Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

CoronaImpfV: Weiterhin keine Vergütung von aufsuchenden Impfungen für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte

Mit dem Herbst befürchten viele Expertinnen und Experten steigende Corona-Zahlen, denn die Impfquote in Deutschland ist ins Stocken geraten. Die Impfquote mit etwas mehr als 60 % reicht nicht aus, die Pandemie einzudämmen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte im September daher eine Aktionswoche #HierWirdGeimpft ins Leben gerufen mit dem Ziel, die Impfquote deutlich zu erhöhen. Umso unverständlicher ist es, dass Betriebsärztinnen und -ärzte im Gegensatz zu den Vertragsärztinnen und -ärzten weder den zusätzlichen Aufwand für aufsuchende Impfungen noch die reinen Impfberatungen ohne anschließende Impfung vergütet bekommen. Will man konsequent alle Potenziale nutzen, müssen alle impfenden Akteure gleichgestellt werden. Die DGAUM hat sich beim BMG dafür eingesetzt, dass Betriebsärztinnen und -ärzte aufsuchende Impfungen und reine Beratungsleistungen analog den Vertragsärztinnen und -ärzten gesondert vergütet bekommen (siehe auch Stellungnahme in der ASU 9/21). Dennoch sieht die neue Fassung keine Gleichstellung von Betriebsärztinnen und -ärzten bei der Honorierung vor.

Weitere Informationen zum Thema Impfen gegen SARS-CoV-2 finden Sie auf unserer Webpage unter

www.dgaum.de/impfen/impfen-gegen-sars-cov-2

Jetzt weiterlesen und profitieren.

+ ASU E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv
+ Exklusive Webinare zum Vorzugspreis

Premium Mitgliedschaft

2 Monate kostenlos testen