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Symptomlose Corona-Infektionen kein meldepflichtiger Versicherungsfall

Wie auch sonst bei leichten Unfällen oder Erkrankungen gilt in diesem Fall die Empfehlung: Alle Tatsachen, die mit der Infektion zusammenhängen, sollten im Meldeblock des Unternehmens oder der Einrichtung dokumentiert werden.

https://www.unfallkasse-nrw.de/service/nachrichten/symptomlose-corona-infektionen-kein-meldepflichtiger-versicherungsfall-1663.html