Für die obstruktiven Atemwegs- und für Haut-Berufskrankheiten liegen nun vollständig überarbeitete Begutachtungsempfehlungen vor. Wesentlicher Anlass für deren Überarbeitung waren zum einen die Anpassung an den aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Kenntnisstand und zum anderen der Wegfall des sogenannten Unterlassungszwangs. Bis 2020 war sowohl für obstruktive Atemwegs-Berufskrankheiten als auch im Bereich der Haut-BKen (Ausnahme heller Hautkrebs) die Aufgabe der krankheitsauslösenden Tätigkeit am Arbeitsplatz die Voraussetzung für eine Anerkennung.
Zum Artikel: https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/begutachtungsempfehlungen-bk.jsp