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Alle Artikel zum Thema Versicherten

Für die Anerkennung der Lyme-Borreliose als BK 3102 („Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten“) ist ein konkreter Infektionsnachweis durch den Stich einer infizierten Zecke nicht mehr erforderlich

Anerkennung der Borreliose für ­besondere Gefährdungsgruppen1

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Für die Anerkennung einer Berufskrankheit der Nr. 3102 „Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten“ wurde bisher speziell für die Lyme-Borreliose der konkrete Infektionsnachweis durch den Stich einer infizierten Zecke gefordert. Das Bundessozialgericht (BSG) hat nunmehr klargestellt, dass für besonders gefährdete Personengruppen eine erleichterte Feststellung genügend ist. Grundsätzlich sei der Nachweis ausreichend, dass eine besondere Infektionsgefahr wegen der entsprechenden Durchseuchung des Tätigkeitsumfelds der versicherten Person bestand.

Immer häufiger fallen Beschäftigte wegen Alkoholproblemen aus

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Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage wegen Alkoholerkrankungen erreicht einen Höchststand. Männer dreimal so häufig betroffen wie Frauen.

Tabelle 1:   Charakteristika, Symptome und Test-Ergebnisse des Patienten zum Zeitpunkt der ­Untersuchung in unserem Institut (IPA)
 Table 1: Characteristics, symptoms and test results of the patient at the time of the examination in our institute (IPA)

Der Nachweis beruflich verursachter Allergien ist ein komplexes Unterfangen: ein Fallbeispiel1

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Nach den Empfehlungen zur Diagnose von Berufsasthma sind bei entsprechenden Verdachtsfällen eine gesicherte Asthmadiagnose, arbeitsbezogene Beschwerden, der Nachweis einer Sensibilisierung gegen ein Berufsallergen und der Arbeitsbezug der Krankheitszeichen zu dokumentieren. Dies erfordert neben einer detaillierten Anamnese verschiedene Untersuchungen und Tests sowie deren differenzierte Betrachtung, um zu einer abschließenden gutachterlichen Bewertung zu kommen.

Abb. 1:   Stationäre und ambulante Reha 2021 – Spektrum der Indikationen nach Geschlecht (Quelle: DRV Bund 2022)
Return to Work 

Rückkehr zur Arbeit nach langer ­Erkrankung durch medizinische und berufliche Rehabilitation

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Die Rückkehr ins Arbeitsleben nach langer Erkrankung kann steinig sein. Was kann die Deutsche Rentenversicherung (DRV) dazu beitragen, dass Langzeiterkrankte den Weg zurück ins Berufsleben finden? Dieser Artikel soll die vielfältigen Angebote der medizinischen und beruflichen Rehabilitation der DRV praxisnah darstellen und erläutern. Regine Delbrück und Sabine Remy

Nur knapp ein Drittel der BKK-Beschäftigten war 2022 überhaupt nicht krankgeschrieben

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Erstmals stehen die Atemwegserkrankungen auf Platz 1 der Ursachen krankheitsbedingter Arbeitsausfälle. Dafür verantwortlich war die stark ausgeprägte Grippe- und Erkältungswelle im I. und IV. Quartal 2022. Die Atemwegserkrankungen im Jahr 2022 waren für mehr als jeden dritten AU-Fall (35,9 Prozent) und für mehr als jeden fünften AU-Tag (21,8 Prozent) der Grund. Das ergibt die Auswertung des allgemeinen Krankenstands der 4,5 Millionen berufstätigen BKK Versicherten des letzten Jahres.

Recht

Aufklärungs- und Beratungspflicht im Entlassmanagement

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Versicherte haben Anspruch auf ein Entlassmanagement des Krankenhauses zur Vermeidung von Problemen beim Übergang in die verschiedenen Versorgungsbereiche. „Drehtüreffekte“ sollen verhindert und eine lückenlose Versorgung gewährleistet werden. Das Entlassmanagement umfasst den gesamten Anschlussversorgungsbedarf der Versicherten. Sofern Pflegebedürftigkeit festgestellt ist oder sich abzeichnet, gehört dazu gemäß § 7 Abs. 2 S. 2 SGB XI auch die unverzügliche Benachrichtigung der zuständigen Pflegekasse. Reinhard Holtstraeter

Bei der sozialmedizinischen Beurteilung von beruflichem Leistungsvermögen oder Fähigkeitsprofil sind maßgeblich die Leistungsanforderungen und kontextuellen Rahmenbedingungen des jeweiligen Arbeitsplatzes zu berücksichtigen

Arbeitsfähigkeit und sozialmedizinische Begutachtung bei Fatigue-Syndromen

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Begutachtung  Die sozialmedizinische Begutachtung orientiert sich eng an der 2001 neu eingeführten „Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit“ (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit stützt sich gemäß der ICF-Kriterien vorrangig auf den Abgleich der dem Individuum möglichen Aktivitäten und Fähigkeiten mit dem jeweiligen beruflichen Anforderungsprofil. Im Zusammenhang damit implizieren die Begriffe „Arbeits(un)fähigkeit“, „Erwerbs(un)fähigkeit bzw. „Erwerbsminderung“ deutlich mehr als bisher sozialrechtlich relevante Aspekte. Markus Bassler

In beiden Modellvorhaben wird eine hohe subjektive Zufriedenheit der teilnehmenden Versicherten und Unternehmen beobachtet, da eine Perspektive für die weitere Beschäftigung aufgezeigt wird bzw. Versicherte bei der Rückkehr ins Arbeitsleben unterstützt werden
rehapro Modellvorhaben „BEM-intensiv“ und „Reha-Integrativ“

Proaktive und intensivierte Interventionen

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Modellprojekte  Die Modellvorhaben „BEM-intensiv“ und „Reha-Integrativ“ erproben innovative Leistungen für Versicherte mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit oder akuten psychischen Auffälligkeiten. In BEM-intensiv werden Versicherte möglichst noch im Beschäftigungsumfeld aufgesucht und erhalten bedarfs- und bedürfnisorientierte Beratungen. In Reha-Integrativ erhalten Versicherte mit einer akuten psychischen Erkrankung eine intensivierte teilhabeorientierte Psychotherapie. Ziel ist jeweils die dauerhafte Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit. Felix Behling et al.

Ärzte oder Zahnärzte müssen bei begründeten Verdacht auf eine Berufskrankheit dem Unfallversicherungsträger oder der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stelle dies unverzüglich anzeigen
Urteil des Bundessozialgerichts vom 23.06.2020 – B 2 U 5/19 R –

Unterlassen der ärztlichen Anzeige bei Verdacht auf eine Berufskrankheit

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Recht  Jede Ärztin bzw. jeder Arzt (Zahnärztin/Zahnarzt, Hausärztin/Hausarzt etc.) ist nach § 202 SGB VII gesetzlich verpflichtet, bei begründetem Verdacht auf eine Berufserkrankung die ­ BK-Anzeige zu erstatten. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Versicherte ausdrücklich widersprechen. Unterbleibt diese Meldung, können erhebliche Leistungsansprüche der Erkrankten erlöschen. Obgleich nicht Gegenstand dieser Entscheidung, scheint solches Fehlverhalten grundsätzlich geeignet, (zivilrechtliche) Schadensersatzansprüche auszulösen. Reinhard Holtstraeter

Tabelle 1:   Versichertenzahlen sowie BK-Fälle pro 1000 Versicherte für die Auslöser „Desinfektionsmittel“ und „Feuchtarbeit“ für die verschiedenen Branchen der BGW in den Jahren 2010 und 2019
 Table 1: Number of insured persons as well as occupational disease cases per 1000 insured persons for the triggers “disinfectants” and “wet work” for the different sectors of the BGW in 2010 and 2019

Dokumentierte Risiken beim Einsatz von Desinfektionsmitteln

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L. Anhäuser

U. Eickmann

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege,
Abt. Arbeitsmedizin, Gefahrstoffe und Gesundheitswissenschaften (AGG),
Bereich Gefahrstoffe & Toxikologie, Köln

(eingegangen am 04.12.2020, angenommen am 16.04.2021)

Documented risks when using disinfectants

Obj...

Frühzeitige Rehabilitationsmaßnahmen können die Chancen, später möglicherweise auftretende längere Arbeitsunfähigkeitszeiten zu vermeiden und Beschäftigte im Idealfall bis zur Altersrente produktiv in der Firma zu halten, deutlich erhöhen

Sozialmedizinische Entwicklungen bei der Erwerbsminderungsrente

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Sozialmedizin  In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nicht nur rechtliche Entwicklungen wie zum Beispiel die vieldiskutierte Grundrente. Auch aus medizinischer Sicht gibt es bei der Erwerbsminderungsrente und dem Zugang in diese Rente neue Erkenntnisse beziehungsweise Veränderungen, mit denen sich sozialmedizinisch tätige Ärztinnen und Ärzte mit dem vordringlichen Ziel des Erhalts der Erwerbsfähigkeit befassen.  Harald Berger

Kongressbericht

Heidelberger Gespräch 2020

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Kongressbericht  Die 33. Wissenschaftliche Fortbildungstagung für gutachterlich Tätige aus der Medizin, der Psychologie, der Pflege sowie der Rechtswissenschaften in den Bereichen Sozialmedizin und Sozialrecht (kurz: Heidelberger Gespräch) fand am 23. und 24. September 2020 statt. Aufgrund der derzeitig grassierenden Pandemie wurde ein neues Format gewählt und vier Vorträge als LIVE-Webinar angeboten. Anschließend konnten Fragen über den Chat direkt an die Vortragenden gestellt sowie CME-Punkte erworben werden. Jutta Kindel

Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 22.07.2019 – L 1 U 1249/18 –

Kein Vorrang des Beamtenrechts bei beruflicher Asbestexposition als Bystander

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Recht  Fernmeldehandwerker1, Entstörer und andere Mitarbeiter in den Fernmeldestellen der Deutschen Bundespost waren in den Jahren bis ca. 1985 vielfach als Bystander asbestexponiert. Von der zuständigen Berufsgenossenschaft wird bei verbeamteten Versicherten grundsätzlich die Anerkennung einer Berufskrankheit nach den Ziffern 4103, 4104 oder 4105 mit Hinweis auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verweigert. Danach soll bei Beamten die Asbestgefährdung durch den Aufenthalt in belasteten Räumen (Bystanderexposition) nicht der dienstlichen Verrichtung zugeordnet sein und daher kein beruflich bedingtes Risiko bestehen. Für Gefährdungszeiten als Angestellte im Öffentlichen Dienst sind demgegenüber – auch bei späterer Verbeamtung – Bystanderexpositionen nach dem SGB VII als berufsbedingte Gefährdung anzuerkennen. Reinhard Holtstraeter

 Abb. 1:    Anteil der BK-Gruppe 5 an den Verdachtsanzeigen 2018 (Quelle: Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand)
Zahlen zur Berufskrankheit

Hautkrebs durch UV-Strahlung

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Berufskrankheit Nr. 5103  Seit dem 01.01.2015 können Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung als Berufskrankheit (BK) Nr. 5103 der Berufskrankheitenliste anerkannt werden. Im Jahr 2018 wurden fast 10.000 Anzeigen auf Verdacht dieser Berufskrankheit gestellt. Betroffen sind Versicherte, die viel im Freien arbeiten („Outdoor-Worker“), wie Maurer, Straßenbauer und Dachdecker.   Steffen Krohn, Stephanie Schneider


 Tabelle 1: 
 Korrelation BMI und DFP bei Thoraxaufnahmen p. a. und lateral modernes digitales Vollfeldsystem; eigene Untersuchung eines unselektierten Kollektivs aus 3 Monaten

Radiologische Untersuchungen der Lunge in der Arbeitsmedizin – Chance oder Risiko?*

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  • Radiologische Untersuchungen der Lunge in der Arbeitsmedizin – Chance oder Risiko?


    Erst radiologische Untersuchungen haben die Möglichkeit eröffnet, auf nichtinvasivem Wege zu Lebzeiten eines Versicherten die Diagnose einer...