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Arbeitsschutz

Gehörschutz für Personen ­ im Arbeitslärm

Das PDF dient ausschließlich dem persönlichen Gebrauch! - Weitergehende Rechte bitte anfragen unter: nutzungsrechte@asu-arbeitsmedizin.com.

Eine Auswahlhilfe für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte

Hearing Protection for People in Working Noise – A Selection Guide for Company Doctors

Die betriebsärztliche Rolle bei der Verwendung von Gehörschutz

Jeder Arbeitgeber hat eine Gefährdungsbeurteilung, falls erforderlich unter Beteiligung fachkundiger Ärztinnen und Ärzte, durchzuführen (Arbeitsmedizinische Regel AMR 3.2). Auf dieser Grundlage muss der Arbeitgeber eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbmedVV, § 3), wofür er die oder den mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge bestellte/n Ärztin/Arzt beauftragen soll.

Vor der Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge sollen sich die Ärztinnen und Ärzte die notwendigen Kenntnisse über die Arbeitsplatzverhältnisse verschaffen (ArbMedVV, § 6). Danach wird entschieden, wer zum Gehörschutz beraten beziehungsweise wem eine audiometrische Überprüfung des Gehörs angeboten wird. Als Grundlage für die Untersuchung dienen der „Dokumentationsbogen Lärm I“ beziehungsweise bei Indikation auch der „Dokumentationsbogen Lärm II“ (DGUV Empfehlung „Lärm“) sowie weitere Hinweise in der Empfehlung „Lärm“). Dabei soll auch ein Gespräch zum verwendeten Gehörschutz erfolgen. Informationen zur Beratung finden sich auch in der DGUV Information 212-823 „Ärztliche Beratung zum Gehörschutz“ (geeignete Gehörschützer, Hinweise zur Auswahl und Benutzung, Empfehlungen zur Überprüfung der Benutzungsgewohnheiten).

Prinzipiell haben Betriebsärztinnen und Betriebsärzte die Aufgabe, alle Lärmexponierten so zu betreuen und aufzuklären, dass die Entstehung einer lärmbedingten Lärmschwerhörigkeit verhindert wird, was auch eine Information zum Gehörschutz erfordert.

Die Gehörschutzarten mit Empfehlung für den Einsatz aus medizinischer Sicht

Kapselgehörschützer werden heute meist im Handwerk, auf Baustellen oder Arbeitsplätzen, wo ein häufiges Auf- und Absetzen erforderlich ist, und in Kombination mit Industrieschutzhelmen eingesetzt. Ihr Hauptvorteil ist das schnelle und einfache Auf- und Absetzen. Kapselgehörschutz stört wegen seiner Größe allerdings oft bei der Arbeit und wird daher nicht immer akzeptiert.

Vor Gebrauch zu formende Schaumstoff­stöpsel sind die am häufigsten verwendeten Gehörschützer. Ihr Vorteil liegt darin, dass sie im Ohr kaum spürbar sind und sie auch beim Tragen anderer Ausrüstung am Kopf (z. B. Schutzbrille) nicht stören. Sie werden meist gut akzeptiert. Nachteilig ist das komplizierte Einsetzen. Auch sollte davon ausgegangen werden, dass die vom Hersteller angegebene Schalldämmung normalerweise nicht erreicht wird.

Fertig geformte Gehörschutzstöpsel besitzen meist mehrere weiche, kreisförmige Lamellen wachsenden Durchmessers und sind zum mehrmaligen Gebrauch bestimmt. Ihre Schalldämmung wird bei vielen Produkten durch eingebaute Filter bestimmt und ist häufig geringer als die von Schaumstoffstöpseln. Das Einsetzen in den Gehörgang erfolgt ohne vorheriges Formen einfach und schnell. Sie stören aber meist beim Telefonieren.

Gehörschutz-Otoplastiken werden individuell nach dem Gehörgang des Tragenden geformt. Passt die Otoplastik, dämmen sie zuverlässig. Sie erzeugen keinen störenden Druck auf den Gehörgang, sofern keine starke Kopfdrehung oder andere unnormale Kopfhaltungen beim Arbeiten erforderlich sind.

Gehörschutz mit eingebauter elektronischer Zusatzeinrichtung gibt es heute als Kapselgehörschutz und als Gehörschutzstöpsel. Bei Produkten mit pegelabhängiger Schalldämmung sorgt der Gehörschützer durch die Elektronik bei niedrigen Pegeln für eine natürliche Lautstärke (gute Wahrnehmbarkeit von Sprache und Umgebungsgeräuschen), aber dämmt den Lärm bei hohen Schallpegeln. Für Personen mit leichter Hörminderung und auch bei wechselnden Schallpegeln am Arbeitsplatz kann so die Kommunikation verbessert werden. Einige Unfallversicherungsträger (UVT) finanzieren bei Verdacht auf eine BK 2301 solche Ge­hörschützer. Auch Gehörschutz mit Kommunikationseinrichtung (z. B. Funk, Anschluss an das Mobiltelefon) können zur besseren Kommunikationsfähigkeit für Hörgeminderte eingesetzt werden. Kaum verbreitet sind Gehörschützer mit aktiver Schallunterdrückung (ANC [Active Noise Cancelling], ANR [Active Noise Reduction]; Sickert 2019).

Hörgeräte mit Gehörschutzfunktion sind Kombinationen aus Gehörschutz und Hörgerät und werden von den Unfallversicherungsträgern im Falle einer BK-relevanten Hörminderung finanziert. Dies geschieht meist im Rahmen eines BK-Verfahrens. Es dürfen nur geeignete und zugelassene Kombinationen von Gehörschutz-Otoplastiken und speziellen Hörgeräten in Lärmbereichen verwendet werden.

Wahl des Gehörschutzes passend zum Schallpegel am Arbeitsplatz

Gehörschutz soll normalerweise die Langzeitschädigung des Gehörs verhindern, die von den UVT als berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit BK 2301 anerkannt werden kann. Die typische Lärmbelastung an einem Arbeitsplatz wird durch den Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h beschrieben, der messtechnisch bestimmt wird. Gehörschutz muss ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von mehr als 80 dB(A) bereitgestellt und ab
85 dB(A) getragen werden. Nach der Höhe des Schalldruckpegels muss die Dämmwirkung (erkennbar am H- [Hoch-], M- [Mittel-], L- [Niedrig-] bzw. SNR-[Single Number Rating-]Wert in der Kennzeichnung) ausgewählt werden. Ein kurzzeitiges „Hinhalten“ des Messgeräts ergibt keinen repräsentativen Tages-Lärmexpositionspegel. Einzelmesswerte werden nur verwendet, wenn es sich um einzelne, sehr laute Impulse (z. B. Richtschläge oder Schüsse) handelt. Auch so kann es zur Schädigung kommen, die dann von den UVT als Unfall bearbeitet wird. Der Gehörschutz muss vor beiden Schädigungsmöglichkeiten schützen. Eine geeignete Auswahlmethode findet sich in der DGUV Regel 112-194 oder – als Teil des Gehörschützer-Auswahlprogramms – auf den Webseiten des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV (IFA). Der Rest-Schalldruckpegel am Ohr soll möglichst zwischen 70 und 80 dB(A) liegen und darf 85 dB(A) nicht überschreiten (maximal zulässiger Expositionswert).

Von großer Bedeutung ist der Einfluss der Tragedauer von Gehörschutz während der täglichen Lärmexposition. Schon relativ kurze Nichttragezeiten (z. B. Unachtsamkeit, zum Telefonieren oder nach den Pausen) summieren sich schnell so weit, dass kaum noch eine effektive Schutzwirkung verbleibt. So werden aus 30 dB Schalldämmung bei einer Nichttragedauer von vier Stunden nur noch 3 dB (➥ Abb. 1).

Dieses Problem betrifft insbesondere Arbeitsplätze mit kurzzeitigen lauten Phasen, während derer der Gehörschutz nicht benutzt wird (intermittierender Lärm), und bei wiederholten, kurzzeitigen Aufenthalten der Beschäftigten in Lärmbereichen und verstärkt sich, wenn die kurzen Expositionsphasen hohe Schallpegel haben.

Bei der Auswahl muss berücksichtigt werden, dass die Gehörschützer nur in wenigen Fällen die auf der Verpackung angegebene Schalldämmung erreichen. Diese verringerte Schutzwirkung ergibt sich zum Beispiel durch falsches Einsetzen von vor Gebrauch zu formenden Gehörschutzstöpseln in den Gehörgang, was auch an der Gehörgangform liegen kann. Bei der Gehörschutzauswahl wird deshalb mit Praxisabschlägen (Ks) gearbeitet, die aber auf statistischen Daten beruhen (Sickert 2022). Eine genauere Möglichkeit ist, diese verringerte Schutzwirkung individuell zu überprüfen (Fit-Test). Einige
Gehörschutz-Hersteller bieten eigene Messgeräte und -methoden an. Eine gute Lösung ist die Verwendung des üblichen Screening-Audiometers für Gehörschutz-Otoplastiken ist die Bestimmung der individuellen Schutzwirkung als wiederkehrende Funktionskontrolle (Leckagetest) vorgeschrieben (Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung [TRLV Lärm, Teil 3]).

Kommunikation, Warnsignal­erkennung und Identifizierung von ­Maschinengeräuschen

Ist die Kommunikation sicherheitsrelevant beziehungsweise für den Fortgang der Tätigkeit erforderlich, so kommen bei typischen mittelfrequenten Geräuschspektren (M-Geräusch) folgende Lösungen in Frage:

  • flach dämmender Gehörschutz (Kennzeichen „W“ oder „X“),
  • pegelabhängig dämmender Gehörschutz,
  • Gehörschutz mit Kommunikationseinrichtung.
  • Auch ist von Bedeutung, ob eine drahtlose (Funk, Bluetooth) oder eine drahtgebundene Kommunikation über Gehörschutz mit Zusatzelektronik gewünscht oder erforderlich ist. Informationen zu Gehörschutz mit Zusatzelektronik finden sich in der Fachliteratur (Sickert 2022). Häufig wird dieser Gehörschutz gemeinsam mit dem Hersteller ausgewählt, wobei Trageversuche vor der Anschaffung sinnvoll sind. Es gibt Arbeitsplätze, für die elektronische Gehörschützer mit Kommunikationseinrichtung sehr gut geeignet oder sogar erforderlich sind. Dazu gehören Tätigkeiten im Bauwesen (z. B. Einweiser für Kranführer) oder Tätigkeiten am Flughafen (Bodenpersonal auf dem Flugvorfeld).

    Wird passiver Gehörschutz (ohne Elektronik) verwendet, sind Gehörschützer mit „flacher Dämmkurve“ mit der Zusatzkennzeichnung „W“ oder „X“ in der Positivliste des IFA geeignet (siehe Anhang 3 der DGUV Regel 112-194). Auch besteht die Möglichkeit, das Gehörschützer-Auswahlprogramm des IFA zu nutzen (www.dguv.de, Webcode: d1182725; s. „Weitere Infos“).

    Auch beim Hören von Maschinengeräuschen führt die Wahl eines passiven Gehörschutzes mit flacher Dämmkurve meist zu einem befriedigenden Ergebnis.

    Abb. 2:  Vergleich der Hörschwellen mit und ohne Gehörschutz mittels Audiometer (Typ Maico MA 33)

    Abb. 2: Vergleich der Hörschwellen mit und ohne Gehörschutz mittels Audiometer (Typ Maico MA 33)

    Gehörschutz in der arbeitsmedi­zinischen Vorsorge

    Die Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge bildet heute die DGUV Empfehlung „Lärm“ (früher G 20). Das Thema Gehörschutz ist dabei ein fester Bestandteil der Beratung sowohl für die Beschäftigten als auch für den Arbeitgeber. Für die Ärztin oder den Arzt ergibt sich dabei eine sehr gute Möglichkeit, die individuelle Schutzwirkung von Gehörschutz mittels Audiometer zu überprüfen.

    Wichtige Themen der Beratung zum Gehörschutz entsprechend Empfehlung sind:

  • Beratung zur individuell richtigen Auswahl von Gehörschutz, insbesondere bei Personen mit Hörminderung,
  • Empfehlung zur wirksamen Benutzung von Gehörschutz, insbesondere zum Einsetzen von zu formenden Schaumstoffstöpseln in den Gehörgang,
  • „Qualifizierte Benutzung“ von Gehörschutz bei sehr hohen Schallpegeln am Arbeitsplatz (nach TRLV Lärm, Teil 3),
  • Einfluss der Benutzungsdauer auf die Wirksamkeit,
  • Beeinträchtigung der Kommunikation durch bestehende Hörverluste,
  • erhöhte Unfallgefahr durch Überhören von Warnsignalen,
  • beschränkte Benutzung von Hörgeräten am Lärmarbeitsplatz,
  • die Möglichkeit der Bestimmung der individuellen Schalldämmung des verwendeten Gehörschutzes.
  • Im Rahmen der Untersuchung Lärm I und Lärm II mit Tonaudiometrie in Luftleitung kann die Bestimmung der individuellen Schutzwirkung durch den verwendeten Gehörschutz auf Grundlage der DGUV Information 212-003 „Messsysteme zur Bestimmung der individuellen Schutzwirkung von Gehörschutz“ durchgeführt werden. Dabei wird die Hörschwelle einmal mit und einmal ohne Gehörschutz bestimmt. Aus der Differenz der Hörschwellen kann auf die Schutzwirkung des Gehörschutzes beziehungsweise eventuelle Leckage am Ohr geschlossen werden (➥ Abb. 2).

    Ein Zusammenlegen der arbeitsmedizinischen Vorsorge mit der Funktionskontrolle von Gehörschutz-Otoplastiken nach Technischer Regel Lärm (TRLV Lärm) (für die das Unternehmen verantwortlich ist) hat sich als praktikabel erwiesen und läuft nach demselben Schema ab. Diese Funktionskontrolle soll in einem zeitlichen Abstand von maximal drei Jahren wiederholt werden.

    Gehörschutz für Personen mit ­Hörminderung

    Für Personen mit Hörminderung ist eine besonders sorgfältige Gehörschutzauswahl erforderlich.

    Um dabei die Verständigung nicht noch weiter zu erschweren, sollte der Restschallpegel am Ohr 82 dB(A) nicht über- und 80 dB(A) nicht unterschreiten. Das erfordert neben der gezielten Auswahl eventuell auch den Einsatz von speziellen Gehörschützern. Meist werden für diesen Personenkreis Gehörschutz-Otoplastiken mit auf den Anwendungsfall abgestimmten akustischen Filtern gewählt.

    Wie das DGUV-Forschungsprojekt FF-FP 0410 zeigte, ist es für Personen mit Hörminderung nicht möglich, mit Gehörschutz Telefonate zu führen, und auch sehr schwer, sich normal zu unterhalten (Sickert u. Dantscher 2021). Werden passive Gehörschützer verwendet, sollten diese in der Gehörschutz-Positivliste mit einem „X“ gekennzeichnet sein (extrem flach dämmender Gehörschutz, mit mittlerer Steigung der Oktavschalldämmung von maximal 2 dB/Oktave).

    Wird die Hörminderung stärker, kann versucht werden, den Hörverlust durch einen pegelabhängig dämmenden Gehörschutz auszugleichen (elektronische Schallwiedergabe oder Verstärkung unter dem Gehörschutz). Dabei gibt es auch ein Produkt, das eine an die Hörminderung angepasste Wiedergabe zulässt (➥ Abb. 3).

    Alle speziellen Produkte können im Rahmen des sogenannten IP-(Individual­prävention-)Lärm-Verfahrens von den UVT finanziert werden, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Das betrifft
    Beschäftigte mit einem auf die Lärmexposition zurückgehenden Lärmschaden.

    Leiden Gehörschutzbenutzende unter Tinnitus, besteht die Möglichkeit, sie durch Gehörschutz mit eingebautem Radiogerät während der Arbeit zu entlasten. Vor dem Einsatz muss geprüft werden, ob die Betreffenden Warnsignale hören müssen oder Unfallgefahren durch Überhören bestehen.

    Bei Gehörgangirritationen oder bei Allergien sollten die Betroffenen mit Kapselgehörschutz versorgt werden, wobei die Schaumstoffkissen mit einem Baumwollüberzug versehen werden können.

    Abb.3:  Gehörschutz-Otoplastik mit pegel­abhängiger Schalldämmung und Anpassung an die Hörminderung (Quelle: Hörluchs)

    Abb.3: Gehörschutz-Otoplastik mit pegel­abhängiger Schalldämmung und Anpassung an die Hörminderung (Quelle: Hörluchs)

    Einsatz von Hörgeräten in ­Lärmbereichen

    Die Verwendung von Hörgeräten in Lärmbereichen ist grundsätzlich nicht zulässig (Brusis u. Sickert 2012). Da heute Kommunikation aber an fast allen Industriearbeitsplätzen erforderlich ist, werden seit etwa zehn Jahren spezielle, für Lärmbereiche geeignete Hörgeräte eingesetzt. Es handelt sich um Hörgeräte mit Gehörschutzfunktion (ICP®-Hörgeräte)1 – feste Kombina­tionen aus Hörgerät und Otoplastik. Sie sind in den Wiedergabeeigenschaften so beschnitten, dass die Schallwiedergabe sicher im Sinne des Arbeitsschutzes erfolgt. Das Produkt wurde von der Zulassungsstelle der DGUV für Gehörschutz (IFA) nach einer entsprechenden Baumusterprüfung als persönliche Schutzausrüstung zertifiziert. Die Verantwortung für die Einhaltung der Qualität und damit der Sicherheit, dass der Restschallpegel am Ohr bis zu einem bestimmten Arbeitsplatzpegel (Kriteriumspegel) unter LEX,8h = 85 dB(A) bleibt, liegt beim Hersteller.

    Seit 2022 ist eine zusätzliche Versorgungsmöglichkeit verfügbar. Dabei werden Hörgeräte vom Deutschen Hörgeräte Institut und Gehörschutz-Otoplastiken vom IFA getestet (Dantscher u. Sickert 2022). Dieses System basiert auf der Kombination geeigneter Komponenten zu einem Hör­system und ermöglicht verschiedene Varianten aus Hörgerät und Otoplastik. Der DGUV Grundsatz 312-002 „Hörgeräte zur Verwendung mit einer Gehörschutz-Otoplastik für den Einsatz in Lärmbereichen“ beschreibt Anforderungen und Prüfverfahren für den Einsatz der Hörgeräte (s. „Weitere Infos“). Die Anpassung erfolgt hier durch Hörakustikerinnen/Hörakustiker, die auch für das sichere Funktionieren (Einhaltung des maximal zulässigen Restschallpegels am Ohr) verantwortlich sind.

    Die ➥ Tabellen 1 und 2 zeigen die zurzeit zugelassenen Komponenten zur Kombination zu einem Hörsystem (Hörgeräte und Otoplastiken).

    Berücksichtigung von Tragekomfort und individuellen Wünschen

    Nicht zuletzt sollte bei der Gehörschutzversorgung auch auf die Ergonomie und die speziellen Bedürfnisse der Nutzenden eingegangen werden. Das bedeutet, dass man den Beschäftigten immer mehrere Lösungen zur Nutzung anbieten sollte, da gerade anatomische und ergonomische Faktoren nicht sauber zu klassifizieren sind und Diskomfort zur Ablehnung des Gehörschutzes und damit zur weiteren Schädigung des Gehörs führen kann. Ein genauer Komfortindex für Gehörschutz existiert nicht. Trageversuche sind daher oft die beste Lösung.▪

    Interessenkonflikt: Der Autor gibt an, dass kein Interessenkonflikt vorliegt.

    Literatur

    Sickert P: Gehörschutz für Beruf und Freizeit. Berlin: Erich Schmidt Verlag, 2019.

    Sickert P: Individuelle Schutzwirkung versus Anwendung von Praxisabschlägen. Lärmbekämpfung 2022; 17: 100–103.

    Sickert P, Dantscher S: DGUV-Forschungsprojekt: „Sicherstellung der individuellen Wirksamkeit von Gehörschutz als Beitrag zur Inklusion von Personen mit Hörminderung (LÄRMINKLU)“. DGUV Forschungsbericht FF-FP 0410, 2021.

    Brusis T, Sickert P: Aus der Gutachtenpraxis: Ist das Tragen von Hörgeräten in Lärmbereichen erlaubt? – Neue Entwicklungen auf dem Hörgerätesektor! Laryngo-Rhino-Otologie 2012; 91: 189–191.

    Dantscher S, Sickert P: Entwicklungsmöglichkeiten der Hörgeräteversorgung zum Einsatz in Lärmbereichen. Hörakustik 2022; 3: 54–58.

    doi:10.17147/asu-1-357399

    Tabelle 1:  Komponenten zur Kombination zu einem Hörsystem (Gehörschutz-Otoplastiken), Quelle: IFA

    Tabelle 1: Komponenten zur Kombination zu einem Hörsystem (Gehörschutz-Otoplastiken), Quelle: IFA
    Tabelle 2:  Komponenten zur Kombination zu einem Hörsystem (Hörgeräte), Quelle: IFA

    Tabelle 2: Komponenten zur Kombination zu einem Hörsystem (Hörgeräte), Quelle: IFA

    Weitere Infos

    Software zur Auswahl von Gehörschützern
    www.dguv.de/ifa/praxishilfen/praxishilfen-persoenliche-schutzausruestun…

    DGUV Information 212-003: Messsysteme zur Bestimmung der individuellen Schutzwirkung von Gehörschutz
    https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/­article/3595

    DGUV Information 112-194: Benutzung von Gehörschutz
    https://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/server/download/Regeln_und_Sch…

    DGUV Grundsatz 312-002: Hörgeräte zur Verwendung mit einer Gehörschutz-Otoplastik für den Einsatz in Lärmbereichen
    https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/­article/3897

    Kernaussagen

  • Es gibt heute ein breites Angebot von Gehörschützern, die bei geeignetem Einsatz eine ­Gehörverschlechterung an Lärmarbeitsplätzen verhindern können.
  • Dazu ist jedoch eine qualifizierte Auswahl mit der Berücksichtigung individueller Bedürfnisse erforderlich.
  • Kontakt

    Dipl.-Phys. Peter Sickert
    Lärm- und Gehörschutz ­Consult, Nürnberg
    Vormals Leiter des Sachgebiets Gehörschutz der Deutschen ­Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

    Foto: privat

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