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Kommentare zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard

https://vdsi.de/media/arbeitsschutzstandard_gegenueberstellung_22042020.pdf

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stellt klar: Um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, reicht es aus, die Hygienemaßnahmen einzuhalten, wie sie im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard beschrieben sind. Ergänzt und konkretisiert wird der Standard von branchenspezifischen Hilfestellungen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Ein darüber hinaus gehendes "Hygienekonzept" als eigenständiges Dokument ist für die Betriebe nicht erforderlich.

Und der Deutsche Textilreinigungsverband betont: Neben einem angemessenem Schutzabstand ist auch die Verwendung hygienisch einwandfreier Arbeitskleidung vorgeschrieben. Die Verantwortung liegt dabei klar auf Seiten der Arbeitgeber – selbst dann, wenn Mitarbeitende Ihre private Kleidung tragen. Die professionelle Pflege von Kleidung und Berufskleidung gehört damit zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen von Mitarbeiter/innen. 

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