Arbeitsmedizin zwischen IfSG und ArbMedVV
Betriebsärztliche Tätigkeiten an der Schnittstelle zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) verbinden arbeitsmedizinische Vorsorge mit hoheitlichen Anforderungen, was zu Rollenkonflikten zwischen Beratung und Kontrolle führen kann. Übertragene Belehrungen nach dem IfSG, das Erheben von Immun- und Impfstatus oder die Beratung und Versorgung von Beschäftigten nach beruflichem Tuberkulosekontakt – ohne klare Regelung und Kommunikation – kann das Vertrauen der Beschäftigten in die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte gefährdet werden. In seinem Beitrag „Beruflich erworbene Tuberkulose – Vorsorge an der Schnittstelle von ArbMedVV und IfSG“ setzt sich Albert Nienhaus insbesondere mit der Frage auseinander, wie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Gesundheitsämter ihre Kooperation gut gestalten können.
Arbeitsmedizin an der Schnittstelle zur DRV
Die Schnittstelle zwischen betriebsärztlicher Tätigkeit und der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ist ein entscheidender Hebel für den Erhalt der Erwerbsfähigkeit, da Betriebsärztinnen und Betriebsärzte am besten die Diskrepanz zwischen Gesundheitszustand und Arbeitsplatzanforderungen beurteilen können. Sie identifizieren frühzeitig Bedarfe für Leistungen durch die DRV und können Reha-Verfahren aktiv initiieren oder unterstützen. Markus Jaster stellt in seinem Artikel „Rehabilitationsbedarf – betriebsärztliche Vorsorge an der Schnittstelle zur DRV Bund“ diese bedeutsame Rolle der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte heraus.
Arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz
Arbeit wird für viele Tätigkeiten und in vielen Branchen digitaler, mobiler und entgrenzter – neue Technologien und künstliche Intelligenz verändern die Arbeitswelt in rasantem Tempo. Die Entwicklungen machen deutlich, dass gesundheitliche Gefährdungen am Arbeitsplatz längst nicht mehr in rein „technische“ oder „medizinische“ Kategorien passen. Katrin Zittlau geht in ihrem Beitrag „Zusammenarbeit von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärztin und Betriebsarzt– ein Praxisbericht“ der Frage nach, wie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Zusammenarbeit gestalten müssen, um zukunftsfähig auf die neuen Herausforderungen reagieren zu können.
Arbeitsmedizin im Spannungsfeld des Arbeitsrechts
Die betriebsärztliche Rolle im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) erfordert die Verbindung von medizinischer Expertise und juristischem Verständnis – stets im Spannungsfeld zwischen Schweigepflicht, Datenschutz und beratender Funktion. Der Beitrag von Mehmet Hamurcu „Der Betriebsarzt im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) – Möglichkeiten und rechtliche Grenzen im Kontext des Kündigungsschutzes“ zeigt, wie zentral diese Mitwirkung für die Umsetzung des BEM und die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Arbeitsrecht ist. Rechtliche Kenntnisse sind dabei kein theoretischer Zusatz, sondern Teil verantwortungsvoller moderner Arbeitsmedizin.
Im wissenschaftlichen Teil beleuchtet Mehmet Hamurcu in seinem Beitrag „Gefährdungsbeurteilung in der Arbeitsmedizin – Short Report im deutsch- und französischsprachigen Vergleich: Luxemburg, D-A-CH, Belgien und Frankreich“ die Unterschiede der Gefährdungsbeurteilungen hinsichtlich Durchführung, Dokumentation und arbeitsmedizinischer Einbindung in den betrachteten Ländern.
Prävention als Querschnittsaufgabe
Gewaltprävention und Deeskalation am Arbeitsplatz sind keine isolierten Maßnahmen – sie erfordern die Zusammenarbeit zwischen betriebsärztlichem Dienst, Personalwesen, Führungskräften, Sicherheitsfachkräften und gegebenenfalls externen Beratungsstellen. Was aber, wenn verbale Deeskalation an ihre Grenzen kommt? Dieser Fragestellung widmet sich Danièl Lautenschlag mit seinem Beitrag „Warum körperliche Deeskalationskompetenz ein relevanter Baustein moderner Prävention ist“.
Digitalisierung als Schnittstellenthema
Schnittstellen sind keine technischen Schwachstellen, sondern Gestaltungschancen. Eine integrierte Arbeitsmedizin 4.0 wandelt sich vom reinen „Vorsorge-Verwalter“ zum strategischen Partner für gesundes Arbeiten. Der Fokus muss dabei immer auf der Nutzbarkeit (User Experience) für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte und der gesundheitlichen Relevanz für den Beschäftigten liegen. Digitale Tools können Schnittstellen erleichtern – oder neue schaffen. Lukas Brethfeld gibt mit seinem Beitrag „Integration statt Insellösung – Digitale Schnittstellen gestalten“ praxisnahe Tipps, wie digitale Schnittstellen in der Arbeitsmedizin gestaltet werden können.
Liebe Leserinnen und Leser, zentrale Präventionsthemen, wie Infektionsschutz, Public Health, Vorsorgeuntersuchungen oder Früherkennung sind in Deutschland in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit, während betriebsärztliche Tätigkeit außerhalb der kassenärztlichen Versorgung beim BMAS angesiedelt ist. Diese Trennung erschwert eine kohärente Strategie für die Gesundheit von rund 45 Millionen Beschäftigten, deren Alltag primär vom Arbeitskontext geprägt ist. Leicht wird es uns als Betriebsärztinnen und Betriebsärzte also nicht gemacht, Prävention und Vorsorge sektorenverbindend zu leben. Mit den vorliegenden Beispielen soll deutlich werden, dass Schnittstellen in den Versorgungssystemen immer wieder aktiv gestaltet werden müssen – rechtlich, organisatorisch und kommunikativ. Genau dafür braucht es eine klare Positionierung – und den Mut, Schnittstellenkonflikte nicht zu vermeiden, sondern sie zu benennen und zu lösen.
Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre!
Ihre Susanne H. Liebe
Präsidentin des Verbands deutscher Betriebs- und
Werksärzte e. V. (VDBW)
Foto: © VDBW / Guido Kollmeier