Wenn in saisonalen Spitzenzeiten oder bei kurzfristigen Engpässen zusätzliche Hände gebraucht werden, greifen viele Betriebe auf Zeitarbeitskräfte zurück. Dabei kommt dem Arbeitsschutz besondere Bedeutung, gerade, wenn die „Neuen“ mitten im laufenden Betrieb einsteigen. Die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit der überlassenen Arbeitskräfte tragen Einsatzbetrieb und Zeitarbeitsunternehmen gleichermaßen. Grundsätzlich gilt: Alle Maßnahmen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, die für die Stamm-Belegschaft gelten, müssen auch für Leiharbeiter umgesetzt werden.
https://www.bgn.de/presse/15-september-2026-sicherheitstipp-arbeitsschutz-bei-zeitarbeit