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Alle Artikel zum Thema Schwangerschaft

Mutterschutz

Bewertung von Biomonitoring­ergebnissen bei Schwangeren1

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Auch bei Einhaltung von MAK- und BAT-Werten kann das ungeborene Kind von schwangeren Beschäftigten nicht sicher geschützt sein. Die Evaluierung von MAK- und ­ BAT-Werten hinsichtlich ihrer fruchtschädigenden Wirkung und die Einschätzung des Risikos in vier Schwangerschaftsgruppen durch die MAK-Kommission ermöglicht es, bei schwangeren Frauen das Risiko für ihr ungeborenes Kind zu beurteilen. Wobbeke Weistenhöfer et al.

Von der Verantwortung für eine gute Mutterschutzpraxis in Betrieben und Dienststellen

Guter Mutterschutz zählt

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Mutterschutz  Beim Mutterschutz kommt es auf gute Praxis an. Das Mutterschutzgesetz ist nur so gut, wie alle betrieblichen Akteurinnen und Akteure dazu beitragen, es den Vorgaben gemäß umzusetzen. Für die Erwerbsbiografien von Frauen und die gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie von Anfang an ist das essenziell. Aktuelle Erkenntnisse zeigen: Hier ist noch viel Luft nach oben. Silke Raab

– Folge 3 –

Präventiver Mutterschutz

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Zytomegalievirus (CMV)  Infektionen bei Schwangeren bergen ein großes Risiko für Erkran- kungen des Feten und des Neugeborenen. Symptome, die auf eine Infektion der Schwangeren selbst oder auf eine kongenitale CMV-Infektion hinweisen, sind häufig nicht erkennbar, diskret oder unspezifisch. Auch die Mehrheit der kongenital infizierten Neugeborenen ist klinisch gesund und gilt als „asympto­matisch“, Hörstörungen bis hin zur Taubheit sind die häufigsten Folgen. Die Labordiagnostik ist für das Management der CMV-Infektion bei Schwangeren von großer Bedeutung. Entsprechende Empfehlungen wurden in der Überarbeitung der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften)-Leitlinie „Labordiagnostik schwangerschaftsrelevanter Virusinfektionen“ dem aktuellen Wissenstand angepasst, abgestimmt und jüngst veröffentlicht. Susanne Modrow

– Folge 2 –

Präventiver Mutterschutz

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Mutterschutz  Maßgeblich für den Schutz des ungeborenen Lebens vor Gefahrstoffen ist die Exposition des Embryos. Dessen Gefährdung beginnt aber möglicherweise vor Erkennung und Meldung der Schwangerschaft und kann bei Gefahrstoffen mit längerer Halbwertszeit schon vor der Schwangerschaft ihren Ursprung haben. Daher ist das Mutterschutzgesetz in der ausschließlichen Anwendung auf gemeldete Schwangerschaften unzureichend und bedarf einer Neubewertung. Christof Schaefer

© Getty Images/FatCamera

Studie: Grippeimpfung in der Schwangerschaft bleibt ohne negative Auswirkungen auf die Kinder

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Die Zurückhaltung vieler Schwangerer gegenüber einer Grippeimpfung, mit der sie sich und ihr Kind vor den Komplikationen einer Influenza schützen können, hat kanadische Pädiater veranlasst, nach möglichen Auswirkungen der Impfung auf die Entwicklung der Kinder in den ersten Lebensjahren zu suchen. Darüber berichtet das Deutsche Ärzteblatt.

© Getty Images/Zerbor

Pertussis-Impfung wird Regelleistung in der Schwangerschaft

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Die Impfung von Frauen in der Schwangerschaft gegen Pertussis ist künftig Regelleistung der gesetzlichen Kran­ken­ver­siche­rung (GKV). Das hat der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) entschieden. Er setzt damit eine neue Empfehlung der beim Robert-Koch-Institut (RKI) angesiedelten Ständigen Impfkommission (STIKO) um.

Von der Redaktion empfohlen

Risiken des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft

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Alkoholkonsum in der Schwangerschaft ist in Deutschland der häufigste Grund für nicht genetische Behinderungen. Schätzungen zufolge kommen in Deutschland jährlich etwa 10.000 Babys mit alkoholbedingten Schädigungen (sog. fetale Alkoholspektrum-Störungen (FASD) auf die Welt.

© © iStock/Thinkstock
Gefährdungsbeurteilung und Mutterschutz

Zytomegalie

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Infektionsschutz  Die Gefahren einer Zytomegalie-Infektion in der Schwangerschaft sind wenig bekannt bzw. weithin unterschätzt. Während der Schwangerschaft infizierte Kinder scheiden das Virus oftmals jahrelang aus und bilden auf diese Weise eine latente Gefahr für andere Kinder oder erwachsene Kontaktpersonen. Die Gefährdungsbeurteilung für Kindertagesstätten oder Kinderkliniken muss sorgfältig erstellt werden. Unreflektiert ausgesprochene Tätigkeits-verbote sind problematisch und stellen eine Benachteiligung der betroffenen Frauen dar. Jutta Kindel