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Alle Artikel zum Thema Betriebsärztinnen

Gefährliche Impflücken durch niederschwellige Angebote am Arbeitsplatz schließen

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Eine unlängst veröffentlichte Studie der RWTH Aachen belegt, dass bei über 73 % der erwachsenen ­Beschäftigten, deren Impfpässe untersucht wurden, Lücken bei den Standardimpfungen wie Tetanus, Diphtherie, ­Pertussis, Poliomyelitis und Masernaufwiesen. Die vollständige Impfquote für diese fünf Impfungen lag bei lediglich 26,9 %, wobei einzelne Impfungen wie Tetanus mit 74,1 % (mindestens eine Impfung in den letzten zehn Jahren) deutlich besser dokumentiert waren. Die Ver­fasser der Studie kommen zu dem Schluss, dass die Einbindung von Betriebsärztinnen und -ärzten ein enormes Potenzial darstellt, diese Impflücken zu schließen, etwa durch die Erhebung des Impfstatus im Rahmen von arbeitsmedizinischen Vorsorgen sowie damit verbundene nieder­schwellige Impfangebote am Arbeitsplatz.

Dr. Kippels (Mitte) im Gespräch mit DGAUM-Präsident Prof. Kraus (links) und Hauptgeschäftsführer Dr. Nesseler (rechts)

Hoher Besuch in der Geschäftsstelle der DGAUM

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Welchen Beitrag kann die Arbeitsmedizin zu einer ­präventionsorientierten und zukunftsfähigen medi­zinischen Versorgung leisten?

Mit der Anbindung an die Telematik-Infrastruktur und der elektronischen Patientenakte wird die medizinische Versorgung moderner und vernetzter

Arbeitswelten im Wandel: sektorverbindende Versorgung mit der Arbeitsmedizin gestalten

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Der Wandel in der Arbeitswelt stellt uns vor große Herausforderungen, insbesondere bei der Sicherung der Erwerbsfähigkeit und der Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz. Betriebsärzte spielen eine zentrale Rolle in der Prävention und Gesundheitsförderung, die durch sektorenübergreifende Versorgungskonzepte weiter gestärkt werden soll. Mit der Anbindung an die Telematik-Infrastruktur und der elektronischen Patientenakte wird die medizinische Versorgung moderner und vernetzter. Diese Entwicklungen sind entscheidend, um die Kosten im Gesundheitssystem zu senken und die individuelle Gesundheit langfristig zu sichern.

Anbindung an die Telematikinfrastruktur: Die Arbeitsmedizin einigt sich mit dem GKV-Spitzenverband

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Die drei arbeitsmedizinischen Fachverbände haben sich mit dem GKV-Spitzenverband auf die Erstattung der Kosten zur Anbindung von Betriebsärztinnen und -ärzten an die Telematikinfrastruktur geeinigt. Der Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB), die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V. (DGAUM) sowie der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW) sehen in der ­Einigung einen wichtigen Schritt zur Integration der ­Arbeitsmedizin in die Gesamtstruktur der Präventionsleistungen und Gesundheitsversorgung. Die Vereinbarung ist zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten und trägt zu einer effizienteren und optimierten Versorgung von Patientinnen und Patienten bei.

75 Jahre VDBW

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Am 22. Januar 1949 gründeten in Leverkusen 39 hauptberuflich tätige Werksärzte die „Werksärztliche Arbeitsgemeinschaft“ im Gebiet der damaligen drei westlichen Besatzungszonen – zu Beginn desselben Jahres, in dem auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet wurde. Die Geschichte des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW), der sich hieraus entwickelte, ist eng mit der des Faches Arbeitsmedizin in Deutschland verknüpft: von einer nach dem Krieg weithin unbekannten hin zu einer respektierten und unverzichtbaren medizinischen Disziplin heute.

Spitzentreffen von VDBW und DGAUM im Frühjahr 2024 (v.l.n.r Dr. Thomas Nesseler, Prof. Thomas Kraus (beide DGAUM), Susanne Liebe, Dr. Michael Drees (beide VDBW)

Gemeinsam stark: Arbeitsmedizinische Verbände verstärken ihre Kooperation

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Der Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB), die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) zählen zusammen über 6000 Mitglieder. Die drei arbeitsmedizinischen Fachverbände engagieren sich sowohl für eine Verbesserung der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung als auch für eine Stärkung der Rolle von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten in der medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Für diese Ziele treten BsAfB, DGAUM und VDBW bei allen verantwortlichen Akteuren in Politik, Wirtschaft und ärztlicher Selbstverwaltung ein. Unter dem Titel „Die Arbeitsmedizin“ wollen die Verbände künftig verstärkt gemeinsam auftreten, um ihrem Anliegen mehr Gewicht zu verleihen.

Was macht eigentlich ein Betriebsarzt? Ein regionaler Experte und ein Verbandsmitglied klären auf

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Stefan Bastians ist Betriebsarzt und wohnt in Klettgau. Doch sein Einzugsgebiet streckt sich von Jestetten über Donaueschingen bis nach Wehr. Im Gespräch erklärt er seine Aufgaben.

Das Digitalgesetz regelt neben dem Anschluss an die Telematik-Infrastruktur (TI-Struktur) auch den Zugriff von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten auf die elektronische Patientenakt (ePA)
Telematik-Infrastruktur

Intersektorale arbeitsmedizinische Versorgung in der Praxis gestalten

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Mitte Dezember hat der Deutsche Bundestag sowohl das Digitalgesetz (DigiG) als auch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) verabschiedet. Insbesondere das Digitalgesetz ist für die Arbeitsmedizin von großem Interesse, da es unter anderem sowohl den Anschluss an die Telematik-Infrastruktur (TI-Struktur) als auch den Zugriff von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten auf die elektronische Patientenakt (ePA) regelt. Kern des DigiG ist die Etablierung der ePA in der Breite der medizinischen Versorgung durch eine Widerspruchslösung, das so genannte Opt-out-Verfahren. Ab 2025 sollen die gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) für jeden ihrer Versicherten eine solche Akte einrichten, wenn diese dem nicht ausdrücklich widersprechen. Auch die Privaten Krankenversicherungen (PKV) sollen diese Leistung anbieten. Thomas Nesseler

Abb. 1:   Manipulationen an Schutzeinrichtungen von Maschinen verhindern schützt Mensch und Betrieb
Psychische Belastungen  

Psychische Belastungen als ganzheitliches Handlungsfeld in der Arbeitsmedizin

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Die Relevanz psychischer Belastungen am Arbeitsplatz wird in Wissenschaft und Praxis regelmäßig auf den Begriff „Psychische Gesundheit“ reduziert. Dabei geht es um psychische Belastungen, Sicherheit und (ganzheitliche) Gesundheit. An praktischen Beispielen wird im Folgenden verdeutlicht, welche betriebsärztlichen Handlungsfelder sich daraus ableiten und welche Optimierungen erforderlich sind, damit die Handlungsfelder auch erfolgreich bearbeitet werden können. Dirk Windemuth, Volker Harth

Betriebsarzt-Pflicht: Antworten auf wichtige Fragen für Arbeitgeber

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Der Betriebsarzt unterstützt Arbeitgeber dabei, Arbeitsplätze sicher zu gestalten und er untersucht die Mitarbeiter.

Anbindung Telematik-Infrastruktur: DGAUM fordert Gleichstellung von Betriebsärztinnen und -ärzten beim Zugriff auf die elektronische Patientenakte

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Mit Schreiben vom 13.07.2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Entwurf eines Gesetzes zur ­Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) vorgelegt. Die DGAUM hat dazu am 24.07.2023 folgende Stellungnahme abgegeben:

Interview

Diskussionspapier „Konsequenzen aus der Pandemie für die Arbeitsmedizin“

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Die SARS-CoV-2 Pandemie wurde für beendet erklärt. Nun ist die Zeit gekommen, Lücken in der Zusammenarbeit verschiedener Gremien, in der Qualität von Entscheidungsprozessen und Kommunikation zu betrachten und es gilt, aus den Erfahrungen der letzten drei Jahre mit Blick in die Zukunft zu lernen. Der Unterausschuss II (Biologische Arbeitsstoffe, Impfen) des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit begann schon im November 2021, sich mit diesem Thema zu befassen. Das Diskussionspapier „Konsequenzen aus der Pandemie für die Arbeitsmedizin“ wurde im November 2022 vom Hauptausschuss verabschiedet. Die Inhalte sind dazu gedacht, einen Beitrag zum reibungslose(re)n Management in möglichen zukünftigen Pandemien zu leisten und richten sich an Fachleute in der betrieblichen Praxis und an Entscheidungstragende in der Politik.

Arztvorbehalt

Weniger Arbeitsmediziner – gleicher Arztvorbehalt

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Im Licht des zunehmenden Fachkräftemangels zeigt der folgende Beitrag die Möglichkeiten und Grenzen der Delegation gesetzlich definierter Leistungen im Arbeitsschutz vom Arbeitsmediziner zur Assistenz auf. Neben der allgemeinen Entwicklung im Personalsektor werden die sachbefangenen Aspekte im Bereich der Arbeitsmedizin dargestellt. Berufsrechtliche Fragen und Anknüpfungspunkte zur Beurteilung dessen, was muss, kann und darf, werden unter Berücksichtigung der Kernthemen Arztvorbehalt, persönliche Leistungserbringungspflicht, formale Delegation, Gesetzesgrundlagen (Arbeitssicherheitsgesetz, ASiG, und Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, ArbMedVV) und Haftungsfragen aus rechtlicher wie ärztlicher Sicht erörtert. Im Anschluss wird kurz auf mögliche Strafbarkeiten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) eingegangen. Final werden Handlungsempfehlungen erarbeitet. Es sind bei weitem nicht alle Aspekte höchstrichterlich entschieden, doch gibt es klare Vorgaben, was und wie delegiert werden darf, um die Qualität zu bewahren und gleichzeitig den Obliegenheitspflichten der Unternehmer zu genügen. Daher wird zu einer guten Dokumentation geraten, um die Delegationswege nachvollziehbar zu machen – besonders wenn Beweiszwänge vorliegen. Hans-Jürgen Merkel, Annabel L. Wolf

Der VDBW informiert

Vertrag über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte

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Der Verband der Betriebs- und Werksärzte e.V. (VDBW) hat mit den Betriebskrankenkassen Audi BKK, SBK ­Siemens-Betriebskrankenkasse, BKK VerbundPlus sowie spektrumK, ein Dienstleistungspartner der gesetzlichen K­ranken- und Pflegekassen, einen gemeinsamen Vertrag geschlossen. Dieser vereinfacht die Abwicklung von Schutzimpfungen in Betrieben. Er trat zum 1. Januar 2023 in Kraft und soll vor allem das Impfen in Betrieben fördern.

Abb. 1:   Modell und Kategoriensystem des Fragenkatalogs, der den Experteninterviews zugrunde gelegt wurde
 
 Fig. 1: Model and category system of the questionnaire on which the expert interviews were based

Ergebnisse einer Expertenbefragung zur Umsetzung der ganzheitlichen arbeitsmedi­zinischen Vorsorge in der betrieblichen Praxis

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Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat zum Ziel, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu verhüten, Beschäftigte individuell zu beraten sowie Arbeitgeber in Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Auf das Präventionspotenzial eines ganzheitlichen Ansatzes der arbeitsmedizinischen Vorsorge wird seit längerem hingewiesen. Mit der letzten Novellierung der ArbMedVV wird dies nochmals gestärkt. Anliegen der hier vorgestellten Studie war es, über Experteninterviews mit Stakeholdern des medizinischen Arbeitsschutzes Einschätzungen zur Umsetzung der ganzheitlichen arbeitsmedizinischen Vorsorge (GAMV) zu erhalten.

Tabelle 1:   Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge
Betriebliche Gesundheit

Arbeitsmedizinische Regel (AMR) Nr. 3.3

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Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist seit 2008 durch die Arbeits­medizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) gesetzlich verankert. Die inhaltliche Weiterentwicklung hat aus praktischer wie aus wissenschaftlicher Sicht einen hohen Stellenwert für das Fachgebiet. Die aktuellste Entwicklung liegt nun mit der Arbeitsmedizinischen
Regel Nr. 3.3 (AMR 3.3) vor. Stephan Schlosser

Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit als Instrument gegen den Fachkräftemangel

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Der Fachkräftemangel in Deutschland macht sich in allen Branchen zunehmend bemerkbar. Mit dem Eintritt der sogenannten Baby-Boomer in den Ruhestand wird dieses Problem sich noch drastisch verstärken. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gewinnt der Erhalt der Gesundheit und damit der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zunehmend an Bedeutung. Das ist der Tenor in der Pressekonferenz zur diesjährigen 63. Wissenschaftlichen Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) in Jena.

19 Grad am Arbeitsplatz sind für gesunde Menschen unbedenklich

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Spätestens mit Beginn der Heizperiode fragen sich viele Unternehmen und Beschäftigte, wie man am Arbeitsplatz Energie sparen kann. Für öffentliche Gebäude wurde die Temperaturobergrenze auf 19 °C heruntergesetzt. Viele Arbeitgebende und Arbeitnehmende befürchten jedoch negative gesundheitliche Auswirkungen, wenn es im Büro zu kalt wird. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) hält eine Absenkung der Raumtemperatur für Menschen ohne Vorerkrankung grundsätzlich für unbedenklich. Bei bestimmten Tätigkeiten, wo z. B. besondere Fingerfertigkeiten gefragt sind, könnten niedrigere Raumtemperaturen jedoch zu geringen Leistungseinbußen führen. Bei Vorerkrankungen oder spezifischen Arbeitsanforderungen empfiehlt sich die Konsultation der Betriebsärztin oder des Betriebsarztes.

Dr. phil. Thomas Nesseler
In der Diskussion: Anbindung der Betriebsärztinnen und -ärzte an die Telematikinfrastruktur

Wie sieht die Arbeitsmedizin der Zukunft aus?

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Pro und Contra  Welche Arbeitsmedizin wollen wir für die Zukunft? Diese Frage bewegt den Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) seit ihrer Gründung im Jahre 1962. Sie bestimmt seitdem die vielfältigen Tätigkeiten des Vorstands: sowohl inhaltlich in der Weiterentwicklung des Fachgebiets in Lehre, Forschung und Praxis als auch in der damit verbundenen politischen Arbeit in Richtung der dafür relevanten politischen und gesellschaftlichen Akteure. In der Satzung der DGAUM heißt es: „Zweck der Gesellschaft sind die Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere die Förderung der wissenschaftlichen und fachlichen Belange der Arbeitsmedizin und einer klinisch orientierten Umweltmedizin, die Förderung der Berufsbildung sowie die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Mitwirkung an der bestmöglichen arbeitsmedizinischen und umweltmedizinischen Betreuung der Bevölkerung.“

Betriebsärzte warnen vor 19-Grad-Regel

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Eine Höchsttemperatur von 19 Grad am Arbeitsplatz ist aus Sicht von Betriebsärzten nicht für jede körperlich leichte Arbeit geeignet.

Diskussionspapier des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed)

Perspektiven für die Arbeitsmedizin

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1. Einleitung

Auf Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) die derzeitige Situation, Stärken, Schwächen und den Entwicklungsbedarf der Arbeitsmedizin in Deutschland bewertet. Daraus werden Perspektiven für die Arbeitsmedizin...

B. Hartmann, M. Spallek, R. Ellegast (Hrsg.) 
 
 Arbeitsbezogene Muskel-Skelett-Erkrankungen 
 
 2. Aufl., 496 Seiten, Softcover, ecomed Medizin, Landsberg am Lech, 2021.
 
 ISBN: 978-3-609-16533-2
 
 Preis: 69,99 €

Rezension

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Man merkt sofort, dass eine gründlich „überarbeitete und aktualisierte Auflage“ vorliegt: 2 Mitherausgeber sowie 7 weitere Koautorinnen und -autoren mit einem gegenüber der Fassung aus dem Jahr 2000 um 45 % größerem Seitenumfang. Neu ist auch der Titel, es geht um Prävention, umfassender aber auch...

 Abb. 1:   Arbeitsbedingte Hautkrankheiten der BK-Nr. 5101 (Meldungen an den UV-Träger in der ­betriebsärztlichen Praxis)
Zukünftige Bedeutung von Aufklärung, Beratung und Individualprävention bei Hautkrankheiten – aus betriebsärztlicher Sicht

Neues Berufskrankheitenrecht

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BK-Recht  Mit der Novellierung des Berufskrankheitenrechts zum 01.01.2021 traten neben dem Wegfall des sogenannten „Unterlassungszwangs“ als Anerkennungsvoraussetzung bestimmter Berufskrankheiten (BK) weitere Änderungen in Kraft. Steffen Krohn, Uwe Gerecke

Lieferprobleme bei Impfstoff – VDBW setzt sich für Versorgungssicherheit der Betriebsärzte ein

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Aus verschiedenen Landesverbänden berichten VDBW-Mitglieder derzeit von einer deutlichen Zurücksetzung der bestellten Impfstoffliefermengen für Betriebsärzte. Dies gilt für Comirnaty (BioNTech/Pfizer), aber auch für Spikevax (Moderna).

Schutzimpfungen am Arbeitsplatz: DGAUM-Selekt erreicht eine Marktabdeckung von 90 %

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Pünktlich zum Start der alljährlichen Grippeschutzimpfungen hat die DGAUM ihre Kooperationen mit den gesetzlichen ­Krankenkassen im Bereich Schutzimpfungen ausgebaut. 50 Kassen bieten die Möglichkeit der direkten Abrechnung von ­vielen Schutzimpfungen am Arbeitsplatz, die unabhängig vom Arbeitsschutz angeboten werden. Zu den Kooperationspartnern gehören alle AOKen, alle sechs Ersatzkassen sowie die größten Betriebs- und Innungskrankenkassen in Deutschland. Das ­entspricht einer Marktabdeckung von 90 %.