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VDBW begrüßt erstmalige Erwähnung der Betriebsärzte in der Corona-Impfverordnung

Der VDBW sieht die Einbeziehung der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte als Leistungserbringer in der CoronaImpfV als großen Erfolg für das Bestreben der arbeitsmedizinischen Verbände. Zuletzt hatten VDBW und DGAUM im Gespräch mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn deutlich gemacht, dass die 12.000 Betriebsärztinnen und Betriebsärzte in Deutschland bereitstehen, die Impfkampagne der Bundesregierung zu unterstützen.

Dr. Wolfgang Panter, Präsident des VDBW, macht jedoch auch klar, dass es an detaillierten Regelungen und Bestimmungen zur Ausführung noch mangelt: „Die Impfstoffbeschaffung, Honorierung und Haftung sind für die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte noch immer nicht geklärt. Damit wir im Mai mit den Impfungen in den Unternehmen starten können, sollte diese Frage bis dahin zwingend geregelt sein.“