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Infektionshygiene

Infektionsschutz im Wandel

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Das Sachgebiet der Infektionshygiene vor, während und nach der Covid-19-Pandemie

Infection Prevention and Control in Transition – The Field of Infection Hygiene Before, During and After the COVID-19 Pandemic

Das Sachgebiet der Infektionshygiene

Die Corona-Pandemie stellte den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) vor große Herausforderungen. Im Fokus der medialen Berichterstattung und mit der Verantwortung für den Infektionsschutz, waren die Mitarbeitenden des ÖGD besonders stark gefordert. Die personelle Ausstattung reichte jedoch häufig nicht aus, um der Krise angemessen zu begegnen. Als Reaktion darauf beschlossen Bund und Länder den Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Dieser zielt darauf ab, den ÖGD in den Bereichen Personal, Digitalisierung und Attraktivität zu stärken. Das Sachgebiet der Infektionshygiene im Gesundheitsamt Köln befindet sich seitdem im Umbruch und durchläuft verschiedene Neustrukturierungen.

Die folgenden Abschnitte beschreiben die Veränderungen im Sachgebiet der Infektionshygiene und ihre Auswirkungen auf die Arbeit des Sachgebiets. Zunächst wird die strukturelle Zusammensetzung des Sachgebiets erläutert, um die darauffolgenden Ausführungen besser einordnen zu können. Die Abteilung der Infektions- und Umwelthygiene in Köln setzt sich aus sieben Sachgebieten zusammen: der Trinkwasser- und Umwelthygiene, der Infektionshygiene, dem Sachgebiet Hygiene in Gesundheitseinrichtungen, der Tuberkulose(TBC-)Beratungsstelle, der Desinfektionsstelle/Schädlingsbekämpfung, der Aus- und Weiterbildung in der Hygiene sowie dem Sachgebiet medizinische Krisenprävention/Klima und Prävention. Die Aufteilung der Sachgebiete im Bereich der Hygiene und Infektionshygiene weist einige Besonderheiten auf. Erstens ist die Infektionshygiene vom Sachgebiet Hygiene in Gesundheitseinrichtungen getrennt. Zweitens existiert ein eigenständiges Sachgebiet für Tuberkulose und die diesbezügliche Beratung.

Das Gesundheitsamt Köln ist das größte Gesundheitsamt Deutschlands und übernimmt die infektionshygienische Überwachung von Einrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Diese Aufgabe wird von zwei Sachgebieten wahrgenommen: dem Sachgebiet Hygiene in Gesundheitseinrichtungen und dem Sachgebiet Infektionshygiene. Das Sachgebiet Hygiene in Gesundheitseinrichtungen ist zuständig für die infektionshygienische Überwachung von Einrichtungen nach § 23 IfSG. Dazu gehören Krankenhäuser, Arztpraxen und Altenpflegeeinrichtungen. Die Überwachung erfolgt in Form von Regel- und anlassbezogenen Begehungen. Das Sachgebiet Infektions­hygiene ist zuständig für die infektionshygienische Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 und § 36 IfSG. Dazu gehören beispielsweise Kindertageseinrichtungen, Schulen, Obdachlosenunterkünften und Justizvollzugsanstalten. Schulen, Kindergärten, Heime und Flüchtlingsunterkünfte. Zusätzlich zu den Einrichtungen nach dem Infektionsschutz­gesetz (IfSG) überwacht das Gesundheitsamt Köln auch Einrichtungen nach der Hygiene-Verordnung Nordrhein-Westfalen (NRW). Zu diesen Gewerben außerhalb medizinischer Einrichtungen gehören zum Beispiel Tätowierstudios, Piercingstudios, Friseursalons oder Mas­sagepraxen. Außerdem sind hier die Ermittlungen bei meldepflichtigen Erregern und Krankheiten nach §§ 6 und 7 IfSG angesiedelt.

Die Aufgaben innerhalb des Sachgebiets der Infektionshygiene sollen im Verlauf näher betrachtet werden, jedoch fasst folgender Satz von der Website des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) die Kernaufgabe dieses Sachgebiets gut zusammen: „Der Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten ist eine Kernaufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes“
(s. „Weitere Infos“). Für das Sachgebiet Infektionshygiene bedeutet dies aktuell, dass 1032 Schulen und Kitas (Stand: November 2023) durch acht Hygienekontrollierende und drei Auszubildende überwacht werden. Als gesetzliche Grundlagen hierfür dienen grob zusammen­gefasst das Infektionsschutzgesetz, die jeweiligen Landeshygieneverordnungen und Landesverordnungen, das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst sowie Erlasse. Wie diese Gesetze zur Verhütung und Bekämpfung von Infektions­krankheiten beim Menschen konkret umgesetzt werden, soll nachfolgend an konkreten Beispielen und zu verschiedenen Zeitpunkten in Bezug auf die COVID-19-Pandemie eingehend erläutert werden.

Die Infektionshygiene vor der ­Pandemie

Vor der COVID-19-Pandemie bestand das Sachgebiet Infektionshygiene aus 13,75 Vollzeitstellen (536,25 Stunden). Die Leitung des Sachgebiets hatte eine Fachärztin inne (1 Vollzeitstelle). Die Teamleitung übernahm ein Hygienekontrolleur (1 Vollzeitstelle). Drei weitere Hygienekontrollierende waren ebenfalls im Sachgebiet tätig (3 Vollzeitstellen). Seit dem 1. Dezember 2019 unterstützte ein Auszubildender das Team. Medizinische Fachangestellte, wissenschaftliche Mitarbeitende und weiteres ärztliches Personal im Team waren nicht vertreten (➥ Abb. 1 und 2).

Die Arbeitsbelastung des Sachgebiets Infektionshygiene war vor der COVID-19-Pandemie sehr hoch. Mehrere Stellen waren nicht besetzt, was die Situation zusätzlich verschärfte. Die Mitarbeitenden arbeiteten in einer Kernarbeitszeit von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr. Teilzeit war möglich, aber ortsunabhängiges Arbeiten war nicht erlaubt. Auch der Zugang zum Internet musste für jeden Mitarbeitenden einzeln beantragt werden, was die Recherche nach hygienerelevanten Informationen erschwerte. Regelbegehungen kamen aufgrund der fehlenden personellen und strukturellen Ressourcen oft zu kurz.

Abb. 2:  Die Professionen innerhalb des Sachgebiets der Infektionshygiene vor der COVID-19-Pandemie 2019

Abb. 2: Die Professionen innerhalb des Sachgebiets der Infektionshygiene vor der COVID-19-Pandemie 2019

Die Infektionshygiene während der Pandemie

Die originären Aufgaben, vor allem die Begehungen von Gemeinschaftseinrichtungen, konnten aufgrund der in der Pandemie getroffenen Maßnahmen wie Lockdown etc. nicht mehr durchgeführt werden. Stattdessen. konzentrierte sich die Arbeit auf die folgenden Punkte:

  • Bearbeitung der massiv gestiegenen Zahl an COVID-19-Testbefunden (von 5085 im Jahr 2019 auf 477.470 im Jahr 2022),
  • Erfassung von Todesfällen und Hospitalisierungen,
  • Aufbereitung epidemiologischer Zahlen für den Krisenstab.
  • Zusätzlich wurden verschiedene Teams etabliert, die folgende Aufgaben übernahmen:

  • Index- und Kontaktmanagement: Kontaktierung von Infizierten und Betreuung von Quarantänefällen,
  • Beratung und Kontaktnachverfolgung in Schulen, Kitas und Flüchtlingseinrichtungen,
  • Abstrichentnahme und -organisation,
  • Befundverwaltung und -mitteilung,
  • Umsetzung spezieller Verordnungen (z. B. Einreiseverordnung, Verordnung zu Feiern und Veranstaltungen)
  • Auch andere Sachgebiete, wie die Hygiene in Gesundheitseinrichtungen und die Verwaltung, wurden personell aufgestockt und an die Pandemie angepasst. Die Lage war sehr dynamisch mit vielen Änderungen und Anpassungen in kurzen Zeiträumen.

    Während der COVID-19-Pandemie unterstützte zusätzlich zum Stammpersonal ein großes Team von 2000 Personen die Infektionshygiene. 660 Vollzeitstellen entfielen dabei zu 18 % auf Ärztinnen und Ärzte und zu 82 % auf Helferinnen und Helfer sowie Studierende. Die Leitung des Sachgebiets hatte weiterhin eine Fachärztin inne (ab 1. Oktober 2021 mit 0,6 Vollzeitstellen). Außerdem gab es ab dem 15. Dezember 2022 eine wissenschaftliche Mitarbeiterin und eine Teamleitung. Diese Stelle war jedoch meistens unterbesetzt. Im Bereich der Hygienekontrolle wurden die drei bestehenden Stellen durch zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf 11,75 Vollzeitstellen aufgestockt. Die Abteilung konnte während der Pandemie auch drei Auszubildende gewinnen und gegen Ende der Pandemie drei weitere. Die hohe Fluktuation aufgrund der dynamischen Pandemielage machte eine standardisierte Einarbeitung notwendig. Ebenso wichtig waren die Einführung eines Schichtmodells und die Möglichkeit zum ortsunabhängigen Arbeiten. Diese Maßnahmen waren aufgrund der geltenden Isolierungs- und Quarantänemaßnahmen notwendig und angesichts der hohen Arbeitsbelastung auch sinnvoll.

    Regelmäßig fanden interdisziplinäre Absprachen und Meetings statt. Die schnelle Reaktion auf sich ständig wechselnde Gesetze und das dynamische Infektionsgeschehen waren bezeichnend für diese Zeit. Ebenso bezeichnend war, dass sich während der Pandemie die Arbeit fast ausschließlich auf SARS-CoV-2 beschränkte und Aufgaben, wie Führungsrollen, auf Mitarbeitende übertragen wurden, die bisher in diesem Feld keine Erfahrung hatten.

    Die Infektionshygiene nach der ­Pandemie

    Nach den turbulenten Jahren der Pandemie kehrte das Gesundheitsamt in 2022 und 2023 allmählich zum Regelbetrieb zurück. Dieser Prozess war fließend und die Behörde musste sich zum Teil neu finden. Bewährte Neuerungen aus der Pandemiezeit wurden jedoch beibehalten. Der folgende Abschnitt gibt Einblicke in diese Entwicklung.

    Mitte 2023 umfasste das Team der Infektionshygiene 19,75 Stellen (770,25 Stunden). Zum Team gehörten acht Hygienekontrollierende, zwei Medizinische Fachangestellte, eine Biologin M.Sc. als wissenschaftliche Mitarbeiterin, eine Ärztin im Team und eine Fachärztin als Sachgebietsleitung (➥ Abb. 3 und 4). Mehrere Stellen wurden durch den Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst geschaffen. Dies ermöglichte die Einstellung von Berufsgruppen, die zuvor nicht in der Abteilung tätig waren. Die Medizinischen Fachangestellten wirken im Projekt Masernschutz nach § 20 des Infektionsschutzgesetzes mit, stehen in telefonischem und persönlichem Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Köln, verwalten die Postfächer des Sachgebiets und pflegen Daten in der Fachanwendung SurvNet ein.

    Die neu hinzugekommene Ärztin im Team arbeitet in Teilzeit (50 %) und wirkt in verschiedenen Bereichen mit, beispielsweise in der Nachweisprüfung im Masernschutz, der Erarbeitung von Standard Operating Procedures (SOPs), der Beurteilung medizinischer Fragestellungen usw.

    Durch die enormen Anforderungen der Pandemie wurden Strukturen eingeführt, die sich auch nach der Pandemie bewährt haben. So besteht weiterhin die Möglichkeit zum ortsunabhängigen Arbeiten bis zu maximal 40 % der wöchentlichen Arbeitszeit, wenn dies den dienstlichen Belangen nicht entgegensteht. Ebenso besteht weiterhin das Gleitzeitmodell, in dessen Rahmen Servicezeiten eingeführt wurden. Diese Regelungen beruhen auf der Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit. Dies führte in einigen Fällen dazu, das vor allem durch die Möglichkeit des ortsunabhängigen Arbeitens Mitarbeitende ihre Arbeitszeit erhöhen konnten.

    Abb. 3:  Stellenplan und Stellenbesetzung innerhalb des Sachgebiets der Infektionshygiene nach der COVID-19-Pandemie

    Abb. 3: Stellenplan und Stellenbesetzung innerhalb des Sachgebiets der Infektionshygiene nach der COVID-19-Pandemie

    Fazit

    Die bereits angesprochenen Änderungen hinsichtlich des Personalkörpers sowie der strukturellen Rahmenbedingungen haben zur Erweiterung des Spektrums der Infektions­hygiene maßgeblich beigetragen. Was ist also jetzt möglich, was früher nicht möglich war? Die Mitarbeit der Medizinischen Fachangestellten im Masernschutz und Infektionsschutz entlastet die Hygienekontrollierenden deutlich. Dadurch haben sie mehr Zeit für ihre Bezirke und können diese intensiver betreuen. Dies ermöglicht auch mehr Raum für Rückfragen und Kontakt, beispielsweise mit den Einrichtungsleitungen. Die personelle Erweiterung im Bereich der Hygienekon­trollierenden ermöglicht es zudem, Regelbegehungen angemessen durchzuführen. Die Expertise der wissenschaftlichen Mitarbeiterin entlastet die Sachgebietsleitung, indem sie inhaltliche und organisatorische Aufgaben übernimmt. So ist es möglich, die Führungsposition in Teilzeit auszuführen und Familie und Beruf zu vereinbaren. Die Unterstützung durch eine Ärztin ist ebenfalls positiv zu bewerten. Sie unterstützt unter anderem das Team bei medizinischen Fragestellungen. Dadurch können beispielsweise im Fall eines Masernausbruchs erste diagnostische Schritte in die Wege geleitet und die erkrankten Personen therapeutisch angebunden werden.

    Alles in allem profitiert das Sachgebiet der Infektionshygiene enorm von der breite­ren Aufstellung und den unterschiedlichen, teilweise neu hinzugekommenen Berufsbildern. Dies alles bietet einen Raum für Entwicklung und einen konstruktiven Austausch, insbesondere im Hinblick auf aktuelle Praktiken, Schwerpunktsetzungen und perspektivische Entwicklungen. Auch der Dynamik des Infektionsgeschehens beispielsweise bei Großveranstaltungen wird dabei Rechnung getragen, da durch die neu etablierten Rahmenbedingungen viel mehr Raum für schnelles Handeln und eine adaptive Reaktionsfähigkeit gegeben ist.

    Durch die regelmäßigen wöchentlich stattfindenden Team-Meetings findet ein regelmäßiger Austausch statt, der ein wichtiger Bestandteil hinsichtlich Prozessanpassungen und -optimierungen ist. Darüber hinaus können in diesem Rahmen auch potenzielle Konflikte angesprochen und geklärt werden,
    was zur Verbesserung des Arbeitsklimas und der Steigerung der allgemeinen Zufriedenheit aller Mitarbeitenden beiträgt.

    Durch die COVID-19-Pandemie hat sich deutlich gezeigt, dass beispielsweise in den Bereichen der Digitalisierung und der flexiblen Arbeitszeitgestaltung ein deutlicher Anpassungsbedarf bestand. Ebenso hat sich gezeigt, dass sich in Zukunft neben den „klassischen“ Infektionskrankheiten auch auf Herausforderungen wie Migrations- und Klimafolgenanpassungen sowie Präventionsarbeit hinsichtlich nicht übertragbarer Krankheiten eingestellt werden muss (Ärzteblatt 2023, s. „Weitere Infos“). Hierbei soll unter anderem die Relevanz der Prävention hervorgehoben werden. Hierzu wurde kürzlich die Gründung des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin, kurz BIPAM, angekündigt. Da im Bereich der Infektionshygiene die Prävention einen sehr hohen Stellenwert einnimmt, ist neben der Epidemiologie und dem Reagieren auf akute Infektionsgeschehen eine Weiterentwicklung in diesem Bereich zukünftig absehbar.

    Ausblick: Wie geht es weiter?

    Was sind die perspektivischen Chancen für Entwicklung der Infektionshygiene im öffentlichen Gesundheitsdienst? Durch den ÖGD-Pakt wurden neue Stellen geschaffen. Dies hat die Beschäftigung von Personen in teils bisher nicht in dem Bereich tätigen Berufsfeldern zur Folge.

    Die Pandemie hat einmal mehr gezeigt, dass sich das Infektionsgeschehen akut ändern und drastisch zuspitzen kann, so dass eine hohe Flexibilität sowie eine multiprofessionelle Zusammensetzung des Teams zum Schutz der Bevölkerung essenziell sind. In Zeiten, in denen sich der Klimawandel und die daraus resultierenden Folgen zunehmend auf die Bevölkerungsmedizin auswirken, ist dies umso relevanter. So erwähnte Dr. Nießen, der ehemalige Leiter der Kölner Gesundheitsamtes, der mit der Gründung des BIPAM beauftragt wurde, den „Gesundheitsschutz im Klimawandel besonders beim Thema
    Hitzeschutz sowie die Gesundheit von Kindern nach der Pandemie“ als wesentliche Aufgabengebiete (Savaskan et al. 2023).

    Wie steht es um die Chancen in der Personalentwicklung? Schulungen für Führungskräfte bieten Raum für Entwicklung und Reflexion, von denen das Team durch die Weitergabe und bedarfsgerechte Ausarbeitung der Inhalte profitiert. Dies führt unter anderem zu Prozessoptimierungen, aber auch zu einer höheren Zufriedenheit innerhalb der Mitarbeiterschaft, da die Mitarbeitenden aktiv an der Ausgestaltung der Prozesse beteiligt werden.

    Auch die sachgebietsübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen bietet neben dem Raum für Austausch auch eine Möglichkeit, über den eigenen Tellerrand zu schauen und agil zu agieren.

    Für die Zukunft ist es wünschenswert, dass der ÖGD als Arbeitgeber mehr Attraktivität erfährt und somit die ihm übertragenen gesellschaftlich relevanten Aufgaben gut bewältigt werden können. Durch eine bessere Repräsentation des breiten Spektrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes und allgemein der Bevölkerungsmedizin bereits im Medizinstudium ist zu hoffen, dass der öffentliche Gesundheitsdienst einen breiteren Zulauf erfährt. Weiterhin ist zu hoffen, dass Nachwuchsproblemen sowie dem Fachkräftemangel durch Rahmenbedingungen entgegengewirkt werden kann, die Lust auf den öffentlichen Gesundheitsdienst machen und die Vereinbarkeit von einem verantwortungsvollen Beruf (auch in Führungspositionen) und dem Privatleben – mit seinen individuellen Herausforderungen – gewährleisten (Martin 2023) Zu hoffen ist auch, dass die durch den ÖGD-Pakt geschaffenen Stellen verstetigt werden, um die Diversität der Aufgabenfelder erhalten zu können.

    Literatur

    Savaskan N, Wiggerich E, Lampl BMJ et al.: Bundes­institut für Prävention und Aufklärung in der Medizin: Deutschlands Sonderweg. Dtsch Arztebl 2023; 120: A-1834/B-1566.

    Martin M: Öffentlicher Gesundheitsdienst: Einfach mal machen. Dtsch Arztebl 2023; 120: A-1934/B-1646.

    doi:10.17147/asu-1-350378

    Quellen und Weitere Infos

    Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V.: Infek­tionsschutz
    https://www.bvoegd.de/ueber-uns/fachausschuesse/infektionsschutz/#:~:te… Bev%C3% B6lkerung%20vor,ihre%20Bedeutung%20nicht%20zu%20untersch%C3%A4tzen

    aerzteblatt.de: Neues Bundesinstitut aus RKI und BzgA soll Prävention stärker adressieren
    https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/sw/%D6ffentlicher%20Gesundheitsd…­?s=&p=1&n=1&nid=146397,© bee/dpa/aerzteblatt.de

    Pakt für den Öffentlichen ­Gesundheitsdienst
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/pak…

    Infektions- und Umwelthygiene der Stadt Köln
    https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00125/index.html

    Infektionshygiene der Stadt Köln
    https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00988/index.html

    Abb. 4:  Die Professionen innerhalb des Sachgebiets der Infektionshygiene nach der COVID-19-Pandemie 2023 bis heute

    Abb. 4: Die Professionen innerhalb des Sachgebiets der Infektionshygiene nach der COVID-19-Pandemie 2023 bis heute

    Kernaussagen

  • In dem Sachgebiet der Infektionshygiene gab es im Zeitraum von 2020 bis heute signifikante Änderungen im Personalkörper und hinsichtlich der Professionen der Mitarbeitenden. Dies wurde maßgeblich durch die COVID-19-Pandemie und die Gelder des daraus resultierenden ÖGD-Pakts ermöglicht.
  • Die Veränderungen tragen dem dynamischen Infektionsgeschehen und den Anforderungen der heutigen Arbeitswelt Rechnung, in der Flexibilität eine große Rolle spielt.
  • Die im Beitrag geschilderten Entwicklungen sind der Grundstein für ein Sachgebiet, das den Anforderungen der modernen Arbeitswelt sowie dem regionalen und globalen Infektionsgeschehen gerecht wird und schnell und flexibel auf akute Ausbrüche reagieren und präventiv zum Bevölkerungsschutz beitragen kann.
  • Koautorinnen

    Kontakt

    Rebecca Spittel
    Gesundheitsamt der Stadt Köln; Abteilung Infektions- und ­Umwelthygiene; Sachgebiet Infektionshygiene; Neumarkt 15–21, 50667 Köln

    Foto: Nicholas Hellmann

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