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Stellungnahme des AfAMed zum Arbeitsschutz von Beschäftigten, die bereits gegenüber SARS-CoV-2 geimpft sind

Diese Diskussion findet auch im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes statt. Der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) betont in einer Stellungnahme: „Auch für geimpfte Beschäftigte müssen daher auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung die epidemiespezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen (Hygieneregeln) gelten…“

Zur Stellungnahme: https://www.baua.de/DE/Die-BAuA/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/AfAMed/pdf/Stellungnahme-Geimpfte.pdf?__blob=publicationFile&v=3