Die neue ASU-Serie ermöglicht einen Einblick in verschiedene Aspekte der Erprobung des Ü45-Checks: den politischen Hintergrund und die Gesetzeslage, die Validierung des eigens für den Ü45-Check entwickelten Befragungsinstruments (Ü45-Screening), zwei Beispiele für durchgeführte Modellprojekte und die Gesamtevaluation der Modellprojekte inklusive Ergebnisse.
Im zweiten Beitrag berichten die Autorinnen von einem Modellprojekt der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd zur Erprobung des Ü45-Checks in zwei Modellregionen.
Check-up 45+ (Part 2): Pilot project for a job-related Ü45-Check
Prior to the legal mandate (§ 14 Para. 3 SGB VI), the German Pension Insurance Bavaria South realised a pilot project in two model regions to test the work-related health check (check-up 45+). The pilot project was developed by the pension insurance provider. For this, there was no legislative requirement. The framework conditions and content of the check-up 45+ were defined together with the examination centres selected to carry out the check-up 45+, with a particular focus on the workplace. An internal evaluation accompanied the implementation of the pilot project.
Der Ü45-Check (Teil 2): Modellprojekt für einen berufsbezogenen Ü45-Check
Vor dem gesetzlichen Auftrag (§ 14 Abs. 3 SGB VI) hat die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd zur Erprobung des Ü45-Checks ein Modellprojekt in zwei Modellregionen realisiert. Die Ausgestaltung des Modellprojekts, für die es keine gesetzlichen Vorgaben gibt, erfolgte durch den Rentenversicherungsträger. Gemeinsam mit den für die Durchführung des Ü45-Checks ausgewählten Untersuchungsstellen wurden die Rahmenbedingungen und Inhalte des Ü45-Checks festgelegt, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem Bezug zum Arbeitsplatz lag. Eine interne Evaluation hat die Umsetzung des Modellprojekts begleitet.
Kernaussagen
Hintergrund und gesetzliche Grundlage
Im Rahmen des Flexirentengesetzes (s. auch Infokasten, nächste Seite) wurde zum 14.12.2016 mit Absatz 3 des §14 Sozialgesetzbuch (SGB) VI eine Rechtsnorm geschaffen, mit der die Rentenversicherungsträger berufsbezogene Gesundheits-Checks für Versicherte ab dem 45. Lebensjahr („Ü45-Check“) erproben sollen.
Intention der Rechtsnorm ist es, möglichst frühzeitig Bedarfe zu erkennen. In der Gesetzesbegründung heißt es:
„Um die Gesundheit und damit auch die Erwerbsfähigkeit der Versicherten zu erhalten, sollten ihnen die erforderlichen Leistungen zur Prävention und gegebenenfalls zur Rehabilitation zum frühestmöglichen Zeitpunkt angeboten werden. Damit möglichst viele Versicherte diese Leistungen in Anspruch nehmen, ist es sinnvoll, dass die Träger der Rentenversicherung ihren Versicherten – gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Rehabilitationsträgern – ab der Vollendung des 45. Lebensjahres eine umfassende berufsbezogene Gesundheitsuntersuchung und darauf aufbauend eine Gefährdungs- und Potenzialanalyse anbieten können. Dieses Angebot soll durch geeignete ärztliche Personen, insbesondere mit arbeitsmedizinischen Kenntnissen durchgeführt werden. Als Ergebnis könnte dann festgestellt werden, dass eine Leistung zur Prävention oder Rehabilitation angezeigt ist, um die Gesundheit und damit die Erwerbsfähigkeit des Versicherten zu erhalten. […] Bevor diese Leistung jedoch gesetzlich normiert wird, ist es erforderlich, dass ihre Inhalte und nähere Ausgestaltung in verschiedenen Modellvorhaben im Rahmen der nationalen Präventionsstrategie erprobt werden“ (Deutscher Bundestag 27.09.2016).
Hintergrund der gesetzlichen Regelung war es insbesondere, dass ein beachtlicher Teil der Erwerbsminderungsrenten gezahlt wird, ohne dass zuvor eine Rehabilitationsleistung stattgefunden hat (Märtin et al. 2014). Das Rehabilitationsangebot der Rentenversicherung wird also häufig nicht in Anspruch genommen. Aber auch die Tatsache, dass zahlreiche chronische Erkrankungen durch eine frühzeitige Intervention oder eine gesündere Lebensführung vermeidbar wären (Walter u. Lux 2011), ergab Handlungsbedarf, um den bereits im Gesetz verankerten Grundsatz „Prävention vor Rehabilitation und Rehabilitation vor Rente“ (§ 9 SGB VI) weiter zu stärken.
Mehrere Rentenversicherungsträger beteiligen sich mit unterschiedlichen Modellprojekten an der Erprobung des Ü45-Checks. Diese testen, begleitet von einer Koordinierungsgruppe bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund, verschiedene Zugangswege und Durchführungsformen. Im Rahmen einer Gesamtevaluation durch die Pädagogische Hochschule Freiburg (Leitung: Prof. Dr. Eva Maria Bitzer) werden die unterschiedlichen Modellprojekten wissenschaftlich begleitet (Bitzer u. Flaig 2020). Die Erkenntnisse aus den Modellprojekten und der Gesamtevaluation sollen der Politikberatung hinsichtlich der möglichen Überführung eines derartigen Leistungsangebots in die Regelversorgung dienen.
Modellprojekt der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd
In Bayern beteiligte sich die DRV Bayern Süd mit einem Modellprojekt in zwei Regionen in Oberbayern. Bei der Auswahl der Modellregionen achtete man auf geeignete Untersuchungsstellen vor Ort. Coronabedingt wurde von der Einbindung niedergelassener Ärztinnen und Ärzte Abstand genommen.
In der Zeit von Juli 2020 bis Dezember 2021 führte je eine Untersuchungsstelle den berufsbezogenen Ü45-Check durch. Die Durchführung des berufsbezogenen Gesundheits-Checks erfolgte durch anerkannte Reha-Einrichtungen mit Präventionserfahrung. Bei der Realisierung des Ü45-Checks in Modellregion 1 unterstützte ein regionales Gesundheitsnetzwerk durch umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit.
Entwicklung und Durchführung
Nach einer internen Planungsphase ab Dezember 2017 hat die DRV Bayern Süd im Juli 2018 gemeinsam mit den beiden ausgewählten Untersuchungsstellen begonnen, den Ü45-Check in den zwei Modellregionen zu entwickeln. Nach gemeinsamer Erarbeitung der erforderlichen Rahmenbedingungen und Materialien erfolgte, mit einer coronabedingten Verzögerung, die praktische Umsetzung des Ü45-Checks in der Zeit von Juli 2020 bis Dezember 2021. ➥ Abbildung 1 stellt den Ablauf des Ü45-Checks schematisch dar.
Einladung der Versicherten
Zunächst wurde eine zufällige Stichprobe von Versicherten der DRV Bayern Süd gezogen und angeschrieben. Die Versicherten erfüllen dabei folgende Kriterien:
In insgesamt sieben Versandwellen wurden die 10.500 Versicherten der Stichprobe angeschrieben, wovon 10.147 postalisch erreicht wurden. Mit dem Anschreiben erhielten die Versicherten einen Gutschein für die Untersuchung. Die Terminvereinbarung zum Ü45-Check nahmen die interessierten Versicherten direkt mit den Untersuchungsstellen vor.
Ü45-Check
Der Ü45-Check beinhaltete eine Anamnese, die Erfassung von Größe, Gewicht, Taillenumfang, Puls und Blutdruck, BMI-Feststellung, eine allgemeine ärztliche Untersuchung, eine orthopädische Untersuchung sowie einen fünfstufigen Krafttest. Bei den Untersuchungen wurde auch auf Belastungen am Arbeitsplatz und eventuelle gesundheitliche Einschränkungen bei der Arbeit eingegangen. Zusätzlich wurde der DRV-einheitliche evaluierte Fragebogen zur Selbsteinschätzung (Ü45-Screening; Brünger et al. 2021; Streibelt et al. 2021) eingesetzt. Der Ü45-Check dauerte
insgesamt 90 Minuten.
Ergebnis des Ü45-Checks
Die Ergebnisse der einzelnen Untersuchungen und das Gesamtergebnis des Ü45-Checks wurde auf einem Dokumentationsbogen festgehalten. Die Dokumentation des Gesamtergebnisses erfolgte anschaulich nach einem Ampelprinzip. Anhand dessen ließen sich abschließende Empfehlungen ableiten.
Bei festgestelltem Präventions- oder Rehabilitationsbedarf wurden die Teilnehmenden über die Leistungen der DRV (RV Fit und medizinische Rehabilitation) informiert und durch die Untersuchungsstellen bei der Antragstellung unterstützt. Bei RV Fit erfolgte die Antragstellung online über das RV Fit-Portal (s. Online-Quelle).
Ergebnisse des Modellprojekts
Von den 10.147 erreichten Versicherten nahmen 456 Versicherte am Ü45-Check teil. Das entspricht einer Beteiligungsquote von 4,5 % (4,7 % in Modellregion 1 und 4,3 % in Modellregion 2). Die Corona-Pandemie hat dabei nicht nur den Zeitplan erheblich verändert, sondern dürfte sich auch auf die Beteiligung ausgewirkt haben.
In der Modellregion 1 wurde durch das vor Ort etablierte Gesundheitsnetzwerk zum Start des Modellprojekts eine hervorragende Pressepräsenz und -resonanz erreicht, die vermutlich die Ursache für die hohe Beteiligung von 8 % nach der ersten Versandwelle war.
Insgesamt hat sich beim Ü45-Check ein deutlicher Präventionsleistungsbedarf bei 75,2 % der Untersuchten ergeben. Bei weiteren 15,1 % der Untersuchten wurde sogar ein Rehabilitationsbedarf festgestellt. Lediglich bei 9,6 % der Teilnehmenden ergab sich bei gutem Gesundheitszustand kein weiterer Handlungsbedarf.
Eine nach Altersgruppen differenzierte Betrachtung zeigt, dass die Versicherten im Alter zwischen 45 und 49 Jahren das Angebot des Ü45-Checks am wenigsten in Anspruch genommen haben. Gleichzeitig ist dies jedoch die Gruppe mit dem höchsten Präventionsleistungsbedarf. Frauen hatten im Verhältnis ein größeres Interesse an der Inanspruchnahme als Männer.
Im Rahmen einer Nachbefragung zeigte sich, dass von den Teilnehmenden mit festgestelltem Präventionsbedarf ca. 50 % die Leistungen tatsächlich beantragt haben. Bei festgestelltem Rehabilitationsbedarf lag die Antragsquote bei ca. 60 %. In der Nachbefragung äußerten sich zahlreiche Teilnehmende sehr positiv zu dem erhaltenen Leistungsangebot und dazu, dass die Rentenversicherung frühzeitig in die Gesundheit ihrer Versicherten investiert.
Im Rahmen der wissenschaftlichen Gesamtevaluation durch die Pädagogische Hochschule Freiburg wird das Modellprojekt durch den Einbezug von verschiedenen Projekt- und Routinedaten umfassend betrachtet. Die Ergebnisse der Gesamtevaluation werden in der Ausgabe 10/2025 ausführlich berichtet.
Fazit und Ausblick
Ein berufsbezogener Gesundheits-Check stellt nach den im Modellprojekt gewonnenen Erkenntnissen ein gutes Instrument für eine frühzeitige Bedarfserkennung dar. Allerdings erfordert der Ü45-Check in der erprobten Form umfangreiche Ressourcen und ein flächendeckendes Netz an Untersuchungsstellen. In welcher Form sich ein berufsbezogener Ü45-Check in der Regelversorgung bundesweit umsetzen lässt, wird sich anhand der Erfahrungen aus den unterschiedlichen Modellprojekten der beteiligten Rentenversicherungsträger zeigen. Die Ergebnisse aus dem Ü45-Check der DRV Bayern Süd zeigen jedenfalls einen Bedarf, ein geeignetes Instrument für eine frühzeitige Identifikation von berufsbedingten Teilhabestörungen und ein proaktives Herangehen an die Versicherten zu etablieren.▪
Interessenskonflikte: Die Autorinnen sind bei der DRV Bayern Süd beschäftigt. Weitere Interessenskonflikte liegen nicht vor.
Literatur
Bitzer EM, Flaig S: Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben frühzeitig erkennen. Public Health Forum 2020; 28: 103–106.
Brünger M, Bernert S, Graf A, Spyra K: Validierung eines Fragebogens zur Erfassung des Rehabilitations- und Präventionsbedarfs von Über-45-Jährigen – Forschungsprojekt II (Ü45-Screening II): Abschlussbericht. Berlin: Charité Universitätsmedizin Berlin, 2021.
Deutscher Bundestag: Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben: Flexirentengesetz, 27.09.2016.
Märtin S, Zollmann P, Buschmann-Steinhage R: Sozioökonomische Situation von Personen mit Erwerbsminderung: Projektbericht II zur Studie. Berlin: Deutsche Rentenversicherung Bund, 2014.
Streibelt M, Bernert S, Brünger M: Ü45-Screening zur Identifikation von Präventions- und Rehabilitationsbedarf. https://doi.org/10.5281/zenodo.15490054 (Open Access).
Walter U, Lux R: Prävention chronischer Krankheiten. In: Günster C, Klose J, Schmacke N (Hrsg.): Versorgungs-Report 2011: Schwerpunkt: Chronische Erkrankungen. Stuttgart: Schattauer, 2011: 85–101.
Online-Quelle
Deutsche Rentenversicherung: Trainingsprogramm RV Fit (Homepage)
‚https://www.rv-fit.de/DE/home/home_node.html
Info
Was sagt das Flexirentengesetz?
Flexirentengesetz steht für „Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben
in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“.
Es soll einen flexibleren Übergang in den Ruhestand unterstützen und ein Weiterarbeiten
über die reguläre Altersgrenze hinaus interessanter machen.
Außerdem fordert der § 14 SGB VI die Rentenversicherungsträger dazu auf, Präventionsleistungen für Versicherte mit ersten gesundheitlichen Beeinträchtigungen anzubieten,
um ihre Gesundheit und Erwerbstätigkeit zu erhalten.
Zur Beteiligung an der nationalen Präventionsstrategie sollen die Rentenversicherungsträger eine freiwillige, individuelle, berufsbezogene Gesundheitsvorsorge für Versicherte ab 45 Jahren erproben (§ 14 Abs. 3 SGB VI).