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Mental stress: are exposure limits feasible?
For chemical and physical hazards, limit values have long been established. For psychosocial hazards, however, such values are still lacking. This contribution examines whether mainly toxicological concepts can be transferred to psychosocial risk assessment and shows why this is currently difficult to achieve. Rather than relying on fixed limit values, it argues for a staged approach using orientation values as “yellow flags” until a viable method, or compromise, for establishing limit values has been found.
Psychische Belastung: Sind Grenzwerte möglich?
Für chemische und physikalische Gefährdungen gibt es seit Langem Grenzwerte. Für psychische Belastung fehlen sie bislang. Der Beitrag diskutiert, ob sich mehrheitlich toxikologische Konzepte auf psychische Belastungen übertragen lassen, und zeigt, warum dies derzeit kaum gelingt. Statt starrer Grenzwerte empfiehlt sich zunächst ein gestuftes Vorgehen mit Orientierungswerten als „yellow flags“, bis ein Weg oder Standard zur Grenzwertbildung gefunden ist.
Kernaussagen
- Im Arbeitsschutzgesetz ist psychische Belastung ausdrücklich genannt, doch konkrete Hinweise zur Beurteilung sind heterogen; Grenzwerte wie bei Gefahrstoffen fehlen.
- Toxikologische Konzepte lassen sich wegen fehlender Dosismetrik, langer Latenzen und großer individueller Unterschiede derzeit nicht direkt übertragen.
- Diagnostische Cut-offs, etwa aus ROC-Analysen, erkennen erst bereits eingetretene Schäden und sind daher für die Primärprävention ungeeignet.
- Eine standardisierte und reliable Erfassung psychischer Belastung (z. B. mit MABO nach DIN EN ISO 10075-3) ist Voraussetzung für künftige Schwellenwerte.
- Praktikabel ist ein gestuftes Vorgehen: epidemiologisch begründete Orientierungswerte als „yellow flags“, bis ein Weg oder Kompromiss zu Grenzwerten gefunden wurde.
Beurteilung psychischer Belastung
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist seit Jahren Pflicht (§ 5 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG), in der betrieblichen Praxis bleibt ihre Umsetzung jedoch häufig unzureichend (Beck u. Lenhardt 2019; Hollstein et al. 2025). Ein Kernproblem, das unklar bleibt, ist der Punkt, ab dem psychische Belastung ein interventionsrelevantes Risiko darstellt – also ab wann Maßnahmen zur Verbesserung von Arbeit ergriffen werden müssen. Dieser fehlende Bezugspunkt ist weniger ein Wissens- als ein Steuerungsproblem: Nach zwei Jahrzehnten Instrumentenentwicklung – mehrheitlich von Fragebögen – lassen sich Belastungsfaktoren zuverlässig erfassen. Die Übersetzung von Messwerten in konkrete Maßnahmen geschieht jedoch meist implizit, über methodische oder prozessbasierte Entscheidungen, die selten offengelegt oder begründet werden (Metzler et al. 2026).
Bei Gefahrstoffen ist die Frage klar geregelt: Ein Arbeitsplatzgrenzwert gibt an, welche Konzentration eines Stoffes als unbedenklich gilt. Wird er überschritten, sind Maßnahmen zwingend erforderlich. An dieser Stelle ist das Verfahren dahinter entscheidend: Grenzwerte entstehen in transparenten, nachvollziehbaren Prozessen, in denen Fachgremien Dosis-Wirkungs-Evidenz zusammenführen, Unsicherheits- und Vulnerabilitätsfaktoren einrechnen und technische wie sozioökonomische Machbarkeit abwägen. Bei psychischer Belastung fehlt eine solche Orientierung – und mit ihr das geregelte Verfahren, das einen solchen Bewertungsrahmen hervorbringen würde (Pauli et al. 2025).
Vor diesem Hintergrund liegt eine Frage nahe: Lassen sich die bewährten Grenzwertkonzepte der Toxikologie (und die Verfahren, die hinter ihnen stehen) auf psychische Belastung übertragen? Eine systematische Übersicht dieser Konzepte samt kritischer Prüfung ihrer Anwendbarkeit fehlte bislang. Der vorliegende Beitrag schließt einen Teil dieser Lücke und leitet daraus Empfehlungen für die Praxis ab.
Grenzwertkonzepte aus der Toxikologie
Die Risikobewertung chemischer und physikalischer Noxen beruht auf mehrheitlich quantitativen Konzepten, die eine systematische Analyse von Exposition und Wirkung erlauben. Allerdings gibt es viele solcher Werte. Der No Observed Adverse Effect Level (NOAEL) beispielsweise bezeichnet die höchste Dosis, bei der noch keine schädigende Wirkung beobachtbar ist. Der Lowest Observed Adverse Effect Level (LOAEL) markiert die niedrigste Dosis, bei der erstmals eine schädliche Wirkung beobachtet wird (Deveau et al. 2015). Ein bekanntes Problem des NOAEL ist seine Abhängigkeit vom Studiendesign: Stichprobengröße und gewählte Dosisabstände beeinflussen den ermittelten Wert erheblich (Dankovic et al. 2015). Die Benchmark-Dose-Methode (BMD) umgeht diese Schwäche. Sie bezeichnet die Dosis, die mit einer vorab festgelegten Veränderung der Wirkung verbunden ist, beispielsweise 5–10 % bei dichotomen Endpunkten oder einer festgelegten Veränderung des Messwerts bei kontinuierlichen Endpunkten. Sie nutzt die gesamte Dosis-Wirkungs-Kurve, wobei die untere Konfidenzgrenze als konservativer Schätzwert dient (EFSA 2017).
Entscheidend ist die begriffliche Trennung, denn ein Schwellenwert ist nicht dasselbe wie ein Grenzwert. Schwellenwerte („threshold values“) beschreiben eine Grenze, unterhalb derer keine adversen Effekte auftreten. Grenzwerte („limit values“) sind festgelegte Maximalwerte. Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) sind rechtlich definierte Expositionsgrenzwerte des deutschen Arbeitsschutzes. Sie stellen eine spezifische nationale Form der international unter dem Oberbegriff Occupational Exposure Limits (OEL) zusammengefassten arbeitsplatzbezogenen Expositionsgrenzwerte dar. OEL können sich je nach nationalem oder institutionellem Grenzwertsystem hinsichtlich ihrer Herleitung, ihrer rechtlichen Verbindlichkeit und der Berücksichtigung technischer oder sozioökonomischer Aspekte unterscheiden (Schenk u. Johanson 2010; s. Infokasten).
Vom wissenschaftlichen Schwellenwert zum verbindlichen AGW führen Sicherheits- oder Assessment-Faktoren. Sie fangen zweierlei ab, zum einen die Unsicherheit einer nie vollständigen Datenlage und zum anderen die Tatsache, dass Menschen unterschiedlich empfindlich reagieren. Ein Wert, der die „durchschnittliche“ Person schützt, schützt noch nicht die empfindlichste. Daher wird der beobachtete Schwellenwert oft noch um einen Sicherheitsfaktor korrigiert, um einen Puffer zu schaffen. Auf diese Weise entsteht zwischen beobachtetem Effekt und zulässiger Exposition ein bewusster Abstand. Damit sollen auch besonders vulnerable Gruppen wie Schwangere oder chronisch Kranke geschützt werden. Entscheidend ist: Wie groß dieser Abstand sein muss und welches Restrisiko noch als akzeptabel gilt, lässt sich nicht aus den Daten ablesen – es ist eine bewusste Setzung, in die auch technische Machbarkeit und sozioökonomische Erwägungen einfließen. Ein AGW ist deshalb keine rein wissenschaftliche Größe, sondern eine wissenschaftlich fundierte Entscheidung über akzeptable Restrisiken.
Allen Konzepten liegt dasselbe Paradigma zugrunde: Wahrscheinlichkeit und Schwere eines Schadens steigen mit Höhe und Dauer der Exposition. Voraussetzung ist oft eine präzise messbare Dosis in definierten Einheiten, etwa mg/m³ über acht Stunden. Genau diese Voraussetzung ist bei psychischer Belastung zumindest zurzeit nicht ohne Weiteres gegeben.
Weitere Methoden und ihre Grenzen
Neben den toxikologischen Konzepten werden weitere quantitative Methoden diskutiert, einige davon bereits im Feld psychischer Belastung. Ihre Eignung für eine präventive Grenzwertlogik ist jedoch begrenzt.
- ROC-Analysen (Receiver Operating Characteristic) bewerten, wie gut ein Fragebogenwert zwischen gesunden und beeinträchtigten Personen trennt, und leiten daraus einen Cut-off ab (Diebig u. Angerer 2021). Der Ansatz ist allerdings diagnostisch: Er setzt bereits eingetretene Beeinträchtigungen voraus und entspricht damit konzeptuell einem LOAEL: Die Grenze liegt dort, wo der Effekt schon sichtbar ist, nicht dort, wo er sicher ausgeschlossen werden kann.
- Die Minimal Clinically Important Difference (MCID) bezeichnet die kleinste klinisch bedeutsame Veränderung eines Messwerts (Pejtersen et al. 2010). Für die Prävention taugt sie nur bedingt, da sie auf bereits eingetretene Veränderungen zielt. Fuzzy-Logic-Ansätze modellieren Unschärfe über unscharfe Mengen (Marhavilas et al. 2011) und könnten die inhärente Unschärfe psychischer Belastung gut abbilden – es fehlen jedoch validierte Umsetzungen und normative Standards.
- Korrelative Risikoformeln (Risiko = Eintrittswahrscheinlichkeit × Schadensausmaß) liefern dimensionslose Rangwerte zur Priorisierung (Clarke u. Cooper 2000; Taibi et al. 2026). Sie erlauben aber keinen Vergleich über verschiedene Belastungsfaktoren hinweg und identifizieren keine echten Schwellenwerte.
Warum psychische Belastung anders ist
Neuere Arbeiten zeigen, dass psychische und nicht-psychische Belastung bei Kausalität und Dosis-Wirkungs-Beziehung historisch gesehen ähnlichen Schwierigkeiten gegenüberstehen (Pauli et al. 2025, 2026). Dennoch gibt es spezifische Hürden, die derzeit eine direkte Übertragung erschweren.
Was gilt überhaupt als Schaden?
Bei psychischer Belastung dominieren nach wie vor Outcomes wie Depression oder Burnout (Bonde 2008). Doch ist fraglich, ob erst eine manifeste Erkrankung als adverser Effekt zählt oder schon subklinische Folgen wie sinkende Arbeitszufriedenheit oder steigende Fehlhandlungen. Die Festlegung ist nicht nur empirisch, sondern auch normativ zu beantworten.
Exposition lässt sich nicht objektiv dosieren
Anders als bei zum Beispiel Luftkonzentrationen fehlt eine objektive, physikalisch messbare Einheit. Selbstberichtete Angaben zu Arbeitsbedingungen erfassen subjektive Bewertungen, die unter anderem von Bewältigungsressourcen, Persönlichkeit und Tagesform abhängen (Semmer et al. 2010). Die Zahl der Arbeitsunterbrechungen pro Stunde wäre zwar objektiv zählbar, ob aber die Zahl der Unterbrechungen oder deren erlebte Kontrollierbarkeit die relevante „Dosis“ ist, bleibt offen.
Wirkungen treten zeitversetzt auf
Psychische Beeinträchtigungen entwickeln sich häufig erst über Monate bis Jahre hinweg (de Lange et al. 2003), doch die Wirkung akkumuliert nicht linear: Kurze intensive Phasen lassen sich durch Erholung kompensieren, während chronische moderate Belastung ohne ausreichende Regeneration langfristig beeinträchtigend sein kann (Sonnentag u. Fritz 2015). Das allein unterscheidet psychische Belastung nur bedingt von nicht-psychischer Belastung, doch die Mechanismen solcher Intervalle in Bezug auf die vielfältigen Outcomes sind noch nicht bekannt.
Menschen reagieren sehr unterschiedlich
Die Spannbreite individueller Reaktionen ist deutlich größer als bei chemischen Noxen. Identische Arbeitsbedingungen können in Abhängigkeit von individuellen Voraussetzungen und arbeitsbezogenen Ressourcen zu sehr unterschiedlichen Folgen führen (Bakker u. Demerouti 2007). Ein einheitlicher Schwellenwert „für alle Beschäftigten“ erscheint deshalb fragwürdig.
Standardisierte Messung als Voraussetzung: das Beispiel MABO
Eine Grenzwert- oder Orientierungswertlogik setzt voraus, dass Belastung zuverlässig, präzise und vergleichbar gemessen wird. Die Verfahrenslandschaft ist hier sehr heterogen. Manche Instrumente setzen auf niederschwelligen Zugang mit Ja/Nein-Antworten, etwa die Prüfliste Psychische Belastung der Unfallversicherung Bund und Bahn. Für quantitative Risikoabschätzungen sind jedoch detailliertere Verfahren nötig, die auch die Kriterien der ISO 10075-3 (International Organization for Standardization 2004) erfüllen.
Das an der Universität Kassel entwickelte Verfahren MABO (Modulare Analyse der Belastungsfaktoren in Organisationen) erfüllt diese messtheoretischen Anforderungen. Es nutzt eine sechsstufige Likert-Skala und stützt sich auf Normdaten von über 6000 Personen aus unterschiedlichsten Branchen (Sträter et al. 2022). Ein verpflichtendes Basismodul zur Belastungsseite bildet den Kern, spezifische und optionale Module kommen je nach Branche und Organisation hinzu (➥ Tabelle 1).
Eine solche umfangreiche, standardisierte Datenbasis könnte mittelfristig dazu dienen, statistische Schwellenwerte zu identifizieren – etwa indem analysiert wird, ab welchem Belastungsniveau die Prävalenz negativer Beanspruchungsfolgen deutlich ansteigt.
Was heißt das für die Praxis?
Die Übersicht verdeutlicht sowohl grundlegende methodische Herausforderungen als auch mögliche Ansatzpunkte für deren Lösung.
- Keine direkte Übertragung. Einige Konzepte lassen sich wegen der Unterschiede bei Exposition, Vulnerabilität und Latenz derzeit nicht direkt übertragen. Schon konzeptuell ist ungeklärt, ob es für psychische Belastung überhaupt eindeutige psychophysiologische Schwellenwerte gibt.
- Diagnostik ist nicht Prävention. Wer wirksam vorbeugen will, braucht Konzepte, die auch sichere Bereiche ohne Effekte beschreiben – das leisten diagnostische Cut-offs nicht.
- Adaptierte Ansätze haben Potenzial. Die BMD-Logik ließe sich grundsätzlich auf epidemiologische Daten anwenden. Denkbar wären „Psychosocial Benchmark Levels“, die jene Belastungsniveaus markieren, oberhalb derer die Prävalenz definierter Gesundheitsbeeinträchtigungen um einen festgelegten Prozentsatz steigt. Voraussetzung sind große prospektive Kohortenstudien mit validierten Messungen und ausreichenden Kontrollvariablen. MABO kann hierfür eine standardisierte Grundlage zur Erfassung psychischer Belastung bieten.
- Mehrere Kriterien statt eines. Mental-Health-Outcomes müssen nicht die einzigen Maßstäbe sein. Sinnvoll ergänzen lassen sie sich durch Leistungsindikatoren (Fehlerraten), organisationale Kennzahlen (Fluktuation, Absentismus), physiologische Biomarker (Cortisol, Herzratenvariabilität) oder subjektive Indikatoren unterhalb der klinischen Schwelle. Ein multikriterieller Ansatz wird der Vielschichtigkeit psychischer Belastungswirkungen möglicherweise besser gerecht. Zumindest aber muss auch die Anwendung der Outcomes im Hinblick auf Priorität und Nutzen diskutiert werden.
Fazit
Toxikologische Grenzwertkonzepte lassen sich auf psychische Arbeitsbelastung bislang nur eingeschränkt übertragen. Der derzeitige Forschungsstand trägt keine rechtlich bindenden quantitativen Grenzwerte. Sinnvoll erscheint ein gestuftes Vorgehen: Zunächst lassen sich aus epidemiologischer Evidenz Orientierungswerte entwickeln, die als „yellow flags“ auf erhöhten Handlungsbedarf hinweisen, ohne bereits verbindliche Grenzwerte zu sein. Parallel müssen die methodischen Grundlagen präventiver Schwellenwertkonzepte geschaffen werden.
Die eigentliche Herausforderung liegt nicht allein in der wissenschaftlichen Fundierung, sondern ebenso in der praktischen Umsetzbarkeit und rechtlichen Ausgestaltung – ein Prozess, der die relevanten Akteure von Beginn an einbeziehen sollte. Für die Praxis heißt das schon heute: sorgfältig und standardisiert messen, Befunde im Zeitverlauf betrachten, die Strategie zur Beurteilung der identifizierten Gefährdungen begründen und bei auffälligen Werten frühzeitig Maßnahmen entwickeln.
Interessenkonflikt: Das Autorenteam erklärt, dass keine Interessenkonflikte im Sinne der Richtlinien des International Committee of Medical Journal Editors bestehen.
Hinweis zur Nutzung KI-gestützter Werkzeuge: Bei der sprachlichen Aufbereitung dieses Praxisbeitrags wurde ein KI-gestütztes Werkzeug zur Textredaktion eingesetzt. Inhalte, Quellen und Aussagen wurden vollständig von der Autorengruppe geprüft und verantwortet.
Literatur
Beck D, Lenhardt U: Consideration of psychosocial factors in workplace risk assessments: findings from a company survey in Germany. Int Arch Occup Environ Health 2019; 92: 435–451. doi:10.1007/s00420-019-01416-5 (Open Access).
Deveau M, Chen C-P, Johanson G et al.: The global landscape of occupational exposure limits – implementation of harmonization principles to guide limit selection. J Occup Environ Hyg 2015; 12 (Suppl 1): S127–S144. https://doi.org/10.1080/15459624.2015.1060327 (Open Access).
European Food Safety Authority (EFSA): Update: use of the benchmark dose approach in risk assessment. EFSA J 2017; 15: 4658. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2017.4658 (Open Access).
Hollstein K, Sträter O, Kramer F: Betriebliche Hemmnisse der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. sicherheit ist sicher 2025; (1). https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2025.01.
Metzler YA, Müller S, Torres L, Jain A: The governance gap in psychosocial risk evaluation. J Work Health Saf Regul 2026; 5: 26-004. https://doi.org/10.57523/jaohlev.pp.26-004 (Open Access).
Pauli R, Lang J, Müller A, Taibi Y, Kraus T, Metzler Y: Requirements for occupational exposure limits in psychosocial risk assessment. Scand J Work Environ Health 2025; 51: 559–568. doi:10.5271/sjweh.4247 (Open Access).
Sträter O, Unger M, Wehrmann J, Englisch F: Modulare Analyse der Belastungsfaktoren in Organisationen (MABO) (Teil 1 von 2). sicher ist sicher 2022; 73: 12–18. doi:10.37307/j.2199-7349.2022.01.05 (Open Access).
Die vollständige Literaturliste mit allen Quellen steht auf der ASU-Homepage beim Beitrag zur Verfügung (asu-arbeitsmedizin.com).
BEGRIFFE KURZ ERKLÄRT
Schwellenwert („threshold value“): Grenze, unterhalb derer keine schädigenden Effekte auftreten – ein wissenschaft- liches Konstrukt.
Grenzwert („limit value“): festgelegter Maximalwert.
AGW: rechtlich verbindlicher, grundsätzlich gesundheitsbezogener Expositionsgrenzwert in Deutschland.
OEL: internationaler Oberbegriff, je nach Grenzwertsystem ggf. unter Berücksichtigung technischer und sozioökonomischer Aspekte.
NOAEL/LOAEL: höchste Dosis ohne beziehungsweise niedrigste Dosis mit beobachtbarem Schaden.
Benchmark Dose (BMD): Dosis für einen definierten Anstieg der Effekthäufigkeit; nutzt die gesamte Dosis-Wirkungs-Kurve.