Die konkrete Ausgestaltung soll mit den Sozialpartnern besprochen werden. Die gegenwärtige Rechtslage erlaubt in vielen Fällen schon jetzt ein Überschreiten der täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden. Für angestellte Ärztinnen und Ärzte sind Vollarbeitszeiten von zehn oder elf Stunden pro Tag keine Seltenheit, in den Tarifverträgen gibt es entsprechende Ausnahmeregelungen. Die Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit würde aber darüber hinausgehen. Längere Arbeitstage wären generell möglich.
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Neue Höchstarbeitszeit: Wird die Ausnahme zur Regel?
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