Neue Arbeitsverfahren im Rahmen der Digitalisierung, neue Werkstoffe und Technologien, eine verlängerte Lebensarbeitszeit und demografiegerechte Arbeitszeitgestaltung, der Fachkräftemangel und die Tendenz zu neuen Arbeitsformen verlangen auch von der Arbeitsmedizin eine stete Anpassung ihrer Betreuungsaufgaben. Zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit wird im Rahmen des Präventionsgesetzes ein neuer Ansatz verfolgt, die „ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge“ (AMR 3.3) rückt in den Fokus. Ziel ist es, arbeitsbedingte körperliche und psychische Erkrankungen frühzeitig zu verhindern. Dies geschieht durch individuelle Beratung der Beschäftigten sowie Beratung der Arbeitgeber zur Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen. Dieser Ansatz trägt wesentlich zur Gesundheit der Gesamtgesellschaft bei.
Bibliogr. Info (RIS)
Offener Zugang
Wandel der Arbeit und Auswirkungen auf die Arbeitsmedizin

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