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Alle Artikel zum Thema Betriebsärztinnen

GeDIG-Referentenentwurf: Keine erweiterten ePA-Zugriffsrechte für Betriebsärzte

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Entgegen anderer Meldungen sieht der aktuelle Referentenentwurf zum GeDIG für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte weder eine Opt-out-Regelung beim Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) noch eine Ausweitung der zeitlichen Nutzungsrechte auf 90 Tage vor. Erweitert werden ausschließlich die inhaltlichen Verarbeitungsrechte: Künftig sollen auch Befunde und Diagnosen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgen berücksichtigt werden können.

Verbändebeteiligung zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

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BsAfB, DGAUM und VDBW haben zum Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) Stellung genommen und fordern eine konsequente Gleichstellung von Betriebsärztinnen und -ärzten beim Zugriff auf die  elektronische Patientenakte. Nachfolgend finden Sie das Anschreiben an das Bundesministerium für Gesundheit im Wortlaut:

Quelle: T. Nesseler

Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen: Verbändeanhörung im Bundesministerium für Gesundheit

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Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) lud am 18. Mai zu einer Verbändeanhörung zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheits­wesen (GeDIG). Die arbeitsmedizinischen Verbände wurden durch den Hauptgeschäftsführer der DGAUM, Dr. Thomas Nesseler, vertreten. Ziel war es, im Sinne der Betriebsärztinnen und -ärzte ­Anpassungen des Gesetzes zu erreichen und somit eine Gleichstellung von Betriebsärztinnen und ­-ärzten beim Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) mit anderen Leistungserbringern der medizinischen Versorgung.

Digitale Informations- und ­Kommunikationstechnologien in der Arbeitsmedizin

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Die Arbeitsmedizin bedient sich zunehmend digitaler Medien und telemedizinischer Anwendungen. Datenschutz, Vertrauenswürdigkeit, Schweige­pflicht und andere grundlegende Anforderungen an ärztliches Handeln setzen dazu einen Rahmen, der Eingang in mehrere Regelungen gefunden hat. Diese werden in einer Synopse nebeneinandergestellt und kommentiert.

Abb. 1:    Beschreibung der Stichprobe

Klimawandel: Risiken für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb

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Der Klimawandel wirkt sich zunehmend auf Arbeitsplätze und Tätigkeiten aus. Eine bundesweite Befragung der DGUV Akademie zeigt, wie Betriebsärztinnen und -ärzte klimabedingte Risiken einschätzen und welche Gefährdungen sie als besonders relevant wahrnehmen. Der Beitrag beleuchtet zudem den Stand der betrieblichen Auseinandersetzung und bestehende Präventionsmaßnahmen.

Klimawandel und Beschäftigungsfähigkeit

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Der Klimawandel ist längst in der Arbeitswelt angekommen. Nicht als abstraktes Zukunftsszenario, nicht als ausschließlich ökologisches Thema und auch nicht als Randaspekt betrieblicher Gesundheitsförderung. Er verändert Arbeitsbedingungen, verschärft bestehende Gefährdungen und stellt Betriebe, Beschäftigte und den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz vor konkrete und neue präventive Aufgaben.

Gewalt im Arbeitskontext des Gesundheitswesens

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Gewalt gegenüber Beschäftigten im Gesundheitswesen ist längst kein Randphänomen mehr. In vielen Bereichen der medizinischen und pflegerischen Versorgung hat sich eine Entwicklung vollzogen, die Fachkräfte zunehmend belastet und auch für die Betriebsmedizin immer mehr an Bedeutung zunimmt. Während Gewalt früher als Ausnahme galt, berichten Mitarbeitende heute vielerorts von einer neuen Normalität: Beleidigungen, Bedrohungen, körperliche Übergriffe oder sexuelle Grenzverletzungen gehören für viele Beschäftigte inzwischen zum Arbeitsalltag.

Schnittstellen der Arbeitsmedizin – Rand­thema oder Kernaufgabe?

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Schnittstellenfragen sind kein Randthema der Arbeitsmedizin, sie spielen eine zentrale Rolle. In kaum einem anderen Gebiet der Medizin hängt die Wirksamkeit so unmittelbar davon ab, ob Zuständigkeiten zusammenfinden – oder aneinander vorbeiregeln – und wirken. Die Mai-Ausgabe der ASU widmet sich diesem Thema bewusst und macht deutlich: Arbeitsmedizin entfaltet ihr Potenzial nur dort, wo sie als verbindende Instanz zwischen verschiedenen Akteuren, Rechtsgebieten und Systemen gelebt und verstanden wird.

Gesundheit in Pflegeberufen

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Der Kongress „Health in Care Professions“ des Verbands deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW) widmet sich den besonderen Anforderungen der arbeitsmedizinischen Betreuung in Pflege- und Sozialberufen. Die Premiere des Kongresses im Mai 2025 bot mit vielen Vorträgen und Seminaren fundierte Einblicke in die vielfältigen Herausforderungen für Betriebsärztinnen und -ärzte sowie arbeitsmedizinisches Assistenzpersonal. In dieser Serie stellen wir ausgewählte Beiträge vor, die zentrale Themen und praxisrelevante Erkenntnisse zusammenfassen.

Gefährliche Impflücken durch niederschwellige Angebote am Arbeitsplatz schließen

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Eine unlängst veröffentlichte Studie der RWTH Aachen belegt, dass bei über 73 % der erwachsenen ­Beschäftigten, deren Impfpässe untersucht wurden, Lücken bei den Standardimpfungen wie Tetanus, Diphtherie, ­Pertussis, Poliomyelitis und Masernaufwiesen. Die vollständige Impfquote für diese fünf Impfungen lag bei lediglich 26,9 %, wobei einzelne Impfungen wie Tetanus mit 74,1 % (mindestens eine Impfung in den letzten zehn Jahren) deutlich besser dokumentiert waren. Die Ver­fasser der Studie kommen zu dem Schluss, dass die Einbindung von Betriebsärztinnen und -ärzten ein enormes Potenzial darstellt, diese Impflücken zu schließen, etwa durch die Erhebung des Impfstatus im Rahmen von arbeitsmedizinischen Vorsorgen sowie damit verbundene nieder­schwellige Impfangebote am Arbeitsplatz.

Dr. Kippels (Mitte) im Gespräch mit DGAUM-Präsident Prof. Kraus (links) und Hauptgeschäftsführer Dr. Nesseler (rechts)

Hoher Besuch in der Geschäftsstelle der DGAUM

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Welchen Beitrag kann die Arbeitsmedizin zu einer ­präventionsorientierten und zukunftsfähigen medi­zinischen Versorgung leisten?

Mit der Anbindung an die Telematik-Infrastruktur und der elektronischen Patientenakte wird die medizinische Versorgung moderner und vernetzter

Arbeitswelten im Wandel: sektorverbindende Versorgung mit der Arbeitsmedizin gestalten

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Der Wandel in der Arbeitswelt stellt uns vor große Herausforderungen, insbesondere bei der Sicherung der Erwerbsfähigkeit und der Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz. Betriebsärzte spielen eine zentrale Rolle in der Prävention und Gesundheitsförderung, die durch sektorenübergreifende Versorgungskonzepte weiter gestärkt werden soll. Mit der Anbindung an die Telematik-Infrastruktur und der elektronischen Patientenakte wird die medizinische Versorgung moderner und vernetzter. Diese Entwicklungen sind entscheidend, um die Kosten im Gesundheitssystem zu senken und die individuelle Gesundheit langfristig zu sichern.

Anbindung an die Telematikinfrastruktur: Die Arbeitsmedizin einigt sich mit dem GKV-Spitzenverband

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Die drei arbeitsmedizinischen Fachverbände haben sich mit dem GKV-Spitzenverband auf die Erstattung der Kosten zur Anbindung von Betriebsärztinnen und -ärzten an die Telematikinfrastruktur geeinigt. Der Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB), die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V. (DGAUM) sowie der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW) sehen in der ­Einigung einen wichtigen Schritt zur Integration der ­Arbeitsmedizin in die Gesamtstruktur der Präventionsleistungen und Gesundheitsversorgung. Die Vereinbarung ist zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten und trägt zu einer effizienteren und optimierten Versorgung von Patientinnen und Patienten bei.

75 Jahre VDBW

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Am 22. Januar 1949 gründeten in Leverkusen 39 hauptberuflich tätige Werksärzte die „Werksärztliche Arbeitsgemeinschaft“ im Gebiet der damaligen drei westlichen Besatzungszonen – zu Beginn desselben Jahres, in dem auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet wurde. Die Geschichte des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW), der sich hieraus entwickelte, ist eng mit der des Faches Arbeitsmedizin in Deutschland verknüpft: von einer nach dem Krieg weithin unbekannten hin zu einer respektierten und unverzichtbaren medizinischen Disziplin heute.

Spitzentreffen von VDBW und DGAUM im Frühjahr 2024 (v.l.n.r Dr. Thomas Nesseler, Prof. Thomas Kraus (beide DGAUM), Susanne Liebe, Dr. Michael Drees (beide VDBW)

Gemeinsam stark: Arbeitsmedizinische Verbände verstärken ihre Kooperation

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Der Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB), die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) zählen zusammen über 6000 Mitglieder. Die drei arbeitsmedizinischen Fachverbände engagieren sich sowohl für eine Verbesserung der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung als auch für eine Stärkung der Rolle von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten in der medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Für diese Ziele treten BsAfB, DGAUM und VDBW bei allen verantwortlichen Akteuren in Politik, Wirtschaft und ärztlicher Selbstverwaltung ein. Unter dem Titel „Die Arbeitsmedizin“ wollen die Verbände künftig verstärkt gemeinsam auftreten, um ihrem Anliegen mehr Gewicht zu verleihen.

Was macht eigentlich ein Betriebsarzt? Ein regionaler Experte und ein Verbandsmitglied klären auf

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Stefan Bastians ist Betriebsarzt und wohnt in Klettgau. Doch sein Einzugsgebiet streckt sich von Jestetten über Donaueschingen bis nach Wehr. Im Gespräch erklärt er seine Aufgaben.

Das Digitalgesetz regelt neben dem Anschluss an die Telematik-Infrastruktur (TI-Struktur) auch den Zugriff von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten auf die elektronische Patientenakt (ePA)
Telematik-Infrastruktur

Intersektorale arbeitsmedizinische Versorgung in der Praxis gestalten

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Mitte Dezember hat der Deutsche Bundestag sowohl das Digitalgesetz (DigiG) als auch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) verabschiedet. Insbesondere das Digitalgesetz ist für die Arbeitsmedizin von großem Interesse, da es unter anderem sowohl den Anschluss an die Telematik-Infrastruktur (TI-Struktur) als auch den Zugriff von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten auf die elektronische Patientenakt (ePA) regelt. Kern des DigiG ist die Etablierung der ePA in der Breite der medizinischen Versorgung durch eine Widerspruchslösung, das so genannte Opt-out-Verfahren. Ab 2025 sollen die gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) für jeden ihrer Versicherten eine solche Akte einrichten, wenn diese dem nicht ausdrücklich widersprechen. Auch die Privaten Krankenversicherungen (PKV) sollen diese Leistung anbieten. Thomas Nesseler

Abb. 1:   Manipulationen an Schutzeinrichtungen von Maschinen verhindern schützt Mensch und Betrieb
Psychische Belastungen  

Psychische Belastungen als ganzheitliches Handlungsfeld in der Arbeitsmedizin

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Die Relevanz psychischer Belastungen am Arbeitsplatz wird in Wissenschaft und Praxis regelmäßig auf den Begriff „Psychische Gesundheit“ reduziert. Dabei geht es um psychische Belastungen, Sicherheit und (ganzheitliche) Gesundheit. An praktischen Beispielen wird im Folgenden verdeutlicht, welche betriebsärztlichen Handlungsfelder sich daraus ableiten und welche Optimierungen erforderlich sind, damit die Handlungsfelder auch erfolgreich bearbeitet werden können. Dirk Windemuth, Volker Harth

Betriebsarzt-Pflicht: Antworten auf wichtige Fragen für Arbeitgeber

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Der Betriebsarzt unterstützt Arbeitgeber dabei, Arbeitsplätze sicher zu gestalten und er untersucht die Mitarbeiter.

Anbindung Telematik-Infrastruktur: DGAUM fordert Gleichstellung von Betriebsärztinnen und -ärzten beim Zugriff auf die elektronische Patientenakte

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Mit Schreiben vom 13.07.2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Entwurf eines Gesetzes zur ­Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) vorgelegt. Die DGAUM hat dazu am 24.07.2023 folgende Stellungnahme abgegeben:

Interview

Diskussionspapier „Konsequenzen aus der Pandemie für die Arbeitsmedizin“

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Die SARS-CoV-2 Pandemie wurde für beendet erklärt. Nun ist die Zeit gekommen, Lücken in der Zusammenarbeit verschiedener Gremien, in der Qualität von Entscheidungsprozessen und Kommunikation zu betrachten und es gilt, aus den Erfahrungen der letzten drei Jahre mit Blick in die Zukunft zu lernen. Der Unterausschuss II (Biologische Arbeitsstoffe, Impfen) des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit begann schon im November 2021, sich mit diesem Thema zu befassen. Das Diskussionspapier „Konsequenzen aus der Pandemie für die Arbeitsmedizin“ wurde im November 2022 vom Hauptausschuss verabschiedet. Die Inhalte sind dazu gedacht, einen Beitrag zum reibungslose(re)n Management in möglichen zukünftigen Pandemien zu leisten und richten sich an Fachleute in der betrieblichen Praxis und an Entscheidungstragende in der Politik.

Arztvorbehalt

Weniger Arbeitsmediziner – gleicher Arztvorbehalt

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Im Licht des zunehmenden Fachkräftemangels zeigt der folgende Beitrag die Möglichkeiten und Grenzen der Delegation gesetzlich definierter Leistungen im Arbeitsschutz vom Arbeitsmediziner zur Assistenz auf. Neben der allgemeinen Entwicklung im Personalsektor werden die sachbefangenen Aspekte im Bereich der Arbeitsmedizin dargestellt. Berufsrechtliche Fragen und Anknüpfungspunkte zur Beurteilung dessen, was muss, kann und darf, werden unter Berücksichtigung der Kernthemen Arztvorbehalt, persönliche Leistungserbringungspflicht, formale Delegation, Gesetzesgrundlagen (Arbeitssicherheitsgesetz, ASiG, und Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, ArbMedVV) und Haftungsfragen aus rechtlicher wie ärztlicher Sicht erörtert. Im Anschluss wird kurz auf mögliche Strafbarkeiten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) eingegangen. Final werden Handlungsempfehlungen erarbeitet. Es sind bei weitem nicht alle Aspekte höchstrichterlich entschieden, doch gibt es klare Vorgaben, was und wie delegiert werden darf, um die Qualität zu bewahren und gleichzeitig den Obliegenheitspflichten der Unternehmer zu genügen. Daher wird zu einer guten Dokumentation geraten, um die Delegationswege nachvollziehbar zu machen – besonders wenn Beweiszwänge vorliegen. Hans-Jürgen Merkel, Annabel L. Wolf

Der VDBW informiert

Vertrag über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte

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Der Verband der Betriebs- und Werksärzte e.V. (VDBW) hat mit den Betriebskrankenkassen Audi BKK, SBK ­Siemens-Betriebskrankenkasse, BKK VerbundPlus sowie spektrumK, ein Dienstleistungspartner der gesetzlichen K­ranken- und Pflegekassen, einen gemeinsamen Vertrag geschlossen. Dieser vereinfacht die Abwicklung von Schutzimpfungen in Betrieben. Er trat zum 1. Januar 2023 in Kraft und soll vor allem das Impfen in Betrieben fördern.

Abb. 1:   Modell und Kategoriensystem des Fragenkatalogs, der den Experteninterviews zugrunde gelegt wurde
 
 Fig. 1: Model and category system of the questionnaire on which the expert interviews were based

Ergebnisse einer Expertenbefragung zur Umsetzung der ganzheitlichen arbeitsmedi­zinischen Vorsorge in der betrieblichen Praxis

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Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat zum Ziel, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu verhüten, Beschäftigte individuell zu beraten sowie Arbeitgeber in Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Auf das Präventionspotenzial eines ganzheitlichen Ansatzes der arbeitsmedizinischen Vorsorge wird seit längerem hingewiesen. Mit der letzten Novellierung der ArbMedVV wird dies nochmals gestärkt. Anliegen der hier vorgestellten Studie war es, über Experteninterviews mit Stakeholdern des medizinischen Arbeitsschutzes Einschätzungen zur Umsetzung der ganzheitlichen arbeitsmedizinischen Vorsorge (GAMV) zu erhalten.

Tabelle 1:   Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge
Betriebliche Gesundheit

Arbeitsmedizinische Regel (AMR) Nr. 3.3

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Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist seit 2008 durch die Arbeits­medizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) gesetzlich verankert. Die inhaltliche Weiterentwicklung hat aus praktischer wie aus wissenschaftlicher Sicht einen hohen Stellenwert für das Fachgebiet. Die aktuellste Entwicklung liegt nun mit der Arbeitsmedizinischen
Regel Nr. 3.3 (AMR 3.3) vor. Stephan Schlosser