In Deutschland verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG) Arbeitgeber dazu, ein gesundes Raumklima sicherzustellen. Fachinstitutionen wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und das Robert Koch-Institut (RKI) warnen regelmäßig vor den Risiken. Neben gesundheitlichen Gefahren drohen auch wirtschaftliche Schäden: Produktionsausfälle, steigende Krankmeldungen, kostspielige Sanierungen und Imageverluste. Präventive Maßnahmen und eine frühe Erkennung sind daher entscheidend.
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