Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM), der Bundesverband selbständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB) und der Verband der Deutschen Betriebs- und Werksärzte (VDBW) fordern eine Gleichstellung der über 9.000 Betriebsärztinnen und Betriebsärzte beim Zugang zur elektronischen Patientenakte. Nur wenn relevante Gesundheitsinformationen sektorenübergreifend verfügbar sind, können Prävention, Behandlung und Rehabilitation besser miteinander verzahnt, effizienter gestaltet und die Gesundheitschancen von Millionen Beschäftigten wirksam verbessert werden.
DGAUM, BsAfB und VDBW begrüßen grundsätzlich das politische Ziel, die elektronische Patientenakte zu einem zentralen Instrument für Prävention und Versorgung weiterzuentwickeln. Gleichzeitig sehen sie im Gesetzentwurf erheblichen Nachbesserungsbedarf. Insbesondere fordern sie:
- die Einführung einer Opt-out-Regelung für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte beim Zugriff auf die elektronische Patientenakte,
- die vollständige Gleichstellung mit anderen ärztlichen Leistungserbringern bei den Zugriffs-, Schreib- und Leserechten,
- die Möglichkeit, alle arbeitsmedizinischen Erkenntnisse und Vorsorgedaten ohne zusätzliche Sonderregelungen in die ePA einzubringen,
- sowie eine Verlängerung der Zugriffsfrist auf die ePA von derzeit drei auf 90 Tage.
„Eine gute medizinische Versorgung beginnt mit einem guten Informationsaustausch. Wer Prävention stärken will, darf die Arbeitsmedizin nicht von relevanten Gesundheitsinformationen ausschließen“, betonen die arbeitsmedizinischen Organisationen. Die Arbeitswelt mit rund 46 Millionen Erwerbstätigen sei das größte Präventionssetting in Deutschland. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte nehmen dabei eine Schlüsselrolle ein: Sie erreichen auch Menschen ohne hausärztliche Versorgung und verbinden Gesundheitsförderung, Prävention, kurative Versorgung sowie Rehabilitation und koordinieren unterschiedliche Akteure im Gesundheitswesen.
Nach Auffassung der Verbände widerspricht es dem Ziel einer vernetzten und effizienten Gesundheitsversorgung, dass Betriebsärztinnen und Betriebsärzte bislang nur eingeschränkte Zugriffsrechte auf die ePA besitzen. Während andere Leistungserbringer standardmäßig bis zu 90 Tage auf relevante Informationen zugreifen können, beträgt die Frist für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte lediglich drei Tage. Dies erschwere die kontinuierliche Betreuung von Beschäftigten und den Austausch zwischen den Versorgungssektoren der Prävention, Kuration und Rehabilitation zu Lasten der Patientinnen und Patienten.
Die Verbände appellieren daher an den Gesetzgeber, die Arbeitsmedizin konsequent als Teil der medizinischen Versorgung zu berücksichtigen und nicht nur auf den Arbeitsschutz zu reduzieren. Nur wenn alle an Prävention, Behandlung und Rehabilitation beteiligten Akteure über die erforderlichen Informationen verfügen, können Gesundheitsrisiken frühzeitig erkannt, Präventionspotenziale ausgeschöpft und Beschäftigte bestmöglich versorgt werden.
„Gute Prävention und gute Versorgung brauchen Vernetzung. Ein moderner Gesundheitsdatenaustausch darf nicht an den Grenzen einzelner Versorgungsbereiche enden. Die Arbeitsmedizin muss als integraler Bestandteil des Gesundheitssystems gleichberechtigt eingebunden werden“, so die Verbandsspitzen.