Die betriebsärztliche Beurteilung von inkohärenter optischer Strahlung im Reinraum stellt unter den besonderen Arbeitsplatzbedingungen eine Herausforderung dar. Anhand der erhobenen Ergebnisse können unter standardisierten Arbeitsverfahren die reale Exposition und das damit verbundene Gesundheitsrisiko der Mitarbeitenden durch UV-A-Licht besser eingeschätzt werden. Mit den neuen Erkenntnissen wurde die Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten mit UV-A-Licht im Reinraum angepasst, eine Ausnahmegenehmigung nach § 10 OStrV (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung) genehmigt und eine Reihe von alternativen Schutzmaßnahmen festgelegt.
Die aktualisierte Leitlinie beruht im Wesentlichen auf der von Frau Dr. med. Annette Greiner federführend erarbeiteten Vorversion (AWMF 002/001), die zum 09.03.2025 ausgelaufen war. Die Autorinnen und Autoren haben bewusst eine S1 LL gewählt, da ausschließlich die arbeitsmedizinische Prävention Gegenstand der Leitlinie ist und toxische Effekte (u. a. hämatologische, nephrologische, neurologische, psychiatrische) bei Einhalten der gegenwärtigen Grenzwerte nicht zu erwarten sind.
Eine nachhaltige arbeitsmedizinische Beratung in der Reisemedizin gibt Handlungsempfehlungen zum Erhalt der Gesundheit sowie der Vermeidung von Krankheit. Hierdurch werden ärztliche Vorstellungen im Gastland vermieden, was auch das örtliche Gesundheitssystem entlastet. Des Weiteren finden die Aspekte der Wiederverwertbarkeit, Ressourcenschonung und Abfallvermeidung Berücksichtigung.
Auch bei vergleichsweise einfachen Konzentrationstätigkeiten können die extraauralen Auswirkungen von Lärm unter 80 dB(A) die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Dargestellt werden konkrete Auswirkungen anhand des Praxisbeispiels der Sichtprüfung. Diese erfordert ein erhebliches Maß wiederkehrender Konzentration, lässt sich jedoch schwierig anhand aktueller Regelwerke einordnen. Für die Anwendungspraxis werden deshalb Handlungsempfehlungen abgeleitet.
Im ASU-Schwerpunktheft Klimawandel und Gesundheit (08/2023) wurde gezeigt, wie wichtig es ist, ein weiteres Voranschreiten des Klimawandels zu verhindern und uns an die bereits bestehenden und noch zu erwartenden Folgen des Klimawandels anzupassen. Dies gilt insbesondere auch für den Gesundheitsbereich. Da das ASU-Schwerpunktheft nicht das gesamte Spektrum der für die Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin wichtigen Gebiete im Themenbereich Klimawandel und Gesundheit abdecken konnte, werden in loser Folge weitere aktuelle Themen aus diesem Gebiet aufgegriffen.
Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (BK) bewegen sich in der Grünen Branche seit Jahren auf hohem Niveau. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als zuständige Berufsgenossenschaft gewährt Betroffenen, die an einer anerkannten BK leiden, umfassende Leistungen. Fachberaterinnen und -berater der SVLFG begleiten und unterstützen den Personenkreis von der Ermittlung der arbeitstechnischen Voraussetzungen einer BK bis hin zu notwendigen Veränderungen des Arbeitsplatzes. In dieser Rubrik berichten wir in loser Folge, wie BKen in der Grünen Branche durch gezielte Präventionsmaßnahmen verhindert oder gemildert werden und wie Betroffene dank individueller Präventionsmaßnahmen weiter in ihrem Beruf verbleiben können.
Hohes Niveau asbestassoziierter Todesfälle: Früherkennungsprogramme und ihre ambivalente Wirkung (Interview)
Der Begriff Klimaresilienz erweitert den Begriff Klimaneutralität um die Anpassung an klimawandelbedingte Veränderungen. Die Kombination aus Hitzewellen und Luftverschmutzung stellt das Gesundheitswesen vor eine doppelte Herausforderung: Zum einen steigt die Morbidität, was zu einem erhöhten Patientenaufkommen führt. Gleichzeitig verschärft der Fachkräftemangel in Deutschland die Situation, da die Versorgung der Patienten mit dem vorhandenen Personal schwieriger wird. Aus arbeitsmedizinischer Perspektive ist es erforderlich, die Beschäftigten in Krankenhäusern vor physischen und psychischen Schäden zu bewahren. Dies kann durch die Anpassung von Arbeitsbedingungen, Zeit- und Raumkonzepten erreicht werden, muss jedoch in erster Linie durch eine nachhaltigere Betriebsführung im Gesundheitswesen realisiert werden. Anne Hübner et al.
Prävention Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung (BK-Nr. 5103) führen die Rangliste der Berufskrankheiten innerhalb der Grünen Branche mit über 2000 Verdachtsanzeigen pro Jahr an. Präventionsfachleute gehen davon aus, dass die Zahl in den nächsten Jahren weiter ansteigen wird. Die SVLFG unternimmt seit Jahren große Anstrengungen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Markus Breuer
Klimatische Veränderungen und deren Folgen auf unseren Lebensraum haben direkten Einfluss auf das betriebliche und private Setting und stehen im Fokus der AG Klimawandel, Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit am Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW). Wie das Thema „Klimawandel und Gesundheit“ im Rahmen einer nachhaltigen Praxisgestaltung und als Thema der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) umgesetzt werden kann, wird im Folgenden am Beispiel des Instituts für Arbeitsmedizin in Sulzbach und der Audi AG vorgestellt. Melanie Weiss et al.
Im September 2023 nahm das Schweizerische medizinische Beratungsnetz für nichtionisierende Strahlung „MedNIS“ offiziell seinen Betrieb auf. Die Koordination wurde dem Institut für Hausarztmedizin der Universität Fribourg (Schweiz) übertragen und wird vom Bundesamt für Umwelt BAFU der Schweizerischen Eidgenossenschaft unterstützt. Wir hatten Gelegenheit, die Leitende Ärztin, Frau Dr. med. Diana Walther, über die ersten Erfahrungen ihrer Arbeit zu befragen.
Zum Thema nichtionisierende Strahlung (NIS) besteht ein Bedarf für umweltmedizinische Beratungsstrukturen, doch gibt es nur wenig systematisches Wissen dazu. Beobachtungen sollten ernst genommen, medizinisch abgeklärt und umweltbezogene Faktoren systematisch miteinbezogen werden. Der folgende Beitrag stellt ein in die Grundversorgung eingebettetes Versorgungskonzept in der Schweiz vor: Ein Ärztenetzwerk aus umweltmedizinisch geschulten Konsiliarärztinnen und -ärzten führt auf Zuweisung umweltmedizinische Beratungen durch. Eine Koordinationsstelle an einem universitären Hausarztinstitut operiert als Backoffice und sichert Qualität und nötige Forschung. Edith Steiner
Aufbauend auf dem Artikel „Bewertung der Exposition von Beschäftigten durch elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz – Teil 1: Beschäftigte ohne Implantat“ in dieser ASU-Ausgabe wird hier die Beurteilung der Gefährdung von Beschäftigten mit aktiven und passiven medizinischen Implantaten bei Exposition durch elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder (kurz: EMF) am Arbeitsplatz erläutert. Diese Personengruppe fällt nach der Arbeitsschutzverordnung für elektromagnetische Felder (EMFV) unter den Oberbegriff der „besonders schutzbedürftigen Beschäftigten“, die bei der Gefährdungsbeurteilung gesondert betrachtet werden müssen. Carsten Alteköster et al.
Nach § 3 der Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, festzustellen, ob am Arbeitsplatz von Beschäftigten elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder (kurz: EMF) auftreten und ob durch eine damit verbundene Exposition Gefährdungen für die Gesundheit und die Sicherheit entstehen. Liegt eine unzulässige Exposition vor, so muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen. Dieser Artikel erläutert die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung exemplarisch an zwei Beispielen. Carsten Alteköster et al.
Rundfunk, Fernsehen, Mobilfunk und drahtlose Netzwerke sind aus dem Alltag kaum wegzudenken. Alle diese Anwendungen nutzen zur Informationsübertragung hochfrequente elektromagnetische Felder. Der folgende Beitrag gibt Auskunft über den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand zu möglichen gesundheitlichen Wirkungen dieser Felder. Blanka Pophof
Durch den enormen technischen Fortschritt des letzten Jahrhunderts sind elektromagnetische Felder heutzutage eine allgegenwärtige physikalische Erscheinung. Ausgehend von den grundlegenden Eigenschaften gibt dieser Beitrag einen Überblick über nachgewiesene Wirkungen elektromagnetischer Felder auf den Menschen und die daraus abgeleiteten Grenzwerte werden vorgestellt. Andreas Deser
Allergien Die Zahl der allergischen Erkrankungen hat in den letzten Jahrzehnten weltweit stark zugenommen. In Deutschland ist die häufigste allergische Erkrankung der Heuschnupfen, eine Allergie gegen Pflanzenpollen. Da der Klimawandel Einfluss auf die Pflanzenentwicklung nimmt, kommt es zu Änderungen des Spektrums allergener Pollen, vor allem aber zu Änderungen hinsichtlich der Pollenflugzeiten, der Pollenkonzentrationen und der Allergenität der Pollen. Dadurch ändert sich auch die Art und Intensität der Exposition der Bevölkerung gegenüber allergenen Pflanzenpollen. Es sind daher Änderungen in den Bereichen Prävention, Diagnostik und Therapie nötig, die dieser Situation Rechnung tragen. Lotte Habermann-Horstmeier
Beratungsärztinnen und -ärzte unterstützen die Verwaltung der gesetzlichen Unfallversicherungen und stellen den für die Bewertung von Unfallfolgen und Berufskrankheiten erforderlichen medizinischen Sachverstand zur Verfügung. Anders als bei medizinischen Gutachterinnen und Gutachtern, deren Funktion im Sozialgesetzbuch (SGB) VII explizit beschrieben wird, besteht in der Regel eine vertragliche Bindung zum Versicherungsträger. Beratungsärztliche Stellungnahmen erfolgen auf Auftrag und werden nachfolgend aktenkundig, so dass die erforderliche Transparenz des Verfahrens gewahrt bleibt. Die ärztliche Beratung erfolgt nach Aktenlage. Jürgen Alberty
Begleitende Klagen über Ohrgeräusche (Tinnitus) bei einer Lärmschwerhörigkeit sind nicht selten. Je nach Krankheitswert kann eine Berücksichtigung bei der Schätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 5–10 % integrativ erfolgen. Wegen der Unmöglichkeit, Tinnitus zu objektivieren, ist nicht nur zur Begutachtung eine audiometrisch gestützte Tinnitusanalyse zur Überprüfung der Plausibilität notwendig, die sich nach der Königsteiner Empfehlung 2020 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) richtet. Nach ihr steht ein Tinnitus nie im Vordergrund der Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit. Olaf Michel
Die berufliche Lärmschwerhörigkeit zählt zu den häufigsten Berufskrankheiten. Sie entwickelt sich schleichend und wird von den Betroffenen oft erst spät bemerkt, vor allem im privaten Umfeld. In diesem Beitrag wird beschrieben, wie die Wahrscheinlichkeitsdiagnose einer Lärmschwerhörigkeit gestellt wird und wie sie von anderen Formen chronischer Schwerhörigkeit abgegrenzt werden kann. Tilman Brusis
Gehörschutz ist auch heute noch bei vielen Arbeitstätigkeiten die einzige Möglichkeit, das Gehör vor lärmbedingter Schwerhörigkeit zu schützen. Die arbeitsmedizinische Vorsorge (AmV) ist in das System zur Prävention am Arbeitsplatz eingebunden. Die ärztliche Beratung zur Lärmgefährdung und zum Gehörschutz ist dabei von erheblicher Bedeutung. Der folgende Beitrag beleuchtet verschiedene Aspekte zu diesem Thema. Peter Sickert
Eine umfassende Gesundheitskompetenz hat ein hohes Potenzial zur Bewältigung der multiplen Krisen der Gegenwart. So können Menschen mit hoher planetarer Gesundheitskompetenz befähigt sein, lösungsorientiert und transformativ zu handeln. Dazu gehört, zunächst geeignete Quellen für Informationen zu finden, Determinanten der (planetaren) Gesundheit zu verstehen und die Zusammenhänge zwischen Gesundheit und Umweltfaktoren zu beurteilen. Die Anwendung dieser Kompetenzen birgt zahlreiche gesundheitliche, ökologische und soziale Vorteile. Lydia Reismann und Carmen Jochem
Bei krankenversicherten Erwachsenen in den USA ist die Exposition gegenüber PM2,5 in der Umgebungsluft bei Konzentrationen unterhalb des neuen Luftqualitätsgrenzwerts der WHO statistisch signifikant mit einer höheren Rate an Krankenhauseinweisungen aus natürlichen Gründen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Atemwegserkrankungen sowie mit Besuchen in der Notaufnahme verbunden.
Die in Urinproben nachgewiesenen Konzentrationen des Stoffes Mononhexylphthalat (MnHexP) geben nach einer ersten, vorläufigen Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) keinen Anlass für eine erhöhte Besorgnis, hieß es in einer Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung
Nachdem zunächst bis 2013 mindestens 26 Fälle von Basalzellkarzinom (BZK) nach beruflicher UV-Einwirkung wie eine Berufskrankheit nach § 9 Abs. 2I SGB VII anerkannt worden waren, wird deren Anerkennung seit der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu Hautkrebs durch UV-Licht vom 01.07.2013, die sich auf Plattenepithelkarzinome begrenzte, mit Hinweis auf weiteren Forschungsbedarf abgelehnt. Noch am 06.03.2023, also 10 Jahre später, lautete die Auskunft des BMAS lapidar, das Thema BZK befände sich im Beratungsstadium der „Vorprüfung“ des ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB). Die Meinungsbildung sei noch nicht abgeschlossen. Dem tritt das vorliegende Urteil nicht zuletzt wegen der überlangen Verfahrensdauer beim Verordnungsgeber entgegen. Reinhard Holtstraeter