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In den kommenden beiden Folgen unserer Ernährungsserie beleuchtet die Ernährungsmedizinerin Dr. Luise Wendt die aktuelle Evidenz zu Nahrungsergänzungsmitteln. Sie zeigt auf, in welchen Situationen NEM eine sinnvolle Ergänzung der Ernährung darstellen können und wann Betriebsärztinnen und Betriebsärzte im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge auf mögliche Risiken und Wechselwirkungen aufmerksam machen sollten.
Nutrition at the workplace (Part 3): Dietary Supplements – What works, what only „seems“ to work, and what causes harm?
Up to three-quarters of adults in Germany take dietary supplements – predominantly without a medical indication (Bendadani et al. 2025; Statista infographic; see online sources). This article (presented in two parts) analyzes the benefits, risks, and regulatory aspects of dietary supplements from an evidence-based perspective (Part 1: Theory). In addition to addressing clear indications (e.g., deficiency states, pregnancy, drug-induced deficits), it outlines typical instances of misuse, overdosing, and relevant interactions. The aim is to provide occupational physicians with a practical guide for offering well-founded advice during routine occupational health consultations, balancing employees’ need for guidance, the influence of social media, and medical responsibility (Part 2: Practice).
Ernährung am Arbeitsplatz (Teil 3): Nahrungsergänzungsmittel – Was wirkt, was wirkt nur gefühlt und was schadet?
Bis zu drei Viertel der Erwachsenen in Deutschland nehmen Nahrungsergänzungsmittel (NEM) ein – überwiegend ohne medizinische Indikation (Bendadani et al. 2025; Infografik Statista, s. Online-Quellen). Der Beitrag (aufgeteilt in zwei Teile) analysiert Nutzen und Risiken sowie regulatorische Besonderheiten von NEM aus evidenzbasierter Sicht (Teil 1: Theorie). Neben klaren Indikationen (z. B. Mangelzustände, Schwangerschaft, medikamenteninduzierte Defizite) werden typische Fehlanwendungen, Überdosierungen und relevante Interaktionen dargestellt. Ziel ist eine praxisnahe Orientierungshilfe für Betriebsärzte zur fundierten Beratung in der arbeitsmedizinischen Routine zwischen Beratungsbedarf der Mitarbeitenden, Social-Media-Einfluss und medizinischer Verantwortung (Teil 2: Praxis).
Kernaussagen
- Nahrungsergänzungsmittel gelten rechtlich als Lebensmittel. Sie benötigen weder eine arzneimittelrechtliche Zulassung noch den Nachweis von Wirksamkeit oder Unbedenklichkeit. Diese regulatorischen Lücken führen zu relevanten Qualitäts‑ und Sicherheitsrisiken (BVL, s. Online-Quellen).
- Health Claims sind seit der EU‑Verordnung Nr. 1924/2006 ein zentral reguliertes Instrument zur gesundheitsbezogenen Lebensmittelkommunikation, dessen Verwendung an eine EFSA‑geprüfte Positivliste gebunden ist, jedoch weiterhin nur begrenzt systematisch überwacht wird.
- Die Vermarktung von Nahrungsergänzungsmitteln, insbesondere über soziale Medien und Onlinehandel, verstärkt regulatorische Defizite und begünstigt die Verbreitung wissenschaftlich unzureichend belegter Gesundheitsversprechen.
- Für die meisten Gesunden besteht kein medizinischer Nutzen. Große Übersichtsarbeiten zeigen: Bei überwiegend gut versorgten Bevölkerungsgruppen führen NEM nicht zu messbaren gesundheitlichen Vorteilen. Eine ausgewogene Ernährung deckt den Bedarf in der Regel ab (BfR 2024, s. Online-Quellen).
- Überdosierungen sind klinisch relevant – auch bei Vitaminen. Für zahlreiche Mikronährstoffe bestehen Tolerable Upper Intake Levels (UL). Eine chronische Überschreitung erhöht das Risiko für toxische Effekte, z. B. Neuropathien (Vitamin B6), Hyperkalzämie oder kardiorenale Komplikationen (NDA et al. 2024).
Einleitung
Die Nachfrage nach Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) nimmt seit Jahren kontinuierlich zu. Im Jahr 2023 wurde mit NEM ein Umsatz von rund 1,78 Milliarden Euro erzielt (Mintel GmbH 2025). Diese Marktdaten stehen im Einklang mit den Ergebnissen des Verbrauchermonitors des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), nach denen deutlich mehr als die Hälfte der Befragten Nahrungsergänzungsmittel verwendet; knapp ein Drittel greift täglich oder mehrmals pro Woche darauf zurück (BfR 2021, s. Online-Quellen).
Zu den am häufigsten eingenommenen NEMs zählen Vitamine, vor allem Vitamin D (45 %), Vitamin B12 (36 %), Vitamin C (32 %) sowie Multivitaminpräparate (28 %) (➥ Abb. 1). Bei den Mineralstoffen lag Magnesium mit 65% an erster Stelle, gefolgt von Eisen (34 %) und Kalzium (30 %). Als wichtigste Gründe für die Einnahme nannten die Befragten insbesondere den Ausgleich vermuteter Mängel (21 %), die Vorbeugung gegen Erkrankungen (14 %) sowie die Sicherstellung des allgemeinen Vitaminbedarfs (13 %). Mehr als die Hälfte der Befragten schätzt das gesundheitliche Risiko von Nahrungsergänzungsmitteln als niedrig bis sehr niedrig ein (BfR 2021, s. Online-Quellen).
Regulatorische Lücke: Lebensmittel, nicht Arzneimittel
Nahrungsergänzungsmittel sind rechtlich als Lebensmittel einzuordnen. Entsprechend unterliegen sie in Deutschland wie auch in der Europäischen Union dem Lebensmittelrecht und nicht dem Arzneimittelgesetz. Daraus ergeben sich weitreichende Konsequenzen: Nahrungsergänzungsmittel bedürfen keiner arzneimittelrechtlichen Zulassung, müssen weder ihre Wirksamkeit noch ihre klinische Sicherheit in kontrollierten Studien nachweisen und werden vor dem Inverkehrbringen keiner behördlichen Prüfung unterzogen. Stattdessen sind sie lediglich meldepflichtig. Die Verantwortung für Produktsicherheit und sachgerechte Deklaration liegt damit grundsätzlich bei den Herstellern. Eine behördliche Marktüberwachung erfolgt erst nach dem Inverkehrbringen durch die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden.
Während die zulässigen Vitamine, Mineralstoffe und ihre chemischen Verbindungen für Nahrungsergänzungsmittel durch die Richtlinie 2002/46/EG EU-weit harmonisiert sind, existieren bislang keine allgemein verbindlichen EU-Höchstmengen für deren Zusatz in Nahrungsergänzungsmitteln. Dies ermöglicht den Einsatz nahezu beliebiger Substanzen über die empfohlenen Konzentrationen hinaus oder in potenziell gesundheitsgefährdenden Konzentrationen. So überschreiten beispielsweise 20,2 % der Frauen und 32,5 % der Männer, die Magnesiumpräparate einnehmen, die von der EFSA festgelegte tolerierbare Obergrenze (UL) (Schwab et al. 2014). Darüber hinaus können Nahrungsergänzungsmittel neben Vitaminen beliebige weitere Stoffe enthalten; eine gesetzlich festgelegte Höchstdosis besteht hierfür auch nicht.
„Health Claims“ (gesundheitsbezogene Angaben)
Vor dem Hintergrund der regulatorischen Einordnung von Nahrungsergänzungsmitteln als Lebensmittel kommt den sogenannten Health Claims eine zentrale Bedeutung zu, da sie als zentrales Instrument der Produktkommunikation fungieren und die gesundheitliche Wirkung dieser Produkte gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern suggerieren. Bis 2006 existierten weder eine systematische Definition noch eine einheitliche europäische Regelung für nährwert‑ und gesundheitsbezogene Angaben zu Lebensmitteln (sogenannte „Health Claims“). Stattdessen bestand ein fragmentiertes Regelungssystem aus europäischem Grundlagenrecht und nationalen Vorschriften, das Health Claims nur unzureichend und unscharf erfasste. Einen zentralen Schritt hin zu einer verbindlichen Regulierung stellte die Einführung der Verordnung Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über nährwert‑ und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel vom 20. Dezember 2006 dar (Health‑Claims‑Verordnung, HCV). Ziel dieser Verordnung war die Harmonisierung der Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften der EU‑Mitgliedstaaten in Bezug auf nährwert‑ und gesundheitsbezogene Angaben bei der Kennzeichnung, Aufmachung und Bewerbung von Lebensmitteln. In diesem Rahmen wurde der Begriff „Health Claims“ erstmals unionsweit einheitlich definiert. Darunter sind gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmittelverpackungen zu verstehen, die in der Regel Werbezwecken dienen und Beziehungen zwischen einem Lebensmittel beziehungsweise einem seiner Bestandteile und der Gesundheit herstellen.
Nach Maßgabe der genannten Verordnung dürfen Lebensmittelhersteller Health Claims nur verwenden, wenn diese in einer EU‑weiten Positivliste enthalten sind. Die Aufnahme eines Health Claims in diese Liste erfolgt ausschließlich nach wissenschaftlicher Bewertung der EFSA (European Food Safety Authority/Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) durch die Europäische Kommission. Der EFSA kommt damit die Aufgabe zu, die wissenschaftliche Absicherung beantragter Health Claims zu prüfen.
Innerhalb dieser „Liste“ werden verschiedene Arten von Health Claims unterschieden: zum einen Angaben zur physiologischen Funktion eines Nährstoffs, etwa „Calcium ist wichtig für gesunde Knochen“, zum anderen Aussagen zur Verringerung eines Krankheitsrisikos, beispielsweise „Eine ausreichende Calciumzufuhr kann zur Verringerung des Osteoporoserisikos beitragen“. Darüber hinaus gibt es Claims zur Entwicklung und Gesundheit von Kindern. Die Health‑Claims‑Verordnung leistet damit einen Beitrag zum Verbraucherschutz, indem sie sicherstellt, dass freiwillige Angaben auf Lebensmitteln innerhalb der EU „eindeutig, präzise und begründet sind, um dem Verbraucher zu ermöglichen, fundierte und sinnvolle Entscheidungen zu treffen“ (BVL, s. Online-Quellen).
Kritisch ist jedoch, dass Health Claims trotz bestehender Verordnung nicht systematisch überprüft werden. Die Verantwortung für diese grundsätzlich freiwilligen Angaben liegt weiterhin beim Hersteller. Eine behördliche Kontrolle erfolgt – sofern überhaupt – überwiegend erst nach dem Inverkehrbringen der Produkte (BVL, s. Online-Quellen).
Obwohl die Health-Claims-Verordnung die Einführung von Nährwertprofilen vorsieht, wurden solche Nährwertprofile auf EU-Ebene bislang nicht umgesetzt. Somit kann ein Lebensmittel trotz zulässigem Health-Claim größere Mengen an beispielsweise Zucker oder Transfetten enthalten
Vermarktung von NEM
Die bestehenden Defizite in der regulatorischen Kontrolle gesundheitsbezogener Angaben treten insbesondere im Kontext der Vermarktung von Nahrungsergänzungsmitteln zutage. Problematisch ist insbesondere die Vermarktung über soziale Medien. In Deutschland weisen Personen, die Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln über soziale Medien beziehen, sowohl eine höhere Einnahmefrequenz als auch eine positivere Einschätzung des Nutzens auf (Bendadani et al. 2025). Die behördliche Überwachung wird zusätzlich dadurch erschwert, dass ein erheblicher Anteil der Produkte über den Online-Handel vertrieben wird, während die Zuständigkeit für die Lebensmittelüberwachung bei den Bundesländern liegt (Krüger u. Paschke 2025). Trotz bestehender gesetzlicher Vorgaben gelangen daher zahlreiche Produkte auf den Markt, die den rechtlichen Anforderungen nicht entsprechen und mit wissenschaftlich nicht belegten gesundheitsbezogenen Aussagen beworben werden (Krüger u. Paschke 2025).
Evidenzlage bei Gesunden: kein messbarer Nutzen
Große systematische Reviews und Metaanalysen zeigen konsistent, dass eine Vitamin‑ und Mineralsupplementierung bei gut versorgten Erwachsenen ohne nachgewiesene Mangelsituationen keinen messbaren gesundheitlichen Nutzen zeigt (Fortmann et al. 2013; O’Connor et al. 2022). Im Auftrag der US Preventive Services Task Force (USPSTF) analysierten O’Connor et al. (2022) insgesamt 84 Studien mit 739.803 Teilnehmenden und kamen zu folgenden Ergebnissen:
- Multivitamine: Keine signifikante Reduktion der Gesamtmortalität und kardiovaskulärer Ereignisse (mit Ausnahme einer geringen Reduktion der Krebsinzidenz; OR 0,93 [95%-KI 0,87–0,99]).
- Vitamin D: Keine Assoziation mit der Gesamtmortalität (OR 0,96; 95%-KI 0,91–1,02), kardiovaskulären Ereignissen oder der Krebsinzidenz.
- Vitamin E: Keine Reduktion von Mortalität, kardiovaskulären Ereignissen oder Krebs.
- Calcium: Keine Unterschiede hinsichtlich Mortalität, kardiovaskulärer Ereignisse oder Krebs (US Preventive Services Task Force 2022; O’Connor et al.
2022).
Die geringe Reduktion der Krebsinzidenz durch Multivitaminpräparate lässt aufhorchen. Dem lässt sich entgegnen, dass die bei O’Connor et al. (2022) analysierten Studien relevante Limitationen (kleine Effektgröße, Heterogenität der Studien, teilweise methodische Einschränkungen) aufwiesen und die größte randomisierte kontrollierte Studie (RCT) zu diesem Thema, der
COSMOS‑Trial, keine signifikante Reduktion der Gesamt‑Krebsinzidenz durch die Einnahme von Multivitaminpräparaten zeigen konnte (Sesso et al. 2022). Entsprechend schreibt die US Preventive Services Task Force (USPSTF) in ihrem Statement, dass es nicht ausreichend Evidenz für die Einnahme von Multivitaminpräparaten zur Reduktion der Krebsinzidenz gibt(US Preventive Services Task Force 2022).
Auch die Academy of Nutrition and Dietetics positioniert sich eindeutig: „Die routinemäßige und wahllose Verwendung von Mikronährstoffsupplementen zur Prävention chronischer Erkrankungen wird angesichts fehlender wissenschaftlicher Evidenz nicht empfohlen“ (Allen 2025; Marra u. Bailey 2018). Paradoxerweise sind Supplement‑Anwendende insgesamt gesünder und ernähren sich qualitativ hochwertigr als Nicht‑Anwendende – sie zählen damit zu der Bevölkerungsgruppe, die die Supplemente am wenigsten benötigt (Allen 2025).
Auch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) bezieht eine klare Position: „Vitaminmangelkrankheiten kommen bei im Übrigen gesunden Erwachsenen in Deutschland äußerst selten vor. Ein ungünstiges Ernährungsverhalten kann bei keiner Bevölkerungsgruppe durch die Einnahme von Vitaminpräparaten oder anderen Nahrungsergänzungsmitteln ausgeglichen werden.“ Gleichzeitig warnt sie in unmittelbarem Anschluss: „Dem fehlenden Nutzen steht das Risiko durch zu hohe, gesundheitlich bedenkliche Zufuhren gegenüber, wenn hoch dosierte Nahrungsergänzungsmittel eingenommen und zusätzlich angereicherte Lebensmittel verzehrt werden“ (Bechthold et al. 2012).
Risiken der Überdosierung: Auch Vitamine können schaden
„Viel hilft viel – das ist auch bei Vitaminen und Mineralstoffen ein Trugschluss“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Die Dosis entscheidet, ob sie unserer Gesundheit nützen oder schaden“ (BfR, s. Online-Quellen). Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind nicht frei von Risiken, insbesondere bei langfristiger oder hoch dosierter Einnahme. Für zahlreiche Mikronährstoffe existieren Tolerable Upper Intake Levels (UL= Menge, die bei chronischer täglicher Zufuhr eines Nährstoffes aus allen Quellen nach derzeitigem Wissen nicht mit negativen gesundheitlichen Wirkungen einhergeht), deren chronische Überschreitung toxische Effekte verursachen kann (Hathcock 1997; Pike u. Zlotkin 2019; Rogovik et al. 2010). Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist darauf hin, dass insbesondere fettlösliche Vitamine wie Vitamin A, D und E bei chronischer Überdosierung toxische Effekte entfalten können, darunter Hyperkalzämie, Leberschäden oder erhöhtes Frakturrisiko (BfR, s. Online-Quellen; Rogovik et al. 2010).
Auch bei wasserlöslichen Vitaminen und Mineralstoffen sind Nebenwirkungen dokumentiert: So ist eine hohe Zufuhr von Vitamin B6 mit sensiblen Polyneuropathien assoziiert, während eine übermäßige Einnahme von Magnesium gastrointestinale Beschwerden bis hin zu Elektrolytstörungen verursachen kann (➥ Tabelle 1). Bevölkerungsdaten zeigen zudem, dass relevante Anteile der Supplementnutzer empfohlene Höchstmengen überschreiten, häufig ohne ärztliche Kontrolle. Gleichzeitig schätzt die Mehrheit der Konsumentinnen und Konsumenten das gesundheitliche Risiko von NEM als gering ein, was auf eine Diskrepanz zwischen Risikowahrnehmung und wissenschaftlicher Evidenz hinweist (BfR, s. Online-Quellen).
Das BfR befasst sich mit der Bewertung der gesundheitlichen Risiken von Vitaminen und Mineralstoffen und hatte bereits im Jahr 2004 erstmals Empfehlungen für Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in NEM und angereicherten Lebensmitteln erarbeitet. Die Höchstmengenvorschläge des BfR zielen darauf ab, die Nährstoffzufuhr über NEM und angereicherte Lebensmittel so zu beschränken, dass durch den Konsum der Produkte „signifikante zusätzliche Nährstoffaufnahmen möglich sind und zugleich die Mehrheit der gut versorgten Bevölkerung vor übermäßigen Nährstoffaufnahmen geschützt wird“. Eine ausführliche tabellarische Übersicht der aktuellen Höchstmengenempfehlungen des BfR für alle Vitamine und Mineralstoffe findet sich bei BfR (Höchstmengenempfehlungen des BfR, 2026, siehe Online-Quellen).
Interessenkonflikt: Die Autorin erklärt, dass im Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Artikels keine Interessenkonflikte bestehen.
Literatur
Allen LH: Micronutrients – assessment, requirements, deficiencies, and interventions. N Engl J Med 2025; 392: 1006–1016. https://doi.org/10.1056/nejmra2314150.
Bechthold A, Albrecht V, Leschik-Bonnet E, Heseker H: Beurteilung der Vitaminversorgung in Deutschland. Ernährungs Umschau 2012; 59: 396-401. doi:10.4455/eu.2012.969 (Open Access).
Hathcock J: Vitamins and minerals: efficacy and safety. Am J Clin Nutrit 1997; 66: 427–437. https://doi.org/10.1093/ajcn/66.2.427 (Open Access).
Die komplette Literaturliste mit allen Quellen kann auf der Homepage der ASU beim Beitrag eingesehen werden (asu-arbeitsmedizin.com).
Online-Quellen
BfR – Bundesinstitut für Risikobewertung: Aktualisierte Höchstmengenvorschläge für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln. 2024
https://www.bfr.bund.de/stellungnahme/aktualisierte-hoechstmengenvorsch…
BfR – Bundesinstitut für Risikobewertung: Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln
https://www.bfr.bund.de/presseinformation/hoechstmengen-fuer-vitamine-u…
BfR – Bundesinstitut für Risikobewertung: Höchstmengenempfehlungen des BfR (May 20, 2026)
https://www.bfr.bund.de/cm/343/aktualisierte-hoechstmengenvorschlaege-f…
BVL – Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Nahrungsergänzungsmittel
https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/04_Antragste…
EFSA – European Food Safety Authority: Dietary reference values
https://www.efsa.europa.eu/en/topics/topic/dietary-reference-values