeführte ePA zur Unterstützung der medizinischen Versorgung sowie zur Förderung einer am Gemeinwohl orientierten Forschung entwickelt. Eine Datenfreigabe an Betriebsärztinnen und Betriebsärzte ohne explizite Zustimmung hat damit nichts mehr zu tun. Es ist ein verheerendes Signal für den Datenschutz und bedeutet einen enormen Vertrauensverlust für die ePA“, erklärt BDP-Vizepräsidentin Susanne Berwanger.
Der BDP fordert den Erhalt der expliziten Zustimmungsregelung auf ePA-Daten gesetzlich versicherter Angestellter für Betriebsärztinnen und Betriebsärzten. Weiter fordert der Verband bessere Lösungen für individualisierte Zugriffs- und Verschattungsmöglichkeiten von ePA-Dokumenten sowie eine umfassende Aufklärung von Patientinnen und Patienten für mit der Datenspeicherung einhergehende Widerspruchsrechte und Gefahren.