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Globale Einsätze sicher gestalten

Das PDF dient ausschließlich dem persönlichen Gebrauch! - Weitergehende Rechte bitte anfragen unter: nutzungsrechte@asu-arbeitsmedizin.com.

Globale Geschäftsreisen sind aus vielen Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Die Internationalisierung der Wirtschaft, verbunden mit dynamischen Risiken, von Pandemien und politischen Krisen bis zu klimatischen Extremereignissen, verlangt einen vorausschauenden Gesundheitsschutz für alle Reisenden. Reisemedizin im Betrieb ist dabei keine Kür, sondern Pflicht: Sie ist integraler Bestandteil der Unternehmensverantwortung und der Fürsorgepflicht, essenziell für Business Continuity und fest verankert in der Compliance. In Beiträgen zu diesem Themenfeld, unter anderem im ASU-Artikel „Reisemedizin und Impfprävention – neue Aufgaben für die Arbeitsmedizin“ (Riedel 2025), wird betont, dass reisemedizinische Beratung und Impfprävention längst zu den zentralen Aufgaben der modernen Arbeitsmedizin gehören. Die betrieblich entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren nicht nur individuell von vorbeugender Betreuung vor, während und nach Dienstreisen; ein effektives reisemedizinisches Konzept schützt zugleich Projekte und Reputation des Unternehmens. Schließlich sind berufliche Auslandsaufenthalte keine Urlaubsreisen, sondern körperlich und psychisch fordernde Einsätze in Umgebungen, die mit heimatlichen Bedingungen kaum vergleichbar sind. Unternehmen, und insbesondere ihre Führungskräfte, als Arbeitgeber müssen daher unbedingt sicherstellen, dass die Gesundheit und Einsatzfähigkeit ihrer Beschäftigten weltweit gewahrt bleiben.

Arbeitsmedizinische Reisemedizin bedeutet, Risiken frühzeitig zu erkennen und gezielt zu steuern. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte übernehmen dabei die Rolle von Lotsen, strategischen Impulsgebern und Integratoren eines ganzheitlichen Gesundheitsschutzes, der Corporate Health systematisch mit Reise‑ und Sicherheitsmanagement verbindet. In dieser Rolle koordinieren sie ein interdisziplinäres Zusammenspiel, von Personalabteilungen, HSE (Health, Safety & Environment) und Travel Management über Führungskräfte bis hin zu externen Assistance‑Strukturen und tropenmedizinischer Expertise. Gemeinsam entwickeln sie Abläufe, die Gefährdungsbeurteilungen für Auslandsreisen nicht nur als formale Pflichterfüllung begreifen, sondern in rechtssichere Vorsorge und maßgeschneiderte Präventions- und Impfpfade übersetzen. Solche Strukturen greifen alle relevanten Gefahrenfaktoren auf, seien es somatische Risiken (Infektionsgefährdungen, Klimaextreme), psychische Belastungen (Isolation, Kulturschock) oder logistische Hürden und decken die „Big Five“ (Riedel 2025) der Reisemedizin (von Tropeninfektionen bis Sicherheitsrisiken) konsequent ab. Gute Reisemedizin schafft damit Vertrauen bei den Beschäftigten und belegt eine verantwortungsbewusste Unternehmenspraxis.

Auch der rechtliche Rahmen untermauert diesen Ansatz: So erlaubt die ArbMedVV bei Pflichtvorsorge vor Auslandsaufenthalten ausnahmsweise, dass die gesetzlich geforderte Untersuchung nicht nur von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten durchgeführt werden darf, sondern auch von Ärztinnen und Ärzten, die zur Führung der Zusatzbezeichnung Tropenmedizin berechtigt sind (ArbMedVV, ­Anhang Teil 4 Nr. 2; abweichend von § 3 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 7). Diese einzigartige Öffnung verdeutlicht, dass Reisemedizin im Betrieb auch interdisziplinär aufgestellt sein sollte. Deshalb haben wir für dieses Heft bewusst erfahrene Arbeits- sowie renommierte Tropenmedizinerinnen und -mediziner als Autorinnen und Autoren versammelt, um die gesamte Bandbreite des Themas abzubilden.

Mit diesem Anspruch als Leitmotiv spannen die folgenden Beiträge einen Bogen über alle Facetten eines modernen arbeitsmedizinischen Reiserisikomanagements. Sie reichen von Verantwortung und strukturierter Risikobeurteilung über Impfstrategie und digitale Tools bis hin zu Diagnostik vor Ort und anschaulichen Fallbeispielen; sie behandeln Entscheidungslogiken, rechtliche Rahmenbedingungen und Absicherung. Das Ziel ist, Ihnen Orientierung und Impulse für den Aufbau oder die Weiterentwicklung eigener Strukturen zu geben.

Den Auftakt macht Stefan Eßer, der aufzeigt, warum Gefährdungsbeurteilungen vor Auslandseinsätzen weit mehr als eine Formalie sind. Er erläutert, wie Unternehmen auf Basis nationaler Regelwerke (u. a. ArbSchG, ArbMedVV) und internationaler Leitlinien wie ISO 31030 belastbare Grundlagen für ein wirksames Reiserisiko­management schaffen.

Gerhard Boecken und Andrea Kaifie-Pechmann betonen anschließend, dass die STIKO-Empfehlungen primär auf Inlandsgefährdungen und touristischen Individualschutz abzielen, mit der Folge einer Beratungslücke bei beruflichen Auslandsaufenthalten. Sie erläutern am Beispiel von Dengue und Chikungunya, warum erweiterte arbeitsmedizinische Impfindikationen nötig sind. Anhand der STIKO-Öffnungsklausel und einer präzisen Gefährdungsbeurteilung nach ArbMedVV (inkl. AMR 6.6) können Betriebsärztinnen und Betriebsärzte Impflücken rechtssicher schließen und das Risiko arbeitsbedingter Infektionen deutlich senken.

Jörg Schelling veranschaulicht in seinem Beitrag, wie digitales Impfmanagement, von der Impfstofflogistik über indikationsbasierte Planung und Recall bis zur Dokumentation (inkl. ePA), betriebsärztliche Impfprozesse transparenter, effizienter und rechtssicherer macht.

Eva‑Maria Neurohr et al. zeigen, wie eine Eosinophilie nach Auslandsaufenthalt systematisch abgeklärt wird, mit dem Ziel, parasitäre Ursachen früh zu erkennen und Folgeschäden durch Organbeteiligungen zu vermeiden.

Yannik Eggers et al. unterstreichen in ihrem Beitrag die wachsende Bedeutung von Arboviren (Dengue, Chikungunya & Co.) als arbeitsmedizinisch relevantes Risiko bei Auslandseinsätzen und beruflicher Exposition. Sie machen deutlich, dass Expositionsprophylaxe („Stiche vermeiden“) und Impfstrategien konsequent zusammen gedacht werden müssen, um Infektionen wirksam zu verhindern.

Hauke Bartels und Gregor Freude schildern einen Hundebiss‑Fall in Mexiko und zeigen, wie herausfordernd eine Akutversorgung inklusive Postexpositionsprophylaxe (z. B. Tollwut) im Ausland sein kann, von Versorgungsstrukturen und Verfügbarkeit bis zu Kommunikation und Organisation.

Anhand eines Praxisfalls verdeutlicht Günther Slesak, dass bei anhaltenden Abdominalbeschwerden nach Tropenreisen parasitäre Infektionen differenzialdiagnostisch konsequent mitbedacht werden müssen, einschließlich langer Präpatenz‑ und Latenzzeiten sowie erforderlicher Verlaufskontrollen.

Kai Sickmann und Larissa Berneis skizzieren zum Schluss einen Ampelansatz, mit dem Betriebe die Pflichtvorsorge vor Auslandsreisen transparent und systematisch ableiten können.

Patrick Aligbe ordnet schließlich die rechtlichen Rahmenbedingungen der Entsendung ein und zeigt, wie Beschäftigte bei Krankheit und Unfall im Ausland sozialrechtlich abgesichert sind und wo in der Praxis dennoch Kosten‑ und Versorgungslücken entstehen können (z. B. Organisation, Erstattung, Repatriierung).

Aus meiner Perspektive ist klar: Reisemedizin darf kein optionales Zusatzthema sein. Sie gehört in den Kern der unternehmerischen Fürsorge. Arbeitgeber und Führungskräfte tragen Verantwortung dafür, dass Mitarbeitende vor, während und nach Auslandsreisen wirksam geschützt sind, medizinisch, organisatorisch und strukturell. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sind dabei keine „Begleitinstanz“, sondern zentrale Partner für Prävention, Entscheidungsfindung und Krisenfestigkeit.

Nutzen Sie die Beiträge dieses Hefts als Orientierungsrahmen, Entscheidungshilfe und Impuls. Denn nur Organisationen, die Reisemedizin systematisch mitdenken, bleiben global handlungsfähig und schützen ihre Beschäftigten dort, wo Risiken real sind: weltweit.

Ihr
Martin K. Riedel

Leitung Gesundheitsmanagement Drive Systems

Health & Safety, Mercedes-Benz AG, Stuttgart

Quelle

Riedel MK: Reisemedizin und Impfprävention – Neue Aufgaben für die Arbeitsmedizin. ASU Arbeitsmedizin Sonderheft Oktober 2025; 24–26. doi:10.17147/asu-1-474953 (Open Access: https://www.asu-arbeitsmedizin.com/praxis/reisemedizin-
und-impfpraevention-neue-aufgaben-fuer-die-arbeitsmedizin).

Dr. med. Martin K. Riedel

Foto: privat

Dr. med. Martin K. Riedel