Aus diesem Grund hält sie zwei Punkte zum Schutz der Kinder und Jugendlichen für elementar: Die Abgabe von Cannabis an Minderjährige ist und bleibt strafbar. Öffentlicher Konsum im direkten Umfeld von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen und öffentlichen Sportstätten wird nicht toleriert und bleibt verboten.
https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressemitteilung_616838.jsp
Bibliogr. Info (RIS)
Offener Zugang
Kein Platz für Cannabis bei der Arbeit und in der Schule
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