Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) prüft die neuen Maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK-Werte) und Biologischen Arbeitsstofftoleranzwerte (BAT-Werte) und führt sie gegebenenfalls in gesetzliche Regelungen über. Die MAK-Grenzwerte geben die Stoffmengen an, die als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz langfristig keinen Schaden verursachen. - Für die aktuellen Empfehlungen für Luftgrenzwerte änderte die Kommission die Bewertung des Risikos von zehn Arbeitsstoffen aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse. Unter anderem gibt es für Mangan und seine anorganischen Verbindungen eine Neubewertung.