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Harald Wilhelm stellt die inhaltlichen Schwerpunkte der neuen ASR A1.5 „Arbeitsschutz bei Arbeitsplätzen in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und bei Arbeitsplätzen im Freien“ vor. Diese neue Technische Regel sowie die zugehörigen Empfehlungen zu Hitze und Kälte wurden nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe veröffentlicht und sind auf den Seiten der BAuA verfügbar.
Nicht mehr ganz neu ist die im Juli 2024 veröffentlichte ASR A6 „Bildschirmarbeit“. Wie gute Bildschirmarbeit gestaltet werden soll, ist in der Fachwelt seit vielen Jahren bekannt. Es gab allerdings bislang keine Regel, welche Maßnahmen beschreibt die Vermutungswirkung auslösen. Es werden in der ASR A6 Maßnahmen beschrieben, wie zum Beispiel in neuen Bürokonzepten und auch außerhalb von klassischer Büroarbeit die Arbeit mit und an Bildschirmen gestaltet werden soll. Die Nutzung von mobilen Endgeräten wird ebenfalls behandelt. Der Beitrag von Martin Schmauder, „Gestaltung von Bildschirmarbeit nach der ASR A6“, stellt ausgewählte Aspekte der Regel vor und geht insbesondere auf den Anwendungsbereich ein.
Nach wie vor ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Hinblick auf die psychische Belastung eine herausfordernde Aufgabenstellung. Das Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa) in Düsseldorf hat das bewährte Instrument „Kompaktverfahren Psychische Belastung“ überarbeitet. Stephan Sandrock und Catharina Stahn stellen in ihrem Beitrag „Überarbeitung des KPB – Kompaktverfahren Psychische Belastung für die Gefährdungsbeurteilung“ die Anpassungen vor. Was vor einigen Jahren noch als „neue Arbeitsformen“ bezeichnet wurde, ist inzwischen Normalität geworden, so dass diese Veränderungen auch in den Instrumenten für die Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden müssen.
Ebenfalls aus dem ifaa berichten Nora Johanna Schüth und Martina Zahn zur Methode der Verhaltensbasierte Arbeitssicherheit. BBS – Behavior Based Safety ist ein Ansatz, der in die Stufe
„Reduzierung der Gefährdung durch das Verhalten der Beschäftigten“ in der Maßnahmenhierarchie zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz eingeordnet ist. Im Beitrag „Unfallzahlen und/oder unsichere Handlungen mit Behavior Based Safety reduzieren“ wird von einem betrieblichen Beispiel berichtet, das für die Entwicklung von eigenen Ansätzen genutzt werden kann.
Eine weitere Maßnahme des Arbeitsschutzes kann die Verwendung von Exoskeletten sein. Vielfältige Versprechungen von Herstellern und Händlern machen die Auswahl von Exoskeletten nicht einfach. Die arbeitsmedizinische Leitlinie „Einsatz von Exoskeletten im beruflichen Kontext zur Primär-, Sekundär-, und Tertiärprävention von arbeitsassoziierten muskuloskelettalen Beschwerden“ wird derzeit aktualisiert. Schon jetzt steht die neue DGUV Information 208-062 „Mensch und Arbeitsplatz – Auswahl und Einsatz von Exoskeletten“ für die betriebliche Praxis zur Verfügung. Ines Schalk et al. stellen sie im Beitrag „Auswahl und Einsatz von Exoskeletten im Betrieb“
vor.
In einem eher grundlagenorientierten Beitrag von Thomas Mühlbradt geht es um den Wandel von einer fehlerorientierten zu einer fähigkeitsorientierten Sicht auf Sicherheit in komplexen Systemen. Sogenannte menschliche Fehler tauchen immer wieder in Berichten zu Unfallursachen auf. In dem Beitrag „Vom Risikofaktor Mensch zum Sicherheitsfaktor Mensch“ wird aufgezeigt, warum Dinge gut laufen – also wie Menschen und Systeme erfolgreich mit Komplexität und Variabilität umgehen.
Ihr Martin Schmauder
Professur Arbeitswissenschaft, TU Dresden

Foto: Christian Hüller