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The Maternity Protection Committee: For safe and non-discriminatory work during pregnancy and breastfeeding
The Maternity Protection Committee works on a voluntary basis and is associated to the Federal Ministry for Education, Family Affairs, Senior Citizens, Women and Youth (BMBFSFJ) in Germany. Main task is to substantiate contents of the Maternity Protection Act to enable a practice-oriented application by the employers.
Kernaussagen
Der Ausschuss für Mutterschutz: Für sichere und diskriminierungsfreie Arbeit in Schwangerschaft und Stillzeit
Der Ausschuss für Mutterschutz ist ein ehrenamtliches Gremium beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Die Hauptaufgabe ist die Konkretisierung von Inhalten des Mutterschutzgesetzes für die praxisgerechte Anwendung durch die Arbeitgeber.
Im Jahr 2018 wurde das Mutterschutzgesetz (MuSchG) erstmals seit 1952 grundlegend überarbeitet. Mit der Reform wurden insbesondere die Teilhabe und der Diskriminierungsschutz von schwangeren und stillenden Beschäftigten gestärkt. Zudem fallen seither unter anderem auch Schülerinnen und Studentinnen in den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes.
Anlassunabhängige und anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung
Arbeitgeber als Adressaten des Mutterschutzgesetzes haben die Aufgabe, eine sichere und diskriminierungsfreie Weiterbeschäftigung ihrer schwangeren oder stillenden Beschäftigten zu ermöglichen. Daher gilt seit der Reform die Pflicht zur anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung. Das heißt, alle Arbeitgeber müssen die Tätigkeiten beziehungsweise Arbeitsplätze in ihrem Betrieb in Bezug auf Gefährdungen für Schwangere und Stillende prüfen, unabhängig davon, ob sie derzeit Frauen beschäftigen. Diese Vorgabe dient dem Diskriminierungsschutz und vermeidet Einstellungshindernisse für Frauen auf Seiten der Arbeitgeber.
Wenn eine Frau ihre Schwangerschaft oder Stillzeit bekannt gibt, muss diese anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung nur noch an die individuellen Tätigkeiten der schwangeren oder stillenden Frau angepasst werden („anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung“). Der Arbeitgeber weiß über mögliche Gefährdungen in seinem Betrieb bereits Bescheid. Es können also erforderliche Schutzmaßnahmen ohne Verzögerung ergriffen werden, so dass die Schwangere oder Stillende idealerweise unmittelbar weiterarbeiten kann und nicht erst ein befristetes Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden muss, bis ihre weiteren Einsatzmöglichkeiten geklärt sind.
Zusammensetzung und Aufgaben des Ausschusses für Mutterschutz (AfMu)
Um einen bundeseinheitlichen Vollzug des Mutterschutzgesetzes zu erreichen und Veröffentlichungen zu erarbeiten, die Arbeitgeber bei ihren mutterschutzrechtlichen Aufgaben unterstützen sollen, wurde der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) beim heutigen Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) eingerichtet. Er ist in seinem Aufbau und seiner Arbeitsweise vergleichbar mit den arbeitsschutzrechtlichen Ausschüssen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nach § 18 Absatz 2 Nummer 5 des Arbeitsschutzgesetzes, die zum Beispiel Technische Regeln und Empfehlungen zum Arbeitsschutz bezüglich Gefahrstoffen, Biostoffen, Arbeitsstätten oder zur Arbeitsmedizin veröffentlichen.
Der AfMu hat die Aufgabe, Regeln zum Schutz der Schwangeren oder Stillenden und ihres Kindes zu erarbeiten. Außerdem soll er den mit der Gesetzesreform neu eingeführten unbestimmten Rechtsbegriff der „unverantwortbaren Gefährdung“ mit Leben füllen und das BMBFSFJ in allen mutterschutzbezogenen Fragen beraten.
Um die betroffenen gesellschaftlichen Gruppen einzubeziehen und praxisnahe Regelungen zu erarbeiten, sind im AfMu Expertinnen und Experten der öffentlichen und privaten Arbeitgeber vertreten sowie auch der Ausbildungsstellen, der Arbeitnehmervertretungen, der Studierendenvertretungen, der Landesbehörden und aus der Wissenschaft, hierunter auch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Sicherheitsfachkräfte.
Der AfMu tagt in der Regel zweimal im Jahr und hat für die unterschiedlichen Themenbereiche Unterausschüsse (UA), Arbeitskreise (AK) und eine Projektgruppe (PG) eingerichtet (➥ Abb. 1). Die Mitglieder des AfMu und seiner Untergremien arbeiten ehrenamtlich.
Veröffentlichungen des Ausschusses für Mutterschutz (AfMu)
Die Veröffentlichungen des AfMu lassen sich danach unterscheiden, ob sie eine Vermutungswirkung entfalten oder nicht. Vermutungswirkung bedeutet, dass der Arbeitgeber bei seinen Maßnahmen die vom AfMu ermittelten Regeln (MuSchR) und Erkenntnisse (MuSchErk) zu berücksichtigen hat. Bei Einhaltung dieser Regeln/Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass die Anforderungen des MuSchG erfüllt sind. Diese beiden Formate werden im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) veröffentlicht und sind dann auch auf der Website des AfMu zu finden (s. Online-Quellen).
Darüber hinaus veröffentlicht der AfMu Mutterschutz-Empfehlungen (MuSchE) und Mutterschutz-Informationen (MuSchInfo).
Diese geben den aktuellen Kenntnis- oder Sachstand wieder und sind Umsetzungshinweise für die Praxis. Sie werden als Arbeitsergebnisse auf der Website des AfMu veröffentlicht. Diese Handreichungen sollen es Arbeitgebern und Akteuren des betrieblichen Arbeitsschutzes erleichtern, das Mutterschutzgesetz adäquat anzuwenden und stehen anderen interessierten Personengruppen als Informationsmaterial zur Verfügung.
Bisher hat der AfMu die in ➥ Tabelle 1 aufgeführten Mutterschutzregeln, Mutterschutz-Empfehlungen und Mutterschutz-Informationen veröffentlicht. Die Nummerierung der jeweiligen Publikation ist dreiteilig: Die erste Zahl bezieht sich auf den einschlägigen Paragrafen und die mittlere Ziffer auf den Absatz im MuSchG. Die letzte Zahl zeigt die fortlaufende Nummer der Veröffentlichung zu diesem Paragrafen und Absatz an.
Mutterschutz als Teil des Arbeitsschutzes
Mutterschutz ist Teil des Arbeitsschutzes und eine Zusammenarbeit mit den anderen arbeitsschutzrechtlichen Ausschüssen ist sinnvoll. Aktuell wird dies insbesondere beim BMAS durch projektbezogene Mitarbeit bei der Erarbeitung von Regeln auf der Ebene des Ausschusses für Gesundheit und Sicherheit (ASGA) für Themen umgesetzt, die in mehreren Ausschüssen relevant sind, wie zum Beispiel die Gefährdungsbeurteilung.
Zukünftig denkbar wäre auch eine Zusammenarbeit mit einzelnen Ausschüssen in dem Sinne, dass einzelne Textbausteine zu den mutterschutzrechtlichen Themen zu in Überarbeitung befindlichen arbeitsschutzrechtlichen Regeln integriert werden könnten. Dies hätte den Vorteil, dass das gesamte Arbeitsschutz-Regelwerk für Arbeitgeber als Adressaten übersichtlicher wird.
Interessenkonflikt: Die Autorinnen geben an, dass keine Interessenkonflikte vorliegen.
Online-Quellen
Bei einzelfallbezogenen Fragen zum Mutterschutz: zuständige Aufsichtsbehörden der Bundesländer
https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/familienleistungen/a…
Übergreifende Fragen rund um den Mutterschutz beantwortet das Service-Team des BMBFSFJ
https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/kontakt
Website des AfMu
www.ausschuss-fuer-mutterschutz.de