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Anforderungen an eine menschengerechte Gestaltung der Arbeitszeit im Wandel 1

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Changing requirements for the humane design of working hours

Occupational safety and health is a key consideration in the organisation of working time, alongside operational requirements and employees’ individual needs. This article examines key dimensions of working-time arrangements and the German Working Time Act as an evidence-based framework for protecting workers and shaping working time in Germany. Against this backdrop, it briefly outlines current reforms and broader policy debates on working hours.

Anforderungen an eine menschengerechte Gestaltung der Arbeitszeit im Wandel

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein zentrales Anliegen bei der Gestaltung der Arbeitszeit und steht dabei in einem Spannungsfeld zwischen betrieblichen und individuellen Bedürfnissen. Der Beitrag geht auf zentrale Gestaltungsdimensionen von Arbeitszeit sowie auf das Arbeitszeitgesetz als arbeitswissenschaftlich fundierten Schutz- und Gestaltungsrahmen ein. Anschließend werden vor dem Hintergrund des aufgezeigten Spannungsfeldes aktuelle Reformvorhaben und arbeitszeitpolitische Debatten kurz umrissen.

Kernaussagen

  • Aktuelle arbeitszeitpolitische Debatten beinhalten eine Flexibilisierung der täglichen Höchstarbeitszeit, eine Erhöhung des Renteneintrittsalters sowie Maßnahmen zur Steigerung des gesamtwirtschaftlichen Arbeitsvolumens.
  • Aus arbeitswissenschaftlicher Sicht ist es entscheidend, dass Flexibilisierung nicht mit einer Ausweitung von Belastungen einhergehen sollte.
  • Lange tägliche Arbeitszeiten können mit weiteren arbeitszeitlichen Belastungsfaktoren, gesundheitlichen Beeinträchtigungen, einer abnehmenden Leistungsfähigkeit sowie einem erhöhten Unfallrisiko einhergehen.

Arbeitszeitgestaltung und Arbeitsschutz

Bei der Arbeitszeit handelt es sich um einen wichtigen Aspekt bei der Gestaltung von Arbeit. Sie beeinflusst die Sicherheit, Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Beschäftigten (Backhaus et al. 2026) und ist somit auch für die Arbeitswissenschaft und den Arbeitsschutz zentral. Dabei lassen sich verschiedene Gestaltungsdimensionen in den Blick nehmen (Backhaus 2025):

  • Länge: Wie lange arbeiten Beschäftigte täglich, wöchentlich oder im Jahres- und Lebensverlauf („Lebensarbeitszeit“)?
  • Lage: Zu welchen Tages- oder Wochenzeiten arbeiten Beschäftigte? Wird am Abend oder in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen gearbeitet?
  • Flexibilität: Haben Betriebe und/oder Beschäftigte Einfluss auf die Arbeitszeit? Bei Betrieben können das zum Beispiel Rufdienste sein, bei Beschäftigten Gleitzeit.

Auch Pausen- und Erholungszeiten, das heißt Pausen im Verlauf des Arbeitstages, Ruhezeiten nach einem Arbeitstag oder einer Arbeitswoche sowie Urlaub oder Sabbaticals, spielen im Kontext von Arbeitszeiten eine Rolle (Vieten u. Brauner 2020).

Die Gestaltung von Arbeitszeiten orientiert sich dabei sowohl an individuellen als auch an betrieblichen Bedarfen. Während Unternehmen Arbeitszeiten flexibel an Nachfrage- und Leistungsanforderungen anpassen müssen, haben Beschäftigte familiäre und weitere private Anforderungen, die sie in ihren Arbeitszeiten berücksichtigen möchten (Zapf u. Weber 2017).

Arbeitszeitgesetz und Reformdebatte

Die unterschiedlichen Bedürfnisse gesetzlich zu rahmen und die Sicherheit sowie den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten, ist Zweck des Arbeitszeitgesetzes (§ 1 ArbZG). Das Arbeitszeitgesetz stellt eine zentrale Säule des Arbeitsschutzes dar, deren Vorgaben auf arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zu Ermüdung, Erholungsbedarf und gesundheitlichen sowie Unfallrisiken beruhen (z. B. Kothe et al. 2018). So werden eine tägliche Höchst­arbeitszeit von acht Stunden (bzw. zehn Stunden bei einem Ausgleich innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen), Mindestpausenzeiten, eine Mindestruhezeit, Regelungen zu Nacht- und Schichtarbeit sowie zu Sonntags- und Feiertagsruhe vorgegeben. Es werden aber auch Sonderregelungen für bestimmte Gruppen sowie Ausnahmen durch Tarifverträge oder Genehmigungen der Arbeitsschutzbehörden der Länder ermöglicht (vgl. ➥ Tabelle 1), um der spezifischen Situation in bestimmten Betrieben, Branchen und Berufen gerecht zu werden. Daneben besteht die Pflicht, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu erfassen. Sie folgt aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG.

Aktuelle arbeitszeitpolitische Debatten zur Reform des Arbeitszeitgesetzes verdeutlichen das Spannungsfeld zwischen Arbeitsschutz und Flexibilitätsbedarfen. So werden im Koalitionsvertrag der Bundesregierung Reformen angekündigt, die eine flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit ermöglichen sollen. Zu diesem Zweck soll im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG die Möglichkeit einer wöchentlichen anstelle der in § 3 ArbZG geregelten werktäglichen Höchstarbeitszeit geschaffen werden. Dieses Vorhaben hat eine breite gesellschaftliche Debatte ausgelöst. Kritiker verweisen auf die Schutzfunktion des Arbeitszeitrechts und warnen vor zunehmenden gesundheitlichen Risiken. Aus arbeitswissenschaftlicher Sicht ist dabei entscheidend, dass Flexibilisierung nicht mit einer Ausweitung von Belastungen einhergehen darf.

Tabelle 1:  Ausgewählte Regelungen im Arbeitszeitgesetz und Entsprechungen in der europäischen Richtlinie
Tabelle 1: Ausgewählte Regelungen im Arbeitszeitgesetz und Entsprechungen in der europäischen Richtlinie

Gesundheitliche und sicherheits­bezogene Risiken längerer Arbeitszeiten

Vor diesem Hintergrund ergeben sich aus Sicht des Arbeitsschutzes einige Fragen entlang der Vorhaben zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes.

Gesundheit: Überblicksstudien deuten überwiegend auf negative gesundheitliche Auswirkungen langer täglicher Arbeitszeiten hin. Arbeitszeiten von mehr als zehn Stunden pro Tag gehen langfristig unter anderem mit einem erhöhten Risiko für Depressionen, koronare Herzerkrankungen und Schlafstörungen einher (z. B. Arlinghaus et al. 2026; Bannai u. Tamakoshi 2014). Diese Zusammenhänge finden sich auch bei Beschäftigten, die in erster Linie wissensbasierte und kognitive Tätigkeiten ausüben (Bernstrøm et al. 2025).

Tägliche Arbeitszeit als Normwert: Die „Normalarbeitszeit“ von acht Stunden dient als Referenzzeitraum für das Festlegen von Grenzwerten anderer Belastungs- und Gefährdungsfaktoren, zum Beispiel für Lärm oder Gefahrstoffe. Wird die Normalarbeitszeit überschritten, sind Beschäftigte auch diesen Belastungen und Gefährdungen zeitlich länger ausgesetzt.

Unfallgeschehen und Leistungsfähigkeit: Bereits bei Arbeitszeiten von mehr als acht Stunden nehmen Aufmerksamkeit und weitere exekutive Funktionen wie Planungsvermögen oder Konzentrationsfähigkeit spürbar ab (Fischer et al. 2017). Damit geht außerdem ein erhöhtes Risiko für Fehlhandlungen, ­Arbeitsunfälle und Wegeunfälle einher (z. B. Matre et al. 2021). Das Unfallrisiko steigt nach der achten Arbeitsstunde exponentiell an und ist nach zwölf Stunden etwa doppelt so hoch wie nach acht Stunden (Arlinghaus et al. 2026; Fischer et al. 2017; Wagstaff u. Lie 2011).

Gemeinsames Auftreten mit anderen Belastungsfaktoren: Beschäftigte mit mindestens einmal monatlich langen Arbeitstagen von mehr als zehn Stunden berichten häufiger auch von anderen potenziell belastenden Arbeitszeitmerkmalen. Dies sind lange ­Wochenarbeitszeiten, viele Überstunden, mehr als fünf Arbeitstage pro Woche, ausfallende Pausen, verkürzte Ruhezeiten und Wochenendarbeit. Zudem treten Bereitschaftsdienste und/oder Rufbereitschaft, kurzfristige betriebsbedingte Arbeitszeitänderungen sowie Erreichbarkeit und Kontaktierung im Privatleben für dienstliche Belange häufiger auf. Bei den Flexibilitätsmöglichkeiten zeigen sich hingegen kaum Unterschiede. Ein geringer Einfluss auf Arbeitsbeginn und -ende wird bei regelmäßigen langen Arbeitstagen etwas seltener berichtet, beim Einfluss auf die Lage der Pausen besteht kein Unterschied. Auch Schichtarbeit lässt sich bei Beschäftigten ohne regelmäßige lange Arbeitstage etwas seltener beobachten (vgl. ➥ Abb. 1).

Abb. 1:  Potenziell belastende Arbeitszeitmerkmale nach dem Auftreten langer Arbeitstage (8686 ≤ n ≤ 8958; eigene Berechnungen auf Basis der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2025; gewichtete Ergebnisse; Fehlerbalken zeigen zweiseitige 99%-Konfidenzintervalle)
Abb. 1: Potenziell belastende Arbeitszeitmerkmale nach dem Auftreten langer Arbeitstage (8686 ≤ n ≤ 8958; eigene Berechnungen auf Basis der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2025; gewichtete Ergebnisse; Fehlerbalken zeigen zweiseitige 99%-Konfidenzintervalle)

Weitere aktuelle arbeitszeit­politische Debatten

Neben dieser Reform des Arbeitszeitgesetzes werden auch weitere arbeitszeitpolitische Maßnahmen diskutiert, die auch für den Arbeitsschutz von Bedeutung sein können.

So empfiehlt die Alterssicherungskommission des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unter anderem, das reguläre Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung zu koppeln sowie die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Beitragsjahren zu streichen und durch eine individuelle Härtefallregelung zu ersetzen (Alterssicherungskommission 2026). Dies entspräche einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit und würde eine alterns- und altersgerechte Arbeitsgestaltung voraussetzen, um die Arbeitsfähigkeit auch im höheren Alter zu erhalten. Dazu gehören gesundheitsförderlich gestaltete Arbeitszeiten, ausreichende Erholungsphasen und individuelle Einflussmöglichkeiten (Mühlenbrock 2017). Insbesondere hohe körperliche und psychosoziale Arbeitsbelastungen können einen Verbleib im Erwerbsleben bis zum regulären Renteneintrittsalter erschweren (Brussig u. Janssen 2024; Kaboth u. Meyer 2026).

Auch eine Erhöhung des gesamtwirtschaftlichen Arbeitsvolumens zur Sicherung des Arbeitskräfteangebots wird diskutiert. Dabei werden eine höhere Erwerbsbeteiligung vor allem von Frauen und älteren Beschäftigten, aber auch eine freiwillige Aufstockung von Teilzeitbeschäftigungen diskutiert (IAB 2026). Dies wiederum erfordert bessere Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und privater Sorgearbeit wie eine ausreichende Verfügbarkeit von Kinderbetreuungseinrichtungen (Wanger u. Weber 2023). Insbesondere in Berufen mit hohen körperlichen und psychischen Anforderungen setzt eine Ausweitung der Arbeitszeit Arbeitsbedingungen voraus, unter denen die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet werden können. Pflegefachkräfte nennen hier beispielsweise verlässliche Dienstpläne, eine angemessene Personal­deckung und weitere gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen (Auffenberg et al. 2022).

Schlussfolgerungen für eine menschengerechte Arbeitszeitgestaltung

Bei der Arbeitszeit handelt es sich um eine zentrale Dimension des Arbeitsschutzes. Ihre Gestaltung wird daher auch im Arbeitszeitgesetz auf Grundlage arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse geregelt. Am Beispiel der Schaffung einer Möglichkeit der Abweichung von der werktäglichen Höchstarbeitszeit wird deutlich, dass arbeitszeitpolitische Reformen betriebliche und individuelle Flexibilitätsbedarfe mit den Anforderungen des Arbeitsschutzes in Einklang bringen müssen. Längere Arbeitstage können gesundheitliche Belastungen, Leistungseinbußen und Unfallrisiken erhöhen. Zudem sind Wechselwirkungen mit weiteren Belastungsfaktoren und Arbeitsschutzaspekten zu berücksichtigen. Auch bei anderen arbeitszeitpolitischen Vorhaben, etwa einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit oder einer Erhöhung des gesamtwirtschaftlichen Arbeitsvolumens, kommt der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen eine entscheidende Bedeutung zu. Eine Reform kann beiden Zielen nur gerecht werden, wenn die Arbeitsbedingungen gesundheitsförderlich und menschengerecht gestaltet werden. Für die Arbeitszeit heißt das, dass Flexibilität nicht einseitig zulasten der Beschäftigten geht, arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt werden und ausreichende Erholungszeiten sowie verlässliche Einflussmöglichkeiten der Beschäftigten gewährleistet bleiben.

Interessenkonflikt: Die Autoren geben an, dass keine Interessenkonflikte vorliegen.

Literatur

Alterssicherungskommission: Empfehlungen der Alterssicherungskommission, Stand Juni 2026: Berlin: Alterssicherungskommission beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2026. https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/empfehlungen-der-r… (abgerufen am 17.08.2026).

Arlinghaus A, Büchelhofer J, Sobisch M: Lange tägliche Arbeitszeiten: Ein systematisches Review (baua: Bericht): Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2026. https://doi.org/10.21934/baua:bericht20260523 (abgerufen am 17.08.2026).

Backhaus N, Nold J, Entgelmeier I, Steghaus S, Brenscheidt F: Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Arbeitszeit und gesundheitlichen Auswirkungen, 3. Aufl. (baua: Fokus): Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2026. https://doi.org/10.21934/baua:fokus20260615 (Open Access).

Fischer D, Lombardi DA, Folkard S, Willetts J, Christiani DC: Updating the “Risk Index”: A systematic review and meta-analysis of occupational injuries and work schedule characteristics. Chronobiol Int 2017; 34: 1423–1438. doi:10.1080/07420528.2017.1367305.

Kothe W, Faber U, Feldhoff K: Gesamtes Arbeitsschutzrecht,
2. Aufl. Baden-Baden: Nomos, 2018.

Mühlenbrock I: Alterns- und altersgerechte Arbeitsgestaltung. Grundlagen und Handlungsfelder für die Praxis. 2. Aufl. (baua: Praxis): Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2017. https://doi.org/10.21934/baua:praxis20161116 (Open Access).

Wanger S, Weber E: Arbeitszeit: Trends, Wunsch und Wirklichkeit (IAB-Forschungsbericht), 2023. doi:10.48720/IAB.FB.2316 (Open Access).

Die gesamte Literaturliste mit allen Quellen steht auf der ASU-Homepage beim Beitrag zur Verfügung (asu-arbeitsmedizin.com).

Lange tägliche Arbeitszeiten können mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, einer abnehmenden Leistungsfähigkeit sowie einem erhöhten Unfallrisiko einhergehen

Foto: © Alina Tymofieieva - stock.adobe.com

Lange tägliche Arbeitszeiten können mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, einer abnehmenden Leistungsfähigkeit sowie einem erhöhten Unfallrisiko einhergehen

Koautor

Dr. Nils Backhaus
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Kontakt

Julius Kötter
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA); Friedrich-Henkel-Weg 1–25; 44149 Dortmund

Foto: privat

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