Der Betriebsarzt1 nimmt im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX eine Schlüsselrolle ein: Er übersetzt medizinische Befunde in arbeitsplatzbezogene Handlungsempfehlungen, ohne Diagnosen preiszugeben. Zugleich unterliegt er strengen Grenzen durch ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB), Datenschutzrecht und seine ausschließlich beratende Funktion. Der Beitrag zeigt auf Grundlage einer arbeitsrechtlich-dogmatischen Analyse und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, welche konkreten Aufgaben dem Betriebsarzt im BEM zukommen, wo seine rechtlichen Grenzen verlaufen und welche Bedeutung seine Mitwirkung für die dreistufige Verhältnismäßigkeitsprüfung bei krankheitsbedingten Kündigungen hat. Das BEM konkretisiert den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und wirkt als präventives Instrument zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses. Seine ordnungsgemäße Durchführung hat zugleich erhebliche prozessuale Folgen im Hinblick auf die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers. Fundierte juristische Kenntnisse sind für Betriebsärzte daher keine akademische Kür, sondern praktische Notwendigkeit.
Die Tuberkulose (TB) ist in Deutschland selten geworden. Dennoch haben Beschäftigte im Gesundheitswesen weiterhin ein erhöhtes Infektionsrisiko. Daher werden bei ihnen anlassbezogene Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt. Diese werden sowohl von der Verordnung für Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV) als auch vom Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgeschrieben. Um Doppeluntersuchungen zu vermeiden, sind enge Kooperationen zwischen den Betriebsärzten und -ärztinnen sowie den Gesundheitsämtern notwendig. Die entsprechenden Absprachen sollten vorab unabhängig von auftretenden Erkrankungen getroffen werden.
Der VDBW-Frühjahrskongress Health in Care Professions richtet sich an Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Interessierte aus dem Gesundheitswesen. Schwerpunkt ist die Gesundheit von Beschäftigten in der Patientenversorgung, Altenpflege und Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Neben arbeitsschutzrechtlichen Themen werden auch Schnittstellen zum Infektionsschutzgesetz behandelt.
Der VDSI - Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit begrüßt die neuen Empfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Gestaltung hybrider Bildschirmarbeit.
Versicherte von BARMER, KKH, hkk und HEK haben seit Jahresbeginn im Job niedrigschwellig Zugang zu allen gängigen Schutzimpfungen bei vielen Betriebsärzten und arbeitsmedizinischen Diensten.
Alle gesetzlich versicherten Personen können seit Januar 2021 bei ihrer Krankenkasse eine elektronische Patientenakte anlegen lassen. Damit alle Gesundheitsdaten erfasst werden können, ist eine Anbindung an die sogenannte Telematik-Infrastruktur (TI) der Leistungserbringer verpflichtend erforderlich. Die Kosten, die hierbei entstehen, werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernommen, indem der Spitzenverband der GKV mit den vertretungsberechtigten Organisationen der Leistungserbringer Finanzierungsvereinbarungen schließt. Nach dem aktuellen Sachstand wird allerdings für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte eine Ausnahme gelten: Sie sollen nach den Plänen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) die TI-Anbindung aus eigener Tasche finanzieren. Die DGAUM sieht hier eine gesetzeswidrige Ungleichbehandlung und hat nun dem BMG ein entsprechendes Rechtsgutachten vorgelegt.
Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. setzt sich dafür ein, eine ganzheitliche Vorsorge durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zu stärken.
Dieser Flyer, soll inhaltliche Vorschläge anbieten sowie zum Austausch und zur Diskussion anregen.
Mitglieder des VDBW erhalten den Flyer mit...
Den meisten Ärzten in Deutschland wird der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) refinanziert. Für Betriebsärzte gilt das nicht. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin sieht darin eine elementare Ungleichbehandlung und...
Die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig die betriebsärztliche Expertise und Beratung ist, wenn es darum geht, Infektionen am Arbeitsplatz zu vermeiden und den Betrieb in Unternehmen aufrechtzuerhalten. Vor diesem Hintergrund haben die Delegierten beim 125. Deutschen Ärztetag in einem am 02.11.2021...
Mit dem Herbst befürchten viele Expertinnen und Experten steigende Corona-Zahlen, denn die Impfquote in Deutschland ist ins Stocken geraten. Die Impfquote mit etwas mehr als 60 % reicht nicht aus, die Pandemie einzudämmen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte im September daher eine...
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Referentenentwurf einer Neufassung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erlauben wir uns auf folgende Punkte hinzuweisen:
I. Vergütung ärztlicher Leistungen (§ 6 Abs. 1, S. 10): aufsuchende Impfungen Betriebsärzte
Eingede...
Am 6. Mai 2021 hatten die Mitglieder des VDBW die Möglichkeit, sich in einem Web-Meeting über Zoom und YouTube zum Thema „Covid-19-Impfungen durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte“ zu informieren.
Seit Beginn des Jahres findet der VDBW mit seinen Forderungen zur Einbeziehung der Betriebsärzte in die Covid-19-Impfkampagne der Bundesregierung großen Anklang in den Leitmedien der deutschen Presselandschaft. Die aktuellsten Beiträge finden Sie auf vdbw.de unter der Rubrik „Der VDBW in den Medien“. Lesen Sie hier zu den jüngsten drei.
Am 29.04.2021 hat NRW-Gesundheitsminister Laumann gegenüber Vertretern des VDBW sein Vorhaben bekräftigt, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte in die COVID-Impfungen einzubinden.
Eine Umfrage des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte unter seinen mehr als 3.400 Mitgliedern zeigt, dass die Aufmerksamkeit für den Gesundheitsschutz in Unternehmen größer ist denn je und dass die Beratung der Betriebsärzte zur Corona-Pandemie mehrheitlich angenommen wurde.
Die medizinische Versorgung durch Betriebsärztinnen und -ärzte ist ohne deren Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA) nicht möglich. Darauf machte die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) im Vorfeld zur geplanten Anhörung am 27. Mai zum so genannten...