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Alle Artikel zum Thema Sozialversicherung

© Foto: SVLFG
– Folge 1 –

Berufskrankheiten in der Grünen Branche

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Prävention  Im Rahmen des § 3 Hautarztverfahrens (BKV) betreuen SVLFG-Präventionsfachleute Versicherte mit krankhaften Hautveränderungen, bei denen das Risiko besteht, dass sich daraus eine berufsbedingte Hauterkrankung im Sinne der BKV entwickelt. Evaluierungen zeigen, dass mehr als 90 % der Betroffenen mit der Unterstützung, den Produkten und der Beratung durch die SVLFG sehr zufrieden oder zufrieden sind. Im Folgenden werden das Verfahren und die Vorgehensweise der SVLFG erklärt und die Vorteile für die Versicherten sowie für die Solidargemeinschaft beschrieben. Markus Breuer

© PhotoSG – stock.adobe.com

Symptomlose Corona-Infektionen kein meldepflichtiger Versicherungsfall

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Was, wenn die Infektion mit dem Coronavirus zunächst symptomlos oder milde verläuft?

© Zerbor – stock adobe.com

Corona-Infektion eines Neu-Ulmer Polizisten war ein Dienstunfall

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Ein Polizist infiziert sich bei einem Sportlehrgang mit Corona und erringt jetzt einen juristischen Sieg gegen den Freistaat: Das Augsburger Verwaltungsgericht hat die Covid-19-Infektion als Dienstunfall eingestuft, schreibt die Neu-Ulmer Zeitung.

Post-COVID/Long-COVID – eine ­Herausforderung für die Rehabilitation

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SARS-CoV-2-Pandemie  COVID-19 führt durch die pandemische Ausbreitung und die damit verbundenen hohen Infektionszahlen in Deutschland nicht nur zu einer hohen Belastung der akutmedizinischen Versorgungsstrukturen. Das sehr heterogene Bild der Erkrankungsfolgen nach Ende der Akutbehandlung stellt auch neue Herausforderungen an die rehabilitative Versorgung der Betroffenen. Harald Berger

© Foto: BFW München
Leistungen und Maßnahmen eines Berufsförderungswerkes

Perspektiven im BEM eröffnen

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Betriebliches Eingliederungsmanagement  Nach einer Arbeitsunfähigkeitszeit von über sechs Wochen während der letzten zwölf Monate soll Beschäftigten nach § 167 Abs. 2 SGB IX ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) angeboten werden. Zur Umsetzung dieses Prozesses wenden sich viele Unternehmen an externe Kooperationspartner, da zunehmend individuellere und kreative Lösungswege gefragt sind. Eine Zusammenarbeit mit verschiedenen Netzwerkpartnern kann das Spektrum der Ideenvielfalt erweitern. Das Berufsförderungswerk (BFW) ist eine solche Einrichtung, die mit Hilfe verschiedener Maßnahmen im BEM weitere Perspektiven für das Unternehmen und arbeitsunfähige Beschäftigte eröffnet. Katharina Weigel

© Foto: Robert Kneschke / AdobeStock
rehapro Modellvorhaben „BEM-intensiv“ und „Reha-Integrativ“

Proaktive und intensivierte Interventionen

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Modellprojekte  Die Modellvorhaben „BEM-intensiv“ und „Reha-Integrativ“ erproben innovative Leistungen für Versicherte mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit oder akuten psychischen Auffälligkeiten. In BEM-intensiv werden Versicherte möglichst noch im Beschäftigungsumfeld aufgesucht und erhalten bedarfs- und bedürfnisorientierte Beratungen. In Reha-Integrativ erhalten Versicherte mit einer akuten psychischen Erkrankung eine intensivierte teilhabeorientierte Psychotherapie. Ziel ist jeweils die dauerhafte Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit. Felix Behling et al.

Chancen (und Herausforderungen) von Modellvorhaben der Deutschen Rentenversicherung Nord im Rahmen des Bundesförderprogramms rehapro

Innovative Ideen zur Sicherung beruflicher Teilhabe

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Berufliche Teilhabe  Rehabilitation leistet bereits einen wichtigen Beitrag zur Sicherung beruflicher Teilhabe von Menschen mit gesundheit­lichen Problemen. Aber durch welche innovativen Maßnahmen können die Ziele von Rehabilitation noch besser erreicht werden? Der Beitrag wirft einen Blick auf neue Ansätze, die derzeit im Norden erprobt werden. Vera Kleineke, David Fauser

© Foto: kasto / AdobeStock

Das Konzept der Programmevaluation

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Modellprojekte  Das Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ fördert Modellprojekte von Jobcentern und Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung über eine Dauer von bis zu fünf Jahren. Die Förderziele des Programms sind, die Erwerbsfähigkeit der einbezogenen Personen zu erhalten oder wiederherzustellen, den Zugang in die Erwerbsmin­derungsrente, die Eingliederungshilfe beziehungsweise die Sozialhilfe zu senken, einer chronischen Erkrankung oder drohenden Behinderung vorzubeugen und/oder die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe der Menschen zu verbessern. Martin Brussig, Lisa Huppertz

Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben

Praxisprojekte der Deutschen Rentenversicherung im Bundesprogramm „rehapro“

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Rehapro  Wie können Menschen gesundheitlich und rehabilitativ noch besser unterstützt werden, damit eine drohende Erwerbsminderung, eine Behinderung oder eine chronische Krankheit vermieden wird? In über fünfzig innovativen Modellvorhaben zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation, Prävention und Nachsorge beteiligt sich die Deutsche Rentenversicherung mit praxisorientierten Lösungsansätzen am Bundesprogramm „rehapro“. Erprobt werden neue Ansätze zur beruflichen (Re-)Integration sowie neue und veränderte Zugangswege, insbesondere zu Betrieben, betrieblichen Akteurinnen und Akteuren sowie Unternehmensnetzwerken. Christina Stecker

© Bild: rehapro
Modellvorhaben für neue Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben

Das Bundesprogramm rehapro – ein Motor für Innovation

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Teilhabe  Wirksame Angebote der Prävention und Rehabilitation helfen Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, selbstbestimmt am Arbeitsleben teilzunehmen. Dennoch verzeichnen wir in den letzten Jahren dauerhaft hohe Zugänge in die Erwerbsminderungsrente und die Eingliederungs- beziehungsweise Sozialhilfe. Um herauszufinden, wie die Rehabilitation im Aufgabenbereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der gesetzlichen Rentenversicherung noch wirkungsvoller greifen kann, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ aufgesetzt. Annette Tabbara

©  AndreyPopov/Thinkstock
Wie wird die demografische Entwicklung die Tätigkeit des Arbeitsmediziners in Deutschland beeinflussen?

Die Zukunft der Sozialversicherung

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Soziale Sicherheit  Vom „Payer“ zum „Player“ – unter diesem Leitgedanken hat die Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) in Genf im November 2013 eine Leitlinie zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit beschlossen. Der Blick über die Grenzen Deutschlands hinweg zeigt Unterschiede auf und öffnet den Blick für mögliche zukünftige Entwicklungen. Annette Gäßler

© © denphumi/Thinkstock

Das agrarsoziale Sicherungssystem

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Sozialversicherung  Das berufsständische Sondersystem der landwirtschaftlichen Sozialversicherung umfasst landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen in den Zweigen Unfallversicherung, Alterssicherung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie zusätzlich Arbeitnehmer in der Unfallversicherung. Die jüngste Organisationsreform hat das System in die Lage versetzt, die Möglichkeiten dieses Verbund-systems vollständig zu entfalten. Erich Koch

Externe Qualitätssicherungsprogramme der gesetzlichen Sozialversicherungen für die medizinische Rehabilitation — Vorgehensweise und erste Ergebnisse

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Unter dem Druck der gesundheitsökonomischen Rahmenbedingungen begann als Erstes die GRV mit der Implementierung eines externen Qualitätssicherungsprogramms für die medizinische Rehabilitation. Auf diesen Vorarbeiten und Instrumenten bauten dann GKV und GUV ihre externen Qualitätssicherungsprogramme auf, die dazu noch weitere für “ihre“ medizinische Rehabilitation entwickelten Instrumente kombinierten. Grundlage für die Bewertung der Strukturqualität sind die räumliche, die medizinisch-technische sowie die personelle Ausstattung in Qualität und Quantität und so genannte strukturnahe Prozessmerkmale. Die Prozessqualität wird vorwiegend im Peer-Review-Verfahren anhand des ärztlichem Entlassungsberichts und durchgeführten Therapiemaßnahmen (nach KTL aufgelistet) bewertet. Die Ergebnisqualität wird von den verschiedenen Sozialversicherungsträgern unterschiedlich abgebildet: Einheitlich ist eine Patietenbefragung zu Inhalt und Zufriedenheit, jedoch mit unterschiedlichen Instrumenten. Die BfA als Teil der GRV erfasst zudem den Erwerbsverlauf über 2 Jahre danach, die GKV hat einen zusätzlichen “Arztbogen“ mit einer Vorher-Nachher-Messung eingeführt, die GUV nutzt zusätzlich die Institution des D-Arztes. Zur weiteren Validierung der Ergebnisse sind bei der GKV Visitationen vorgesehen, zur Erziehung fairer Klinikvergleiche nimmt sie eine Risikoadjustierung vor. Die Kritik an diesen externen Qualitätssicherungsprogrammen diskutiert insbesondere das Verhältnis zwischen Aufwand und Ergebnis, die Schwierigkeiten für ein “Benchmarking“ zwischen den Kliniken und die Validität der erhobenen Indikatoren für den Reha-Alltag und dessen Verbesserung.