Die Reform, die seit April 2025 schrittweise bei verschiedenen Berufsgenossenschaften eingeführt wird, beendet jahrelange Grauzonen. Sie erlaubt es Sicherheitsexperten explizit, einen Teil ihrer Pflicht-Beratungsstunden digital abzuhalten. Telefonie, Videokonferenzen und Online-Tools werden damit zu anerkannten Arbeitsmitteln. Das ist eine Antwort auf die Realität verteilter Teams und Homeoffice.
Bibliogr. Info (RIS)
Offener Zugang
DGUV Vorschrift 2: Arbeitsmedizin startet in die digitale Ära
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