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Pflichtvorsorge bei Auslands­aufenthalten

Das PDF dient ausschließlich dem persönlichen Gebrauch! - Weitergehende Rechte bitte anfragen unter: nutzungsrechte@asu-arbeitsmedizin.com.

Mandatory Occupational Health prevention for business travel – Practical Decision-Making

Which occupational travel health measures are mandatory for international business trips—and how is the decision made in practice? This document outlines practical decision pathways based on the German ArbMedVV and a dynamic traffic-light country classification (green/yellow/red). It helps managers and travelers assess risks consistently, determine when mandatory pre-travel medical screening is required, and implement preparation measures such as counselling, vaccinations, travel kits, and documentation in a transparent way.

Pflichtvorsorge bei Auslandsaufenthalten – Entscheidungswege aus der Praxis

Welche reisemedizinische Vorsorge ist bei Dienstreisen ins Ausland verpflichtend – und wer entscheidet das und wie? Diese Unterlage zeigt praxisnahe Entscheidungswege auf Basis der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und einer dynamischen Ampellogik (Grün/Gelb/Rot). Sie unterstützt Führungskräfte und Reisende dabei, Risiken systematisch zu bewerten, Pflichtvorsorge korrekt abzuleiten und die Vorbereitung inklusive Beratung, Impfungen, Reiseapotheke und Dokumentation transparent umzusetzen.

Kernaussagen

  • Zusammenfassend stellt die Gefährdungsbeurteilung für Auslandsreisen sicher, dass vor jeder Dienstreise ins Ausland alle relevanten Risiken systematisch erfasst und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden.
  • Die rechtlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes, insbesondere das Arbeitsschutzgesetz und die ArbMedVV, bilden dabei den verbindlichen Rahmen.
  • Die Ampelsystematik dient als praxisnahes Instrument zur risikoorientierten Einstufung von Ländern und zur Ableitung der erforderlichen Vorsorgemaßnahmen, vor allem im Hinblick auf die reisemedizinische Vorsorge.
Abb. 1:  Checkliste für gelb kategorisierte Länder

Abb. 1: Checkliste für gelb kategorisierte Länder

Keine arbeitsmedizinische Präventionsleistung hat einen so großen Nutzen für Unter­nehmen und einen so hohen Benefit für die Beschäftigten wie die reisemedizinische ­Beratung und Impfungen.

Im Zusammenhang mit Dienstreisen ins Ausland stellt sich im Rahmen der reisemedizinischen Beratung regelmäßig die Frage, für welche Reiseländer eine reisemedizinische Pflichtvorsorge nach ArbMedVV zu veranlassen ist. Grundlage für diese Entscheidung ist die Gefährdungsbeurteilung der Auslandsreise, in der die länder- und reisespezifischen gesundheitlichen Risiken systematisch erfasst und bewertet werden.

Zur Ermöglichung einer praxisnahen und transparenten Bewertung hat der Verordnungsgeber bewusst auf die Festlegung einer starren Länderliste verzichtet. Grundlage unseres hier vorgestellten Ansatzes ist eine dynamische Länderkategorisierung nach Ampellogik, die als praxisnahe Entscheidungshilfe dient. Diese unterstützt die Gefährdungsbeurteilung, indem sie Länder risikoorientiert einstuft und so eine einheitliche, transparente Ableitung der jeweils erforderlichen reisemedizinischen Vorsorgemaßnahmen ermöglicht.

Einleitung

Dienstreisen ins Ausland bringen besondere Risiken mit sich, die über die üblichen Arbeitsbedingungen im Inland hinausgehen. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, vor jeder Auslandsreise eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Diese Beurteilung dient dazu, Schutzmaßnahmen festzulegen, damit die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auf Reisen gewährleistet ist. Im deutschen Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung ein zentrales Instrument und gehört zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers beziehungsweise der Führungskraft. Eine solide Gefährdungsbeurteilung vor Auslandsreisen schützt Mitarbeitende vor Gefahren und das Unternehmen vor Haftungsrisiken (z. B. im Falle von Unfällen oder Erkrankungen im Ausland).

Für Auslandsdienstreisen gelten im Wesentlichen die gleichen Arbeitsschutzpflichten wie im Inland, ergänzt um spezielle Vorgaben:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV),
  • DGUV-Vorschriften und -Informationen.
  • Weitere Standards: International bietet zum Beispiel der Standard ISO 31030:2021 (Travel Risk Management) umfassende Leitlinien zum Reiserisikomanagement.

Kriterien der Gefährdungsbeurteilung

Gesundheitsrisiken bei Auslandsaufenthalten ergeben sich aus einer Vielzahl miteinander verknüpfter Faktoren, die je nach Reiseland, Aufenthaltsdauer und Tätigkeit unterschiedlich ausgeprägt sind. Ein zen­trales Risikofeld bildet die epidemiologische Lage im Reiseland. Dazu zählt insbesondere das Auftreten vektorübertragener Infektions­krankheiten wie Malaria, Dengue-Fieber oder Gelbfieber. Darüber hinaus sind weitere biologische Risiken zu berücksichtigen, etwa zoonotisch übertragene Erkrankungen sowie parasitäre Belastungen.

Eng damit verbunden sind geografische und klimatische Bedingungen, die zusätzliche gesundheitliche Beanspruchungen verursachen können. Dazu gehören besondere geografische Gegebenheiten, der Aufenthalt in extremen Höhen mit veränderten Luftdruckverhältnissen sowie klimatische Faktoren wie Hitze, Kälte, hohe oder niedrige Luftfeuchtigkeit und ausgeprägte Trockenheit. Auch die Jahreszeiten, etwa Sommer- oder Winter­bedingungen oder Monsunzeiten, beeinflussen das Gesundheitsrisiko erheblich.

Ein weiteres relevantes Themenfeld stellen Umwelt- und Expositionsrisiken dar. Diese umfassen unter anderem Luftbelastungen durch Staub oder Smog, den Kontakt mit Chemikalien sowie eine erhöhte Licht- und UV-Belastung, die insbesondere in sonnenreichen Regionen oder in großen Höhen gesundheitlich relevant sein können. Hinzu kommen hygienische Risiken, die sich aus mangelhafter Trinkwasserqualität, unzureichender Nahrungsmittelhygiene und schlechten sanitären Bedingungen ergeben und das Risiko für Magen-Darm-Erkrankungen oder andere Infektionen erhöhen.

Von zentraler Bedeutung für die Risiko­minimierung sind präventive Maßnahmen und die medizinische Versorgung. Dazu zählen notwendige Impfungen und Prophylaxen mit der Umsetzung bestehender Impfvorschriften sowie der Verfügbarkeit von Impfstoffen und Medikamenten im Reiseland. Ebenso entscheidend ist die Qualität der medizinischen Versorgung vor Ort, einschließlich der Erreichbarkeit von Krankenhäusern, Notfallstrukturen, der Verfügbarkeit deutsch- oder englischsprachiger Ärztinnen und Ärzte, des Standards der lokalen medizinischen und zahnmedizinischen Notfallversorgung, des Zugangs zu hochwertigen Arzneimitteln sowie der Möglichkeiten zur medizinischen Evakuierung oder Repatriierung (Rückführung aus dem Ausland ins Heimatland).

Ergänzend beeinflussen reise‑ und aufenthaltsbezogene Rahmenbedingungen das individuelle Gesundheitsrisiko. Dazu gehören der Kontakt zur lokalen Bevölkerung, insbesondere bei sogenannten „Visiting friends and relatives“-Reisen, die Dauer der Reise (kurze Dienstreise oder Langzeitaufenthalt), die Art der Unterbringung, die dienstlichen und privaten Aktivitäten einschließlich Freizeit‑ und Exkursionsprogrammen sowie die verwendeten Reisemittel wie Flug, Zug oder Auto. Insgesamt erfordert beispielsweise eine Reise in ländliche Regionen mit eingeschränkter Gesundheitsinfrastruktur und erhöhter Exposition eine deutlich intensivere Vorsorge, während Aufenthalte in hochent­wickelten Ländern in der Regel mit geringeren, aber dennoch zu bewertenden Gesundheitsrisiken verbunden sind.

Diese Kriterien sind ganzheitlich zu betrachten. Die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert die im Rahmen der Dienstreise identifizierten gesundheitlichen Risiken sowie die daraus abgeleiteten reisemedizinischen Präventionsmaßnahmen. Auf dieser Basis entsteht ein individueller „Risikosteckbrief“ der Dienstreise.

Beispiel Nigeria:

  • Risiken
  • im Wesentlichen Malaria,
  • Gelbfieber,
  • weitere Infektionsrisiken,
  • eingeschränkte medizinische Versorgung,
  • erhöhtes Sicherheits- und Verkehrs­risiko.
  • Empfohlene Maßnahmen:
  • Dienstreisen nur nach strukturierter Gefährdungsbeurteilung und mit definierten Präventions‑ und Notfallmaßnahmen,
  • reisemedizinische Pflichtvorsorge einschließlich Beratung zu erforder­lichen Impfungen und Malariaprophylaxe sowie
  • Bereitstellung einer Reiseapotheke.

Kategorisierung nach Ampellogik

Zur systematischen Bewertung von Reiserisiken werden Weltregionen und Länder anhand einer Ampellogik in unterschiedliche Risikostufen eingeordnet. Diese Einteilung unterscheidet zwischen einem niedrigen, mittleren und hohen Gefährdungsniveau, abgebildet durch die Kategorien Grün, Gelb und Rot.

Die jeweilige Einstufung bildet die Grundlage für Art und Umfang der erforderlichen reisemedizinischen Vorsorge sowie weiterer vorbereitender Maßnahmen vor Reiseantritt. Reiseziele in Tropen, Subtropen sowie in Länder mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen werden gemäß den Vorgaben der ArbMedVV grundsätzlich der Kategorie Rot zugeordnet. In diesen Ländern ist vor der Reise eine verpflichtende reisemedizinische Vorsorge vorgesehen, die Beratung, Impfungen und die Zusammenstellung einer Reiseapotheke umfasst.

Kategorie Gelb: Hier sind bestimmte Risiken vorhanden, aber nicht immer so gravierend, dass ein genereller Vorsorgezwang besteht (➥ Abb. 1). Eine sorgfältige Einzelfallprüfung ist nötig. Konkret liegt für gelbe Länder eine Checkliste für Führungskräfte als Entscheidungshilfe vor. Führungskraft und reisende Person bewerten gemeinsam anhand standardisierter Fragen die Reise, woraus sich das weitere Vorgehen ableitet (z. B. Langzeitaufenthalt nördlich des Polarkreises versus Kurzreise nach Stockholm).

Bei der Kategorie Grün ist keine reisemedizinische Pflichtvorsorge vorgeschrieben; eine freiwillige Beratung („Wunschvorsorge“) wird aber auf Wunsch angeboten (insbesondere bei chronischen Erkrankungen oder Unsicherheiten). Eine aktuelle Übersicht der Länder mit entsprechender Ampelkategorisierung wird intern zur Verfügung gestellt und regelmäßig aktualisiert (➥ Abb. 2).

Zur Veranschaulichung der Ampelkategorien mit Maßnahmen und Ländern siehe ➥ Tabelle 1.

Tabelle 1:  Ampelkategorien mit Maßnahmen und Beispielen

Tabelle 1: Ampelkategorien mit Maßnahmen und Beispielen

Systematik und Umsetzung der ­Gefährdungsbeurteilung bei ­Auslandseinsätzen

Die Gefährdungsbeurteilung für dienstlich bedingte Auslandsreisen dient dazu, gesundheitliche und sicherheitsrelevante Risiken systematisch zu erfassen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Sie ist Bestandteil der gesetzlichen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und basiert auf den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes, der ArbMedVV sowie weiteren einschlägigen Regelungen.

Ergänzend zu den gesetzlichen Anforderungen bestehen zusätzlich unternehmensinterne Richtlinien für Auslandsreisen bei Entsendungen. Diese definieren verbindliche Prozesse, Verantwortlichkeiten und Maßnahmen für alle Auslandseinsätze.

Dienstreisen ins Ausland sind vorab zu beantragen und durch die zuständige Führungskraft freizugeben.

Reisende sind verpflichtet, sich vor Reise­antritt angemessen vorzubereiten. Dazu zählen Informations- und Schulungsmaßnahmen, insbesondere verpflichtende Sicherheits- oder Web-Based-Trainings. Bei Reisen in Risikoländer ist zum Beispiel das eLearning-Modul „Grundlagen der Reisesicherheit“ zu absolvieren. Vor jeder Auslandsreise erfolgt eine Unterweisung zu identifizierten Gefährdungen, festgelegten Schutzmaßnahmen sowie zu Verhaltens­regeln im Reiseland (Dos and Don’ts).

Alle Schritte der Gefährdungsbeurteilung sind zu dokumentieren. Dazu zählen insbesondere ausgefüllte Checklisten, Nachweise über arbeitsmedizinische Vorsorgen sowie durchgeführte Unterweisungen. Die Dokumentation dient dem Nachweis der gesetzlichen Pflichten und der Fürsorge des Arbeitgebers.

Interessenkonflikt: Das Autorenteam gibt an, dass keine Interessenskonflikte vorliegen.

Abb. 2:  Definition der Länder nach Ampelkategorie am Beispiel Europa

Abb. 2: Definition der Länder nach Ampelkategorie am Beispiel Europa

KOAUTORIN

Larissa Berneis
Gesundheit International, Konzern Gesundheitswesen und Arbeitsschutz, Volkswagen AG, Wolfsburg

Kontakt

Dr. med. Kai Sickmann
Leitung Gesundheit ­International; Konzern Gesundheitswesen und Arbeitsschutz; Volkswagen AG; 38436 Wolfsburg

Foto: Volkswagen AG

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