Er umfasst Einrichtungen der Gesundheitsverwaltung auf allen föderalen Ebenen. Auf Bundesebene gehören etwa das Bundesgesundheitsministerium (BMG), Bundesbehörden wie das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), das Robert-Koch-Institut (RKI) oder das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zum ÖGD. Auf Länderebene sind dies die Ländergesundheitsministerien und Landesämter oder -institute für Gesundheit, und kommunal sind die circa 380 Gesundheitsämter zuständig. - Mit dem „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ fließen zwischen 2021 und 2026 vier Milliarden Euro zusätzliche Bundesgelder in die Länder und Kommunen, um den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) vor Ort zu stärken. Wie es ab 2027 finanziell weitergeht, muss noch entschieden werden.
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