Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Aktiv vor der Sonne schützen

In Deutschland erkranken pro Jahr etwa 200.000 Personen neu an Hautkrebs. Seit 2014 ist dank arbeitsplatzbezogener Messungen zur UV-Bestrahlung bekannt, dass gerade Menschen der Grünen Branche einem hohen Risiko ausgesetzt sind, zu viel UV-Strahlung aufzunehmen. Problematisch ist jedoch, dass die Hautkrebsprävention vielen Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen sowie Beschäftigten noch unbekannt ist oder diese oftmals unterschätzt wird.

Hautkrebs als Berufskrankheit

Aufgrund des Klimawandels wird die UV-Strahlung stärker. Diese ist Bestandteil des Sonnenlichts und kann sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben: Während eine moderate UV-Aufnahme zur Bildung von Vitamin D beiträgt, kann eine übermäßige Aufnahme zu einem erhöhten Risiko für Hautkrebs führen. Jedes Jahr gehen mehr als 2.500 Verdachtsanzeigen bei der SVLFG ein. Vor zehn Jahren wurde die Berufskrankheit mit der Nummer 5103 eingeführt. Sie bezieht sich auf Hautkrebs wie Plattenepithelkarzinome und mehrere aktinische Keratosen der Haut, die durch natürliche UV-Strahlung entstehen. Besonders betroffen sind Körperbereiche wie Gesicht, Ohren und unbehaarte Kopfhaut.

Aktiv vor UV-Strahlung schützen

Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen wirken gegen UV-Strahlung und helfen, das Hautkrebsrisiko zu senken. Um diese zu ermitteln, erstellen Betriebe zunächst eine Gefährdungsbeurteilung und leiten anhand dieser das Gefahrenpotenzial ab. Muster-Gefährdungsbeurteilungen stellt die SVLFG zum Download bereit unter www.svlfg.de/gefaehrdungsbeurteilung. Zum Schutz vor UV-Strahlung können vielfältige Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören:

Beschattung von Arbeitsplätzen: Durch Beschattung von Arbeitsplätzen kann die UV-Strahlung reduziert werden.

Anpassung der Arbeitszeiten: Wo möglich, sollten Arbeitszeiten so geplant werden, dass die Aufnahme von UV-Strahlung während der intensivsten Sonnenstunden minimiert wird.

Bereitstellung von Sonnenschutzmitteln: Sonnencreme schützt die unbedeckten Hautpartien. Zur Anwendung kommen Produkte mit einem Lichtschutzfaktor von 30 oder höher. Arbeitgeberbetriebe stellen sicher, dass ihren Beschäftigten geeignete Sonnenschutzmittel kostenfrei zur Verfügung stehen und deren Anwendung gefördert wird.

Schutzkleidung: Die SVLFG empfiehlt das Tragen von Oberteilen mit langen Ärmeln und langen Hosen. Auch sind Kappen mit Nackenschutz oder Hüte mit breiter Krempe sinnvoll. Dicht gewebte Kleidungsstücke halten UV-Strahlen deutlich besser ab. Zum Schutz der Augen bietet sich eine Sonnenbrille mit UV-Filter und Seitenschutz an. Spezielle UV-Schutzkleidung ist nicht erforderlich. Die SVLFG fördert den Neukauf ausgewählter UV- und Hitzeschutzprodukte. Darunter finden sich Kühlkleidung sowie Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz. Mehr zu den Fördervoraussetzungen steht unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern.

Aufklärung und Unterweisung: Beschäftigte sollten über die Risiken der UV-Strahlung informiert werden und lernen, wie sie sich effektiv schützen.

Arbeitsmedizinische UV-Vorsorge: Auf die erhöhten UV-Expositionen hat der Gesetzgeber reagiert und die Arbeitsmedizinverordnung um eine weitere Angebotsvorsorge ergänzt: Betriebe müssen Beschäftigten, die regelmäßig und intensiv der Sonne ausgesetzt sind, kostenfrei eine arbeitsmedizinische Beratung anbieten, um UV-bedingten Hautkrebs zu verhindern. Durchgeführt wird diese durch einen Arbeitsmediziner. Ziel ist die Aufklärung und Beratung der Beschäftigten über deren persönliche Gesundheitsrisiken. Sie ermöglicht auch die Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen.

Praxisorientierte Hilfe durch die SVLFG

Sonnenschutz betrifft alle – sowohl bei der Arbeit als auch in der Freizeit! Die SVLFG kann beim Schutz vor Krankheiten durch UV-Strahlen praxisorientiert unterstützen: Durch gezielte Aufklärung und geeignete Präventionsmaßnahmen im betrieblichen Kontext sorgen die Präventionsexperten dafür, dass Arbeitskräfte gesund bleiben. Kostenlos für Arbeitgeberbetriebe ist zum Beispiel die Infobox zum Hitze- und Sonnenschutz, die unter www.svlfg.de/ infobox-hitze-sonnenschutz bestellt werden kann. Sie enthält Materialien auch zur Unterweisung von Arbeitskräften. Weitere Informationen zum UV-Schutz, zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Arbeitsmedizinische Regel AMR 13.3 gibt es unter www.svlfg.de/vorsorge-uv-schutz

Ina Siebeneich – SVLFG