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Pertussis-Impfung wird Regelleistung in der Schwangerschaft

Ziel sei es, über die Impfung der Schwangeren – möglichst zu Beginn des letzten Schwan­­gerschaftsdrittels – eine Erkrankung des Neugeborenen zu verhindern, das in den ersten Lebenswochen noch nicht selbst geimpft werden könne, teilte der G-BA mit.

Die STIKO hatte ihre Empfehlung für den Zeitpunkt der Impfung aufgrund neuer Studien zur pertussisspezifischen Antikörperkonzentration bei schwangeren Frauen geändert. So wurde laut G-BA festgestellt, dass bei der Mehrzahl der Frauen die Antikörperkonzentrati­o­nen sehr niedrig waren, auch wenn sie ein bis zwei Jahre vor der Schwangerschaft ge­impft worden waren.

Der wünschenswerte Nestschutz für den Säugling in den ersten Lebensmonaten sei durch eine Übertragung von mütterlichen Pertussisantikörpern vor der Geburt daher sehr un­wahr­scheinlich. Eine Impfung während der Schwangerschaft führe dagegen zu hohen An­ti­körperkonzentrationen bei der werdenden Mutter und dem Neugeborenen.

Säuglinge von Müttern, die in ihrer Schwangerschaft eine Pertussis-Impfung erhalten hatt­en, erkrankten dem G-BA zufolge deutlich seltener an Pertussis als Säuglinge von Müttern, die keine Impfung während der Schwangerschaft erhalten hatten.

aerzteblatt.de

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Zusätzlich zur neuen Impfempfehlung für Schwangere hat der G-BA durch eine Ergän­zung der Schutzimpfungsrichtlinie klargestellt, dass auch Personen, die zum engen Freun­deskreis zählen und dadurch Kontakt zum Neugeborenen haben, neben Familien­mitgliedern und betreuenden Personen einen Leistungsanspruch auf eine Pertussis-Im­pfung haben.

Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungsrichtlinie wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Nach Angaben des RKI treten in Deutschland bei Säuglingen bis zum Alter von drei Mo­naten rund 200 Erkrankungen jährlich auf, mit einem oftmals schweren Verlauf. Die bis­herige Empfehlung zur Pertussis-Impfung richtete sich an Frauen im gebärfähigen Alter.
© may/EB/aerzteblatt.de