Patientenschützer fordern jetzt unbürokratische Hilfe für Betroffene. - Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 9. Oktober 2025: Für mögliche Impfschäden aus dieser Zeit haften nicht die impfenden Ärzte persönlich, sondern der Staat.
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BGH-Urteil zu Corona-Impfungen: Der Staat haftet für mögliche Impfschäden – und nicht die Ärzte
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