Tuberculosis screening: New “S3 Guideline on the Prevention of Tuberculosis for Newly Arrived Migrants” published
The newly published S3 guideline calls for an overhaul of tuberculosis screening for newly arrived migrants. These examinations are based on the Protection against Infection Act, which requires a medical certificate stating that there is no indication of infectious pulmonary tuberculosis. While chest X-rays were previously the standard procedure, recent legislative changes increasingly allow for the use of immunological tests. The debate regarding the appropriate approach has been reignited primarily by the migration flows that began in 2015 and the large number of refugee children and adolescents arriving from Ukraine. This text explains the background to this update and draws a distinction between conventional TB screening and targeted testing for tuberculosis infection (TBI).
Tuberkulosescreening: Neue „S3-Leitlinie zur Prävention von Tuberkulose für neu zugewanderte Menschen“ veröffentlicht
Die neu veröffentlichte S3-Leitlinie fordert eine komplette Neuausrichtung beim Tuberkulosescreening für neu zugewanderte Menschen. Grundlage für die Untersuchungen ist das Infektionsschutzgesetz, das bei der Aufnahme in Gemeinschaftsunterkünfte ein ärztliches Zeugnis darüber vorsieht, dass keine Anhaltspunkte für eine ansteckungsfähige Lungentuberkulose vorliegen. Während bisher meist standardmäßig Röntgenaufnahmen der Lunge durchgeführt wurden, ermöglichen gesetzliche Neuerungen vermehrt den Einsatz immunologischer Tests. Die Debatte über das richtige Vorgehen wurde vor allem durch die Migrationsbewegungen ab 2015 sowie die hohe Zahl geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine neu entfacht. Der Text erläutert die Hintergründe dieser Aktualisierung und differenziert dabei zwischen dem klassischen Tbc-Screening und der gezielten TBI-Untersuchung.
Kernaussagen
- Die neu entwickelte S3-Leitlinie gibt erstmals auf Basis einer umfangreichen systematischen Evidenzrecherche Empfehlungen zu einem adaptierten Screening auf Tuberkulose und tuberkulöse Infektion bei neu zugewanderten Menschen in Deutschland.
- Mit der neuen Leitlinie sollen Kontrollstrategien verbessert, bedarfs- und zielgerechte Angebote unterbreitet und vorhandene Mittel besser verwendet werden.
- Insbesondere neu zugewanderten Menschen aus Ländern mit einer Tuberkuloseinzidenz von mehr als 100 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern soll eine Untersuchung auf Tuberkulose angeboten werden. Für Menschen bis 35 Jahre soll zusätzlich eine Untersuchung auf eine Infektion mit Tuberkulose (TBI-Untersuchung) erfolgen. Wird diese nachgewiesen, soll zudem ein Angebot für eine präventive medikamentöse Therapie gemacht werden.
- Die Durchführung des Screenings auf TBI und Tuberkulose sollte von allen medizinischen Versorgungsstrukturen, zu denen neu zugewanderte Menschen Zugang haben, angeboten und durchgeführt werden. Dazu zählen auch betriebsmedizinische Einrichtungen.
Einleitung
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verlangt, dass Personen, die in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern sowie Flüchtlingen aufgenommen werden sollen, der Leitung der Einrichtung vor oder unverzüglich nach ihrer Aufnahme ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Mit diesem muss unter anderem belegt werden können, dass bei ihnen kein Verdacht auf eine ansteckungsfähige Lungentuberkulose besteht. Bei der erstmaligen Aufnahme darf die Erhebung der Befunde, die dem ärztlichen Zeugnis zugrunde liegt, nicht länger als sechs Monate, bei einer erneuten Aufnahme nicht länger als zwölf Monate zurückliegen. Das Zeugnis muss sich auf eine im Geltungsbereich dieses Gesetzes erstellte Röntgenaufnahme der Lunge oder auf andere von der obersten Landesgesundheitsbehörde zugelassenen Befunde stützen. Welche Untersuchung dafür zulässig ist, richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben. Nach der Novellierung von § 36 (4) IfSG im Jahr 2019 kann auch ein immunologischer Test eingesetzt werden. Eine Röntgenaufnahme wird hier nur im Fall eines positiven Testergebnisses beziehungsweise bei anamnestischen oder klinischen Hinweisen durchgeführt.
S3-Leitlinie: Komplette Neuausrichtung gefordert
Über die Frage des geeigneten Vorgehens für beide Screeningverfahren wurde im Rahmen der verstärkten Migrationsbewegungen 2015/2016 und speziell aufgrund der hohen Zahl geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine erneut intensiv debattiert. Das Ergebnis dieser Diskussion ist nun die am Welttuberkulosetag 2026 veröffentlichte S3-Leitlinie „Tuberkuloseprävention bei neu zugewanderten Menschen“. Beauftragt wurde sie von der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), durchgeführt unter Leitung des Deutschen Zentralkomitees zur Bekämpfung der Tuberkulose (DZK) und des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung (HZI). Ziel der Leitlinie ist es, Kontrollstrategien zu verbessern, bedarfs- und zielgerechte Angebote zu unterbreiten und vorhandene Mittel effektiver und daher kosteneffizienter zu verwenden. „Die derzeitige nationale Strategie zur Tuberkulosekontrolle ist nicht ausreichend. Wir schlagen deshalb mit unserer S3-Leitlinie eine komplette Neustrukturierung des aktuellen Vorgehens vor“, unterstrich die federführende Autorin der Leitlinie, Dr. Brit Häcker, Pneumologin und ärztliche DZK-Mitarbeiterin, in einer die Veröffentlichung der Leitlinie begleitenden Pressemitteilung der DZK. Die Strategie der Leitlinie lautet nun: Nur wer in Gemeinschaftsunterkünften wohnt, wird auf Tuberkulose untersucht. „Da keinerlei Begleitumstände berücksichtigt werden, erfolgen aber einerseits viele unnötige Untersuchungen in den Gemeinschaftsunterkünften und fehlen andererseits Untersuchungsangebote für alle Menschen in anderen Unterkünften“, sagte Häcker. Deutschland biete sich durch die in der neuen S3-Leitlinie dargestellte Strategie mittelfristig sogar die Chance, als eines der ersten Länder der Welt tuberkulosefrei zu werden.
Hauptziel „risikoadaptiertes Screening“
Die S3-Leitlinie sieht also eine grundlegende Neustrukturierung der Screeningverfahren vor. Anstatt auf „generelle, undifferenzierte Untersuchungen“ setzt die Leitlinie auf ein „zielgerichtetes, risikoadaptiertes Screening“, um Infektionen frühzeitig erkennen und behandeln zu können.
Die Kernpunkte der Leitlinie und die Unterschiede zur bisherigen Vorgehensweise sind:
- Fokus auf Herkunftsland: Untersuchungen sollen primär bei Personen erfolgen, die aus Ländern mit einer hohen Tuberkuloseinzidenz (mehr als 100 Fälle pro 100.000 Einwohner) einreisen.
- Risikoadaptierung: Bisher mussten laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) fast alle Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften geröntgt werden. Die neue Leitlinie fordert nun, verstärkt die Begleitumstände der Einreise und die gesundheitliche Lage in den Herkunft- und Durchreiseländern zu berücksichtigen, um unnötige Untersuchungen möglichst zu vermeiden. Das Screening soll dagegen intensiviert werden, wenn zusätzliche Risikofaktoren vorliegen, wie beispielsweise Unterernährung, Begleiterkrankungen oder Aufenthalt in Unterkünften mit großem Ausbruchspotenzial.
- Fokuswechsel von „rein aktiv“ zu „aktiv + latent“: Der bisherige Fokus lag fast ausschließlich auf dem Ausschluss einer ansteckenden Tuberkulose. Die neue Leitlinie legt vermehrt Augenmerk auf die Diagnose und Behandlung (latenter) Tuberkulose-Infektionen (TBI), besonders bei jüngeren Menschen, um langfristige Ausbrüche zu verhindern.
- Zwei-Säulen-Ansatz (Screening + Prävention): Bei Verdacht auf eine aktive Tuberkulose soll ein Symptomscreening und gegebenenfalls ein Röntgen-Thorax (für Erwachsene) durchgeführt werden. Bei Personen bis 35 Jahre aus Hochinzidenzländern soll zusätzlich ein Test auf eine latente Infektion – zum Beispiel IGRA (Interferon-Gamma-Release-Assay)/Bluttest – durchgeführt werden.
- Präventive Therapie: Nach Nachweis einer tuberkulösen Infektion und Ausschluss einer aktiven Tuberkulose soll eine geeignete präventive Therapie angeboten werden. Das Behandlungsschema richtet sich nach dem Einzelfall und möglichen Resistenzen. Die Screenings sollten eng mit den zuständigen Gesundheitsämtern abgestimmt sein, um bei Bedarf eine Kontaktpersonennachverfolgung (Umgebungsuntersuchung) zu gewährleisten.
- Qualität statt Masse: Durch die gezielte Untersuchung von Hochrisikogruppen sollen Ressourcen im öffentlichen Gesundheitsdienst effizienter genutzt werden.
- Einbeziehung der Betroffenen: Die neue Leitlinie wurde mit Unterstützung von Menschen mit Migrationshintergrund entwickelt, um die Kommunikations- und Informationsstrategien zu verbessern.
Methodik der Leitlinienentwicklung
Die S3-Leitlinie wurde gemäß dem Regelwerk der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) für S3-Leitlinien entwickelt (AWMF 2025). Sie umfasste folgende Teilschritte:
- die Operationalisierung der Schlüsselfragen in PICO-Fragen1,
- ein Umbrella-Review vorhandener Übersichtsarbeiten,
- drei zusätzliche systematische Reviews,
- die GRADE2-Bewertung der Evidenz sowie eine Leitlinienübersicht.
Zur Ableitung der Empfehlungsstärke wurden Evidence-to-Decision (EtD)-Tabellen genutzt und in einem moderierten, formalisierten Konsensverfahren abgestimmt. Insgesamt wurden 38 Empfehlungen erarbeitet. Davon wurden 20 Empfehlungen evidenzbasiert und elf konsensbasiert zum TBI-Screening, zur präventiven Therapie, zum Tuberkulosescreening sowie zu Voraussetzungen für eine Implementierung und Kommunikationsstrategien abgegeben sowie weitere sieben Empfehlungen speziell für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche.
Kostenreduzierungspotenzial
Durch die neue Vorgehensweise will die S3-Leitlinie zusätzlich auch die Kosten deutlich senken, indem vorhandene Mittel deutlich effizienter und zielgerichteter eingesetzt werden. Studien aus dem Ausland, wo die Screenings in der von der S3-Leitlinie vorgeschlagenen Form bereits erprobt wurden, belegen laut den Forschenden, dass risikoadaptierte Screenings kosteneffektiv sind. Bei neu zugewanderten Menschen in den USA zum Beispiel, bei denen nach Ankunft ein Screening mit einem Tuberkulin-Hauttest und anschließender präventiver Therapie mit Isoniazid (1-mal täglich für 9 Monate) durchgeführt wurde, blieben Screening und Behandlung unter der Zahlungsbereitschaftsschwelle von 50.000 USD pro „qualitätskorrigiertem Lebensjahr“. Für Kanada wurden in drei „hypothetisch neu zugewanderten Personengruppen“ mit hohem, mittlerem und niedrigem Risiko ein Thorax-Röntgen-Screening, ein Tuberkulin-Hauttest-Screening (jeweils gefolgt von einer Therapie mit 6 Monaten Isoniazid täglich) und „kein Screening“ verglichen. Für eine angenommene Behandlungsabschlussrate von 50 % ergab sich für den Tuberkulin-Hauttest ein ICER3 für die höchste bis niedrigste Risikogruppe von 32.601 bis 140.352 kanadische Dollar pro verhinderten Fall und von 3943 bis 236.496 kanadischen Dollar für das Thorax-Röntgen-Screening. Die hohen Kosten bei Personen mit niedrigem Risiko sprechen für ein risikoadaptiertes Screening.
Beteiligung aller medizinischen Versorgungsstrukturen
Die Durchführung des Screenings auf TBI und Tuberkulose sollte von allen medizinischen Versorgungsstrukturen, zu denen neu zugewanderte Menschen Zugang haben, angeboten und durchgeführt werden. Dazu zählen zum Beispiel haus- und fachärztliche Praxen, ASV-Ambulanzen (ambulante spezialfachärztliche Versorgung), betriebsmedizinische Einrichtungen, Gesundheitszentren, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdiensts, Erstaufnahmeeinrichtungen und Justizvollzugsanstalten.
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sieht kein Screening auf TBI oder Tuberkulose für Migrantinnen und Migranten vor. Im Rahmen von Einstellungsuntersuchungen oder bei der Erstuntersuchung wegen Infektionsgefährdung kann diese neue S3-Leitlinie aber wichtige Hinweise zur Gestaltung der Untersuchung beziehungsweise Vorsorge bei neu zugewanderten Beschäftigten liefern.
Interessenkonflikt: Das Autorenteam gibt an, dass keine Interessenkonflikte vorliegen.
Online-Quellen
Deutsches Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose (DZK e. V.): Ergebnisbericht (gemäß Nr. 14.1 ANBest-IF)
https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/beschluss-dokumente/1070/202…
Deutsches Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose (DZK e. V.): Neue S3-Leitlinie zur Prävention von Tuberkulose bei neu zugewanderten Menschen veröffentlicht, Pressemitteilung vom 23. März 2026
https://www.dzk-tuberkulose.de/news/neue-s3-leitlinie-zur-pravention-vo…
Häcker B, Lange B, Hauer B, Bickel M: S3 Leitlinie. Tuberkuloseprävention bei neu zugewanderten Menschen (TB-Risk), AWMF Registernummer 020-029
https://register.awmf.org/assets/guidelines/020-029l_S3_Tuberkuloseprae…
Robert Koch-Institut: Merkblatt Tuberkulose bei Geflüchteten
www.rki.de/DE/Themen/Gesundheit-und-Gesellschaft/Gesundheitliche-Einflu…
Deutsche Ärzte Zeitung: S3-Leitlinie schlägt Neustrukturierung der Tuberkuloseprävention bei Zugewanderten vor
www.aerzteblatt.de/news/s3-leitlinie-schlagt-neustrukturierung-der-tube…
Terminologie
Grundsätzlich wird zwischen einem Tuberkulosescreening (im Artikel Tbc-Screening genannt) und einem Screening auf tuberkulöse Infektion (TBI; im Folgenden TBI-Screening genannt) unterschieden. Das Tbc-Screening bezieht sich auf die Durchführung von Tests zur Erkennung von Tuberkulose, während TBI-Untersuchungen auf die Risikobewertung von Personen mit erhöhtem Risiko für eine Tuberkuloseinfektion abzielen. Sind im Rahmen des Artikels beide Verfahren gleichzeitig gemeint, wird der allgemeine Begriff „Screening“ verwendet.
Hintergrund
Screenings bei Zugewanderten
Ein Screening dient dazu, eine latente, also schlummernde, Tuberkuloseinfektion oder eine aktive und damit ansteckende Tuberkuloseerkrankung frühzeitig zu erkennen. Was genau wird im Rahmen der Screenings in den Erstaufnahmeeinrichtungen untersucht? Screenings werden bei Menschen durchgeführt, die besonders engen Kontakt zu einem bekannten Tuberkuloseerkrankten (Umgebungsuntersuchung) oder ein geschwächtes Immunsystem (HIV) haben. Die wichtigste Maßnahme bei der Ankunft in der Einrichtung ist eine Röntgenaufnahme der Lunge (Thorax-Röntgen) bei Personen ab 15 Jahren. Die Röntgenaufnahme kann Hinweise auf eine aktive Lungentuberkulose liefern. Auffällige Befunde müssen weiter abgeklärt werden. Dies geschieht insbesondere eine mikrobiologische Untersuchung geeigneter Proben, etwa des Auswurfs.