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Alle Artikel zum Thema Betriebsärztinnen

© Вадим Пастух – stock.adobe.com

Betriebsarzt-Pflicht: Antworten auf wichtige Fragen für Arbeitgeber

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Der Betriebsarzt unterstützt Arbeitgeber dabei, Arbeitsplätze sicher zu gestalten und er untersucht die Mitarbeiter.

© Foto: DGAUM

Anbindung Telematik-Infrastruktur: DGAUM fordert Gleichstellung von Betriebsärztinnen und -ärzten beim Zugriff auf die elektronische Patientenakte

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Mit Schreiben vom 13.07.2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Entwurf eines Gesetzes zur ­Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) vorgelegt. Die DGAUM hat dazu am 24.07.2023 folgende Stellungnahme abgegeben:

© Foto: © Henrik Dolle-stock.adobe.com
Der VDBW informiert

Vertrag über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte

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Der Verband der Betriebs- und Werksärzte e.V. (VDBW) hat mit den Betriebskrankenkassen Audi BKK, SBK ­Siemens-Betriebskrankenkasse, BKK VerbundPlus sowie spektrumK, ein Dienstleistungspartner der gesetzlichen K­ranken- und Pflegekassen, einen gemeinsamen Vertrag geschlossen. Dieser vereinfacht die Abwicklung von Schutzimpfungen in Betrieben. Er trat zum 1. Januar 2023 in Kraft und soll vor allem das Impfen in Betrieben fördern.

Ergebnisse einer Expertenbefragung zur Umsetzung der ganzheitlichen arbeitsmedi­zinischen Vorsorge in der betrieblichen Praxis

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S. Aupers

F. Liebers

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Berlin

(eingegangen am 17.11.2022, angenommen am 27.02.2023)

Results of an expert survey on the implementation of holistic occupational preventive healthcare in company practice

Objectives: The aim of the Ordinance on...

Betriebliche Gesundheit

Arbeitsmedizinische Regel (AMR) Nr. 3.3

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Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist seit 2008 durch die Arbeits­medizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) gesetzlich verankert. Die inhaltliche Weiterentwicklung hat aus praktischer wie aus wissenschaftlicher Sicht einen hohen Stellenwert für das Fachgebiet. Die aktuellste Entwicklung liegt nun mit der Arbeitsmedizinischen
Regel Nr. 3.3 (AMR 3.3) vor. Stephan Schlosser

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die Schlüsselrolle der arbeits­medizinischen Vorsorge im betrieb­lichen Gesundheitsschutz

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Die arbeitsmedizinische Vorsorge gibt Betriebsärztinnen und Betriebsärzten ein Instrument in die Hand, mit dem sie arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig erkennen und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorschlagen können. So kann arbeitsmedizinische Vorsorge individuelles Leid verhindern, zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit beitragen und den betrieblichen Gesundheitsschutz voranbringen. Mit der neuen Arbeitsmedizinischen Regel (AMR) 3.3 „Ganzheitliche arbeits­medizinische Vorsorge unter Berücksichtigung aller Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen“ eröffnet sich den Betriebsärztinnen und -ärzten ein ganzheitlicher Ansatz, um die arbeitsmedizinische Vorsorge besonders effektiv zu gestalten. Hella von Oppen, Brigitte Hoffmann

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Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit als Instrument gegen den Fachkräftemangel

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Der Fachkräftemangel in Deutschland macht sich in allen Branchen zunehmend bemerkbar. Mit dem Eintritt der sogenannten Baby-Boomer in den Ruhestand wird dieses Problem sich noch drastisch verstärken. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gewinnt der Erhalt der Gesundheit und damit der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zunehmend an Bedeutung. Das ist der Tenor in der Pressekonferenz zur diesjährigen 63. Wissenschaftlichen Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) in Jena.

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19 Grad am Arbeitsplatz sind für gesunde Menschen unbedenklich

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Spätestens mit Beginn der Heizperiode fragen sich viele Unternehmen und Beschäftigte, wie man am Arbeitsplatz Energie sparen kann. Für öffentliche Gebäude wurde die Temperaturobergrenze auf 19 °C heruntergesetzt. Viele Arbeitgebende und Arbeitnehmende befürchten jedoch negative gesundheitliche Auswirkungen, wenn es im Büro zu kalt wird. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) hält eine Absenkung der Raumtemperatur für Menschen ohne Vorerkrankung grundsätzlich für unbedenklich. Bei bestimmten Tätigkeiten, wo z. B. besondere Fingerfertigkeiten gefragt sind, könnten niedrigere Raumtemperaturen jedoch zu geringen Leistungseinbußen führen. Bei Vorerkrankungen oder spezifischen Arbeitsanforderungen empfiehlt sich die Konsultation der Betriebsärztin oder des Betriebsarztes.

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In der Diskussion: Anbindung der Betriebsärztinnen und -ärzte an die Telematikinfrastruktur

Wie sieht die Arbeitsmedizin der Zukunft aus?

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Pro und Contra  Welche Arbeitsmedizin wollen wir für die Zukunft? Diese Frage bewegt den Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) seit ihrer Gründung im Jahre 1962. Sie bestimmt seitdem die vielfältigen Tätigkeiten des Vorstands: sowohl inhaltlich in der Weiterentwicklung des Fachgebiets in Lehre, Forschung und Praxis als auch in der damit verbundenen politischen Arbeit in Richtung der dafür relevanten politischen und gesellschaftlichen Akteure. In der Satzung der DGAUM heißt es: „Zweck der Gesellschaft sind die Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere die Förderung der wissenschaftlichen und fachlichen Belange der Arbeitsmedizin und einer klinisch orientierten Umweltmedizin, die Förderung der Berufsbildung sowie die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Mitwirkung an der bestmöglichen arbeitsmedizinischen und umweltmedizinischen Betreuung der Bevölkerung.“

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Betriebsärzte warnen vor 19-Grad-Regel

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Eine Höchsttemperatur von 19 Grad am Arbeitsplatz ist aus Sicht von Betriebsärzten nicht für jede körperlich leichte Arbeit geeignet.

Diskussionspapier des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed)

Perspektiven für die Arbeitsmedizin

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1. Einleitung

Auf Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) die derzeitige Situation, Stärken, Schwächen und den Entwicklungsbedarf der Arbeitsmedizin in Deutschland bewertet. Daraus werden Perspektiven für die Arbeitsmedizin...

Rezension

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Man merkt sofort, dass eine gründlich „überarbeitete und aktualisierte Auflage“ vorliegt: 2 Mitherausgeber sowie 7 weitere Koautorinnen und -autoren mit einem gegenüber der Fassung aus dem Jahr 2000 um 45 % größerem Seitenumfang. Neu ist auch der Titel, es geht um Prävention, umfassender aber auch...

Zukünftige Bedeutung von Aufklärung, Beratung und Individualprävention bei Hautkrankheiten – aus betriebsärztlicher Sicht

Neues Berufskrankheitenrecht

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BK-Recht  Mit der Novellierung des Berufskrankheitenrechts zum 01.01.2021 traten neben dem Wegfall des sogenannten „Unterlassungszwangs“ als Anerkennungsvoraussetzung bestimmter Berufskrankheiten (BK) weitere Änderungen in Kraft. Steffen Krohn, Uwe Gerecke

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Fehlender Impfstoff bei Betriebsärzten

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Betriebsärzte gelten als dritte Säule der Impfkampagne. Jedoch müssen Sie aktuell immer wieder Termine absagen, weil Impfstoff fehlt, berichtet tagesschau.de. Unklar ist, welche Rolle sie bei den aktuellen Booster-Impfungen spielen.

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Lieferprobleme bei Impfstoff – VDBW setzt sich für Versorgungssicherheit der Betriebsärzte ein

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Aus verschiedenen Landesverbänden berichten VDBW-Mitglieder derzeit von einer deutlichen Zurücksetzung der bestellten Impfstoffliefermengen für Betriebsärzte. Dies gilt für Comirnaty (BioNTech/Pfizer), aber auch für Spikevax (Moderna).

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Schutzimpfungen am Arbeitsplatz: DGAUM-Selekt erreicht eine Marktabdeckung von 90 %

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Pünktlich zum Start der alljährlichen Grippeschutzimpfungen hat die DGAUM ihre Kooperationen mit den gesetzlichen ­Krankenkassen im Bereich Schutzimpfungen ausgebaut. 50 Kassen bieten die Möglichkeit der direkten Abrechnung von ­vielen Schutzimpfungen am Arbeitsplatz, die unabhängig vom Arbeitsschutz angeboten werden. Zu den Kooperationspartnern gehören alle AOKen, alle sechs Ersatzkassen sowie die größten Betriebs- und Innungskrankenkassen in Deutschland. Das ­entspricht einer Marktabdeckung von 90 %.

Wer haftet für wen und für was?

Schutzimpfungen am Arbeitsplatz

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Impfen  Aus arbeitsmedizinischer Sicht sind Schutzimpfungen am Arbeitsplatz durch Betriebs­ärztinnen und -ärzte immer unter der Verhältnismäßigkeit sowohl von Persönlichkeitsschutz und Individualprävention (SGB V) als auch aus der Perspektive eines notwendigen Arbeitsschutzes (SGB VII) sowie Dritt- und Bevölkerungsschutzes (IfSG) zu beurteilen. Wie aktuell das Thema Impfen generell aber auch am Arbeitsplatz ist, erleben wir in diesen Zeiten sehr unmittelbar, wenn es gilt, mit adäquaten Impfstrategien dem SARS-CoV-2-Virus und der damit verbundenen Covid-19-Pandemie wirkungsvoll zu begegnen. In diesem Kontext hat die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) vermehrt Anfragen zu den rechtlichen Rahmen­bedingungen von Schutz­impfungen durch Betriebsärztinnen und -ärzte sowie zu den damit verbundenen Haftungsaspekten erhalten. Thomas Nesseler et al.

Evaluation und Monitoring der arbeitsmedizinischen Versorgung

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Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die DGUV Vorschrift 2 ist für das betriebsärztliche Handeln von zentraler Bedeutung. Die DGUV plant eine Novellierung der Vorschrift mit einigen Änderungen, die erhebliche Auswirkungen auf die praktische Tätigkeit für Betriebsärztinnen und -ärzte und...

© Foto: FilippoBacci / Getty Images

Abrechnung und Dokumentation von Corona-Impfungen

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Betriebsärztinnen und Betriebs­ärzte bekommen die Ausstellung von Impfzertifikaten vergütet

Seit dem 7. Juni können Unternehmen ihren Beschäftigten Corona-Impfungen anbieten. Laut Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) erhalten selbstständige Betriebsärztinnen und -ärzte sowie überbetriebliche Dienste...

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Corona-Impfungen durch Betriebsärzte

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Inzwischen ist es, auch aufgrund der intensiven Bemühungen der DGAUM, gelungen, dass Betriebsärzte laut Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) in die Impfkampagne des Bundes einbezogen werden sollen. Wie Vertragsärzte auch, erhalten künftig selbstständige Betriebsärztinnen und -ärzte sowie...

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Impfungen gegen SARS-CoV-2 im betrieblichen Umfeld

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Ab Juni sollen Betriebsärztinnen und -ärzte gegen SARS-CoV-2 impfen. Die Einbeziehung der Unternehmen und Betriebe wird die Impfkampagne erheblich beschleunigen. Denn laut Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) können über diesen Weg mehr als 31 Mio. Beschäftigte erreicht werden...

Weiterentwicklung der Verordnung zum Anspruch auf Schutz­impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV)

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Die DGAUM hat am 12. April 2021 ein Schreiben an den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit folgendem Wortlaut versendet:

© Foto:  DGAUM

Über 800 Teilnehmende auf der Wissenschaftlichen ­Jahrestagung der DGAUM

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Die 61. Wissenschaftliche Jahrestagung der DGAUM öffnete für über 800 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Fachbereichen Arbeits,- Sozial und Umweltmedizin vom 17. bis 20. März ihre digitalen Pforten. Wegen der pandemischen Lage konnte der Kongress leider nicht wie ursprünglich geplant an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena stattfinden und wurde als reines Online-Format durchgeführt. Die Eröffnungsveranstaltung wurde von rund 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmern verfolgt und von einem Studio in München aus moderiert. Die Jahrestagung stand unter der Schirmherrschaft von Heike Werner, Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

Stellungnahme der DGAUM

Referentenentwurf einer Verordnung über die Umsetzung von offenen und standardisierten Schnittstellen in informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen (Gesundheits-IT IOP-Verordnung (GIV))

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Die DGAUM hat am 12. Februar zum o.g. Referentenentwurf gegenüber dem Bundesministerium für Gesindheit wie folgt Stellung genommen:

1. Wie bereits in der Stellungnahme der DGAUM vom 03.12.2020 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) dargelegt (s...

Arbeitsschutzausschuss

Die betriebsärztliche Rolle im Arbeitsschutzausschuss

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Arbeitsschutzausschuss  Der erste Tag im Arbeitsschutzausschuss in der Rolle des Betriebsarztes1 bleibt wahrscheinlich vielen in Erinnerung. Es treten Fragen auf wie: Was ist meine Aufgabe? Was darf ich fragen? Was muss ich fragen? Was wird von mir erwartet? Aber auch mit zunehmender Routine stellt sich bei regelmäßig stattfindenden ASA-Sitzungen manchmal das Problem, was denn Neues zu berichten sei. Luise Wendt