Ein solcher Sturz sei deshalb auch kein Arbeitsunfall. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg entschieden. Der klagende Mann war zum Unfallzeitpunkt 72 Jahre alt und Rentner. Er arbeitete aber noch als Fahrer eines Abschleppdienstes. Im Zuge dessen übernahm er auch von zu Hause aus die Rufbereitschaft für etwaige Noteinsätze. In einer Winternacht wurde er gegen zwei Uhr früh zu einem Einsatz gerufen. Er machte sich auf den Weg, wobei er im Treppenhaus in dem von ihm bewohnten Mehrfamilienhaus über einen dort liegenden Backstein stolperte und stürzte. Unter anderem wegen einer Gehirnerschütterung musste er deshalb für eine Woche ins Krankenhaus.
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